joekel am 13 Feb 2010 20:36:24 Guten Abend, nach ein wenig googeln bin ich nicht weiter weiter gekommen..... Bisher ging ich immer von einem Aufhebungsschild aus, aber nach einem unverschuldeten Unfall gab mir ein Polizist die Auskunft, dass bereits eine Auffahrt ohne weitere Verlängerung des Verbotes schon eine Aufhebung bedeutet.... Seit wann ist das so ? Ich finde das für überholende PKWs einer LKW-Kolonne doch recht gefährlich......
mfg
Hotte
Gast am 13 Feb 2010 20:45:20 joekel hat geschrieben:Guten Abend, nach ein wenig googeln bin ich nicht weiter weiter gekommen..... Bisher ging ich immer von einem Aufhebungsschild aus, aber nach einem unverschuldeten Unfall gab mir ein Polizist die Auskunft, dass bereits eine Auffahrt ohne weitere Verlängerung des Verbotes schon eine Aufhebung bedeutet.... Seit wann ist das so ? Ich finde das für überholende PKWs einer LKW-Kolonne doch recht gefährlich......
mfg
Hotte
Hallo Hotte,
das ist schon immer so !
Trifft aber nur für die von Dir geschilderte Situation zu.
Ein Überholverbot, welches generell auf einer bestimmten Strecke gilt,kann nur von einem Aufhebungsschild aufgehoben werden.
Nicht von der nächsten Auffahrt !
lg
peter
pilote600 am 13 Feb 2010 21:00:00 Woher sollen KFZ Lenker die bei der neuen Auffahrt auf die Straße kommen dass es ein Überholvebot gibt?
Also bis zum nächsten Überholverbotsschild nach der Auffahrt gibt es kein Überholverbot, möchte ich mal behaupten.
opa-peter am 13 Feb 2010 21:10:48 pilote600 hat geschrieben:Woher sollen KFZ Lenker die bei der neuen Auffahrt auf die Straße kommen dass es ein Überholvebot gibt?
Also bis zum nächsten Überholverbotsschild nach der Auffahrt gibt es kein Überholverbot, möchte ich mal behaupten.
genau so ist das :gut:
Gast am 13 Feb 2010 21:10:51 pilote600 hat geschrieben:Woher sollen KFZ Lenker die bei der neuen Auffahrt auf die Straße kommen dass es ein Überholvebot gibt?
Also bis zum nächsten Überholverbotsschild nach der Auffahrt gibt es kein Überholverbot, möchte ich mal behaupten.
Hallo,
Autobahnbehörde oder Autobahn-Polizei stellen vor Unfallorten oder Baustellen Überholverbote auf.
Erfahrene LKW- oder erfahrene PKW - Fahrer kennen es und wissen es.....
lg
peter
opa-peter am 13 Feb 2010 21:16:01 Freetec 598 hat geschrieben: Autobahnbehörde oder Autobahn-Polizei stellen vor Unfallorten oder Baustellen Überholverbote auf. Erfahrene LKW- oder erfahrene PKW - Fahrer kennen es und wissen es..... lg peter
Sorry aber das siehst du Falsch.
Du kannst ein noch so erfahrener Fahrer sein,
was hilft es dir wenn du in der Gegend fremd bist?
Hellseher sind wir doch alle nicht.
joekel am 13 Feb 2010 21:19:45 ja das ist auch Richtig Pilote
Aber der Unfall wurde gerade durch diesen Umstand verursacht. Auf der A5 gilt ab Heidelberg bis Bensheim ein Überholverbot. Für den Autofahrer war die Auffahrt nicht erkennbar (ewige LKW Kolonne) und plötzlich zieht ihm einer bei 120 km auf die Spur.....und schiebt ihn mir vor das Womo.
Wobei ich aktuell eine neue Regel erfahren durfte, wenn es Schneit überholen alle weil die Polizei ohnehin besseres zu tun hat......
mfg
Hotte
Geo am 13 Feb 2010 21:31:10 Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rspr., dass eine durch Z. 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einem gem. § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Z. 278 endet (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdn. 46 m. w. N.; Beschluss des Senats vom 8.7.1996, abgedr. in NZV 1996, 247). Zwar verlangt der Sichtbarkeitsgrundsatz die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht; dies gilt jedoch nur für den Einbiegeverkehr. ..."
Dies gilt glaube ich für alle Streckenverbote.
So haben mehrere Gerichte entschieden.
:lenker:
pilote600 am 13 Feb 2010 21:51:35 sollte ich nach einer einfahrt vor einem Ü verbots- Schild überholen, und deswegen eine Anzeige bekommen würde ich durch alle instanzen klagen,
Das mit dem Unfall ist natürlich sch...... denoch, du kanst dich nie drauf verlassen das LKW oder KFZ allgemein auf ihrer Spur bleiben, wenn vor mir einer ne vollbremsung mcht und ich merke es reicht mir nicht würde ich vermutlich aus reinem reflex nach links rausziehen, egal was neben oder hinter mir ist, ich denke mal das machen viele soooooo
joekel am 13 Feb 2010 22:14:02 ja , nur der arme Tropf war schon auf der Höhe des Triebkopfes bekamm einen Schupser an das Heck.....und stand fast quer vor uns.....
Gast am 13 Feb 2010 23:01:02 opa-peter hat geschrieben:Freetec 598 hat geschrieben: Autobahnbehörde oder Autobahn-Polizei stellen vor Unfallorten oder Baustellen Überholverbote auf. Erfahrene LKW- oder erfahrene PKW - Fahrer kennen es und wissen es..... lg peter
Sorry aber das siehst du Falsch. Du kannst ein noch so erfahrener Fahrer sein, was hilft es dir wenn du in der Gegend fremd bist? Hellseher sind wir doch alle nicht.
Hallo,
Gebote und Verbote sind überall gleich!
Wenn man die Führerscheinprüfung bestanden hat,sollte es möglich sein,diese zu lesen und zu interpretieren.
Egal, ob dauerhaft oder vorübergehend.
Siehe Posting von Geo.
lg
peter
pilote600 am 13 Feb 2010 23:48:37 Sorry Peter,
du bist ortsfremnd, und verlässt die BAB an einer Ausfahrt weil z.B. vor dir ein Stau ist, bis jetzt gibt es keine Verbote, nun fährst du 3 AS später wieder auf dieselbe BAB auf, inzwischen gilt Tempo 80 und Überholverbot, aber es kommt kein Schild mehr ab der Auffahrt die du gefahren bist, woher weist du nun von den Geboten?????
Gast am 14 Feb 2010 12:41:59 pilote600 hat geschrieben:Sorry Peter, du bist ortsfremnd, und verlässt die BAB an einer Ausfahrt weil z.B. vor dir ein Stau ist, bis jetzt gibt es keine Verbote, nun fährst du 3 AS später wieder auf dieselbe BAB auf, inzwischen gilt Tempo 80 und Überholverbot, aber es kommt kein Schild mehr ab der Auffahrt die du gefahren bist, woher weist du nun von den Geboten?????
Hallo Ralph,
es kommt immer ein Schild, nach jeder Auffahrt, z.B. LKW-Überholverbot oder Tempo 100 wenn eine dauerhafte Beschränkung vorliegt.
Da könnte ja sonst jeder,der dort geblitzt wird,sich rausreden,das da kein, z.B. Verbotsschild, stand und die Anzeigen würden reihenweise zurückgenommen werden müssen.
Ist die Beschränkung nur für ein paar Stunden oder passager,also nur z.B. da wo eine defekte Brücke ist,gilt die Beschränkung,wenn sie nicht anschließend wieder aufgehoben wurde,"nur" bis zur nächsten Ausfahrt.
lg
peter
pilote600 am 14 Feb 2010 12:53:17 Lieber Peter,
aber entweder wir reden aneinander vorbei, oder du widersprichst dir selbst?
Nichts anderes habe ich gesagt, ein Verbot oder Gebot gilt immer bis zur nächsten einfahrt, danach muss ein neues Schild stehen ansonsten ist die Sache aufgehoben!
Normalerweise sollte ein Aufhebungsschild kommen, ist aber durchaus möglich dass dies eben nicht der Fall ist.... ich kenne einige solcher Stellen in BaWü
Denoch kann (darf) kein KFZ Lenker einfach so die Fahrspurwechseln, ok, wie geschrieben aus Reflex und Selbstschutz ist es etwes anders, aber nicht einfach zu Überholen.
Bauloewe2000 am 14 Feb 2010 13:01:46 hallo Hotte,
Überhohlverbotsschilder müssen nach jeder Autobahnauffahrt dort stehen, wo auch das Verbot gilt. Wenn nicht, ist das Überhohlverbot nach der Auffahrt aufgehoben. Gild auch für jede andere Straße.
Jupp
Gast am 14 Feb 2010 13:38:23 pilote600 hat geschrieben:Lieber Peter, aber entweder wir reden aneinander vorbei, oder du widersprichst dir selbst?
Nichts anderes habe ich gesagt, ein Verbot oder Gebot gilt immer bis zur nächsten einfahrt, danach muss ein neues Schild stehen ansonsten ist die Sache aufgehoben! Normalerweise sollte ein Aufhebungsschild kommen, ist aber durchaus möglich dass dies eben nicht der Fall ist.... ich kenne einige solcher Stellen in BaWü
Denoch kann (darf) kein KFZ Lenker einfach so die Fahrspurwechseln, ok, wie geschrieben aus Reflex und Selbstschutz ist es etwes anders, aber nicht einfach zu Überholen.
Hallo Ralph,
dann bitte ich um Nachsicht,wenn ich Dich nicht richtig verstanden habe.
Somit sind wir beieinander.
lg
peter
HandyCleo am 14 Feb 2010 13:43:08 @pilote600 + bauloewe2000:
Nein, das Schild gilt auch noch nach der nächsten Auffahrt!
Es gilt solange bis es aufgehoben ist! (siehe STVO und einschlägige Rechtssprechung!)
Allerdings muss Dir die Polizei in diesem Fall zweifelsfrei nachweisen, dass Du bereits vor der Auffahrt auf der Strecke warst, ein solches Verfahren wird also in der Regel eingestellt, weil Dir kein Vergehen nachgewiesen werden kann (es sei denn die Polizei hätte gefilmt).
Das gilt im Übrigen genauso für Geschwindigkeitsbegrenzungen!
André
oldpiter am 14 Feb 2010 14:23:53 Wir sprechen von "Streckenverboten".
Das sind Geschwindigkeitbeschränkungen, Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeiten, Überholverbote.
Das Ende einer dieser "Verbotsstrecken" ist immer gekennzeichnet. (Zeichen 278 bis 282)
EINZIGSTE Ausnahme:
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen
zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Mast/Träger) und sichaus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist.
Nun kommt oft das Argument: und wenn jemand von einer anderen Fahrbahn auf diese Verbotsstrecke Fährt?
Der und nur DER hat kein Streckenverbot, bleibt frei von Sanktionen.
Jedes Abbiegen bedeutet Verlassen der Verbotsstrecke, die nur auf dem "natürlichen Verlauf" der Straße gilt.
Nach einem Kreisverkehr ist also ein Streckenverbot aufgehoben, da niemand OHNE Abbiegen aus dem Kreis rauskommt....
Jeder, der aus der StVO - und nur die ist hier gültig - etwas anderes "herausliest", möge die Stelle mal benennen.
Im Übrigen, auch ein Polizist kann nicht alles wissen. :wink:
oldpiter am 14 Feb 2010 14:37:36 Nachtrag: Zum "Unfall": ein Ausscheren ist noch KEIN Überholen!
Erst wenn man an dem vorderen Fz vorbei fährt, ist es ein Überholvorgang.
joekel am 14 Feb 2010 15:43:35 Das habe ich auch gelesen, aber unterschreitet ein LKW seinen fälligen Abstand ist das bereits als Überholvorgang zu bewerten....alles Urteile die nicht helfen wenn die Fetzten fliegen,
mfg
Hotte
pilote600 am 14 Feb 2010 17:16:54 Ok, das Thema laut Überschift ist klar, und das ergebniss sieht ja wohl so aus,
theoretisch muss ein Streckenverbot oder gebot durch ein Verkerhszeichen, oder durch Streckenbeschränkung aufgehoben werden, ode durch abbiegen ....
aber das problem ist immer die Beweislast, sprich es muss bewiesen werden dass man auf der Strecke war und nicht auf diese eingebogen ist.
Aber zu dem Unfall, gibt es da Schuldfragen? Wenn ich es richtig verstanden habe hat ein LKW die Spugewechslet und dabei einen Unfall verursacht. Da spielt es doch nur eine sekundäre rolle ob er die Spur wechseln durfte oder nicht?
oldpiter am 15 Feb 2010 14:40:44 so isses :wink:
Wer einen Fahrstreifenwechsel vornimmt, hat eine besondere Sorgfaltspflicht, die hier nicht beachtet wurde.
Das Überholverbot spielt dabei keine Rolle, zumal das Ausscheren (Fahrstreifenwechsel) alleine nicht Sanktioniert werden kann.
Beispiel: Ich "schere aus" (Fahrstreifenwechsel) um zu überholen.
Nun erkenne ich, dass überholen verboten ist und wechsele wieder in den rechten Fahrstreifen, ohne an dem Vorrausfahrenden VORBEI gefahren zu sein.
DAFÜR kann ich nicht belangt werden, wenn die Fahrstreifenwechsel vorschriftenkonform waren.
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