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wieviel darf ich mein Womo überladen ? 1, 2


MichiAubi am 20 Jun 2010 21:01:45

Hallo hier gleich noch ne Frage...

um wieviel darf ich mein Womo überladen ohne mit dem Zoll Probleme zu bekommen , ich habe gehört 5 % ......stimmt das :?: :?:


vielen lieben Dank im voraus
:razz:

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pilote600 am 20 Jun 2010 21:14:49

Um mit dem Zoll Probleme zu bekommen ist nicht das Gewicht an sich ds Problem, sondern der SToff mit dem du überlädst. :D

Um mit der Polizei keine ernsthaften Probleme zu bekommen solltest du nicht überladen. Bei gutem benehmen und ordentlichem Verhalten kommst du bis 5% ohne Gebühren aus einer Kontrolle.

Wichtig, weil auch nur durch Mobile Wagen festsetllbar sind die Achslasten!

brawo1 am 20 Jun 2010 21:23:33

Eine Gegenfrage: Warum solltest du mit dem Zoll Probleme bekommen?

Mit der Polizei bekommst du Probleme, wenn das zulässige Gesamtgewicht deines Kfz um mehr als 5% drüber liegt. Es fängt bei 10,00 € an und staffelt sich auf bis zu 235,00 € bei mehr als 30%.

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ohnehelm am 20 Jun 2010 21:33:03

Du darfst überhaupt nicht überladen.Die Polizei mag vielleicht bei 5% noch ein Auge zudrücken.Allerdings bei einem Unfall wird die Versicherung jegliche Zahlungen ablehnen .


aus dem Vorharz ,

Andreas

pilote600 am 20 Jun 2010 21:37:55

ohnehelm hat geschrieben:Du darfst überhaupt nicht überladen.Die Polizei mag vielleicht bei 5% noch ein Auge zudrücken.Allerdings bei einem Unfall wird die Versicherung jegliche Zahlungen ablehnen .


aus dem Vorharz ,




Andreas




Das ist so nicht richtig. Erst mal muss die Überladung "Ursächlich" sein, bzw es muss der Nachweis erbracht werden (von der Versicherung) dass es ohne Überladung eben nicht zum Unfall gekommen wäre.

Des weiteren gibt es verschiedenen Arten von Überladung, zum einen die "Technische" und eine die eben nur durch einen Eintrag im KFZ Schein eine ist.
Hast du z.B. ein fahrzeug, das technisch gebaut ist um 3,85t GG zu haben aber du hast im KFZ Schein nur 3,5t ZGG stehen ist der Versicherungsschutz bis zu einem Gewicht von 3,85t nicht in Gefahr (So die Aussage der KRAVAG vom Mai 2010.

camperfrank am 20 Jun 2010 21:42:23

Ralph, das mag ja alles stimmen, aber wenn die Versicherung erstmal alles prüft, wartest du trotzdem 2 -3 Jahre (Prozesszeit) auf deine Kaskoentschädigung......
Und hast du das schriftl. von der Kravag? Und von einem Berechtigten??
:wink:

pilote600 am 20 Jun 2010 21:47:47

camperfrank hat geschrieben:Ralph, das mag ja alles stimmen, aber wenn die Versicherung erstmal alles prüft, wartest du trotzdem 2 -3 Jahre (Prozesszeit) auf deine Kaskoentschädigung......
Und hast du das schriftl. von der Kravag? Und von einem Berechtigten??
:wink:


Wer wurde nach einem Unfall gewogen?
Frank, ob er berechtigt war weiß ich nicht, aber ich brauche das nicht schriftlich, den das Zauberwort heist

"Ursächlich" und ein 3,85t Mobil ist nun mal mit 3,85t nicht überladen (technisch) auch wenn es nach gesetzt zu einer Strafe kommt weil im KFZ Schein ZGG3,5t steht

ohnehelm am 20 Jun 2010 21:51:47

@Ralph
ich erlaube mir mal deine Antwort aus einen anderen "fred" hierher zu kopieren... 8)

pilote600 hat geschrieben:Hi,
alles was ihr über Tolleranzen und co hier schriebt sind Märchen. Streng nach dem Gesetzbuch gibt es genau 0,0%.

So nun kommt es drauf an was zur Ermittlung eures Gewichtes herangezogen wird, sprich welche Waage.

die meisten 50t Brückenwaagen (z.B. in Kiesgruben) haben eine 20kg Teilung, sprich wer 79 kg wiegt und sich auf diese Waage stellt wiegt 80kg, wer 81kg wiegt bei dem zeigt die Waage 100kg an.
Hinzu kommt eine Wiegedifferenz, die aber von Waage zu Waage verschieden ist, und im Eichprotokoll vermerkt wird.

Zu euren gunsten wird nun angenommen, dass die waage tatsächlich den Max Bereich ihrer Tolleranz mehr wiegt und ihr ganz knapp über dem letzen Wiegebereich liegt.

Noch ein tipp, solltet ihr mal auf eine Waage gezogen werden, oder die komischen Achswaagen von der Polizei, und ih habt ein schlechtes Gewissen, dann nehmt euer Handy und baut direkt neben der Anzeige eine verbindung auf.
8 von 10 Waagen fangen während dem Aufbau an in den Werten zu springen, dies lasst ihr euch von Zeugen bestätigen und fechtet dann das Wiegeergebniss an. Es gab Urteile wo es für den Fahrer gut ausging.


Aber zu der Frage des TS:

Wenn du die Achslast (wie im schein Eingetragen) Überschritten hast ist es gaaaaaanz schlecht.
Wenn du das ZGG wie in den Papieren eingetragen überschritten hast ist es auch gaaaaaaanz schlecht.
Das einzige wo du im Falle eines Falles eine kleine Chance hast mit einem blauen Augen davonzukommen ist, wenn in deinen Papieren 2 Gewichte eingetragen sind,
das ZGG und das TZGG (technisch Zulässiges Gesamtgewicht). Hast du nun das ZGG überschritten, bist aber noch im Bereich des TZGG dann muss bewiesen werden dass das Überladen ursächlich für den Unfall war. In allen anderen Fällen wird davon ausgegangen und du must beweisen dass es eben nicht so war .




aus dem Vorharz,
Andreas

brawo1 am 20 Jun 2010 23:09:34

camperfrank hat geschrieben:Ralph, das mag ja alles stimmen, aber wenn die Versicherung erstmal alles prüft, wartest du trotzdem 2 -3 Jahre (Prozesszeit) auf deine Kaskoentschädigung......
Und hast du das schriftl. von der Kravag? Und von einem Berechtigten??
:wink:


Das braucht der Ralph gar nicht schriftlich zu haben.

Habt ihr schon einmal davon gehört, dass ein Wohnmobilfahrer nach einem Unfall Probleme mit seiner Versicherung gehabt hat, weil er überladen war? Ich wage zu behaupten, dass dies nicht der Fall war.

Die Masse der Wohnmobile mit einem zGG von 3,5 t ist überladen und aufgrund der Häufigkeit der Zulassung dieser Wohnmobile gehe ich wieder mal davon aus, dass diese auch am meisten an Unfällen beteiligt sind. Also müsste doch irgendwann mal einer Schwierigkeiten bekommen haben. Ich habe also noch nie etwas dies Bezügliches gehört.

Es muss also davon ausgegangen werden, dass tatsächlich die Überladung ursächlich für den Unfall sein muss. Und das wird in der Praxis vermutlich sehr schwer seitens der Versicherung zu beweisen sein.

Beduin am 21 Jun 2010 05:57:40

Das beste ist, garnicht überladen!
Land auf Land ab besucht die Polizei die Campingclubs und klärt auf. Eben weil es zu so vielen Unfällen kommt, deshalb wird auch immer häufiger gewogen.
Vielleicht das Zusatzpaket doch lieber ganz weg lassen, nur das dazu kaufen was unbedingt sein muss?!

tiroler am 21 Jun 2010 06:53:17

@MichiAub

lt. Gesetzt gibt es keine Toleranz, von 3-5% es unterliegt dem Polizisten darüber zu Urteilen.

Darum lieber nicht Überladen. !!!!

Und wenn einige glauben an der 3-5% Toleranz festhalten zu wollen, dann sollen sie es tun.

ducki-ch am 21 Jun 2010 08:21:04

Hallo,

überladen ist doch ein klares "No Go"

Ich kann doch nicht schon überladen in den Urlaub starten und dann noch am Urlaubsort einige Sachen einkaufen und drauf packen und dann noch so, noch mehr Überladen, zurück nach Hause fahren.

Ich würde mir im Gegenteil eher noch Gewichtsmässig Luft lassen.
Wir haben im Urlaub immer was für zuhause angeschafft und das bringt dann wieder Gewicht, was nirgends eingerechnet ist.
Landes typische Spezialitäten, zum essen und trinken! Und meist mehr als genug davon!

Also muss klar mit Untergewicht gestartet werden, da ich bei einer Polizeikontrolle ganz klar mit "0" Toleranz rechne. Ich möchte mich da nicht auf die Tagesform eines Polizisten verlassen müssen. Denn wenn die eine Gross angelegte Gewichtskontrolle machen, wird es wohl sicher keine Toleranz geben, der Polizeiaufwand soll sich ja rechnen...

Gast am 21 Jun 2010 09:04:12

ducki-ch hat geschrieben:Hallo,

überladen ist doch ein klares "No Go"

Ich kann doch nicht schon überladen in den Urlaub starten und dann noch am Urlaubsort einige Sachen einkaufen und drauf packen und dann noch so, noch mehr Überladen, zurück nach Hause fahren.

Ich würde mir im Gegenteil eher noch Gewichtsmässig Luft lassen.
Wir haben im Urlaub immer was für zuhause angeschafft und das bringt dann wieder Gewicht, was nirgends eingerechnet ist.
Landes typische Spezialitäten, zum essen und trinken! Und meist mehr als genug davon!

Also muss klar mit Untergewicht gestartet werden, da ich bei einer Polizeikontrolle ganz klar mit "0" Toleranz rechne. Ich möchte mich da nicht auf die Tagesform eines Polizisten verlassen müssen. Denn wenn die eine Gross angelegte Gewichtskontrolle machen, wird es wohl sicher keine Toleranz geben, der Polizeiaufwand soll sich ja rechnen...



Das kannst Du nicht verallgemeinern, weil es Deinen Verhalten entspricht.
Ich z.B. würde genau zum Gegenteil raten, obwohl wir auch immer was mit nach hause nehmen.
Wir haben jedoch bei Fahrtantritt alle Tanks randvoll und Getränke für ca 3 Wochen im Keller. Ähnlich ist es bei den Nahrungsmitteln etc.
Dann haben wir noch Hundefutter für die komplette Urlaubsreise dabei.
Außerdem ist der Roller voll aufgetankt und etliche Benzinkanister sind auch voll.

Auf dem Rückweg hingegen ist die Zeit und der Weg besser kalkulierbar und es kann sein, dass ich nicht das Maximum an Wasser dabei hab. Die Getränke sind stark dezimiert oder sogar fast komplett leer - ebenso die Nahrungsmittel. Die Benzinkanister sind meist leer.

Je nachdem, um was es sich bei den Nahrungsmitteln handelt und wie oft wir auswärts essen waren, könnte es natürlich sein, dass die Besatzung an sich schwerer ist, als auf dem Hinweg :D :D :D

camperfrank am 21 Jun 2010 11:41:45

brawo1 hat geschrieben:
camperfrank hat geschrieben:

Das braucht der Ralph gar nicht schriftlich zu haben.
Habt ihr schon einmal davon gehört, dass ein Wohnmobilfahrer nach einem Unfall Probleme mit seiner Versicherung gehabt hat, weil er überladen war? Ich wage zu behaupten, dass dies nicht der Fall war.


Ich denke da muss ich nicht weiter drauf eingehen, weil 2 unterschiedliche Postings schon für sich sprechen. :eek:
Trotzdem werden bei Personenschäden die in Millionen Höhe ausgehen können, die Versicherungen schon Wege finden. Wären die ersten die gerne zahlen.

Die Autobahnpolizei hat mittlerweile Sondereinsätze für Camper eingerichtet.
Ich muss mir da auch keine weiteren Gedanken machen, weil ich den passenden Führerschein habe und sowieso 100 km für eine angemessene Reisegeschwindigkeit halte.

Cruiser XL am 21 Jun 2010 11:49:49

camperfrank hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
camperfrank hat geschrieben:

Das braucht der Ralph gar nicht schriftlich zu haben.
Habt ihr schon einmal davon gehört, dass ein Wohnmobilfahrer nach einem Unfall Probleme mit seiner Versicherung gehabt hat, weil er überladen war? Ich wage zu behaupten, dass dies nicht der Fall war.


Ich denke da muss ich nicht weiter drauf eingehen, weil 2 unterschiedliche Postings schon für sich sprechen. :eek:
Trotzdem werden bei Personenschäden die in Millionen Höhe ausgehen können, die Versicherungen schon Wege finden. Wären die ersten die gerne zahlen.

Die Autobahnpolizei hat mittlerweile Sondereinsätze für Camper eingerichtet.
Ich muss mir da auch keine weiteren Gedanken machen, weil ich den passenden Führerschein habe und sowieso 100 km für eine angemessene Reisegeschwindigkeit halte.



...und was nützt dir der passende Führeschein wenn dein Womo nicht mehr Zuladung hergibt????


Hj

Gast am 21 Jun 2010 11:53:27

ohnehelm hat geschrieben:.Allerdings bei einem Unfall wird die Versicherung jegliche Zahlungen ablehnen

unabhängig davon daß man sich an die zulässigen Grenzen zu halten hat:

1. die Versicherung zahlt immer, sie kann den Verursacher schlimmstenfalls in Regress nehmen
2. wer hat nach einem Unfall neben Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen... schon mal das Auto einer Versicherung an der Unfallstelle gesehen?
3. wer kann aus dem "Kleingedruckten" seines Versicherungsbetrages entsprechende Ausschlüsse zitieren?

grüße klaus

camperfrank am 21 Jun 2010 12:18:53

Cruiser, das Problem ist doch in erster Linie der fehlende Führerschein oder man möchte 140 fahren, auf Kosten der Zuladung.

Klaus,
:)
dein Posting ist doch sicherlich ein Scherz?

Wenn bei der Versicherung der VErdacht aufkommt, wird das wohl ein Gutachter feststellen.
Und vorsätzlich überladen ist grob fahrlässig. Und 15000€ Regress ist auch nicht ohne.

Und dass mit dem Kleingedruckten, hatte ich ja von Pilot600 gerne mal gelesen, dass es egal ist.

In diesem Sinne, schönes vorsätzliches Überladen.

tiroler am 21 Jun 2010 12:41:05

@Gast

Ich z.B. würde genau zum Gegenteil raten, obwohl wir auch immer was mit nach hause nehmen.
Wir haben jedoch bei Fahrtantritt alle Tanks randvoll und Getränke für ca 3 Wochen im Keller. Ähnlich ist es bei den Nahrungsmitteln etc.
Dann haben wir noch Hundefutter für die komplette Urlaubsreise dabei.
Außerdem ist der Roller voll aufgetankt und etliche Benzinkanister sind auch voll.


es ist doch gleich ob ich hin-oder zurück Überladen bin.

es gibt keine Toleranz.

und jeder muss selber wissen ob er Überladen fährt oder nicht.

dieter2 am 21 Jun 2010 13:32:31

tiroler hat geschrieben:es ist doch gleich ob ich hin-oder zurück Überladen bin.

es gibt keine Toleranz.



Na ja,zumindest in DE wird erst bis 5% der Finger erhoben und da drüber ein kleines Verwarnungsgeld kassiert.

Kann in andren Ländern natürlich anders sein.

Dieter

psbu am 21 Jun 2010 14:01:59

Hallo,

warum wird hier im Forum eigentlich immer so
ein "HERMANN" wegen der Überladung gemacht.
Ich habe selten oder genau genommen noch garnichts
darüber gelesen, das Unfälle wegen Überladungen passiert
sind. Das trifft wohl mehr auf Wowa zu. Auch die Behauptungen,
man fährt dann ohne gültige Fahrerlaubnis ist doch völlig
abwegig. Wenn das alles so riskant wäre, warum drückt dann
bei Kontrollen die Polizei bei bis zu 5% Überladung meistens ein Auge zu
und man darf weiterfahren.
Natürlich sollte man das Fahrzeuggewicht immer im Auge haben,
trotzdem kommt es vor, das man auch mal über dem Limit liegen kann.


Paul

svenhedin1 am 21 Jun 2010 16:41:46

Hi,
das ist schon eine sehr merkwürdige Frage, wieviel darf ich denn überladen.

Genau so könnte man z.B. fragen, wieviel darf ich bei Schild max 80 kmh denn schneller fahren und ähnliches.

NULL KG darf ich über dem Erlaubten liegen: Null.

Und was heisst denn hier, die Versicherungen hätten Beweisschwierigkeiten für das "ursächlich" im Unfall-Fall. So ein Schmarrn. Meist spielt im Unfall-Fall der Bremsweg eine Rolle. Und der ist, wenn nur 3,5 zulässig waren, bei Überladung, sagen wir z.B. statt 3,5 mal 3,8 t, schon rein physikalisch einige Meter länger, weil die Masse ja größer ist. Das lernt man in der Physik schon im Kindergarten bzw es ist extrem leicht auszurechnen, das das Mobil womöglich mit einer kleineren Masse so und soviel Meter früher gestanden und damit womöglich gar nicht am Unfall beteiligt gewesen wäre.

Und was heistt hier, noch nie was von Regressnahme der Versicherer beim Fahrer/Halter gehört. Nun, dass mag daran liegen, daß von Wohnmobilfahrern extrem selten Unfälle von der Personenschaden-Sorte verursacht werden, bei denen z.B. Hohe Folgekosten aus eventuellen lebenslanngen Unfallrenten an die Geschädigten gezahlt werden müssen von einem Haftpflichtversicherer (lebenslange Rentenkosten liegen in der Regel kostenmäßig weit über den Kosten von üblichen Materialschäden) . Denn eines ist sicher, wer einen jungen, sagen wir gut verdienenden Unternehmer oder Akademiker zum Krüppel fährt, und dann deshalb an den eine solcherart lebenslange dann serh hohe Rentenzahlung (in Millionen) dann auslöst, bei dem wiegt der Versicherer beim gleich beim Unfall staatsanwaltschaftlich sichergestellten Verursachermobil JEDES GRAMM an Merhgewicht aus - so wie ich die Versicherer kenne, wenns ums zahlen geht und beim Fahrer was zu holen ist.

Gast am 21 Jun 2010 16:55:22

Echt heftige Postings hier.

Aber seltsam-- das Thema hatten wir hier im Forum schon so oft.

Verstehe nicht warum sich da noch Mitglieder aufregen.

Auch müsste wirklich schon alles gesagt sein.

camperfrank am 21 Jun 2010 17:05:09

Mausifan hat geschrieben:Echt heftige Postings hier.
.


Was auch immer du und Paul (psbu) als heftig/Hermann bezeichnest.

Heftig sind nur eure OT - Postings. Alles ander
finde ich ist sachlich und friedlich gepostet.

:D

pilote600 am 21 Jun 2010 17:17:45

camperfrank hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
camperfrank hat geschrieben:

Das braucht der Ralph gar nicht schriftlich zu haben.
Habt ihr schon einmal davon gehört, dass ein Wohnmobilfahrer nach einem Unfall Probleme mit seiner Versicherung gehabt hat, weil er überladen war? Ich wage zu behaupten, dass dies nicht der Fall war.


Ich denke da muss ich nicht weiter drauf eingehen, weil 2 unterschiedliche Postings schon für sich sprechen. :eek:
Trotzdem werden bei Personenschäden die in Millionen Höhe ausgehen können, die Versicherungen schon Wege finden. Wären die ersten die gerne zahlen.

Die Autobahnpolizei hat mittlerweile Sondereinsätze für Camper eingerichtet.
Ich muss mir da auch keine weiteren Gedanken machen, weil ich den passenden Führerschein habe und sowieso 100 km für eine angemessene Reisegeschwindigkeit halte.


Hi,

das eine posting habe ich geschrieben bevor ich mich lange und genau mit der KRAVAG unterhalten habe, und unterschiedlich sind sie nicht. Ich sage auch heute noch es gibt (nach gesetzt) keine tolleranz, die Praxis sieht anders aus.
Aber wenn sich die Versicherungen wirklich so anstellen sollten bei einer Überladung von 10% dann würden sie sich auch so anstellen bei einer Geschwindikkeitsübertertung von 10km/h, den nach der Ordnungswidrikeit sind wir genau im selben Bereich. Ich habe noch nie gehört, dass eine Versicherung sich bei einer solchen Sache (wie gesagt nicht mit Tempo 100 oder so zu schnell, sondern im "Punktelosenbereich) quer gestellt hat

euraklaus am 21 Jun 2010 17:48:06

wird viel zu hoch gekocht das thema ...

mal im ernst ...wenn einer 5 % überladen hat , dann kostet das noch nicht mal ein knöllchen ...wer da so resolut den finger hebt , der hat in seinemleben auch noch nie falsch geparkt ,oder ist bei rot über die ampel gelaufen . Passend zur Wm meine ich :
"DE BALLE FLACH HALDE "
5% bei 3,5 t sind immerhin 175 kg ... bis dahin würde ich persönlich das risiko eingehen , sowohl im strafrechtlichen wie im versicherungstechnichen bereich .Immerhin macht sich der TS Gedanken über die Beladung .Mmöchte nicht wissen wieviele richtig überladen unterwegs sind , und sich keine gedanken zu machen ...und irgendwo kommt eben eine grenze , bei der das fahrzeug in seiner sicherheit beinträchtigt ist ..und das geht eben nicht mehr .

( finde es ohnehin immer lustig , wenn ich so nen grossen flair,oder so sehe und mir dann den kleinen fiat vorstelle auf dem das ganze draufgepackt wurde wie auf einen lastesel, der in die knie geht .)

tober am 21 Jun 2010 20:01:28

Das "grösste" Problem bei den 5% (175kg) könnte wohl sein wenn der Polizist
nach dem Wiegen und Kassieren der ? 15 /30 Euro die Weiterfahrt erst mit dem zulässigem Höchstgewicht gestattet.
Als erstes den Wassertank entleeren und danach die "Casettenfüllung" hinter den nächsten Baum. :D
Aber mal Ehrlich. Ne minimale Überladung ist das geringste Problem. Reifentragfähigkeit und Achslast sollte man aber unbedingt Überprüfen.
Und auch beachten das eine Reifentragfähigkeit die beim wiegen gerade noch so ausreicht schon bei der nächsten Kurve überschritten wird.
Da werden nämlich von den Herstellern gerne Reifen aufgezogen die "gerade noch so gehen".

tober

pilote600 am 21 Jun 2010 20:06:48

Dann plaudere ich mal aus dem "Nähkästchen" eines LKW Fahrers:

Tatzeit an einem Brückenfreitag vor 15 Jahren, Tathergang, der Fahrer eines Kieslasters hat, aufgrund eines echnischen defektes, so die Ausge eines DEKRA Menschen direkt vor dem Richter Teile seiner Ladung verloren.
Das Fahrzueg war mit 12% Überladen! Dies wurde auch anhand der Ladescheine so festgehalten.
Folgen:

- Die Versicherung des LKW musste ca 50 Windschutzscheiben bezahahllen, und hat dies auch ohne meckern gemacht
- Der Fahrer wurde mit einem Bussgeld und Punkten in Flensburg belangt
- Die Kosten für die Gerichtsverhandlung, Zeugenaussagen etc hat der Steuerzahler (Staatskasse) übernommen


Fall 2

Tathergang: Beim Spurwechseln hat ein LKW Fahrer einen PKW im "Totenwinkel" übersehen. Die hinzugerufenen POL intresierte sich nicht die Bohne ob, was und wieviel der LKW geladen hatte

totto67 am 21 Jun 2010 21:02:47

Halloooo, hier gehts um die Frage: Wieviel darf man überladen?
Wenn deine Versicherung nur ansatzweise in den Verdacht kommt, dass du nur 2, 3 oder 5 % überladen hast, kannst du im Schadensfall komplett auf irgend eine Zahlung verzichten!
Deshalb: Überladen, geht gar nicht.

Torsten

Gast am 21 Jun 2010 21:22:44

totto67 hat geschrieben:Wenn deine Versicherung nur ansatzweise in den Verdacht kommt, dass du nur 2, 3 oder 5 % überladen hast, kannst du im Schadensfall komplett auf irgend eine Zahlung verzichten!

bin ich entschieden anderer Meinung....

nachdem mir bisher keiner entsprechende Vertragsklauseln gezeigt hat, hier aus dem VVG: (Versicherungsvertragsgesetz)

§ 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Vorsatz scheidet aus, da der Versicherungsfall (=Schaden am Unfallgegner) nicht gezielt herbeigeführt wurde

jetzt können wir nur noch diskutieren ob Überladung fahrlässig oder grob fahrlässig ist

grüße klaus

MichiAubi am 21 Jun 2010 23:22:26

[quote="brawo1"]Eine Gegenfrage: Warum solltest du mit dem Zoll Probleme bekommen?

naja wenn ich über die Grenze fahre und der Zoll uns raus zieht zum wiegen.
Ist uns schon passiert ,wir mußten dann wieder nachhause fahren und etwas Gewicht los werden.

ich meine letzten Endes geht es darum ,ob wir das Womo gleich auflasten sollen oder eher nicht ...

bernhard59 am 21 Jun 2010 23:49:55

Guten Abend, es wurde schon angesprochen, andere Länder, andere Sitten, in der Schweiz gibt es Null - Toleranz was das max. Gewicht angeht, dh. Weiterfahrt kann evt. verhindert werden, was auf der Autobahn sehr teuer kommt, das WOMO darf auf dem Pannenstreifen nicht entladen werden, sondern muss durch Pannendienst abgeholt, dh. Aufgeladen werden, nebst diesen Kosten kommt die Busse dazu, pro Kg Übergewicht, sfr 1.00!! Das kann in der Praxis schnell sehr sehr Teuer werden, der Polizei ist längst bekannt, das die 3.5 T WoMo oft überladen sind und schaut immer weniger weg! GRüsse aus der Schweiz, Bernhard.

ingemaus am 22 Jun 2010 10:44:01

Hallo!

Bereits viel geschrieben und diskutiert!
Bitte unterscheidet doch endlich bei einer Überladung:
Ist das WM für zum Beispiel 4 t zuläsiges Gesamtgewicht ausgelegt, dann aber lt. Zulassungspapiere auf 3.5 t abgelastet, weil nur 2 Personen mitreisen und ist dann vielleicht um 100-150 kg überladen, wo ist eine Gefährdung irgendeiner Art?
Wo ist auch nur im Ansatz der warnende Finger zu heben?!
Hier sind doch Diskussionen ob Versicherung und Polizei oder Zoll und und
überflüssig! Bremsen Reifen und und sind für 4,0 t ausgelegt.
Natürlich ist eine Überladung von 0- 100-150 kg usw. eine unbestrittene Ordnungswidrigkeit.
Technisch gesehen aber auch nicht mehr!

Anders selbstverständlich wenn das WM mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit 100-150 kg Übergewicht gefahren wird.
Die zulässigen Achslasten müßten dann hinten oder vorne überschritten sein.
Hier kann über die Folgen diskutiert werden!

und tschüss ingemaus

dieter2 am 22 Jun 2010 11:04:40

ingemaus hat geschrieben:Die zulässigen Achslasten müßten dann hinten oder vorne überschritten sein.
Hier kann über die Folgen diskutiert werden!

und tschüss ingemaus


Nee,warum sollten die Achslasten überschritten sein.

2000 kg hinten und 1850 kg vorne,ergibt 3850 kg zusammen gerechnet.

Wenn ich mit 100 kg Überladung fahre währe das für mich in ordnung,brauch ich aber nicht weil ich genug Zuladung habe.

Der Bremseneinwand gild auch nicht.
Die Bremsen sind mindestens für 4250 kg ausgelegt,kann schließlich einen
ungebremsten Hänger mit 750 kg mitführen.

Dieter

euraklaus am 22 Jun 2010 11:50:06

fährst du mit3,5 t und 5 bis 10 % Güberschüberschreitung bekommst du eine verwarnung für 10 euro ...nicht mehr .
musst nur alle 2 jahre zum TÜV
darfst in Baustellen und LKW überholverbot flott vorbei

ich habe trotzdem auf 3,75 t aufgelastet ...und fahre jetzt legal mit etwa 100 kg reserve ( ja inge ..trotz roller ...und auch die achslasten sind ok )

aaaber ... wenn ich jetzt mal 120 fahre ...., im lkw überholverbot überhole ....das wird richtig teuer und gibt unter Umständen Punkte .

also ...was ist jetzt schlimmer ???

mit dem technisch auf 3,75 t geeigneten aber auf 3,5 tabgelasteten mobil
ein kleines verwarnungsgeld zahlen ...oder den dicken zettel z.B in den Kasseler Bergen riskieren , wo an dem Blitzer über 3,5 t ja nur 60 gefahren werden darf ..

ich meine , das wird jeder den es trifft irgendwie für sich entscheiden , und die oberlehrer sollten mal die eigene Haustür sauber halten ..



klaus

tiroler am 22 Jun 2010 12:23:26

Das ist ja wie ein Flächenbrand.

Grundsätzlich gilt das Gesamtgewicht, ist so in Österreich,Schweiz, und sicher auch in Deutschland so.

Und ob ich nun einen 4t habe und abgelastet habe auf 3.5t es gilt das Gesamtgewicht.

Wenn jemand in eine Kontrolle fahrt und der Polizist sieht in den Papieren nach und dort steht 3.5t und man ist Überladen dann entscheidet der Polizist was gemacht wird.

dieter2 am 22 Jun 2010 12:27:43

tiroler hat geschrieben:Das ist ja wie ein Flächenbrand.

Grundsätzlich gilt das Gesamtgewicht, ist so in Österreich,Schweiz, und sicher auch in Deutschland so.

Und ob ich nun einen 4t habe und abgelastet habe auf 3.5t es gilt das Gesamtgewicht.

Wenn jemand in eine Kontrolle fahrt und der Polizist sieht in den Papieren nach und dort steht 3.5t und man ist Überladen dann entscheidet der Polizist was gemacht wird.


Eben,darum fahre ich in fremde Länder nie überladen.
In Deutschland weis ich was mir passiert,woanders nicht. :wink:

Dieter

pilote600 am 22 Jun 2010 20:54:42

totto67 hat geschrieben:Halloooo, hier gehts um die Frage: Wieviel darf man überladen?
Wenn deine Versicherung nur ansatzweise in den Verdacht kommt, dass du nur 2, 3 oder 5 % überladen hast, kannst du im Schadensfall komplett auf irgend eine Zahlung verzichten!
Deshalb: Überladen, geht gar nicht.

Torsten


Hast du vor dem schreiben auch nur ein posting (for allem das direkt vor deinem) duchgelesen?

Die Versicherung bezahlt, es sei den die Überladung sei "URSÄCHLICH". Und es wren nicht 2, 3 oder % es waren 12% (5Tonnen)

Bergbewohner1 am 22 Jun 2010 22:00:58

Es wird langsam lästig, wieviel mal noch :?:

pilote600 am 23 Jun 2010 08:12:58

Waldtroll hat geschrieben:Es wird langsam lästig, wieviel mal noch :?:


Mensch Werner, reg dich doch nicht auf, die Märchen der Gebrüder Grimm sind viel älter als die hier immer wieder angesprochenen wie

- bei überladen = fahren ohne fahrerlaubniss
- bei überladen = Mautpreller
- bei überladen = kein Versicherungsschutz
- eingeleitetes Norkosegas
- und und und

Campoverde am 23 Jun 2010 13:04:39

Hallo,

ich finde die Fragestellung zu diesem Thema schon sehr merkwürdig. Man geht also einmal grundsätzlich davon aus, dass man eine gewisse Überladung schon in Kauf nimmt. An anderer Stelle ist hier schon etwas gesagt worden.
Man könnte ja auch die Frage stellen:
Wieviel darf ich so im Geschäft einfach mitnehmen, ohne bestraft oder erwischt zu werden...............?

Ich denke, jeder sollte zunächst einmal überlegen, alles korrekt abzuwickeln. Nicht umsonst hat man ja hier Grenzen vorgegeben. Ob nun ein Unfall o.ä. bei meiner Überladung geschehen kann und wie dann alles abgewickelt wird, ist doch mehr als sekundär.


Heinz-Campoverde

Wohnifahrer am 23 Jun 2010 13:47:47

Ich finde die Diskussion sehr merkwürdig. Das zul. GG hat ja einen Hintergrund, der wohl die Sicherheit sein dürfte. Und der zuerst von einem unsicheren WM betroffen ist bin doch ich selbst und meine Mitfahrer! Von daher sollte ich doch aus eigenem Interesse schauen das ich auf der sicheren Seite bin und ich möglichst nicht überladen fahre! Und wenn mich meine Versicherung nicht haftbar dafür macht, dass ich vielleicht einen Vater tot oder zum Krüppel gefahren habe, weil ich überladen war, so habe ich doch eine moralische Schuld!

Ich denke es ist doch kei n Problem mal mit seinem WM zum TÜV oder einer anderen Waage zu fahren um das Gewicht mal zu überprüfen! Und wenn ich zuviel Gewicht habe nehme ich ebn nicht Getränke und Essen für drei Wochen mit, sondern kaufe es vor Ort!

tober am 23 Jun 2010 14:32:08

Es wird hier VIEL zu heiss gegessen. Der Fragesteller will ja nicht 400 kg mehr einladen als das Fahrzeug kann. Ich bin auch grundsätzlich gegen jede Überladung aber wegen z.B. 100 kg bei 3,5t bricht kein Wohnmobil zusammen oder ist nicht mehr zum Stillstand zu bringen. Wenn ich weiss das bei der " minimalen Überladung" weder Punkte noch ausladen fällig ist - WAS SOLL'S.
Fahrt Ihr immer genau so schnell wie es die Verkehrszeichen vorgeben oder schon mal 10 km/h (bei erlaubten 100) schneller weil innerhalb dieser Toleranz eh nicht geblitzt wird ? Na sowas !
gruß tober - der auf der AB bei erlaubten 120 auch mal 140 fährt (mit dem PKW )
:D
Achso- Ich selber bin auch Überladen ca. 10 Kg bei 1,85 m. Auf der vorderachse ( Bauch) Bremsen kann ich gut nur Beschleunigung ist langsamer. Traktion ausgezeichnet da Gesamtgewicht auf der antriebsachse nit Dauerdifferenzialsperre. Spaß muss sein.

psbu am 23 Jun 2010 15:40:06

"um wieviel darf ich mein Womo überladen ohne mit dem Zoll Probleme zu bekommen , ich habe gehört 5 % ......stimmt das :?: :?:


Ich glaube mit dem Zoll bekommt man überhaupt keine
Probleme. Zuständig ist m.W. die Polizei oder das BAG.


dieter2 am 23 Jun 2010 20:11:47

psbu hat geschrieben:"um wieviel darf ich mein Womo überladen ohne mit dem Zoll Probleme zu bekommen , ich habe gehört 5 % ......stimmt das :?: :?:


Probleme. Zuständig ist m.W. die Polizei oder das BAG.



Die BAG interessiert sich mit Sicherheit nicht für Dein Womo.

Es sei Du fährst gewerblich irgend welchr Güter durch die Gegend.

Aber im beim Thema zu bleiben,die Fragestellung ist wohl etwas unglücklich gewählt.

Das ruft natürlich alle Gutmenschen auf den Plan 8)

Dieter

Delfinkg am 23 Jun 2010 20:19:21

Hallo,

gilt es denn schon wieder ein "Sommerloch" auszufüllen?

Das Thema "Überladung: +/-" gab es bereits sehr häufig in diesem Forum!


Gerd

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