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Griechische Wohnmobilgesetzgebung - Übersetzung


Elafonissos am 03 Aug 2010 20:15:14

ÜBERSETZUNG AUS DEM GRIECHISCHEN

Griechischer Wohnmobilklub Theben, 16. 5. 2008
Theben – Moschopodi Zahl 12

Verteiler: Alle Mitglieder des Klubs
Betrifft: Wohnmobilgesetzgebung

1. Das Wohnmobil als ein neues Urlaubsmittel wurde vor einigen Jahren (2004) in den griechischen Markt eingeführt.

2. Es erfüllt alle Voraussetzungen einer ganzjährign modernen und bequemen Art des Urlaubmachens.

3. Wohnmobile sind mit modernenrTechnik ausgerüstet und stellen keine Umweltbelastung dar.

4. In Europa werden Wohnmobile seit viele Jahrzehnten als Urlaubsmittel eingesetzt und es ist nicht zufällig, dass heute mehr als fünf Millionen Wohnmobile zugelassen sind.

5. In Griechenland findet das Wohnmobil bedauerlicher Weise keine breite Verwendung. Sehr oft wird es von den Gesetzgebern als ein Wohnwagen bezeichnet und als solcher auch behandelt, was darauf zurückzuführen ist, dass die Behörde das Gesetz nicht kennt.

6. Nach dem Gesetz N.392/1976, Artikel 10, Absatz 2 sowie dem Gesetz N.779/19782 ist freies Campieren mit Zelt oder Wohnwagen in öffentlichem und privatem Gelände aus verständlichen Gründen (Umweltverschmutzung, usw.) verboten.

7. Das Wohnmobil wird nicht in diesem Gesetz erwähnt und gehört nicht in die Kategorie „Wohnwagen“, da
I. es wie alle Privatfahrzeuge mit einer Typengenehmigung nach Griechenland importiert wird.
II. für das Wohnmobil wie für jeden PKW Einfuhrabgaben gezahlt werden.
III. es wie jeder PKW verzollt wird.
IV. dafür wie für jeden PKW Straßensteuer bezahlt wird.
V. es zwangsversichert ist, wie jeder PKW.
VI. ein Zulassungsschein mit allen Fahrzeugdaten ausgestellt wird. Wenn es sich um ein Dieselfahrzeug handelt, unterliegt es den für Dieselfahrzeuge geltenden Verordnungen.

8. Dem zufolge darf ein Wohnmobil wie ein PKW in jedem öffentlichen Gelände parken, und muss auch die Verkehrsregeln entsprechend der Straßenverkehrsordnung befolgen.

9. Ein Parkverbot, ist, wie für alle anderen PKW, von der lokalen Stadtverwaltung zu regeln und mit entsprechenden Schildern zu versehen. Das Einhalten der Verbote wird von der Polizei oder Hafenbehörde kontrolliert.

10. Auf ausgewiesenen Parkplätzen darf u.a. auch ein Wohnmobil parken und die Betreiber des Wohnmobils dürfen sich auch innerhalb des Wohnmobils aufhalten.

11. Ein kurzes Picknick ist auf den Parkplätzen erlaubt, ohne Gefahr zu laufen, als Campierender angezeigt zu werden (Spruch 2140/2008 des 2. Gerichtes von Chalkis). Man verstößt damit nicht gegen das Gesetz N.392/1976 und N.779/1979.

12. Mit diesem Schreiben möchte der Vorstand des Griechischen Wohnmobilklubs die Mitglieder über die Gesetzgebung des freien Campierens informieren und bittet darum, sich entsprechend zu verhalten und den Exekutivorgane in der Ausübung ihrer Aufgaben zu helfen.


Für den Vorstand

Eva Vlachogianni (Präsidentin) Meletis Pikasis (Schriftführer)



Das Originaldokument kann per Email angefordert werden.

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Klausimaus am 04 Aug 2010 08:27:04

Hallo Elafonissos !
Hatte vor längerem schon mal die Übersetzung der Mitteilung des griechischen Motorhomeclubs an seine Mitglieder hier eingestellt, allerdings war die etwas holprig, deine liest sich ein wenig besser.
--> Link
Klausimaus

intertrailer am 04 Aug 2010 09:09:15

Hallo!

Super! Danke!

Gibts das eventuell auch unübersetzt zum mitnehmen?

lg Ferdl

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volki am 04 Aug 2010 09:44:47

Aber LESEN können müsste der Ansprechpartner dann auch noch können.

:D Wer kann schon "griechisch° lesen :D :D

Ich habe eine Bewilligung zum Filmen ab Stativ an allen "klassischen Stätten" in GR. Bis jetzt reichte der grosse Stempel, gelesen hat niemand

Klausimaus am 04 Aug 2010 19:46:23

intertrailer hat geschrieben:Hallo!

Super! Danke!

Gibts das eventuell auch unübersetzt zum mitnehmen?

lg Ferdl


Hi Ferdl !
Schick mir mal ne PN, mit deiner e-mail, dann kann ich dir den griechischen Text schicken.
Klausimaus

Eddy am 04 Aug 2010 20:39:55

@ Klausimaus

Du hast eine KN

Eddy

Elafonissos am 04 Aug 2010 21:46:54

volki hat geschrieben:Aber LESEN können müsste der Ansprechpartner dann auch noch können.

:D Wer kann schon "griechisch° lesen :D :D

Ich habe eine Bewilligung zum Filmen ab Stativ an allen "klassischen Stätten" in GR. Bis jetzt reichte der grosse Stempel, gelesen hat niemand

intertrailer am 05 Aug 2010 16:24:10

@Elafonissos und Klausimaus!

Ein versenden einer eMailadresse ist per KN leider nicht möglich. Auch bei Umschreibung wird mit sofortigem Ausschluss gedroht...

O.K.; Danke nochmal für euer Angebot und

lg Ferdl

Klausimaus am 05 Aug 2010 16:48:53

Hi !
Ferdl hat schon einen anderen Weg gefunden - nämlich über einen GB-Eintrag auf meiner Homepage. Also, alles wieder gut.
Klausimaus

chabo am 05 Aug 2010 17:18:12

Hi Klausimaus..
ich hatte auch den Weg über deine Homepage gewählt.
Krieg ich auch die Übersetzung ?


chabo

chabo am 05 Aug 2010 17:23:38

ups schon da !!
danke klaus top Service

intertrailer am 05 Aug 2010 19:50:56

Hallo Klaus!

War nochmal in deinem GB!

lg Ferdl

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