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Führerschein mit 17


tomg am 10 Jul 2010 00:39:54

Hallo Forumer,
als ichneulich in der Werkstatt war und wir nauf das Thema Führerschein mit 17 kammen, ist mir gesagt worden das die Jungs bzw. Mädels nur PKW fahren dürfen. Jetzt will ich ja keine schlafenden Hunde wecken. Kann mich mal Jemand ins Bild setzen ?????????? Ich dachte immer alles
bis 3,5 t geht. Jedenfals sind wir bis dato noch nicht angehalten worden.

mobile Tom. :D

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Gast am 10 Jul 2010 07:18:04

Also ich gehe auch davon aus, dass ALLES bis 3,5 t gefahren werden darf - so wie es der Führerschein eben auch nach dem 18. Geburtstag zulässt.
Allerdings ist der Versicherungsaufschlag für Fahranfänger schon bei einem PKW recht happig, so dass wir bei unserem Wohnmobil dankend auf diesen Zuschlag verzichtet haben...

Viele ,
westy75

spleiss53 am 10 Jul 2010 08:32:27

@tomg: was verstehst du unter "Alles"? Also fahren darf man alles das, was der Führerschein beinhaltet, auch wenn Mann - Frau erst 17 ist.

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Maggie am 10 Jul 2010 12:24:11

Gehen die heutigen "normalen" Führerscheine denn auch bis 3,5t oder nicht nur bis 2,8t?? Irgendwie war mir, als hätte ich da was gelesen...

Fragende
von
Maggie

migula am 10 Jul 2010 12:40:52

3,5 t gelten noch!

Maggie am 10 Jul 2010 12:42:23

Danke!

pilote600 am 10 Jul 2010 13:18:12

Er darf sogar einen 40t. fahren, wenn er sich als Berufkraftfahere Ausbilden lässt und den entsprechenden schein (CE) mit erfolg gemacht hat.

Alles unter Auflagen versteht sich

Gast am 10 Jul 2010 15:24:42

pilote600 hat geschrieben:Er darf sogar einen 40t. fahren, wenn er sich als Berufkraftfahere Ausbilden lässt und den entsprechenden schein (CE) mit erfolg gemacht hat.

Alles unter Auflagen versteht sich


Das glaube ich nicht. Der Modellversuch "begleitetes Fahren mit 17" beschränkt sich meines Wissens auf den Führerschein Klasse B.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Viele ,
wety75

1948 am 11 Jul 2010 16:09:13

der Führerschein B17 beinhaltet das fahren von KFZ bis 3,5 to zgG egal ob PKW oder LKW,sogar mit Anhänger bis 750kg zgG--weiterhin sind die Klassen M , S und L mit einbezogen.die Klassen M,S und L dürfen sogar ohne Begleiter gefahren werden.
Neuerdings ist es auch erlaubt,mit dem B17 Schein in Österreich zu fahren.

Campino

tomg am 12 Jul 2010 22:43:06

muss man das extra eintragen lassen, ich hab mir den "Lappen" :D noch mal angesehen, da steht gilt nur in Innland drauf.

sonnige
Tom

1948 am 13 Jul 2010 15:19:16

muss man das extra eintragen lassen, ich hab mir den "Lappen" grin.gif noch mal angesehen, da steht gilt nur in Innland drauf.


laut Aussage eines Führerscheinprüfers--der auch die Aussage gegenüber von Fahrprüflingen machte--ist es jetzt möglich auch in Österreich mit dem B17 Führerschein zu fahren--geplant ist,da der B17 Schein z.Z.ein Modellversuch ist,ihn fest im Gesetz zu verankern.
1948

Knofy am 13 Jul 2010 15:24:44

Hallo,
unsere Versicherung nimmt keinen Aufschlag für begleitendes Fahren ab 17- im Gegenteil,die Versicherung wird dann für meinen Sohn mit 18, wenn er selber ein Fahrzeug anmeldet , billiger,weil er begleitendes Fahren gemacht hat.

pilote600 am 14 Jul 2010 10:35:04

westy75 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Er darf sogar einen 40t. fahren, wenn er sich als Berufkraftfahere Ausbilden lässt und den entsprechenden schein (CE) mit erfolg gemacht hat.

Alles unter Auflagen versteht sich


Das glaube ich nicht. Der Modellversuch "begleitetes Fahren mit 17" beschränkt sich meines Wissens auf den Führerschein Klasse B.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Viele ,
wety75




Die wichtigste Auflage hier ist ..... "Nur zur Berufsausbildung", Sprich alles ws zu seiner Berufsausbildung zählt. (So hat es mir ein Berufskrftfahrerlehrling erzählt, der erst 17 und schon mit dem LKw auf der Straße fahren durfte, aber halt nur mit dem Ausbilder daneben)

spleiss53 am 14 Jul 2010 15:10:59

Übrigens: wenn ihr jemand kennt, der den Führerschein mit 17 hat, so darf er noch lange nicht mit jedem Fahrzeug fahren. Dies muß - vorab - der Versicherung mitgeteilt werden. Sie benötigt eine Kopie des Führerschein und dann paßt es. (natürlich mit den entsprechenden Auflagen)

agu am 14 Jul 2010 16:30:19

spleiss53 hat geschrieben:Übrigens: wenn ihr jemand kennt, der den Führerschein mit 17 hat, so darf er noch lange nicht mit jedem Fahrzeug fahren. Dies muß - vorab - der Versicherung mitgeteilt werden. Sie benötigt eine Kopie des Führerschein und dann paßt es. (natürlich mit den entsprechenden Auflagen)

Das stimmt leider nicht, der Versicherung ist es egal solang man nicht grundsätzlich einen Vertrag hat, der ein bestimmtes Mindestalter voraussetzt.
Man muss nur im Führerschein als Begleiter eingetragen sein.

"endlich mal ein Thema, mit dem ich mich auskenne"

1948 am 14 Jul 2010 18:58:56

Das stimmt leider nicht, der Versicherung ist es egal solang man nicht grundsätzlich einen Vertrag hat, der ein bestimmtes Mindestalter voraussetzt.


diese Aussage ist zwar richtig--aber um auf der sicheren Seite zu sein,sollte man mit seiner Versicherung erst mal reden--aber besser wäre es eine schriftliche Vereinbarung mit ihr zu treffen.

Leider erlebe ich immer wieder,dass bei ehemalige Fahrschülern--egal ob B17 oder "normal"-- bei denen die Versicherungen plötzlich irgend welche Klauseln aus der Schublade ziehen,wonach die Versicherung plötzlich teurer wird oder eine Benutzung des Fz nicht möglich ist.

Leider ist das die Praxis.

1948

elchberg am 18 Jul 2010 21:34:07

Knofy hat geschrieben:Hallo,
unsere Versicherung nimmt keinen Aufschlag für begleitendes Fahren ab 17- im Gegenteil,die Versicherung wird dann für meinen Sohn mit 18, wenn er selber ein Fahrzeug anmeldet , billiger,weil er begleitendes Fahren gemacht hat.


Das stimmt so nicht ganz!
Damit jemand unter 23 mit einem Fahrzeug fahren darf, ist der Tarif um eniges teurer. Nicht ganz so teuer wird das für die, die Führerschein mit 17 gemacht haben, heißt aber nicht, dass es dadurch günstiger ist als beim "Normaltarif".

Klar ?? :oops: :oops:

Gast am 22 Jul 2010 12:36:31

spleiss53 hat geschrieben:Übrigens: wenn ihr jemand kennt, der den Führerschein mit 17 hat, so darf er noch lange nicht mit jedem Fahrzeug fahren. Dies muß - vorab - der Versicherung mitgeteilt werden. Sie benötigt eine Kopie des Führerschein und dann paßt es. (natürlich mit den entsprechenden Auflagen)


quatsch!

hast29 am 22 Jul 2010 13:06:16

Sind da auch gerade "mittendrin".....

Versicherung:
Darf unser Auto fahren, ohne Aufpreis, da B17,
DArf Auto meiner Eltern nicht fahren, da meine Eltern eine Klausel im Vertrag haben : Alle Fahrer ab 23 (oder so ähnlich)

Hat jetzt auch noch Führerschein mit Anhänger, also BE gemacht...darf er auch ziehen....rein theoretisch sogar einen Wohnwagen!!!!

Mein/Unser Womo kriegt er nicht!!!!! auch wenn er jedesmal drum bettelt es doch bitte fahren zu dürfen.....ich sterbe so schon immer tausend tode... und dann mein HEiligtum....oh neeeee

hast29 am 22 Jul 2010 13:06:49

hast29 hat geschrieben:Sind da auch gerade "mittendrin".....

Versicherung:
Darf unser Auto fahren, ohne Aufpreis, da B17, und der Versicherung gemeldet
DArf Auto meiner Eltern nicht fahren, da meine Eltern eine Klausel im Vertrag haben : Alle Fahrer ab 23 (oder so ähnlich)

Hat jetzt auch noch Führerschein mit Anhänger, also BE gemacht...darf er auch ziehen....rein theoretisch sogar einen Wohnwagen!!!!

Mein/Unser Womo kriegt er nicht!!!!! auch wenn er jedesmal drum bettelt es doch bitte fahren zu dürfen.....ich sterbe so schon immer tausend tode... und dann mein HEiligtum....oh neeeee

macherknox am 22 Jul 2010 14:27:49

Hallo Sabine,

warum lasst Ihr ihn nicht das Wohnmobil fahren. Wir haben im Gegenteil unseren Sohne wirklich alles fahren lassen, was erreichbar war. Ja wir haben vorher jede Versicherung informiert, keine (3 beteiligte Versicherungen) hat einen Aufschlag erhoben.

Aber der Sinn der Sache ist doch, den jungen Leuten soviele begleitete Fahrpraxis zu vermitteln wie möglich. So kann ich ihm entspannt mit 18 dann eine Auto überlassen, wenn dann 18 ist.

Ich bin der Meinung, diese Regelung ist eine der sinnvollsten Neuerungen, die es in der Gesetzgebung seit langem gab.

viele
Max

spleiss53 am 22 Jul 2010 15:01:17

agu hat geschrieben:
spleiss53 hat geschrieben:Übrigens: wenn ihr jemand kennt, der den Führerschein mit 17 hat, so darf er noch lange nicht mit jedem Fahrzeug fahren. Dies muß - vorab - der Versicherung mitgeteilt werden. Sie benötigt eine Kopie des Führerschein und dann paßt es. (natürlich mit den entsprechenden Auflagen)

Das stimmt leider nicht, der Versicherung ist es egal solang man nicht grundsätzlich einen Vertrag hat, der ein bestimmtes Mindestalter voraussetzt................

- die Allianz und die Württembergische wollen es aber so haben. Des weiteren hatten Oma und Opa ihrer Versicherung angegeben, daß nur sie fahren. Auch hier mußte es gemeldet, und eingetragen werden.
Unter 23 Jahren gilt der Führerscheininhaber als Risikogruppe. Nicht so bei den 17 Jährigen. Die werden bei den Versicherungen (Allianz und Württembergische weis ich es sicher) so eingestuft, als wären sie bereits 23. Mußt dich nochmal erkundigen "agu" :wink:

eaglesandhorses am 22 Jul 2010 15:14:11

spleiss53 hat geschrieben:- die Allianz und die Württembergische wollen es aber so haben. Des weiteren hatten Oma und Opa ihrer Versicherung angegeben, daß nur sie fahren. Auch hier mußte es gemeldet, und eingetragen werden.
Unter 23 Jahren gilt der Führerscheininhaber als Risikogruppe. Nicht so bei den 17 Jährigen. Die werden bei den Versicherungen (Allianz und Württembergische weis ich es sicher) so eingestuft, als wären sie bereits 23. Mußt dich nochmal erkundigen "agu" :wink:


Dem kann ich mich nur anschließen, sind zwar bei einer anderen Versicherung, wurde aber beim Töchterlein auch so gehandhabt. Und Achtung: es wird teilweise auch noch zwischen begleitetem Fahren (von 17-18 ) und unbegleitetem Fahren von Fahrern über 18, mit Vorkenntnissen (Begleitung bis 17) oder ohne gemacht.

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