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Wir waren unlängst uneins über die Geltungsdauer einer Geschwindigkeitsbegrenzung.
- Ortseingang = 50 km/h, - dann kommt ein Geschwindigkeitsschild 60 km/h, also wird die Geschwindigkeit im Ort "heraufgesetzt", - danach wieder ein Schild = 50 km/h und - dann das Ordsausgangsschild. Mein Mann ist sich nicht sicher und vertritt die Meinung dass das 50-er Schild wieder aufgehoben werden muss und nicht automatisch am Ortsausgangsschild aufgehoben wird. Ich geb natürlich Gas ;-) Also... wer hat recht? Hallo,
das Ortsausgangsschild hebt die 50 er km/h Geschwindigkeit auf. Auf Autobahnen und zweispurigen Kfz-Straßen ganz frei, auf allen anderen sind 100 km/h erlaubt. Steht nach dem Ortseingangsschild ein geschwindigkeitsregelndes Zeichen, muß dieses beachtet werden. bertel Ich hab gelernt , nach dem Ortsendeschild ist die Geschwindigkeit 50 km/h aufgehoben. Dann gilt , wenn kein Schild kommt , 100 km/h .
Ich würde das jetzt aber nicht beschwören :D . Christine hat vollkommen Recht. So ist uns das auch beigebracht worden und entsprechend verhalte ich mich auch. ich auch :eek:
son Mist ich auch :oops: :oops: :cry: Ich sag nix :oops: :oops: :D
Bei mir nur ein rosa Feld :razz: Ich darf also weiterfahren :wink: Als Belgier habe ich soeben den deutschen Führerschein bestanden!:wink:
Einen schönen Abend, der eupener Das 50er Schuld hat ja nur die 60 wieder "runtergebremst" - am Ortsende ist man wieder "Vogelfrei"
Auweia
:D :D :D
Bestanden mit 9 Fehlerpunkten. "nach dem Ortsendeschild ist die Geschwindigkeit 50 km/h aufgehoben"
Das stimmt wohl, doch die 50 km/h werden ja durch das Ortseingangsschild geboten und nicht durch ein Zusatzschild. "Prüfung" bestanden, aber bei einigen Fragen kann man sich nicht auf längjährige Praxiserfahrung verlassen. Ich würde sagen, dass die 50 mit einem Schild aufgehoben werden müssten und nicht automatisch durch das Ortsschild aufgehoben werden. früher wars auch so, dasz z.b. auf autobahnen, ein geschwindigkeitsbegrenzung oder überholverbot nach der nächsten anschlussstelle / ab-kreuz / ab - dreieck aufgehoben war.
dies ist seit ca. 1 jahr nicht mehr so, die einschränkung gilt so lange, bis das aufhebungsschild kommt. manchmal kommt das nie, weil es noch nicht aufgestellt wurde... grusz hartmut
Seit ich den FS habe, es sind schon Jahrzehnte, hat noch nie eine Anschlusstelle auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot aufgehoben. Das ist für mich völlig neu. Vielmehr ist zu sehen, dass nach einer Anschlussstelle erneut das Überholverbotsschild oder ein Geschwindigkeitsschild aufgestellt wurde, damit auch die von dieser Anschlussstelle auf die Autobahn fahrenden Verkehrsteilnehmer nicht im Falle eines Falles argumentieren können, sie hätten ein solches Verbot nicht gehabt.
So kenne ich das auch. Wär mir neu, dass eine Aus- oder Einfahrt die Geschwindigkeitsbeschränkungen aufheben oder beeinflussen kann. @Gast:
Das ist nicht so! Wenn Du auf die Bahn auffährst gilt für Dich keine Begrenzung...aber wenn Du vorher schon auf der Autobahn warst, gilt für Dich die vorherige Begrenzung weiter...gilt sowohl für Geschwindigkeiten, als auch für Überholverbote oä... Wird vor allem interessant, wenn Du nach der Auffahrt z. B. geblitzt würdest...in diesem Fall müsste man Dir zweifelsfrei nachweisen, dass Du nicht aufgefahren bist...kann man das, hast Du Pech, wenn nicht...hat die Polizei Pech gehabt. Grundssätzlich gelten nämlich alle Streckenverbote (sprich Überholverbot, Geschwindigkeit usw.) solange bis sie aufgehoben werden, entweder durch das "durchgestrichene Schild" oder bis zu einem neuen Schild...und ein solches wäre auch laut STVO ein Ortseingangs oder -ausgangsschild! André Hallo!
Vor ein paar Wochen lief hier ein entsprechender Thread, der, soweit ich mich erinnere, recht klar herausgearbeitet hat, dass Ein- bzw. Ausfahrten auf der Autobahn nach wie vor alle (!) Verkehrsge- und verbote aufheben. Und das mit den Ortsschildern verhält sich genauso: Orteingangsschild hebt alles auf, was vorher geregelt wurde, und es gelten ab da alle Standard-Vorschriften für den innerörtlichen Verkehr. Und umgekehrt. LG Eugen
Wieso schreibst Du dann: " Das ist nicht so" ? Das steht doch gar nicht im Widerspruch zu dem was Wolf und ich geschrieben haben. Genau aus dem Grund steht auch meist direkt nach Auffahren auf die Autobahn ein entsprechendes Schild - damit eben die, die auffahren sich entsprechende verhalten. Alles andere macht auch keinen Sinn, denn ansonsten hättest Du im Bereich der Auffahrten ja zwei unterschiedliche Geschwindigkeitsbereiche - die der Auffahrenden und die der sich schon auf der Bahn Befindlichen.
Da hat Gast nichts anderes behauptet. Da hast du mehr hinein gelesen als drin war. Du musst auch den Thread mit einbeziehen, auf den er geantwortet hat. ... das gilt natürlich nicht für den Beschleunigungsstreifen, aber ich denke, das ist klar Wikipedia schreibt aber von einen Ortseingangs- und ein Ortsendeschild, aber NICHT von einer durch ein Verkehrszeichen angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung.
Was willst du damit genau sagen? Beim Zeichen 274 handelt es sich um ein sog. "Streckenverbotszeichen". Streckenverbote enden unter vier Bedingungen: - durch Aufhebungszeichen 278 bis 282 - durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m" - durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten). - Geschwindigkeitsbegrenzungen zusätzlich an Ortstafeln Ich will damit gar nichts sagen, nur wissen.
Und der Beitrag war ja auch Ortstafeln bezogen. Dein 4. Punkt ist dann ja der Wichtigste und genau darauf hat sich meine Eröffnungsfrage bezogen. @Gast:
Sorry hab das wohl dann falsch gelesen :oops: |
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