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Probleme mit der Garantieabwicklung


WOmO_Udo am 26 Jun 2010 11:23:53

Hallo zusammen,
Ich hab da ein Problem mit der Abwicklung meiner Garantiefälle. Ich fang am besten von vorne an.
Wir haben uns auf dem Caravansalon 2007 ein Wohnmobil gekauft. Dieses wurde dann im Dezember 2007 an uns ausgeliefer. Soweit i. O. dann gehts aber los. Im Feb 2008 hat unser Händler Konkurs angenmeldet somit brauchte ich einen neuen Händler für die Garantieabwicklung. Dieser wurde dann auch gefunden und seitdem ist das Fahrzeug bei diesem großen und bekannten Wohnmobilhändler zur Abwicklung der Garantiefälle. Seit Feb 2008 bis heute war das Fahrzeug 3x zur Nachbesserung, Zwischenzeitlich musste ich bis zu 6 Monaten auf div. Ersatzteile warten die dann falsch geliefert wurden um dann wieder 4 Monate auf dieses Teil zu warten was dann wieder verkehrt geliefert wurde. Nun bei der 3. Korrekturrunde wurde dann endlich das richtunge Teil eingebaut. Nun sind aber nach 3 Korrekturrunden noch immer div Mängel zu beseitigen und ich müsste das Womo nochmals zu Händler bringen . Was ja grundsätzlich kein Problem ist. Jedoch ist mein Händler 120km einfache Fahrt von mir entfernt. Also jedesmal mit PKW und Womo zum Händelr und dann mit dem PKW wieder nach Hause. Also bis jetzt ca. 2100km auf die Auto`s gefahren und 3x einen 1/2Tag Urlaub. :x

Also nun sollte mein Wohnmobil nochmals zum nachbessern in die Werkstatt. Ich hab aber die faxen dicke da die zu beseitigneden Mängel bereits seit der ersten Korrekturschleife bekannt sind.

Ich häng euch mal die Liste der Mängel und welche nach den jeweiligen Schleifen noch abzuarbeiten waren.

Vielleicht wird mir ja hier in diesem Forum geholfen und ihr habt ein üpaar Tipps für mich.
Vom Hersteller bekomme ich die Auswahl entweder ich fahre mit dem Womo ins Werk ca. 300km einfach oder ich fahre nochmals zum Händler und dort wird dann mein Fahrzeug per LKW ins Werk gebracht sind dann auch wieder 700km mit 2 Fahrzeugen.


Ich bin im Moment der Meinung das Womo ins Werk zu bringen und wenn dann noch nicht alle Mängel beseitigt sind das Fahrzeug zu wandeln.


Schadensverlauf Levanto

1. Reparatur im Oktober 20008

Lederbezug zwischen Fahrerhaus und Alkoven eingerissen
Boiler überhitzt wenn das Wasser auf 60°C aufgeheizt wird
Schicherungsdrücker am Gasflaschenventil schwergängig
Armlehen am Beifahrersitz lassen sich nicht einstellen
Dekorfolie an Garagentüre links löst sich ab
Arretierknopf der Garagentüre rastet beim offenen der Türe nicht ein
Hartal Aufbautüre schließt nicht richtig
Befestigungsschrauben der Hartaltür sind bereits durch den Rahmen durchgezogen
Neonröhre im Bad defekt
Lampe über Sitzbank hat einen Wackelkontakt
Lautsprecher im Wohnraum knacken
Rollo im Alkoven sehr schwergängig
Mikroschalter der SOG mehrmals abgefallen
Wassereintritt am Übergang zwischen Fahrerhaus und Wohnraum
Am Beifahrersitz ist die Plastikabdeckung des Gurtschloss gebrochen
Kennzeichnbeleuchtung defekt (wurde bereits von der Polzei aufgehalten )

2. Reparatur im März 2009

Noch immer Flüssigkeitseintritt zwischen Fahrerhaus und Wohnraum
Abdeckblech im diesem Bereich wegen Flüssigkeitseintritt verrostet
Ausgetauschte Kennzeichenbeleuchtung wieder defekt
Hartaltüre schließt noch immer nicht
Plastikabdeckung der Hartaltüre wegen des schlechten schließen abgebrochen
Kunstlederabdeckung noch immer eingerissen
Stecker der Verkabelung am Unterboden ist nicht abgedeckt und wird vom Spritzwasser angespritzt dadurch manchmal el. Schlag wenn man den nassen Aufbau berührt
Halteknauf an der Garagentür noch immer nicht eingestellt
Neonröhre im Bad noch immer defekt
Boiler funktioniert noch immer nicht

3. Reparatur im Juni 2010

Defekte Kennzeichenbeleuchtung wurde nach dem mich die Polizei nochmals aufgehalten hat von mir repariert
Kunstlederbezug noch immer nicht repariert
Hartaltür schließt je nach Witterung noch immer nicht
Verkabelung am Stecker des Unterboden noch nicht abgedichtet


Nach der 3. Reparatur sind noch folgende Positionen zu erledigen

Hartaltüre schließt noch immer nicht
Kunststoffabdeckung an Hartaltüre ist wegen des schlechten Schließverhaltens wieder gebrochen
Verkabelung noch immer nicht abgedichtet (Es sollen Wasserdichte Stecker sein). Aber warum bekomme ich dann einen el. Schlag wenn der Aufbau nass ist?
Aber das Beste für den undichten Bereich zwischen Fahrerhaus und Wohnraum, der scheinbar durch ein Loch im Holzboden (ab Werk) verantwortlich war, bekomme ich vom Werk die Antwort das diese dafür nicht gerade stehen können.



aus dem fränkischen


Udo

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camperfrank am 26 Jun 2010 11:33:46

Hallo,
ärgerliche Sache, aber wenn der Händler Konkurs ist, dann ist doch deine Gewährleistung komplett futsch.

Wenn ich das richtig Verstanden habe (hier im Forum)
wäre dein Händler der gesetzl. Ansprechpartner.

antonio48 am 26 Jun 2010 11:50:48

camperfrank hat geschrieben:Hallo,
ärgerliche Sache, aber wenn der Händler Konkurs ist, dann ist doch deine Gewährleistung komplett futsch.


...so war es bei mir mit einem PKW. Versuche die Angelegenheit mit dem Hersteller zu klären. Wenn ich in deiner Position wäre, würde ich mich von einem Fachanwalt beraten bzw. vertreten lassen.

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WOmO_Udo am 26 Jun 2010 16:59:43

camperfrank hat geschrieben:Hallo,
ärgerliche Sache, aber wenn der Händler Konkurs ist, dann ist doch deine Gewährleistung komplett futsch.

Wenn ich das richtig Verstanden habe (hier im Forum)
wäre dein Händler der gesetzl. Ansprechpartner.


Ich weiss nicht genau wie das mit Händler oder so ist.

Es sind jedoch Garantiemängel die bei der Auslieferung zum Teil schon beanstandet wurden unde der jetzt reparierende Womohändler reicht ja die Garantieanträge beim Werk (Hersteller) ein. Es werden die Mängel nicht bestritten und anstandlos repariert das ist ja alles kein Thema. Was micht ärgert ist ,das Mängel die ich schon beim ersten mal gemeldet habe und nach der dritten Korrektur noch immer nicht beseitigt sind und ich jedesmal ca. 600km auf die Auto`s fahre.

Naja sch mer mal was da noch kommt.



Udo

reisekatze am 26 Jun 2010 18:24:05

Wir mußten genau wie Du, mehrfach, teilweise auch mit dem Womo und Pkw, von Ludwigshafen nach Calw fahren, einfache Fahrt 127 km.

:!: Die Kosten dieser Fahrten haben wir dem Händler in Rechnung gestellt. Er hat alle anstandslos erstatet! :!:

Du musst wirklich nicht auf Deine Fahrtkosten sitzen bleiben!

Soweit mir bekannt ist, rechnet der Händler diese, aber auch alle Garantiekosten mit dem Hersteller ab. Wenn es nicht so ist, lasse ich mich gerne korrigieren.

Per KN kann ich Dir gerne die Adresse eines Fachanwaltes - spezialisiert auf Rechtsstreitigkeiten bezüglich Wohnmobile - zusenden.

:kleeblatt: Viel Glück und Kopf hoch, es wird schon werden!

dieter2 am 26 Jun 2010 18:55:44

reisekatze hat geschrieben:Du musst wirklich nicht auf Deine Fahrtkosten sitzen bleiben!



Bei Garantiefällen wohl schon :wink:

Bei Gewährleistungsfälle sieht es dann wieder anders aus.

Dieter

brainless am 30 Jun 2010 00:11:57

dieter2 hat Unrecht, reisekatze hat Recht,


brainless :wink:

lahmeente am 30 Jun 2010 08:50:21

brainless hat geschrieben:dieter2 hat Unrecht, reisekatze hat Recht,


Warum ? Wer soll nun denn die Fahrtkosten erstatten ? Der Hersteller, der Insolvenzverwalter oder die Werkstatt ?

Ich bin, falls es bei mir zu Mängeln kommen sollte, in einer ähnlichen Situation, daher würde mich deine Begründung sehr interessieren.


Friedhelm

Gast am 30 Jun 2010 08:55:36

Unter deinem Profil "mein Wohnmobil" schreibst Du:

Was gab es bisher für Probleme? Nur Kleinigkeiten :D :D

Deine Sichtweise möchte ich auch mal haben 8)

pilote600 am 30 Jun 2010 09:15:13

Hallo,

hier haben wir den tollen Fall der aufzeigt was Garantie ist und was eine Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

In D ist der Endkunde umfangreich durch das Sachmangelhaftungsgesetzt (bzw durch das BGB und den entsprechenden § gegenüber seinem Handelspartner geschützt. So hat der Kunde das Wahlrecht was er im Falle eines Sachmangels haben möchte. Auch ist im BGB die Sache mit dem Schadensersatz klar geregelt.
Aber diese § wirken nur und ausschließlich in der direkten Vertragspartnerschaft.
Auch der Händler hat mit dem Werk einen Vertrag und daraus Ansprüche auf Sachmangelhaftung, wobei diese lange nicht so gut und ausschweifend sind wie der Endkund zum Händler.

In diesem Fall nun ist der Händler nicht mehr, sprich alle Ansprüche an ihn sind weg, und kommen auch nicht wieder. Ist Pech für den Käufer, den der muss nun hoffen das der Hersteller eine Garantie anbietet. Diese Garantien sind freiwillig und können starken Auflagen unterliegen. Beispiel im Womo Bereich ist die Garantie auf Dichtigkeit, Untersuchungen in sehr strengen Zeitfenstern und nur bei Vertragshändlern.
Ob man nun für einen Schaden (Fahrkosten) entschädigt wird oder nicht hängt einzig und allein von diesen Bedingungen ab, von Seiten des BGB hat man hier mal keine Hilfe.

lahmeente am 30 Jun 2010 10:06:19

Hallo Ralph,

danke, so genau ist auch mein Rechtsverständnis. Manchmal hat man einfach Pech, und bleibt auf dem Schaden sitzen.

Die Garantie-Zusagen der Hersteller sind dabei manchmal sehr vage, und es lässt sich nur von Schaden zu Schaden erfragen, ob es im Rahmen der Kulanz/Garantie eine Kostenübernahme des Herstellers gibt.

Wenn man dann noch bedenkt, daß für Garantiearbeiten die Hersteller feste Sätze an die Werkstatt zahlen, die in der Regel alles andere als üppig sind. Dann ist eine Werkstatt, die die Garantieabwicklung einwandfrei macht ohne am Verkauf verdient zu haben, schwer zu finden.

Ich kann den Frust sehr gut verstehen, und kann ggf. auch nur an den Hersteller verweisen, aber ob alles im Rahmen der Garantie erledigt wird, ist nicht sicher. Auf einige Mängel wird man wohl sitzen bleiben und selber zahlen müssen.


Friedhelm

pilote600 am 30 Jun 2010 10:10:47

Ist das Fahrzeug ein Bürstner?

Bekannt von uns (wohnen im Raum Düsseldorf) lassen alle Arbeiten im Werk in Kehl machen, die sind sehr zufrieden damit.

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