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Oberhof "Thüringen" War das Knöllchen rechtens? 1, 2, 3


dieter2 am 20 Aug 2010 14:07:52

Warum schreibst Du dehnen nicht einfach das Du da nicht geparkt hast,sondern
lediglich gehalten.

Du mußtest ein kleines Problem an der Technik des Autos beheben.

Halteverbotsschild hab ich auf den Bild nicht sehen können.

Dieter

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Tipsel am 21 Aug 2010 02:00:01

Ich versteh das ganze Theater irgendwie garnicht.

Dort ist ein Parkplatz, der von 8:00 bis 23:00 als Parkplatz genutzt werden darf.

Das ist ja wohl unumstritten.

Was außerhalb dieser Zeit dort stattfinden darf, bestimmt allein der Eigentümer des Platzes. Der kann dort machen was er will, denn es ist ja sein Platz. Lediglich von 8:00 bis 23:00 stellt er die Fläche alsParkfläche zur Verfügung.

Und wenn er dem Besitzer des kleinen gelben Autos es erlaubt, ist das Sache des Eigentümer des Platzes.

Es gibt auch Parkplätze, die ab und zu mal Festplätze sind, oder auch Flohmarktplätze. Die sind auch nur Parkplätze für die Zeit, in der keine Flohmärkte oder Feste stattfinden. Dort stehen auch Schilder, außer an Pfingsten.... usw.

Es gibt sogar Stellplätze, die nur von 1.3. bis 30.9. als Stellplatzt benutzt werden dürfen. Außerhalb dieser Zeit sind es keine Stellplätze. Punkt, fertig, aus die Maus.

Und da kann ich mich winden und wenden, wenn es in dieser Zeit kein Stellplatz ist, hab ich dort auf dem Grund und Boden nix verloren. Es ist kein Allgemeineigentum, auch wenn es der Stadt oder dem Landkreis oder sonstwem gehört.

Dass der Betreiber seinen Stellplatz zusperrt, weil nix los ist, ist eine andere Bausgtelle, die aber mit dem Parkplatz nichts zu tun hat. Dies sollte aber in jedem Stellplatzatlas als Warnhinweis vermerkt werden. Also man sollte es den Verlegern der Stellplatzführern melden, dass dort Willkür und Lust und Laune die Platzbenutzung bestimmt - wenn es denn tatsächlich so ist.

Wir waren im Frühling dort, der Chef saß in seinem Häuschen und hat seinen Dienst verrichtet, allerdings war der Platz leer. Wir haben gewendet und sind wieder fort. Ich hatte sogar einen Disput mit ihm, weil ich noch kurz ausgestiegen bin, um den Platz fürs Forum zu fotografieren.

BernhardK am 21 Aug 2010 08:16:38

Hallo Christel !

So einfach ist das leider nicht. Es handelt sich hier evtl. um einen privaten Parkplatz, jedoch um einen privatöffentlichen. Solange der Besitzer keine Schranke oder eine Kette davor installiert,gilt die Straßenverkehrsordnung.
Du darfst hier auch nicht ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen. Vergleichen kannst Du das mit einem Supermarktparkplatz oder Tankstellengelände. In dem Fall ist es zwar auch privat jedoch gleichzeitig öffentlich. Der Besitzer kann selbst entscheiden, wann er ihn für die Öffentlichkeit sperren oder zugänglich lassen will.

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s-48 am 21 Aug 2010 08:39:59

hennes hat geschrieben:
friedhelm28 hat geschrieben:Warum soll ich für mein vergehen (Was ich ja eingestehe) bezahlen und der PKW neben mir nicht.


...so sehe ICH das auch :!:

Das ist ja genauso "Ich werde geblitz und der hinter mir nicht"also zahle ich auch nicht. :!:
Ernie

Trollo am 21 Aug 2010 09:53:16

friedhelm28 hat geschrieben: Warum soll ich für mein vergehen (Was ich ja eingestehe) bezahlen und der PKW neben mir nicht.
:cry:


Moin,

....tja, das sind schon Probleme. :cry: :help: :ertrink:



Trollo

mueckenstuermer am 21 Aug 2010 11:06:11

Man nennt das auch:

Gleiches Recht im Unrecht gibt es nicht.

Aber zur Wehr setzen darf man sich, muss man aber nicht. Ich hätte einfach meinen Spaß daran, der Gemeinde die 15,- € "teuer zu machen".

Überlegt mal: Da fährt ein Stadtfahrzeug morgens durch die Gegend, kostet Geld. Der Bedienstete muss bezahlt werden, kostet also auch Steuergeld. Der ganze Kram muss verwaltet werden, kostet Verwaltungsaufwand. Dann muss Schriftwechsel geführt werden, wenn sich einer wehrt, usw. usw..

Das alles nur, weil ein Womo auf einen solnst leeren Platz eine Nacht gestanden hat!? Wenn die Gemeinde meint, dass das nötig und verhältnismäßig sei, nur zu.

Rechnet man noch die Abschreckung und Negativwerbung hinzu, kann man nur noch feststellen: Armes Oberhof :-((
Wahrscheinlich schon zu viel Solizuschlag abbekommen!?
m.

friedhelm28 am 21 Aug 2010 11:12:00

[mod="Dirk"] Der Tonfall ist unangemessen, bitte beachte die Nutzungsbedingungen des Forums zum Umgang der User untereinander. Beleidigungen möchten wir hier nicht haben.[/mod]

Gast am 21 Aug 2010 11:12:15

mueckenstuermer hat geschrieben: Armes Oberhof :-((
Wahrscheinlich schon zu viel Solizuschlag abbekommen!?
m.


...kannst Du MEINE Gedanken lesen... :?: :D

Stefan-Claudia am 21 Aug 2010 11:53:29

Hallo Friedhelm
hat Du Dich denn mal hier gemeldet ?

--> Link

versuchs doch mal, und schreib auch von der schlechten "Presse" hier im Forum über Oberhof.

mittelalter am 21 Aug 2010 18:06:57

Stefan-Claudia hat geschrieben:Hallo Friedhelm
hat Du Dich denn mal hier gemeldet ?

--> Link

versuchs doch mal, und schreib auch von der schlechten "Presse" hier im Forum über Oberhof.



Vermutlich hat die Stadt Oberhof kein Interesse mehr an Wohnmobilfahrer. Zumindest nicht, nachdem Sie diesen Thread gelesen haben :D

pilote600 am 21 Aug 2010 18:59:23

Hi,
@ Friedhelm ... warum machst du es nicht mit der "mückenstürmer methode"? ich kann deinen Ärger verstehen aber fakt ist, du hast dich falsch verhlten und die Stadt hat ihr recht wahrgenommen. Waum der PKW nix hat?

@ all zum Thema anschreiben an die Gemeinde ...

Ich habe mich an den Tourismus Verband des Kleinen Walsertal gewandt, nachdem ich mich dort über alle Maße geärgert hbe (dazu gibt es unter "Österreich" einen Threat). Die haben auch geantwortet!!!
Fazit !BLA; BLA BLA! und ich hbe mich über die ignorante Antwort nochmals geärgert

Fiatia am 22 Aug 2010 10:45:40

Hallo Friedhelm,

anbei meine Anfrage an Oberhof im Wortlaut.

Hallo nach Oberhof,
wir wollten mit einer kleinen Wohnmobilgruppe ein paar Tage zu Besuch zu Ihnen kommen.
Nach einem "unvorteilhaften" Erlebnisbericht eines Teilnehmers des WoMo-Forum bin ich doch sehr verunsichert. Es bestehen in unserer Gruppe erhebliche Zweifel an der behaupteten Gastfreundschaft Ihres Ortes.
........Übrigens, ist Thomas Schulz noch Bürgermeister bei Ihnen?

In Erwartung Ihrer baldigen Nachricht grüße ich Sie freundlichst

J. Albrechtsen

s-48 am 22 Aug 2010 10:54:42

na wenn das man kein Schuß nach hinten wird,oder es geht aus wie das Hornberger Schießen :D
Ernie

wolfsch6 am 22 Aug 2010 13:16:58

Ich versteh das Problem nicht - auf dem Schild stand doch drauf, dass man Nachts da nicht parken darf. Wenn ich dann trotzdem das Risiko eingehe und mich dort hinstelle, dann bezahle ich halt die 15 Euro wenn ich erwischt werde.

@J. Albrechtsen
Was soll denn das jetzt? Ist ja schön für Dich, das Du den Bürgermeister mit Namen kennst aber meinst Du dass Du mit so einem Geschreibsel irgendwo Eindruck schinden kannst? Wahrscheinlich sind die ganz froh wenn denen Deinen kleine Reisegruppe erspart bleibt...

,
ws

strassenfuchs245 am 22 Aug 2010 14:36:00

Hallo,
ich wollte mich ja nicht einmischen, aber ich glaube es muß einiges klargestellt werden. Wir kennen Oberhof seit 20 Jahren, waren einst der ersten Womos nach der Maueröffnung.
Auf dem SP von Reinhold Winkler haben wir so manchen Winter verbracht.

Friedhelm der SP war nicht geschlossen. Die Kette auf deinem Bild hängt da immer auch wenn Herr Winkler da ist. Die soll nur die Einfahrt zur Waschanlage schützen und den Entsorgungsgulli. Wenn keiner da ist fährt man geradeaus am Stoppschild vorbei und stellt sich irgendwo hin. Wer Strom braucht an der Seite wo die Garagen sind. Spätestens am nächsten morgen so gegen 7 Uhr ist der Reinhold da und kassiert.

Der P am an der Therme war früher auch für Womos freigegegen genau wie der große Sandparkplatz am Panoramahotel oder der P im Gründle.
Nachdem jedoch der Herr Winkler seine Preise drastisch erhöht hat (3 mal in einem Winter) und die Gäste ausblieben hat er als Stadtratsmitglied durchgesetzt das die anderen P für das übernachten gesperrt wurden, und wie man sieht wird es auch durchgesetzt.
Ob sich Oberhof damit vorallem im Sommer einen gefallen getan hat laß ich dahingestellt. Wir fahren jedenfalls nicht mehr hin, es gibt andere schöne Orte.
Ein Tipp vielleicht noch, man kann an der kleinen Straße vor dem P an der Therme in einer Längsparkbucht stehen, da hat man das Schild vergessen.
Die Tankstelle am großen Kreisel bietet auf ihrem Gelände auch SPs an.
strassenfuchs

papagei am 22 Aug 2010 14:45:06

Hallo zusammen,

Die StVO läßt nur folgende Auslegung zu:

Hier ist das Zeichen 314 aufgestellt, und wird durch Zusatzzeichen 1040-30 in seiner Gültigkeit zeitlich begrenzt.
Außerhalb dieser Zeiten gelten die normalen Parkregeln, so als wäre das Schild nicht vorhanden.

Liegt der Parkplatz beispielsweise innerhalb einer Halteverbotszone, ist das Knöllchen berechtigt, ansonsten nicht. Könnte z.B. im Kurgebiet sehr wohl der Fall sein.
Welche Tatbestandsnummer ist denn angegeben?

Diese Auslegung wird schnell klar wenn man sich das Zusatzschild "mit Parkschein" dazu vorstellt. Hier darf ich ja ausserhalb der angegebenen Zeit auch ohne Parkschein stehen.


Roland

pilote600 am 22 Aug 2010 15:01:25

papagei hat geschrieben:Hallo zusammen,

Die StVO läßt nur folgende Auslegung zu:

Hier ist das Zeichen 314 aufgestellt, und wird durch Zusatzzeichen 1040-30 in seiner Gültigkeit zeitlich begrenzt.
Außerhalb dieser Zeiten gelten die normalen Parkregeln, so als wäre das Schild nicht vorhanden.

Liegt der Parkplatz beispielsweise innerhalb einer Halteverbotszone, ist das Knöllchen berechtigt, ansonsten nicht. Könnte z.B. im Kurgebiet sehr wohl der Fall sein.
Welche Tatbestandsnummer ist denn angegeben?

Diese Auslegung wird schnell klar wenn man sich das Zusatzschild "mit Parkschein" dazu vorstellt. Hier darf ich ja ausserhalb der angegebenen Zeit auch ohne Parkschein stehen.


Roland


Warum liest ihr nie die postings eines Rechtsanwaltes?

Nach STVO wir nur und ausschließlich am rchten Fahrbahnrnd, aber nicht auf gro0ßen freien Flächen, es sei den es wäre dort erlaubt, und das ist so hier der fall, aber eben nur von 8-23Uhr.
Gut gemacht von der Ortsbehörde, ätten die noch das Zusatzschild Womo montiert, dann wärd die Sache schon unklarer und in zweierlei weißen auslegbar, war hier aber nicht, klar und eindeutig

rinto am 22 Aug 2010 16:05:23

@ Piltoe600: kennst Du nicht den alten Lehrsatz" Zwei Juristen- drei Meinungen" ? Kommt dann noch ein Richter dazu, sind es schon vier Meinungen.

Zum Thema: Ist der Platz eigentlich außerhalb der frei gegebenen Parkzeiten "öffentlicher Verkehrsgrund" ? Falls nein, ist die StVO außerhalb der Parkzeit nicht anwendbar.

Viele aus Nürnberg

friedhelm28 am 22 Aug 2010 17:38:55

papagei hat geschrieben:Welche Tatbestandsnummer ist denn angegeben?

Roland


Hallo Roland

"DANKE" für die Fachliche Auskunft"

Das schreiben kommt erst noch mit der Tatbestandsnummer. Noch hatte ich "nur" ein Ticket dran gehabt, aber was mir ganz genau vorgeworfen wird das weis ich noch nicht.


@. strssenfuchs245
Friedhelm der SP war nicht geschlossen. Die Kette auf deinem Bild hängt da immer auch wenn Herr Winkler da ist. Die soll nur die Einfahrt zur Waschanlage schützen und den Entsorgungsgulli. Wenn keiner da ist fährt man geradeaus am Stoppschild vorbei und stellt sich irgendwo hin. Wer Strom braucht an der Seite wo die Garagen sind. Spätestens am nächsten morgen so gegen 7 Uhr ist der Reinhold da und kassiert.

"Tut mir ja Leid, aber wer soll das als Fremder Wissen." Zu mal der Platz total leer war. Auch am nächsten Morgen als ich noch mal da war. Da bin ich halt weiter gefahren.

elinor am 22 Aug 2010 18:21:53

@ Friedhelm

Schreib denen doch hier mal Deine Meinung:
--> Link

pilote600 am 22 Aug 2010 18:24:27

elinor hat geschrieben:@ Friedhelm

Schreib denen doch hier mal Deine Meinung:
--> Link



Die Antwort kann ich dir heute schon sinngemäß sagen.....

Es tut ihnen leid aber man habe weder auf die Stdtverwaltung noch auf die SP Betreiber einen Einfluss--------oder auch bla bla bla

BernhardK am 22 Aug 2010 21:48:29

rinto hat geschrieben:Zum Thema: Ist der Platz eigentlich außerhalb der frei gegebenen Parkzeiten "öffentlicher Verkehrsgrund" ? Falls nein, ist die StVO außerhalb der Parkzeit nicht anwendbar.


Der Platz ist auch außerhalb der freigegebenen Parkzeit öffentlicher Verkehrsraum, wenn keine Schranke oder Kette die Zufahrt versperrt.

wolfherm am 22 Aug 2010 21:56:17

Hallo,

lese ja jetzt hier seit Tagen amüsiert mit. Mich wundert es, wie man sich nun schon fast eine Woche über ein 15-Euro-Knöllchen unterhalten kann.
Um uns herum passieren Unwetterkatastrophen, über die kein Mensch ein Wort verliert, aber hier wird schon fast der Untergang des Abendlandes verkündet, weil sich eine Gemeinde erdreistet, einen ach so umsatzbringenden Womolisten aus der Stadt zu vertreiben. Da werden dann gleich Pläne geschmiedet, wie man der Gemeinde die zukünftige Ächtung durch ein ganzes Forum beibringt und so in die Knie zwingt.

Haben wir Probleme.....

LG Wolfgang

wiebke am 22 Aug 2010 22:15:22

naja, Wolfgang,wir sind ja ein Wohnmobilforum, und hier bei "Urteile, Gesetze und Verordnungen" ist die Knöllchefrage prinzipiell ja doch angebracht.

wolfherm am 22 Aug 2010 23:47:53

wiebke hat geschrieben:naja, Wolfgang,wir sind ja ein Wohnmobilforum, und hier bei "Urteile, Gesetze und Verordnungen" ist die Knöllchefrage prinzipiell ja doch angebracht.


Ja klar, diskutiert das noch eine Woche...dafür ist das Forum ja da.

Tipsel am 22 Aug 2010 23:51:47

Vielleicht kommt ja vorher noch die Auflösung :wink:

rinto am 23 Aug 2010 08:53:21

@ Wolfgang: klar gibt die Weltlage schlimmere Probleme her, aber ist es denn in diesem Forum tatsächlich so falsch, auch mal so eine "belanglose" Frage zu diskutieren ?

Zum Thema: Wenn der Parkplatz auch über Nacht öfffentlicher Verkehrsgrund ist, haben wir m.E. ( zwei Juristen- drei Meinungen ) eine Regelungslücke.

Im Umkehrsschluss zu § 12 Abs 3, 4 StVO ist das Parken immer dann erlaubt, wenn es das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet ( z.B. an Einmündungen u.a. ) oder durch Verkehrzeichen eingeschränkt ist.

Im vorliegenden Fall haben wir eine Regelung für die angegebene Zeit, aber nicht für die Nachtzeit.

Da für diese keine Anordnung getroffen wurde ( Parkverbot, Einfahrverbot o.ä. ) , erschließt sich ein "automatisches Parkverbot" nicht.

Der Hinweis auf § 12 Abs 4 StVO ( Paerken am rechten Fahrbandrand ) führt hier nicht weiter, da ein solcher auf einem Platz bereits begrifflich nicht gegeben ist und nur bei Straßen im eigentlichen Sinn zur Anwendung kommt.

Ich hoffe, ich habe für das belanglose Thema weiteren Diskussionsstoff geliefert, ohne damit die Weltlage zu verharmlosen.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Gast am 23 Aug 2010 11:06:28

pilote600 hat geschrieben:
elinor hat geschrieben:@ Friedhelm

Schreib denen doch hier mal Deine Meinung:
--> Link



Die Antwort kann ich dir heute schon sinngemäß sagen.....

Es tut ihnen leid aber man habe weder auf die Stdtverwaltung noch auf die SP Betreiber einen Einfluss--------oder auch bla bla bla


Nö, nicht unbedingt! Man muss hier nur an die betreffende Stelle schreiben. Und das wäre der Toursismusverband. Die Hoffnung besteht, das die offensichtliche Vetternwirtschaft irgend wann mal torbediert wird. Für Friedhelm wird das nix nützen, aber er kann dazu beitragen das solchen korrupten Zeitgenossen das Handwerk schwergemacht wird.
Der Brief ist halt eine Stunde ehrenamtiliche Arbeit für die Demokratie und dem Allgemeinwohl und eventuell auch Genugtuung.

Jörg
PS. Wenn alle wegschauen braucht man sich nicht zu wundern wenn Missetäter immer mehr draufhauen. Jede Verbeugung ist ein weitere Schritt zum Buckel. Wer nix tut, kann auch nix bewegen.

pilote600 am 23 Aug 2010 12:31:06

Dann schreibt mal, so naiv war ich auch mal, und ich habe an genau diese Stelle geschrieben, Antwort Bla Bla Bla

NaviGer am 23 Aug 2010 16:52:16

Ach, wie schön ist es da in Frankreich:

Mitten in der Stadt war ein großer Platz, ruhig, ideal zum Übernachten.
Ich stellte mein WoMo erst mal ab, da kam ein französiches WoMo. Ich fragte den Fahrer, ob es verboten sei, hier auch zu übernachten. Seine Antwort: Sehen Sie ein Schild?

Robinson43 am 23 Aug 2010 18:00:39

pilote600 hat geschrieben:Gut gemacht von der Ortsbehörde, ätten die noch das Zusatzschild Womo montiert, dann wärd die Sache schon unklarer und in zweierlei weißen auslegbar, war hier aber nicht, klar und eindeutig


Es gibt gar kein Zusatzschild Wohnmobil!!! siehe:

--> Link

Ein Bekannter von mir, selbst Anwalt, hat schon gegen mehrere Gemeinden gewonnen, die mit einem Zusatzschild oder sogar mit einem Schild "Verkehrsverbot für Wohnmobile" Plätze gesperrt hatten und er hat sich hingestellt. Abgesehen davon, dass auf den Schildern immer nur Alkovenmobile drauf sind, ist dieses Symbol laut STVO in D nicht existent. Die Gemeinde könnte natürlich ein Parkverbot mit dem Zusatzschild außer PKW oder ein Parkplatzschild mit dem Zusatzschild PKW aufstellen.

LG Peter

comtec am 23 Aug 2010 18:01:46

Dem Tourismusverband wird das sch..egal sein. Schließlich gehören ihm ja meist Hotelbetreiber, Pensionsbesitzer und Ferienhausvermieter an. Geschäfte ist es auch kaum in Oberhof. Die Einzigen, die von den Wohnmobilfahrern direkt profitieren würden, wären die Gastwirte.
Im Winter ist ha Oberhof recht schneesicher, aber im Sommer gibt es schönere Ecken bei uns in Thüringen. Bei uns im Ort habe ich schon sehr häufig Wohnmobile vor Gasthäusern übernachten sehen. Nur 8km von Oberhof entfernt. Aber in den Touristenzentren von Ostsee, Nordsee oder Müritz ist es ja nicht anders.
Es lebe die Abzocke!

comtec

pilote600 am 23 Aug 2010 18:20:35

also ich foínde das Zeichen "Wohnmobil" als offizelles Zusatzzeichen,
Zeichen NR Z 1048-17

hie rnachzulesen --> Link

Und das Argument mit dem Alkovenmobil kann nur ein Witz sein, denn ansonsten hätten alle SUV- oder Sportwagenfahrer sich nicht an das PKW Schild zu halten, und dicken Menschen sich nicht an die Personenzeichen.....

migula am 23 Aug 2010 18:40:47

Seit 16.08. wird über ein "Knöllchen" diskutiert das gar keines ist! Ein Hinweis mit der Aufschrift: "Sie bekommen in den nächsten Tagen Bescheid" ist doch kein Knöllchen. Aber nach 2 - 3 Tagen wird schon von 15 € geschrieben und die Gemeinde wird niedergemacht. Wenn die Gemeinde eine gebührenpflichtige Verwarnung hätte aussprechen wollen, hätte sie diese sofort getan. So muss sie ja noch eine Halterermittlung durchführen. Ich hätte am nächsten Morgen, (Freitag den 13.) mal auf der Gemeinde vorbeigeschaut und nachgefragt was Sache ist.

nager69 am 23 Aug 2010 18:42:14

Hallo,

ich hab einen Link zu diesem thread an den Tourismusverbad Oberhof weitergegeben, damit sie sich mal dazu Gedanken machen können.



Zwei Stunden später kam diese mail:



"Sehr geehrter Herr Weh,



vielen Dank für ihre Meinung zu diesem Thema Wohnmobilstellplatz.

Wir haben ihre Meinung und den Sachverhalt an die Stadt Oberhof weitergegeben.



Wie Sie sich vorstellen können sind wir natürlich nicht an so einer Außendarstellung interessiert und versuchen sehr stark unseren Einfluß

im positiven Sinne gelten zu machen.



Nutzen Sie bitte weiterhin die Gäste Meinung, mit der Sie uns weiterhin unterstützen an einem besseren Image für Oberhof positiv zu arbeiten.



Mit freundlichen n



Maik Lipsius"



aus Bous

Alex aus SLS

kruemel733 am 23 Aug 2010 19:03:03

Wir sind oft und gern am CP Lütschetal-Stausee bei .....OBERHOF.
Super Service, super Gegend, tolle Verpflegung in der CP-Kneipe....was soll ich sagen, dort bleiben wir gern und lassen das Geld eben dort, im Ort gibts nur das nötigste zu erledigen.
Und....die nehmen auch CP-Cheques, inkl. Hund, Dusche, Strom.

Bitte nicht verzagen....das Knöllchen war einfach echt dumm gelaufen. :cry:

s-48 am 23 Aug 2010 19:04:11

Was mich an diesem Kinderkram auch noch stört,warum werden in Fremdennamen schreiben an Gemeinden verschickt :twisted: :twisted:
Ernie

friedhelm28 am 23 Aug 2010 19:06:02

migula hat geschrieben:Seit 16.08. wird über ein "Knöllchen" diskutiert das gar keines ist! Ein Hinweis mit der Aufschrift: "Sie bekommen in den nächsten Tagen Bescheid" ist doch kein Knöllchen. Aber nach 2 - 3 Tagen wird schon von 15 € geschrieben und die Gemeinde wird niedergemacht. Wenn die Gemeinde eine gebührenpflichtige Verwarnung hätte aussprechen wollen, hätte sie diese sofort getan. So muss sie ja noch eine Halterermittlung durchführen. Ich hätte am nächsten Morgen, (Freitag den 13.) mal auf der Gemeinde vorbeigeschaut und nachgefragt was Sache ist.


Hallo Migula

Wie schon geschrieben, das wollte ich ja auch machen. Aber auf dem Ticket stand eindeutig geschrieben, das aus technischen Gründen Anfragen zu diesem Thema nicht beantwortet werden, sondern erst nach Zustellung der Gebührenpflichtigen Verwarnung und vorherige Anfragen nicht beantwortet werden können.

"Ich frage mich warum der Bedienstete von Oberhof nicht angeklopft hat, da hätte ich schon vieles klären können"

Wie ebenfalls schon geschrieben wollte ich 10 schöne und entspannende Tage in Oberhof auf dem Wohnmobilplatz verbringen.

friedhelm28 am 23 Aug 2010 19:37:31

Hallo zusammen

Ich würde sagen wir lassen das Thema erst ein mal so langsam ausklingen, ist schon genug geschrieben worden. Bevor das wieder ausartet. Habe im Traum nicht daran gedacht das, das Thema so ein großes Interesse auslost.
Allen die dazu etwas geschrieben haben erst einmal "DANKE".

Ich warte der Dinge ab, die kommen und werde Oberhof in einem Brief, etc. in freundlicher Weise den Sachverhalt klären.

Natürlich werde ich Euch berichten wie das ausgeht. "Versprochen"

Bergbewohner1 am 23 Aug 2010 19:51:51

Gute Entscheidung Friedhelm, es erweckt manchmal den Eindruck, daß es besser ist nicht mehr viel zu schreiben.
Wünsche dir trotzdem einen positiven Ausgang.

apnl am 23 Aug 2010 20:34:17

Hallo Friedhelm,

eines möchte ich noch anbringen.

Diese Diskussion hat mich einerseits fasziniert, andererseits schockiert.

Warum:

Da trägt ein User sachlich einen Problemfall vor, erkundigt sich lediglich nach der Rechtslage, jammert nicht usw., bis dahin ein ganz normaler Fall.
Was dann in den Vortrag hineininterpretiert wird, was Usern in den Mund gelegt wird, was niemals geschrieben oder angedeutet wurde, welche Rechtsauffassungen vertreten werden, spottet manchmal, wie bei manchen Beiträgen hier, jeder Beschreibung. Da muss man sich manchmal wirklich überlegen, ob man noch einen neue Thread eröffnet, man weiss ja nie wie dieser endet, ob man zum Schluss nicht am Pranger steht.

Du hast gleich Eingangs über Mückenstürmer erfahren, dass Du im Unrecht bist. Ich schätze Dich so ein, dass Du das Knöllchen bezahlst, wenn auch widerwillig und gut isses. Oberhof sieht dich nicht mehr, weil Du dich geärgert hast, so würde ich sicherlich auch verfahren.

Ob es der richtige Weg ist, dass die Touristengurus von Oberhof von Unbeteiligten (die es sicherlich gut meinten) angeschrieben werden, möchte ich an dieser Stelle bezweifeln. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass die "Wahrheit" je nach Betrachtungswinkel (der welcher den Sachverhalt vorträgt) immer unterschiedlich ist. Das Bemerkenswerte daran ist, dass im Regelfall beide Darstellungen irgendwie der Richtigkeit entsprechen. Also bitte nicht falsch verstehen, aber ohne dass ich die Gegegenseite zu dem Fall gehört habe, würde ich mich eigentlich zu keiner Beurteilung hinreisen lassen, aber daraum ging es ja auch nicht, primär handelte es sich um ein verkehrsrechtliche Auskunftsersuchen deinerseits an das Forum.

Den Tipp von Mückenstürmer, die Verwaltung zu ärgern, würde ich persönlich nicht aufgreifen. In Kenntnis dessen, dass ich einen Fehler (wenn auch unwissentlich) gemacht habe, dann stehe ich auch dazu, alles andere wäre mir zeitlich auch viel zu lästig. Ferner wäre die Sache jetzt eh uninteressant, da Oberhof die Vorgehensweis vmtl. bereits kennen dürfte.

Also lass den Kopf nicht hängen, mach das Beste daraus und informier uns wie die Sache ausgegangen ist.


Armin

eisbaerchen am 27 Aug 2010 21:21:00

apnl hat geschrieben:Hallo Friedhelm,

eines möchte ich noch anbringen.

Diese Diskussion hat mich einerseits fasziniert, andererseits schockiert.

Warum:

Da trägt ein User sachlich einen Problemfall vor, erkundigt sich lediglich nach der Rechtslage, jammert nicht usw., bis dahin ein ganz normaler Fall.
Was dann in den Vortrag hineininterpretiert wird, was Usern in den Mund gelegt wird, was niemals geschrieben oder angedeutet wurde, welche Rechtsauffassungen vertreten werden, spottet manchmal, wie bei manchen Beiträgen hier, jeder Beschreibung. Da muss man sich manchmal wirklich überlegen, ob man noch einen neue Thread eröffnet, man weiss ja nie wie dieser endet, ob man zum Schluss nicht am Pranger steht.

Du hast gleich Eingangs über Mückenstürmer erfahren, dass Du im Unrecht bist. Ich schätze Dich so ein, dass Du das Knöllchen bezahlst, wenn auch widerwillig und gut isses. Oberhof sieht dich nicht mehr, weil Du dich geärgert hast, so würde ich sicherlich auch verfahren.

Ob es der richtige Weg ist, dass die Touristengurus von Oberhof von Unbeteiligten (die es sicherlich gut meinten) angeschrieben werden, möchte ich an dieser Stelle bezweifeln. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass die "Wahrheit" je nach Betrachtungswinkel (der welcher den Sachverhalt vorträgt) immer unterschiedlich ist. Das Bemerkenswerte daran ist, dass im Regelfall beide Darstellungen irgendwie der Richtigkeit entsprechen. Also bitte nicht falsch verstehen, aber ohne dass ich die Gegegenseite zu dem Fall gehört habe, würde ich mich eigentlich zu keiner Beurteilung hinreisen lassen, aber daraum ging es ja auch nicht, primär handelte es sich um ein verkehrsrechtliche Auskunftsersuchen deinerseits an das Forum.

Den Tipp von Mückenstürmer, die Verwaltung zu ärgern, würde ich persönlich nicht aufgreifen. In Kenntnis dessen, dass ich einen Fehler (wenn auch unwissentlich) gemacht habe, dann stehe ich auch dazu, alles andere wäre mir zeitlich auch viel zu lästig. Ferner wäre die Sache jetzt eh uninteressant, da Oberhof die Vorgehensweis vmtl. bereits kennen dürfte.

Also lass den Kopf nicht hängen, mach das Beste daraus und informier uns wie die Sache ausgegangen ist.


Armin



Genau so isses :daumen2:

Helmchen am 29 Aug 2010 19:56:20

Hallo Friedhelm,

mal eine ganz andere Frage: Weißt Du, warum der Stellplatz geschlossen war oder ist? Hat der Betreiber den aufgegeben oder war der Platz nur vorübergehend dicht?
Wir sind nämlich oft auf der "Durchreise" dort. Das letzte Mal ist aber schon länger her.

Ralf

pilote600 am 29 Aug 2010 20:10:45

Helmchen hat geschrieben:Hallo Friedhelm,

mal eine ganz andere Frage: Weißt Du, warum der Stellplatz geschlossen war oder ist? Hat der Betreiber den aufgegeben oder war der Platz nur vorübergehend dicht?
Wir sind nämlich oft auf der "Durchreise" dort. Das letzte Mal ist aber schon länger her.

Ralf


irgendwo steht doch die Antwort, der Platz war weder noch ist er geschlossen, es ist halt scheinbar so in Oberhof dass man die Kette vorlegt.....

strassenfuchs245 am 29 Aug 2010 20:40:09

Nochmals, die Kette ist immer da. Man fährt geradeaus am Stoppschild vorbei auf den Platz, nicht nach recht. Die Kette soll verhindern das vor der Waschanlage oder auf dem Entsorgungsgulli geparkt wird.
Wenn her Winkler da ist ,hält man kurz hinter dem Stoppschild und meldet sich an. Wenn er nicht da ist, sucht man sich einen Platz und Herr Winkler kommt dann am nächsten Morgen ans Fahrzeug. Er ist schon wegen der Waschanlage (Haupteinnahmequelle) jeden Tag da.
strassenfuchs
Übrigens wir waren vor ca. 3 Wochen erst in Oberhof, es ist also alles noch so wie beschrieben.

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