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Hallo zusammen,
ich brauche mal bitte Euren Rat: Wir haben uns im Oktober 2009 ein Womo zugelegt - Sunlight A68 auf Basis Ford Transit. Über das Fordportal eTIS habe ich feststellen können, dass das Fahrzeug (Fahrgestell) am 24.04.2008 gebaut wurde; die Erstzulassung durch uns erfolgte am 16.10.2009. Nun habe ich gehört, dass der Womo-Händler eine Mitteilung an Ford machen muss, damit der Beginn der 2jährigen Gewährleistung bei Ford entsprechend auf das Auslieferungs- oder Erstzulassungdatum geändert wird. Ich habe also interessehalber einen Fordhändler in der Nähe mal gebeten nachzusehen, ob der Gewährleistungsbeginn korrekt hinterlegt wurde ... und siehe da: Bei Ford steht der 17.06.2008 als Beginn der Gewährleistungsfrist ... somit habe ich ab Erstzulassung satte 8 Monate Garantie auf das Fahrzeug :eek: Also hab' ich wieder beim Händler angerufen und darum gebeten, dass das korrigiert wird. Nach drei Tagen nachgefasst und die Mitteilung erhalten, dass alles erledigt wäre. Ich bin ja nicht misstrauisch, aber ich habe heute trotzdem nochmal bei Ford nachgefragt und - Ihr werdet es ahnen - im System von Ford steht weiterhin der 17.06.2008. :motz: Ich habe zwar den Händler heute erneut gebeten, sich doch nun bitte endlich darum zu kümmern, aber irgendwie habe ich das Gefühl, ich werde mich auch selbst dafür einsetzen müssen. Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie so eine Änderung des Garantiebeginns erfolgt oder weiß jemand ggf. sogar einen Ansprechpartner bei Ford, der sich dafür zuständig fühlt? Vielen Dank. Beste Ralf Hallo Ralf,
mein Womo wurde vom Womo-Händler auch nicht nach dem Verkauf bei Ford gemeldet. Leider erfuhr ich von den betr. Formalitäten zu spät. Inzwischen ist die Garantie abgelaufen. Das Fahrzeug ist aber inziwschen schon fast 3 Jahre alt, so dass es nicht mehr wichtig ist. Prima, dass du aufpaßt ! Ich meine, dass dir dein Ford-Nutzfahrzeuge-Händler genaue Auskunft über das Prozedere geben kann. Notfalls mit gescannten Fahrzeugdaten incl. Kaufvertrag Ford in Köln anschreiben (evtl. Einschreiben mit Rückschein). Dadurch dürfte nach meinem Rechtgsgefühl rechtlich der Ablauf der Garantiefrist unterbrochen werden. Kompetente Antwort könnte dir dazu "Mückenstürmer" geben. Vielleicht sieht er deinen Beitrag, da du ihm wahrscheinlich direkt noch keine KN schreiben kannst. ich hätte direkt die Ford Werke in Köln, mit allen Daten und Fakten angeschrieben (Einschreiben), oder vorher mal telefonisch den zuständigen Sachbearbeiter erfragt. Erst mal was hast Du nun Gewährleistung, beginnt erst mit Übergabe an dich :!:
oder Garantie laut Garantiebedingungen Hallo Ralf,
bei uns war es genauso. Den Händler noch drauf hingewiesen und er meinte natürlich er macht das. Beim ersten Besuch bei Ford dann auch die Aussage, dass Garantie ab 08/08 und nicht 04/09. Also habe ich Ford direkt in Köln angemailt und noch am selben Tag die Info erhalten, dass ich die Kopie vom Fahrzeugschein, Rechnung und ich glaube den Führerschein mailen sollte. Nach einer Woche kam die Info per Mail, dass alles geändert wurde. Also über Ford direkt klappt das Super! Hallo Ralf,
mein Händler hat auch gesagt, er hat den Vorgang angestoßen und passiert ist nichts. Also habe ich mich selbst darum gekümmert und Ford angeschrieben. Heute habe ich das Schreiben von Ford aus dem hervorgeht, dass die Garantie ab Kaufdatum des Fahrzeugs beginnt und nicht ab Baudatum. Dh ruf einfach bei Ford in Köln an, frage nach ob die vom Händler schon die Unterlagen haben bzw was sie benötigen und sage, Du hättest gerne eine schriftlich Bestätigung. Das klappt problemlos, brauchst auch nichts per Einschreiben usw :dankeschoen: Vielen Dank für die schnellen (und aufbauenden) Antworten.
Ich werde also mal an Ford Köln schreiben und hoffen, dass es auch so problemlos über die Bühne geht wie bei crissiloop und traveller-71. Schönes Wochenende Euch allen. Ralf Hallo,
gleiches Problem. Hatte vor zwei Wochen Ölverlust an der Servopumpe. Meiner ist 5/2008 zum 1. Mal zugelassen worden. Also Garantie bis 5/2010. Allerdings kam der Garantieantrag von Ford zurück. Garantie abgelaufen!!! Fz im Juli 2007 hergestellt und als Auslieferungsdatum hat Ford den 21.12.2007 stehn. Ich habe dann dem Ford Händler Brief und Zulassung gefaxt. Tage später kam der Rückruf, dass es nicht ausreicht. So habe ich in Köln angerufen, aber er konnte nichts für mich tun. Der Fordhändler setzt sich nun mit dem Womo Händler auseinander. Die Rechnung beläuft sich auf 492 Euro. Denke, dass sie es geregelt bekommen. Viele Frank Das Problem habe ich auch ,ich habe die Schnauze so voll von Ford
1. Anfahrschwäche 2. Radio nicht möglich auf 4 Lautsprecher zu betreiben 3.An den Radkappen vorne keine Farbe mehr drauf und das bei einem neuen Fahrzeug 4.Bei der ersten Fahrt nach Spanien km Stand 2800km ca 14 mal Motor Systemfehler angezeigt,auf der Rückreise ein teil der Armaturenbeleuchtung aus gefallen 5. Rost,Rost, Bj.2007 zugelasen Juli 2009 Ich kann gar nicht so viel fressen ,wie ich Kotzen muß frei nach Berthold Brecht didje Hallo didje,
die ersten zwei Probleme sollten sich laut Infos lösen lassen. zu 1. Update einspielen lassen zu 2. Hintere Lautsprecher von Ford freischalten / programmieren lassen. Hallo!
Da kann man erkennen, wie alt so ein FG Chassis bereits ist, wenn es von Ford an den Aufbauer ausgeliefert wurde. Wie lange es bereits bei Ford auf Halde stand, weiß der Geier. Die Auslieferung von Ford an den WM Aufbauer ist nicht das Datum der Garantiezeit für den Käufer, wie oft gerne falsch behauptet wird. Nach EU Recht, ist bei allen FG der Tag der Zulassung gleichzeitig der Tag, ab dem die Garantie beginnt! Da kann auch Ford, Fiat und wer sonst immer nichts daran ändern. Beschämend ist, dass viele Händler oft den Tag der Zulassung nicht an den WM Hersteller melden. Auch für die Garantie (Mängelhaftung) des entsprechenden Fahrgestelles , Chassis ist zunächst der WM Aufbauer zuständig! Diese haften auch für die Chassis, damit für das gesamte WM! Viele Käufer gehen direkt zu Ford und Co. Dabei muss auch der WM Hersteller eigentlich diesen Weg einhaltend, übernehmen! Also ist der folgende Weg richtig: Käufer meldet WM an, Käufer meldet den Tag der Zulassung dem Händler, der meldet den Tag dem WM- Hersteller, der meldet zur Mängelhaftung dem FG- Chassis- Hersteller den Anmeldetermin. schönen Sonntag und Tschüss ingemaus
Hallo, genauso muß es laufen und ist es auch bei unserem Ford gelaufen. Ohne Probleme ! Garantie begann exakt am Tag der Zulassung. Noch 2 Tage vor Ablauf der 2jährigen Garantie wurden Kleinigkeiten auf Garantie von der FORD-Werkstatt erledigt. lg peter lg peter Kundenzentrum der Ford Werke anrufen Tel. 0221-9033333 kurz die Bitte vortragen und die Fax Nummer der Fachabteilung geben lassen. Die möchten anschließend eine Kopie der Kaufrechnung mit Fahrgestellnummer und eine Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) haben. Nach ca. 3 Werktagen sollte der Garantiestart in Oasis geändert worden sein. Moin,
@ingemaus: Das ist die Theorie. Genauso hab' ich mir das auch vorgestellt, aber aus irgendwelchen Gründen - die für mich nicht nachvollziehbar sind - klappt eben genau dieser Weg nicht, also werde ich's nun selbst versuchen. @OWLer: Danke für die Telefonnummer. Ich versuche am Montag mal mein Glück. Schönes Wochenende Ralf Hallo,
... hast Du mal einen Link wo das genau steht? Ford hat mir nämlich als Garantiestart das Kaufdatum des Womo eingetragen und nicht den Tag der Erstzulassung. Ich war auch der Meinung des müßte die Erstzulassung sein. Am Telefon sagte mir Ford das Kaufdatum wäre ausschlaggebend. Da es sich nur um eine Differenz von 2 Tagen handelt und ich Ford glauben geschenkt habe, habe ich dabei gelassen. Ich werde aber gleich selbst googeln. Hallo nochmal,
der Beginn der Garantiezeit scheint nicht EU-weit geregelt zu sein, sondern von Hersteller zu Hersteller verschieden. Auszug aus der Ford Service-Heft: Die Ford Neuwagengarantie erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren aber Datum der Erstzulassung oder dem Datum der Auslieferung durch den Ford Vertragspartner (es gilt das frühere Datum). Damit ist wohl für die meisten das Kaufdatum entscheidend. Denn man kauft es zuerst und meldet es dann an. Hallo rje!
Ich habe mit meinem ersten WM bereits vor 13 Jahren das erste Mal Probleme mit dem hiesigen Fordhändler, wegen der Garantiezeit durchgestanden. Klares Wort damals von Bürstner und Ford Köln selbst: Garantiebeginn ab dem Tag der Zulassung! EG Recht auch für PKW. Da kannst Du jeden Händler fragen. Wie soll es funktionieren wenn ein WM Chassis gebaut wird, bei Ford steht nach einigen Wochen oder Tagen zum Aufbauer des WM geliefert wird. Dort erfolgt nach einer Standzeit der Aufbau, nach einiger Zeit die Auslieferung an den Händler. Dort angekommen steht das WM auch, da es nicht sofort verkauft werden kann. Also bleibt doch nur als logische Konsequenz das Datum der Erstzulassung für den Käufer als sicherster Nachweis seine möglichen Mängelhaftung ab diesem Datum erkennen zu können. Wer will für den davor liegenden Zeitraum bestimmen, ab wann die Mängelhaftung beginnt oder begonnen hat? Mehr als schwierig! Für den Verbraucher genau so, wie für den Hersteller! Da hat die EU wohl direkt etwas mit Überlegung, praxisnah, festgelegt. Scheint sich aber wohl noch nicht bei allen Sachbearbeitern von Ford herumgesprochen zu haben! Aus welchen Gründen auch immer. Im übrigen meldet der Verkäufer denTag der Zulassung, nicht den des Verkaufsabschluss. Wäre auch verkehrt! Manche Händler brauchen nach Vertragsabschluss für die Sonderanbauten , sagen wir 4 Wochen. Dies wären 4 Wochen weniger Garantie! schönen sonntag und tschüss ingemaus Hallo ingemaus,
ich bin da völlig bei Dir und sehe das genauso. Bei meiner Fordwerkstatt hat man mir allerdings von einem anderen Womo-Fall erzählt, bei dem der Garantiebeginn eben nicht auf das Zulassungsdatum geändert war und dadurch ein (nach Zulassungsdatum) klarer Garantiefall zunächst abgelehnt wurde. Es gab dann wohl eine Menge Scherereien, weil man sich erst dann mit Hersteller, Händler und Ford auseinandersetzen musste, um das nach 6 Wochen!! endlich geklärt zu bekommen. Ich hoffe ja, dass ich die Garantie nicht in Anspruch nehmen muss, weil das Fahrzeug einfach keine Mängel haben wird :lol: aber wenn es denn sein sollte, möchte ich diese Nervereien nicht haben. Also lieber jetzt versuchen, etwas schwarz auf weiß zu bekommen und sicherzustellen, dass es auch im System von Ford richtig hinterlegt ist. Schönen Sonntag Ralf Hallo ingemaus,
hast Du eigentlich gelesen was ich oben aus dem Serviceheft zitiert habe??? Lese es Dir nochmal durch, dann wirst Du feststellen dass es nicht an einem Sachbearbeiter von Ford liegt sondern an Ford selbst. Ich denke eher Du hast Glück von ein Ford Sachbearbeiter aus Unwissenheit den Tag der Erstzulassung einträgt. Im Übrigen scheint es bei VW, Audi, Opel .... auch so zu sein. Edit: @ingemaus schick mir doch mal bitte den Link wo ich das EU-Recht bezüglich des Garantiebeginns nachlesen kann. Dann kann ich damit mal Ford befragen, auch wenn es bei mir nur um 2 Tage geht. Denn ursprünglich war ich auch Deiner Meinung (bin es vom normalen Menschenverstand auch jetzt noch) Hallo traveller!
Den Llink habe ich nicht, da ich ihn nicht gebraucht habe! Brauche ich auch nicht, bin mir absolut sicher! EU Recht besteht so, wie beschrieben und wurde von Ford nach meinem Hinweis damals bestätigt und angewendet! Warum mit Ford herumärgern, ist doch Sache des WM Herstellers! Bürstner hat mir damals auch gesagt, Zulassungsdatum -Beginn Mängelhaftung! Frage jeden Autoverkäufer, er wird Dir meine Aussage bestätigen! Wo ist eigentlich Ratanplan? Hat wohl zuviel mit WM Mängeln zu tun! und tschüss ingemaus Hallo ingemaus,
ich möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber Du sprichst von irgendwelchen EU-Rechten kannst aber nichts beweisen. Mir kann es auch egal sein. Bei mir handelt es sich um lediglich 2 Tage. Und sollte es wirklich mal darauf angekommen, habe ich genug Durchsetzungvermögen um gewisse Dinge zu erreichen. Von daher wünsche ich noch einen schönen Sonntag.
Wäre ja völlig abwegig. Ich kaufe mir'n Womo, nutze es als "Dauercamper" ....komme auf'n Trichter und melde es z.B. 5 Jahre später ertsmals an. Kann mir schwerlich vorstellen, das Ford oder jede andere Marke da noch 'ne Garantie, geschweige Gewährleistung gibt.
Hör ich zum ersten mal :roll: Wie soll das gehen? Hallo viking!
Ich habe die Weisheit nicht mit Löffeln gegessen. Kann nur schreiben was ich weiß. Ab dem Tag der Zulassung läuft die Garantie oder vorschriebene Mängelfreiheit . Dabei machen einige Hersteller bestimmte Garantiezusagen von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Beispiel: Inspektionen beim Fachhändler. Dies ist aber inzwischen wohl auch von der EU gekippt. Diese Problematik dürfte wohl aber im großen Rahmen bei WM auftreten. Was im Hintergrund der Chassis Hersteller mit dem Aufbauer vereinbart hat, kann ich nicht wissen. Ich kaufe ein WM mit einer Garantiezusage vom WM Hersteller ohne Einschränkung im Kaufvertrag, Tag der Zulassund ist dann ....... Ich habe 2 Jahre Mängelhaftung oder vielleicht sogar Garantie! egal von wem? Hast Du jemals davon gehört, das FG von der Halde weniger Garantiezeit haben? Garantie ab Zulassung! Selbstverständlich! Sollen die doch intern Probleme regeln! Wer würde ein WM überhaupt kaufen, wenn die Garantie schon fast vorbei ist? Dies würde bestimmt mindestens 50 % aller WM betreffen Frage doch einen Spezialisten, was bei einem WM, das 5 Jahre gestanden hat,mit der Garantie ist ! Mich bitte nicht! und tschüss ingemaus
Ach komm schon...wer austeilt muss auch einstecken können. Da ich kein Studierter bin....sag ich nichts weiter dazu :D m.E. nach würde Gewährleistung ab Kaufdatum Sinn machen. Steht doch aber eindeutig in den "Ford" Unterlagen drin, hat Traveller doch schon gepostet. n'Abend,
ein kurzer Zwischenstand: Ich habe heute mit dem Ford-Kundenzentrum telefoniert. Die kennen die Problematik und das sei grundsätzlich kein Problem. Ich muss nur folgende Unterlagen einreichen: - Kopie der Zulassungspapiere (Teile I+II), aus denen das Erstzulassungsdatum hervorgeht und dass ich der Erstbesitzer bin ... hab' ich :zustimm: - Kopie des Kaufvertrags ... hab' ich auch :zustimm: - eine Bestätigung des Herstellers, dass das Fahrzeug bisher (auch im Ausland) nicht zugelassen war ... :gruebel: Ich habe es zunächst einmal mit den ersten beiden Punkten versucht und hoffe, das reicht ... ich werde berichten, wenn ich ein Ergebnis habe. Ralf Hallo rje!
Sage ich doch. Prima wenn es funktioniert! Wäre aber eigentlich die Aufgabe des WM Herstellers gewesen. Also noch einmal: Der WM Hersteller ist auch für den gesamten Fahrgestellunterbau, damit für das gesamte WM in Mängelhaftung! Wer direkt zu Ford oder Fiat fährt, macht es nur etwas einfacher. und tschüss ingemaus Bei uns war das genauso. Wir haben ein Eura im März 2009 gekauft, was ein Modell aus 2008 ist. Im Sommer 2009 hatte sich vom Turbolader der Schlauch gelöst und ich hatte bei Ford Assistance angerufen und die sagten dann, dass ich keine Garantie mehr habe. Zum Glück bin ich im ADAC, der mir geholfen hat.
Später schaltete ich meinen Womo Händler ein, der das an Eura weitergeben wollte. Nach einiger Zeit habe ich dann wieder bei Ford nachgefragt, noch immer das falsche Datum drin. Nun Ford Händler kontaktiert, der auch schon Garantie Sachen abgewickelt hatte. Der hat sich vorbildlich drum gekümmert. Es dauerte eine Weile, aber dann waren die Daten korrekt. Er berichtete dann, dass es 2 Datenbanken bei Ford gibt, eine für die Händler für Garantiefälle und eine für die Assistance bei Schäden. Auf die Händler hat er direkten Zugriff und dort war alles richtig. Nur die andere war falsch. Habe dem ganzen nicht getraut und später mich persönlich von der Umsetzung überzeugt. Nicht locker lassen es dauert eine Weile. Ich hatte nach dem Kauf unseres Womos im Dezember das selbe Problem. Ich mußte auch nochmal nachhaken. Es scheint schon manchmal was hängenzubleiben auf dem Weg zwischen Händler, Womo-Hersteller und Ford. Ich hab's mir heute schriftlich vom Ford-Händler bestätigen lassen. Und soweit ich das mitbekommen habe, sollte man sich nicht zuviel Zeit lassen mit nachfragen, weil Ford nach Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit (beginnt ab Auslieferung des Fahrgestells an den Womo-Hersteller) keine Anpassung mehr durchführt. Bei mir z.B. war das Ford Fahrgestell als ich das Womo gekauft habe schon 1,5Jahre alt!
Außerdem hab ich heute vom Ford Händler noch was erfahren: Für alle Ford Kunden besteht in den ersten 10 Monaten die Möglichkeit, gegen Bezahlung die Garantie um weitere 2 oder 3 Jahre zu verlängern. Weil die meisten Leute aber erst beim ersten KD (also nach 12Mon.) beim Ford Händler auftauchen, gibt's dann keine Chance mehr auf Garantieverlängerung. , Michael Jaaaaaa, juhuuuu :klatschen: es ist vollbracht ...
Ich habe heute den erlösenden Anruf vom Ford Kundenservice erhalten: Man hat den Garantiebeginn auf das Datum der Erstzulassung korrigiert :kette: Somit haben wir jetzt noch rd. 18 Monate Garantie (statt 3). Wenn der Händler sich gleich entsprechend gekümmert hätte, wäre mir 'ne Menge Nerverei erspart geblieben, aber nun ist ja alles gut :dance2: Vielen Dank für Eure Tipps. Hallo!
Also eine Betriebsanleitung mit / als Wunschdenken von Ford! Bei Fiat habe ich eigentlich nichts über die Probleme mit der EZ Mängelhaftung gehört. Dafür hat man aber sofort einen kompetenten Ansprechpartner bei Ford Köln. Bei Fiat anscheinend Hausfrauen die den Unterschied von Ducato zu PKW auch im Ansatz nicht kennen. schönen Sonntag und tschüss ingemaus |
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