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LKW Zulassung für Womo


astra1248 am 23 Feb 2010 21:41:11

Hallo,
uns würde mal interessieren, ob man bei einer LKW Zulassung (3,8 Tonnen) mit dem Womo auch Sonntags fahren darf und welche Unterschiede es noch zur PKW Zulassung gibt ? Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen :-)

astra1248

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Gast am 23 Feb 2010 21:53:57

Hallo,

bei 3,8 to hast du kein Problem. Ab 7,5 to und gewerblich wird es Interresant. Zumal Du das Auto ja als Wohnmobil udn cniht als LKW zulässt.



Mario

astra1248 am 23 Feb 2010 21:56:40

Aber man kann es doch als LKW zulassen und Steuern sparen, oder verstehe ich das falsch ?

astra1248

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dieter2 am 23 Feb 2010 21:58:02

Man kann ein Womo nicht als LKW zulassen.

Das nimmt Dir keiner ab.

Dieter

astra1248 am 23 Feb 2010 22:06:36

... und wie ist das mit der PKW mit Sonderzulassung, das Womo hat ja 3,8 t.

astra1248

dieter2 am 23 Feb 2010 22:50:42

astra1248 hat geschrieben:... und wie ist das mit der PKW mit Sonderzulassung, das Womo hat ja 3,8 t.

astra1248


Hat nicht mit Gewichten zu tun.

Mein Sohn hat in der Firma einen Renault Kango 1,2 to,der ist auch als LKW zugelassen.

Dieter

tober am 23 Feb 2010 23:21:07

Eigentlich ist ja schon alles gesagt, aber wie sieht es mit der vericherung aus ? LKW mit versicherungsschutz für "womo-an und aufbauten" könnte kritisch werden . Und Tempo 100 ist auch nicht mehr.
Das geld musst du wohl woanders einsparen. :wink:

Alex

pilote600 am 24 Feb 2010 07:56:25

tober hat geschrieben:Eigentlich ist ja schon alles gesagt, aber wie sieht es mit der vericherung aus ? LKW mit versicherungsschutz für "womo-an und aufbauten" könnte kritisch werden . Und Tempo 100 ist auch nicht mehr.
Das geld musst du wohl woanders einsparen. :wink:

Alex


1. LKW muss eine Ladefläche haben, die einen def. Anteil zum Fahrgastraum haben muss und zu diesem abgetrennt sein muss. Geht also nicht
2. LKW sind Versicherungstechnisch teurer
3. LKW sind steuerlich teurer
4. LKW haben strengere Regeln (Tempo 100)

Also es ist werde machbar noch sinnvoll

matthiast4 am 24 Feb 2010 08:50:18

Noch mal - man kann die sogen. LKW Zulassung legal behalten, wenn die Einrichtung LADUNG ist. Das heißt entnehmbar, mgl. ohne Werkzeug.

Ein sogen. LKW ist steuerlich natürlich günstiger als ein Wohnmobil (darum, gehts ja eben), nur in der Versicherung evtl. teurer.

Auch die Temporegelungen gelten erst ab 3,5 Tonnen, der als "LKW" zugelassene Hundefänger oder Post-Polo muss nicht 80 auf der Bahn fahren... .

pilote600 am 24 Feb 2010 10:05:42

matthiast4 hat geschrieben:Noch mal - man kann die sogen. LKW Zulassung legal behalten, wenn die Einrichtung LADUNG ist. Das heißt entnehmbar, mgl. ohne Werkzeug.

Ein sogen. LKW ist steuerlich natürlich günstiger als ein Wohnmobil (darum, gehts ja eben), nur in der Versicherung evtl. teurer.

Auch die Temporegelungen gelten erst ab 3,5 Tonnen, der als "LKW" zugelassene Hundefänger oder Post-Polo muss nicht 80 auf der Bahn fahren... .



in diesem threat geht es nicht um einen Polo sondern um einen 3,8 Tonner!!!!!!!

Kochgenie am 24 Feb 2010 10:39:51

Ein LKW darf auf der sogenannten Ladefläche keine Sitzmöglichkeiten haben. So hat mir mein Steuerberater es erklärt.

km99 am 24 Feb 2010 11:15:25

hoegele hat geschrieben:Ein LKW darf auf der sogenannten Ladefläche keine Sitzmöglichkeiten haben. So hat mir mein Steuerberater es erklärt.

Das kann allerdings auch nicht ganz stimmen, da sonst Umzugs-LKW keine Sitzmöbel transportieren dürften. :D


Klaus

katzenkopf am 24 Feb 2010 11:56:37

LKW ist auch ein geschlossener Aufbau (Kastenwagen), hat mit Pritsche nichts zu tun. Kommt eben rauf an, was in den Papieren steht.
Sonntags-Fahrverbot ab 7,5t bei gewerblicher Nutzung
(Pferdetransporter fahren ja auch am Sonntag)
Tachoscheibe ab 3,5t Zug!!!gewicht bei gewerblicher Nutzung
80km/h ab 3,5t bei LKW, bei WoMo ab 7,5t
Haftpflicht bei LKW sehr gering, Steuern nach Gewicht und Schadstoffklasse

toli269 am 24 Feb 2010 11:58:12

Hallo

ich verstehe diese Fragen irgendwie nie. Die Frage der Zulassung kann man sich nicht aussuchen, die ist durch die gegebenheiten festgesetzt. Auch wenns einem ggf. nicht gefällt.

Und gut ist.


Thomas

BernhardK am 24 Feb 2010 14:38:08

Hallo !

Ein LKW mit Anhänger, egal welches Gewicht, darf ebenfalls sonntags nicht fahren.

spleiss53 am 24 Feb 2010 16:22:23

BernhardK hat geschrieben:Hallo !

Ein LKW mit Anhänger, egal welches Gewicht, darf ebenfalls sonntags nicht fahren.

.......... wenn es sich um einen Sportanhänger handelt - darf er. :)

matthiast4 am 25 Feb 2010 08:34:43

pilote600 hat geschrieben:
matthiast4 hat geschrieben:Noch mal - man kann die sogen. LKW Zulassung legal behalten, wenn die Einrichtung LADUNG ist. Das heißt entnehmbar, mgl. ohne Werkzeug.

Ein sogen. LKW ist steuerlich natürlich günstiger als ein Wohnmobil (darum, gehts ja eben), nur in der Versicherung evtl. teurer.

Auch die Temporegelungen gelten erst ab 3,5 Tonnen, der als "LKW" zugelassene Hundefänger oder Post-Polo muss nicht 80 auf der Bahn fahren... .



in diesem threat geht es nicht um einen Polo sondern um einen 3,8 Tonner!!!!!!!


Das mag sein, die pauschale Aussage zu 'strengeren Regeln' bezüglich LKW und Tempolimit war trotzdem falsch, ebenso, wie die zur angeblich teureren Steuern für LKW.

Da braucht man auch nicht gleich wie eine Rakete losgehen, mit einer Flut an Ausrufezeichen, ich meine das nicht als persönlichen Angriff.

pilote600 am 25 Feb 2010 09:11:09

matthiast4 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:
matthiast4 hat geschrieben:Noch mal - man kann die sogen. LKW Zulassung legal behalten, wenn die Einrichtung LADUNG ist. Das heißt entnehmbar, mgl. ohne Werkzeug.

Ein sogen. LKW ist steuerlich natürlich günstiger als ein Wohnmobil (darum, gehts ja eben), nur in der Versicherung evtl. teurer.

Auch die Temporegelungen gelten erst ab 3,5 Tonnen, der als "LKW" zugelassene Hundefänger oder Post-Polo muss nicht 80 auf der Bahn fahren... .



in diesem threat geht es nicht um einen Polo sondern um einen 3,8 Tonner!!!!!!!







Das mag sein, die pauschale Aussage zu 'strengeren Regeln' bezüglich LKW und Tempolimit war trotzdem falsch, ebenso, wie die zur angeblich teureren Steuern für LKW.

Da braucht man auch nicht gleich wie eine Rakete losgehen, mit einer Flut an Ausrufezeichen, ich meine das nicht als persönlichen Angriff.





Die Steuer eines LKW rechnet sich aus der Nutzölast, diese wird vom Leeren Fahrzeug gerechnet, und wie du ja geschrieben hast muss die EInrichtung leicht zu entnehmen sein .... folglich ist ein LKW nich pauschal steuerlich günstiger als ein Womo.

Weiterhin bedarf es weiter Vorraussetztungen dass man ein KFZ als LKW zulassen kann, so leicht wie früher geht es eben nicht mehr.

Trennwand zwischen Lade und Fahrgastraum, usw. Und LKW unterliegen generell einer strengeren Regelung als PKW und WOMO, z.B. darf ein LKW (auch wenn es sich um einen POLO handelt an Sonn und Feiertagen nur Sportanhänger ziehen.

Delfinkg am 25 Feb 2010 18:55:27

astra1248 hat geschrieben:Hallo,
uns würde mal interessieren, ob man bei einer LKW Zulassung (3,8 Tonnen) mit dem Womo auch Sonntags fahren darf und welche Unterschiede es noch zur PKW Zulassung gibt ? Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen :-)
astra1248


Hallo astra1248,

frag doch einfach bei der Kfz-Zulassungsstelle nach; dann bist Du auf der sicheren Seite.


Gerd

MaWe am 26 Feb 2010 14:30:58

pilote600 hat geschrieben: z.B. darf ein LKW (auch wenn es sich um einen POLO handelt an Sonn und Feiertagen nur Sportanhänger ziehen.


Mal ne Frage zwischendurch: was gilt den eigentlich als Sportanhänger? Nur Pferde und Bootsanhänger, oder auch ein Kastenanhänger mit Fahrrädern drauf und Sportausstattung im Kasten?



MaWe

pilote600 am 26 Feb 2010 14:49:53

Wenn in den Zulassungspapieren Sportanhänger steht!

Also nicht zwangsläufig ist ein Pferdehänger ein Sportanhänger, auch Bootsanhäger müssen nicht zwagsläufig Sportanhänger sein, z.B. sobald du es gewerblich machst ist es aus.

Fazit, egal was drauf ist, entscheident sin die Zulassungspapiere!

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