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Neuvorstellung/Totalschaden in Frankreich


marni am 08 Aug 2010 12:57:11

Hallo,
unser Wohnmobil hatten einen Totalschaden in Frankreich, verursucht durch einen Belgier. Angeblich gilt jetzt das französische Recht und wir müssten einen Rechtsanwalt selbst bezahlen. Wer hat damit Erfahrung?

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Bergbewohner1 am 08 Aug 2010 13:09:06

Herzlich wilkommen, wer war denn daran Schuld-der Franzose oder der Belgier :?:

marni am 08 Aug 2010 13:37:28

Hallo Waldtroll,
der Belgier hat den Unfall in Frankreich verursacht.

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ahd250 am 08 Aug 2010 16:52:31

Halloundso,

…und herzlich willkommen hier im Forum.

Alles Gute wünschen Silke und Olaf aus Quicktown-City.

lex2222 am 10 Aug 2010 13:16:59

Hallo marni,
wir hatten vor vier Jahren einen schlimmen Unfall in F, der von einer älteren (franz.) Dame verursacht wurde.
Auf Anraten meines Freundes (= Rechtsanwalt in D) habe ich mir gleich einen franz. Rechtsanwalt gesucht und mit der Schadensregulierung beauftragt. Der ADAC konnte mir einen guten deutschsprechenden RA nennen.
Dieser franz. RA wurde von meiner Rechtsschutzversicherung anstandslos akzeptiert.

Ergebnis: Nach 15 (!!) Monaten, viel Papierkram und etlichen Telefonaten hatte ich endlich das Geld auf meinem Konto!
Ob das Ganze ohne franz. RA überhaupt geklappt hätte, wage ich zu bezweifeln!

Viel Glück!
Alex

Knuffel am 10 Aug 2010 13:40:28

Vielleicht ist das französiche Recht so, das die gegnerische Versicherung nur den Schaden bezahlt, jedoch nicht wie in D auch den Anwalt mit übernimmt? Nur mal so als Vermutung, was jedoch egal ist wenn Du eine Verkehrsrechtschutz hast - die sollte im In- und Ausland den RA zahlen.

aljosa am 10 Aug 2010 13:58:23

Hallo

Das Gesetz des Landes, in welchem der Unfall geschehen ist, greift. Da spielt die Nationalität der Beteiligten keine Rolle. Stell Dir das Chaos vor, wen dem nicht so wäre.

Meine Frau wurde von einer französichen Automobilisten vom Motorrad "gestossen". Zum Glück hatten wir das internationale Unfallprotokoll mit und ausgefüllt. Schlussendlich hat die franz. Versicherung anstandslos bezahlt (ohne Rechtsbeistand).

aljosa

kamann am 10 Aug 2010 16:40:56

hallo;
es ist schon empfelenswert eine zusätzliche auslandschutzversicherung
abzuschließen. diese zahlt dann den schaden und regelt das mit der ausländischen versicherung. kostet 28 euro und es ist noch ein schutzbrief
darin enthalten
mfg

RaiWo am 11 Aug 2010 09:14:23

Guude!
Suche dir einen Anwalt, der deutsch spricht! Die diversen Rechtsschutzversicherungen haben die entsprechenden Anwälte im "Angebot"
CU und viel Glück
Wolf

marni am 12 Aug 2010 16:50:59

Hallo und vielen Dank für Eure Antworten. Wir versuchen es heute mal mit einem D Anwalt, der hatte telefonisch zumindestens die Idee, die Selbstbeteiligung noch anzufordern. Wird wohl versprochen, aber oft nicht gehalten. Dann sehen wir weiter.

howard54 am 12 Aug 2010 18:14:58

in F zahlst Du grundsätzlich deinen Anwalt selbst.Gilt für Zivilsachen. Bei Unfällen verpflichten in aller Regel die Versicherer einen Anwalt bzw haben einen Vertragsanwalt . Gilt auch für die Gutachter . Es sei denn , Du hast in Deiner Versicherungspolice die zugestandene Möglichkeit , neben!! dem "Versicherungsgutachter" einen eigenen zu verpflichten . Kann entscheidend sein !
howard

kassiopeia am 12 Aug 2010 21:38:12

Hallo marni,

ich hatte vor anderthalb Jahren einen Unfall in F, mir war ein Baske hinten in den PKW gerauscht, als ich in einem Kreisverkehr stand (Stau).

Ich hatte keinen Rechtsanwalt genommen, hatte nur ein paar mal mit der gegnerischen Versicherung telefoniert.
Was in F auch (bis auf einen minimalen Betrag) nicht bezahlt wird ist ein Leihwagen, falls man diesen braucht wenn sich die Reparatur laenger hinzieht.

Was dagegen bis auf den letzten Cent bezahlt wird ist ein Gutachten, das wurde sogar als Vorraussetzung fuer eine Erstattung verlangt...

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