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Gasanlage wird 10 Jahre - Was muss erneuert werden?


mchammer666 am 19 Feb 2010 12:51:15

Hallo zusammen,

beim TÜV auf der Homepage konnte ich nicht das richtige finden. Klar sind mir die Sicherheitsregler und die Schläuche im Gaskasten. Gibt es weitere Teile zu erneuern?

Danke und
Marc

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Molle1 am 19 Feb 2010 14:09:18

Ich würde nichts austauschen wenn alles funktioniert und du die Gasprüfung bestanden hast. Warum auch?
Reinhard

knauserich am 19 Feb 2010 14:45:45

Klare Antwort : NEIN - nur Regler und Schlauch

Anzeige vom Forum


ElectraGlide am 19 Feb 2010 15:26:56

@Molle1,

es ist nicht die Frage was Du willst. Es gibt Vorschriften, und da heisst es, dass gewissen Dinge augetauscht werden MÜSSEN.

Ride safe

rodiet am 19 Feb 2010 15:30:51

ElectraGlide hat geschrieben:Es gibt Vorschriften, und da heisst es, dass gewissen Dinge augetauscht werden MÜSSEN.


Dann nenn' doch die Dinge, die getauscht werden MÜSSEN.
Aber sag auch gleich dazu, wo es geschrieben steht!

Alles andere hilft dem Themenstarter herzlich wenig.

ElectraGlide am 19 Feb 2010 15:34:45

@Rodiet,

wann ich das genau wüsste hätte ich es geschrieben. :D Es sind wohl die Druckschläuche und der Secumotion.
Wenn Ihr es genauer wissen wollt: ich denke mal mit <suchen> findet man hier sehr viel zu diesem Thema. :wink:

Ride safe

fliegenpups am 19 Feb 2010 15:47:10

Moin, moin,

"Reglerbauteile und Schläuche

Reglerbauteile und Schläuche dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils oder -anhängers auf das Herstelldatum auf den Reglern. So vermeiden Sie unnötige Nachrüstkosten."

Nachzulesen u.a. hier beim TÜV Rheinland:--> Link

Aber das hatte Marc ja auch schon rausgefunden.


Henning

homa am 19 Feb 2010 16:04:33

fliegenpups hat geschrieben:Moin, moin,

"Reglerbauteile und Schläuche

Reglerbauteile und Schläuche dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils oder -anhängers auf das Herstelldatum auf den Reglern. So vermeiden Sie unnötige Nachrüstkosten."

Nachzulesen u.a. hier beim TÜV Rheinland:--> Link

Aber das hatte Marc ja auch schon rausgefunden.


Henning


Oder hier:
--> Link


friedhelm28 am 19 Feb 2010 16:50:11

mchammer666 hat geschrieben:Hallo zusammen,
beim TÜV auf der Homepage konnte ich nicht das richtige finden. Klar sind mir die Sicherheitsregler und die Schläuche im Gaskasten. Gibt es weitere Teile zu erneuern?
Danke und
Marc


Hallo mchammer666

Regler, Schläuche und die Duomatic sind nach 10 Jahren auszutauschen. Dann bekommst Du auch keine Gasprüfung mehr.

Siehe:

DVGW Arbeitsblatt G 607 (neu)
Das Arbeitsblatt G 607 regelt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen der Flüssiggasanlage und gilt nur für privat genutzte Fahrzeuge.
Ein paar Antworten zu häufig gestellten Fragen

* Überprüfung der Gasanlage
Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).
* Dichtigkeits- und Druckprüfung
Die Druckprüfung mit 150 mbar bleibt, wie bisher, erhalten. Der zulässige Druckabfall beträgt max. 10 mbar bei einem Prüfvolumen von mindestens 700 cm³.
* Austausch der Regelgeräte
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellung gegen Neue auszutauschen.

mchammer666 am 19 Feb 2010 19:16:01

Hallo nochmal,

vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten. Damit sollte dem TÜV im März nichts mehr im Wege stehen. Die Teile kann ich ja bis dahin 3x tauschen. :D

Viele
Marc

Molle1 am 19 Feb 2010 20:38:54

Das ist mir nun auch neu. Ich habe noch nie irgendwas getauscht das nicht defekt war. Bis jetzt hab ich auch immer die Gasprüfung bestanden. Womo ist 12 Jahre alt. Ich lass mich überraschen wenn ich im April wieder Gasprüfung neu mache.
ElectraGlide sagst das man tauschen muss, weißt aber selber nicht genau was und wann. Wenn mir der Tüv oder der Gasprüfer nichts sagt dann tausch ich auch nichts. Hatte vorher ein 22 Jahre altes Womo und hatt auch nie etwas getauscht weil es funktionierte. Hat nie jemand was gesagt.
Reinhard

friedhelm28 am 19 Feb 2010 21:25:31

Molle1 hat geschrieben:Das ist mir nun auch neu. Ich habe noch nie irgendwas getauscht das nicht defekt war. Bis jetzt hab ich auch immer die Gasprüfung bestanden. Womo ist 12 Jahre alt. Ich lass mich überraschen wenn ich im April wieder Gasprüfung neu mache.
ElectraGlide sagst das man tauschen muss, weißt aber selber nicht genau was und wann. Wenn mir der Tüv oder der Gasprüfer nichts sagt dann tausch ich auch nichts. Hatte vorher ein 22 Jahre altes Womo und hatt auch nie etwas getauscht weil es funktionierte. Hat nie jemand was gesagt.
Reinhard


Hallo Reinhard

Sei froh das nichts passiert ist. (Versicherung) Das hätten die Gasprüfer aber sehen müssen. Na gut, bei dem jetzigen Mobil kann schon sein das es 12 Jahre her ist. Es zählt die letzte Abnahme und die war genau mit 10 Jahren. :!: Aber nun müsste der Prüfer sagen das die Schläuche und Regler zu alt sind und ausgetauscht werden müssen.

"Ist deine und unsere Sicherheit"

batchman99 am 20 Feb 2010 11:44:47

friedhelm28 hat geschrieben:...und die Duomatic sind nach 10 Jahren auszutauschen. Dann bekommst Du auch keine Gasprüfung mehr.


Also das Zubehörteil, das automatisch zwischen den Flaschen umschaltet?
Das muß nach 10Jahren raus, inklusive die Fernanzeige :?:

oldie2002 am 20 Feb 2010 12:06:57

batchman99 hat geschrieben: inklusive die Fernanzeige :?:


meines erachtens hat die fernanzeige nichts mit der sicherheit der gasanlage zu tun, ich würde sie drin lassen, auch die eis-ex

friedhelm28 am 20 Feb 2010 13:08:14

oldie2002 hat geschrieben:
batchman99 hat geschrieben: inklusive die Fernanzeige :?:


meines erachtens hat die fernanzeige nichts mit der sicherheit der gasanlage zu tun, ich würde sie drin lassen, auch die eis-ex



Richtig Dieter

Die kann drin-bleiben.

Gast am 20 Feb 2010 18:17:41

Tag Leute,
Hier mal eine kurze Schilderung eines "Vorfalles" weil ein Eigner womöglich nix sicherheitsrelevantes getauscht hatte.
Ein Wohnwagen - ca 15 Jahre alt - stand plötzlich neben dem neuen Womo meines Freundes. Ein typischer Fall.
Seit 8 Jahren in Spanien benutzt, steht immer auf den Parkplätzen jahrelang. Nie zum TÜV, Nie zur Gasprüfung, nie etwas repartiert weil ja alles so toll funktioniert, stets aber 2 x im Jahr zur Platz seiner Wahl gekarrt.
Nun, der Wagen sah auch so aus. Die Eigner ebenso.

Eines Abends war es dann soweit, es rummste und die Karre brannte seitlich.
Mein Kumpel konnte mit seinem Womo nicht weg und sein neues schönes Fahrzeug war an der Seite angekokelt.
Das gab anschließend viele juristische Probleme - auch für den Platzbetreiber. Aber, da nicht in Germanien streiten die beiden sich heute noch.
Details zum Streit möchte ich nicht nennen, aber wenn ein solch Wagen neben einem steht hat man schon ein mulmiges Gefühl. Wenn man dann noch keine Plaketten von der Gasprüfung erkennt umparken.
Paul

sula48 am 20 Feb 2010 18:25:32

Hallo.

Habe im Herbst 2009 die Gasprüfung machen lassen. Das erste was der Prüfer angesehen hat, waren Regler und Schläuche und hat auch gleich erwähnt, daß die nach 10 Jahren gewechselt werden müssen. Schläuche evtl. früher, wenn sie Risse zeigen.

krauschristian1 am 21 Feb 2010 11:44:19

hi

Regler ist grundsätzlich nach 10Jahren zu erneuern, sofern er keine andere Genehmigung hat.

Siehe hier.
--> Link

Ebenfalls muss bei einer Gastankanlage die 10-jährige Gastankprüfung erledigt werden.

--> Link

MFG Chris

Gast am 21 Feb 2010 11:54:25

Hallo,
da bei mir im März der TÜV ansteht, habe ich beim letzten TÜV-Besuch nach der Gasprüfung gefragt und auch nach der 10-Jahresfrist.
Ich erhielt folgende Antwort:
Wenn Regler und Schläuche älter als 10 Jahre sind, wird das zwar protokolliert, verhindert aber nicht eine erfolgreiche Gasprüfung. TÜV-und Gasplakette werden erteilt, der Austausch der bemängelten Teile liegt dann anschließend beim Besitzer und auch ein mögliches Sicherheitsrisiko. (Aussage RWTÜV in Hagen)
Schönen , klasi46

saelen am 21 Feb 2010 20:37:45

Hallo! Also in der Betriebsanleitg. meiner TRUMA C3402 (WoMo Karmann Colorado, von 2000) steht: "In Deutschland muß gem. §22a StVZO der Wärmetauscher bei in Kraftzfahrzeugen eingebauten Heizungen zehn Jahre nach der ersten Inbetriebnahme( das Jahr ...steht auf dem ... Fabrikschild...) durch den Hersteller oder eine seiner Vertragswerkstätten durch ein Originalteil ersetzt werden.
Das Heizgerät ist dann mit mit einem Schild zu versehen, das das Verkaufsdatum des Wärmetauschers und das Wort "Originalersatzteil" trägt ( führen Abgasrohre durch die von Personen benützten Räume, sind diese nach 10 Jahren ebenfalls durch Originalteile zu ersetzen)."
Nun ist die Frage, meinen die mit Wärmetauscher das gesamte Teil?!

Von Regler und Schläuchen steht da gar nichts, aber das ist ja eigentlich klar, das man die ersetzen sollte, wenn sie nicht mehr OK sind.

Es kommt noch hinzu, das (jedenfalls bei meiner) die gelbe Gasprüfbescheinigung auch nur 5 Felder für Stempel und Unterschrift hat= also für 5 mal 2 Jahre. Und dann ist für den Prüfer Schluss.
Mit den neuen Originalersatzteilen, s.oben, kommt dann wohl eine neue Bescheinigung.?

Ist das bei Euch nicht so?

Habe mich bei meiner Werkstatt noch nicht erkundigt, weil ich für diese Jahr noch die Plakette habe.

Schönen Sonntagabend, Henry
:?: :(

friedhelm28 am 21 Feb 2010 21:15:25

klasi46 hat geschrieben:Hallo,
da bei mir im März der TÜV ansteht, habe ich beim letzten TÜV-Besuch nach der Gasprüfung gefragt und auch nach der 10-Jahresfrist.
Ich erhielt folgende Antwort:
Wenn Regler und Schläuche älter als 10 Jahre sind, wird das zwar protokolliert, verhindert aber nicht eine erfolgreiche Gasprüfung. TÜV-und Gasplakette werden erteilt, der Austausch der bemängelten Teile liegt dann anschließend beim Besitzer und auch ein mögliches Sicherheitsrisiko. (Aussage RWTÜV in Hagen)
Schönen , klasi46


Hallo klasi46

Das ist schlicht und einfach "FALSCH". Der darf Dir keine Plakette bzw. eine Gasprüfung abnehmen wenn die Teile über 10 Jahre alt sind. :eek:

saelen am 23 Feb 2010 22:49:54

Hallo, lasse mal den "eingeschlafenen" threat neu aufleben und bitte Euch um Hilfe. Vielen Dank schon mal im voraus!
Meine Frage: Was meinen die mit"Wärmetauscher"?

Hatte gepostet:Hallo! Also in der Betriebsanleitg. meiner TRUMA C3402 (WoMo Karmann Colorado, von 2000) steht: "In Deutschland muß gem. §22a StVZO der Wärmetauscher bei in Kraftzfahrzeugen eingebauten Heizungen zehn Jahre nach der ersten Inbetriebnahme( das Jahr ...steht auf dem ... Fabrikschild...) durch den Hersteller oder eine seiner Vertragswerkstätten durch ein Originalteil ersetzt werden.
Das Heizgerät ist dann mit mit einem Schild zu versehen, das das Verkaufsdatum des Wärmetauschers und das Wort "Originalersatzteil" trägt ( führen Abgasrohre durch die von Personen benützten Räume, sind diese nach 10 Jahren ebenfalls durch Originalteile zu ersetzen)."
Nun ist die Frage, meinen die mit Wärmetauscher das gesamte Teil?!

Von Regler und Schläuchen steht da gar nichts, aber das ist ja eigentlich klar, das man die ersetzen sollte, wenn sie nicht mehr OK sind.

Es kommt noch hinzu, das (jedenfalls bei meiner) die gelbe Gasprüfbescheinigung auch nur 5 Felder für Stempel und Unterschrift hat= also für 5 mal 2 Jahre. Und dann ist für den Prüfer Schluss.
Mit den neuen Originalersatzteilen, s.oben, kommt dann wohl eine neue Bescheinigung.?

Ist das bei Euch nicht so?

Habe mich bei meiner Werkstatt noch nicht erkundigt, weil ich für diese Jahr noch die Plakette habe.

Sandee am 24 Feb 2010 10:43:04

Google fördert das hier --> Link
zutage.
Neue Prüfhefte hat jeder, der Gasprüfungen abnehmen darf.

kassiopeia am 24 Feb 2010 12:27:26

Danke, Sandee, sehr interessant (meine 6002EH koennte betroffen sein :eek: )

saelen am 24 Feb 2010 12:44:00

Hallo Sandee, das ist ein link mit dem was anfangen kann! Vielen Dank, jetzt weiss ich was los ist!
Schönen Tag noch, Henry

motzki30 am 24 Feb 2010 14:26:36

Und hier sind die Ausnahmegenehmigungen von Truma zum ausdrucken :
--> Link

saelen am 24 Feb 2010 19:41:30

Hallo motzki30, danke das ist ja prima: kann man gleich ausdrucken und zu den Unterlagen legen.
Schönen Abend, Henry :)

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