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Hallo zusammen.
Am 12.08.2010 bin ich am Nachmittag/Abend in Oberhof angekommen und wollten 10 Tage bleiben. Nach dem wir in Oberhof eingekauft haben sind wir noch in ein Restaurant zum essen gegangen. Gut gesättigt machten wir uns auf dem Weg zum Wohnmobilstellplatz Zellerstraße. Bei der Ankunft war der Platz total leer und eine Kette am Eingang zu dem Stellplatz. (Siehe Foto Nr. 1) Nicht schlimm haben wir gedacht, den laut Navi-Stellplatzliste war noch ein 2 Platz an der Therme. Dort angekommen war die Zufahrt zum Platz neben der Therme mit Blumenkübel zugestellt. "Was nun!" Für ein weiter suchen war ich zu müde. Vor der Therme waren 2 Große Parkplätze mit blauem Parkschild mit Unterschild von 8 Uhr - 23 Uhr. Kein anderes Schild wie Park oder Halteverbotsschild zu sehen. (Siehe Foto Nr. 2) Also stellten wir uns dort in eine Ecke um meine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen und am nächsten Tag nach einem Stellplatz oder Campingplatz in der Touristeninformation zu fragen. Nun kommt es. Morgens um 7,15 Uhr hörten wir ein Fahrzeug auf dem Platz umher fahren. Beim Blick aus dem Fenster sahen wir nur noch ein Fahrzeug mit der Aufschrift Stadt Oberhof davon fahren und wir hatten ein Knöllchen am Fahrzeug auf dem steht, "Sie bekommen in den nächsten Tagen Bescheid" und das man vorher nichts gegen das Knöllchen machen kann. "Komischer weise bekam ein PKW der vor uns gestanden hat kein Knöllchen." Siehe Foto Nr. 3 + Nr. 4 Wird in Oberhof mit zweierlei Maß gemessen, oder ist das nur eine Art Touristen (Wohnmobilfahrer) Abzuzocken? Meine Frage: "Muss ich zahlen?" und "Wie kann aus einem "Gebotsschild" ohne weitere Schilder ein "Verbotsschild" werden?" :roll: "Bitte gebt mir Tipps wie ich das am besten schreibe/widerrufe." "DANKE-DANKE-DANKE" Tja Friedhelm...da wird Dir leider nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen.
Das Schlid ist eindeutig, Du hättest dort nicht über Nacht stehen dürfen, auch nicht um die Fahrtüchtigkeit wieder her zu stellen...das Parken ist dort in der Zeit von 23.00 - 8.00 h definitiv nicht erlaubt. Die Tatsache, dass der PKW kein Knöllchen bekam, bringt Dir nix, denn es gibt in Deutschland keine "Gleichheit im Unrecht", sondern nur eine "Gleichheit im Recht"...ist unverschämt, dass der andere nix gekriegt hat, bringt Dir aber gar nix. André Hallo Friedhelm !
Eigentlich musst Du zahlen, da der PKW jedoch kein Knöllchen bekommen hat, würde ich mit meinem Rechtschutz (wenn Du einen hast) dagegen angehen. Offensichtlich wurde hier nicht der Gleichheitsgrundsatz beachtet. Der PKW-Führer muss ebenfalls zahlen. Hoffentlich hast Du das Kennzeichen von dem PKW, sonst kannst Du das vergessen, gegen die Stadt (Ordnungsamt) kommst Du nicht an, die braucht Geld. Ich würde das Knöllchen nicht zahlen. Dann würde ich zwei Personen vorschlagen, die das Fahrzeug abgestellt haben könnten. Z.B. Deine Ehefrau und jemand anderes. Wer es war, wüßtest Du nicht. Ermittelt die Behörde bei diesen möglichen Fahrern nicht, schickt dir den Bearbeitungsgeldbescheid nach Halterhaftung (15 EUR), kannst Du einwenden, dass man sich nicht gehörig um die Aufklärung bemüht habe und dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet hätte.
Jedenfalls haben die dann was zu tun ... m. ich hoffe das wir hier über ein 5 euro knöllchen sprechen, weil mehr wird es kaum werden! ich würd dann zahlen, der rest ist viel zu stressig. auf dem stellplatz hättes du auch zahlen müssen. ich denke die rechtslage ist eindeutig, du darfst doch nicht zwischen 23-8uhr parken, also zahlst du in deutschland, weil die gemeinden geld brauchen :roll:
gruß aus dem urlaub von der ostsee Hallo und "Danke" für die ersten Antworten.
Ich habe vergessen zu erwähnen das die Therme schon seit 2008 geschlossen ist und der Parkplatz davor nicht für diese genutzt wird. "Darf ich denn auf dem Platz von 23 Uhr bis 7 Uhr im Kreis umher fahren?" :roll: @MaverikAC 5 Euro Knöllchen sind schon lange vorbei. 15 Euros werden es bestimmt. Sicher ärgert mich das Geld, aber es geht mir mehr um das Prinzip. Warum der PKW nicht zahlen muss, es stand nirgendwo ein Schild außer PKW´s. Nirgends stand ein Verbotsschild auf dem Gelände. Wie kann durch ein Zusatzschild unter einem Gebotsschild ein Verbotsschild werden! @BernhardK Das Kennzeichen vom Pkw habe ich natürlich. Ach auf dem Bild. Aber mir liegt es fern noch einen/eine andere beim Ordnungsamt an zu schwärzen. So einer war ich noch nie und will es auch nicht werden. Auf den PKW werde ich natürlich hinweisen, aber das Kennzeichen nur im äußersten Notfall von mir. :!: @mückenstürmer :daumen2: Der Tipp von mueckenstürmer ist richtig,m haben wir voriges bei meinem....... durchgezogen. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bis es verjährt war.
Da haben unsere ortsansässigen Polizisten richtig die Sau rausgelassen mit persönlichen Beleidigungen auf dem Anraufbeantworter einer Bekannten-Fahrzeughalter. Solches Gebahren scheint die zur Weißglut zu bringen :kuller: Nun, natürlich erstmal abwarten was da kommt.
Persönlich würde ich auch erstmal nicht bezahlen, aber wir gehen IMMER erstmal in Widerspruch. Dann würde ich die Gemeinde schon höflich aber bestimmt um eine Antwort anhalten. Wenn es so war dann sind die zumindest erstmal in Erklärung. Vielleicht kommt aber auch nichts mehr nach der Frage? Also zumindest würde ich es versuchen. Hallo friedhelm28,
ein 13er Maulschlüsel hätte Wunder gewirkt. Hallo,
schon wieder Oberhof, zuerst private Abzocke. Jetzt macht es die Gemeinde irgendwie nach. Siehe Sendung Plus-Minus: --> Link Im Übrigen: Parkplatz ist diese Gelände von 8-22 Uhr. Das heißt noch lange nicht, dass man sein Fahrzeug auf diesem Gelände nicht abstellen darf. Außerhalb dieser Zeiten ist es ein ganz normales Gelände.
Oh, oh! Geparkt wird am rechten Straßenrand. § 12 Abs. 4 StVO. Der Platz ist nicht der rechte Fahrbahnrand der Straße! Deshalb darf man sein Fahrzeug auch nicht auf Gehwegen oder Grünflächen einfach abstellen. Nur wer weiß das schon. Blinken ist ja auch nicht vorgeschrieben, sondern kostet nur unnötigen Strom. Auf anderen Flächen darf nur geparkt werden, wenn es erlaubt wird. Das ist hier nur in eingeschränkter Zeit ausgeschildert. Der Verstoß ist eindeutig. Fragt sich nur: Wer war´s??? Da wird sich die Gemeinde die Zähne ausbeissen, wenn man weiss, wie man diese untunliche Prxis aushebeln kann; siehe oben. Deshalb muss man auch keine Knöllchen wegen Plakettenverstoßes zahlen, es sei denn, man wurde rausgewunkne. Mir ist kein Fall bekannt... Dumm zahlt. Das war schon immer so. m.
Leider nicht
Der Unterschied ist der, dass bei Parkverstößen der Halter die Verwaltungskosten zu zahlen hat, wenn der Verantwortliche nicht zu ermitteln ist. Bei Geschwindigkeitsverstößen zahlt nur der verantwortliche Fahrer. Ist dieser nicht zu ermitteln, ist die OWi nach 3 Monaten verjährt.
... die Schlauen führen drei Jahre lang ein Fahrtenbuch. MfG Steffen Hallo m.
eines verstehe ich nicht: Was hat Abstellen mit Blinken zu tun? Aber zurück zum Thema: --> Link und --> Link Ich zitiere aus letzterem:
Oh, oh!
Geparkt wird am rechten Straßenrand. § 12 Abs. 4 StVO. Der Platz ist nicht der rechte Fahrbahnrand der Straße! Deshalb darf man sein Fahrzeug auch nicht auf Gehwegen oder Grünflächen einfach abstellen. Nur wer weiß das schon. Blinken ist ja auch nicht vorgeschrieben, sondern kostet nur unnötigen Strom. Auf anderen Flächen darf nur geparkt werden, wenn es erlaubt wird. Das ist hier nur in eingeschränkter Zeit ausgeschildert. Der Verstoß ist eindeutig. Fragt sich nur: Wer war´s??? Da wird sich die Gemeinde die Zähne ausbeissen, wenn man weiss, wie man diese untunliche Prxis aushebeln kann; siehe oben. Deshalb muss man auch keine Knöllchen wegen Plakettenverstoßes zahlen, es sei denn, man wurde rausgewunkne. Mir ist kein Fall bekannt... Dumm zahlt. Das war schon immer so. m.[/quote] Hallo, danke m., dann oute ich mich auch mal als dumm (bisher fand ich Deine Beiträge eigentlich immer sehr wertvoll und vor allem sachlich). Hier liegt klar ein Verstoß vor und die Parkzeit war ganz klar am Schild angegeben. Es wurde bewußt dadegen verstoßen und jetzt wird gejammert, lamentiert und es ist mal wieder von Abzocke die Rede, was hich hier nicht erkennen kann. An die Verkehrsregel halten, dann wird auch nicht abgezockt - ganz einfach. Natürlich halte ich mich auch nicht immer dran. Wenn ich aber dummerweise erwischt werde, zahle ich eben und jammer nicht rum. Nicht weil ich dumm bin, aber ich möchte meine Ruhe haben und wenn ich so doof war, mich erwischen zu lassen, muss ich eben dafür gerade stehen. Hier Tipps zu geben, wie man sich um berechtigte Knöllchen drücken kann finde ich mehr als merkwürdig. ..............meine Meinung dazu, sorry. Trollo
ja, Sachbeschädigung, Diebstahl und Amtsanmaßung ! :roll:
Dann lieber nen blauen Müllsack :wink: Dieter Bezahlen,
1 Std. ärgern und Ruhe is.
Man kann, aber müssen muss man nicht, wie mueckenstuermer oben beschrieben hat. ;) @mueckenstuermer: Danke für den Hinweis :D :top: Klaus
Mensch, Mensch Da möchte ein Wohnmobilist den vorgeschriebenen kostenpflichtigen Parkplatz nutzen, der aber versperrt ist. Ein anderer riesiger Platz ist dagegen frei, dort stellt man sich mal einige Stunden hin. Na und !!! Das soll jetzt ein schwerer Verstoß sein. Auch ich finde es in diesen Fall eine Frechheit und würde nicht zahlen. Immer wieder erlebt man solche Fälle von willkürlicher Diskriminierung gegen Reisemobile. Hier aber als Gemeinde nicht nur solche Schilder aufzustellen, sondern dann auch noch einseitig die Leute abzukassieren ist schlimm. Wer alles im Leben widerstandslos toleriert, ist auch in meinen Augen nicht sonderlich schlau. Viele Christian
Die Halterhaftung greift nur, wenn die Ermittlung eines Fahrers einen "unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet". Die Gemeinden dürfen also nicht einfach dem Halter eine Gebührenrechnung schicken, sondern müssen vorher alle zumutbaren Ermittlungstätigkeiten ausschöpfen. Gibt man zwei mögliche Fahrer an, ist es kein unverhältnismäßiger Aufwand, diese mit einem Anhörungsbogen zu befragen. Dies wird aber so gut wie nie gemacht, sondern gleich die 15 Euro abkassiert. Das ist es, was mich aufregt. Die Gemeinde handelt in diesen Fällen wider das Gesetz und tut so, als sei das alles i.O.. Ist es aber nicht. Handelt die Gemeinde vorschriftmäßig, was abzuwarten bleibt, kann dann der Fahrer immer noch nicht ermittelt werden, dann darf sie die Verwealtungsgebühr vom Halter einfordern. Bitte schön. Dann soll sie aber vorher ihre Arbeit pflichgemäß und gesetzestreu verrichten. Wenn der Bundespräsident zivilen Ungehorsam an passender Stelle einfordert, so ist das eine sehr passende Stelle, zumal sich ja wohl die Gemende ganz besonders rechtmäßig verhalten müßte, wenn sie schon Knöllchen verteilt. Hier wird alo nicht empfohlen, wie man sich um ein berechtigtes Knöllchen herumdrücken kann, sondern nur aufgezeigt, dass man ein Schweigerecht hat (grundgsetzlich geschützt) und die Gemeinde eine Ermittlungspflicht hat, die regelmäßig ignoriert wird. Ich sehe es als Organ der Rechtspflege geradezu als meine Pflicht an, dieser Praxis Einhalt zu gebieten, so weit mir das möglich ist. m. @trollo
100 % Zustimmung wäre ätzend langweilig und ist nicht meine Zielvorgabe. Ich bin es gewöhnt, Widerspruch zu erleben und damit umzugehen. Nur so kann man an seinen Ansichten feilen und diese ggf. sogar mal ändern. Was wäre das auch für ein langweiliges Forum, wenn wir immer alle einer Meinung wären. Und so eine Gemeinde herauszufordern kann ja auch Spaß machen, so lange man sich in den Grenzen des Zulässigen bewegt. m. Jetzt im nachhinein, hättest mal vom ersten SP die Kette entfernen sollen & rauffahren :D ......oder standen dort auch ominöse Schilder? Mensch - die sollen froh sein, wenn sich in das Kaff überhaupt noch Touristen verirren. Die geschlossene Therme ist ein Millionengrab. Da wurden viele Födermittel versenkt. Bisher weiß niemand ob die Therme saniert wird bzw. gleich neu gebaut wird.
Irgend woher muss das Geld ja kommen. Schön wenn man am Parkplatz wenigstens noch verdient. --> Link --> Link comtec Bei den zu erwartenden 15 Euro würde ich kein Spiele spielen, die noch teurer werden können. Denn der Verstoß liegt ja vor! Recht hat nicht den Grundanspruch das alles richtig oder nachvollziehbar ist!
Ich würde dem Touristikverband für Thüringen einen netten Brief schreiben. Dort den Sachverhalt schildern und auch das andere Wohnmobilisten das auch als unverhältnismäßig sehen. Hierbei würde ich das so schreiben, das erhebliches Interesse seitens der Gegend bestand und für andere auch bestehen könnte. Also höflich und nett, aber enttäuscht. Es könnte auch nützlich sein dem Bürgermeister der Gemeinde zuerst anzuschreiben, mit den selben Beweggründen und ihn darauf hinzuweisen, das in anderen Gemeinden bei ähnlichen Umständen, erst die Leute auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen werden und eine gewisse Toleranz vorliegt. Das könnte zwar etwas Arbeit machen, aber wenn dabei raus kommt das so ein übereifriger Stadtangestellter mal einen Hinweis bekommt, das Geld nicht glücklich macht, (erst Recht nicht, das Geld von anderen) ist der Ärger in Zufriedenheit umgeschlagen. Solche Schreiben kommen meißt an, weil die meißten Betroffenen sich nicht solche Mühe machen, finanziell lohnen die aber meißt nicht. Aber 15 Euro wäre für mich nicht der Anzeiz sondern nur der Anlaß. Jörg
Du meinst also dehnen in den Ar... kriechen :( Dieter
ich übersetze mal: Nein, er meinte wohl, die Menschen zum Nachdenken und handeln anzuregen um damit nicht nur für sich sondern auch für Nachfolgende etwas zu tun... freundliche Andreas
das natürlich auch. Aber auch die Chance das demjenigen in den Hintern getreten wird, der so dienstbeflissen war! :D Denn manchmal kann Rache auch höflich aussehen :!: 8) Jörg
.....am besten gleich mal nachfragen, wie die SP Situation derzeit dort ist. Ist schon arg ärgerlich: 2 SP gelistet, aber beide "dicht". Hallo zusammen
Erst einmal vielen Dank für die vielen Kommentare und Tipp´s. @. kirsche.ndl Hatte leider nur einen 15 Schlüssel bei und auch keinen blauen Sack. :D @. Trollo Wo habe ich gejammert? Das ich das Knöllchen für unangemessen finde ist doch mein gutes Recht das zu äußern. "Oder?". Ich wollte nur Wissen ob dieses berechtigt ist, zu mal der PKW kein Ticket bekommen hat. Es stand dort kein Schild oder Hinweis nur für Wohnmobile. Ich wollte ja zahlen und bin ja erst zu dem Stellplatz Zellastraße gefahren, der aber mit einer Kette versperrt war. Ich hätte mich ja auch in der Stadt oder an der Gaststätte hinstellen können, dort standen an mehreren Stellen keine Schilder die auf ein Parkverbot hingewiesen haben. Das habe ich aber erst am nächsten Tag gesehen als ich Oberhof sofort verlassen habe. @. CarthagoCliff So ist es und so sehe ich das auch. :( So nun zum Schluss. Ich wollte eigentlich 10 Tage in Oberhof bleiben. Aber nach so einer Begrüßung "NEIN". Mein Geld kann ich auch wo anders ausgeben, vor allem da wo die Therme geöffnet ist und dieses nicht verschleiert wird, das eventuell Kurgäste davon abgehalten werden zu kommen. "Bad-Rodach" usw. "Was mir aufgefallen ist, Wohnmobile waren überhaupt nicht zu sehen und kaum Gäste in den Straßen um 11,30 Uhr als ich Oberhof verlassen habe und "Nie, ich betone Nie wieder hinfahren werde" "Es ging nicht so sehr um die 15 Euro´s, sondern um´s Prinzip" Hallo Friedhelm !
In Deinem Fall würde ich die 15 Euro zahlen, dem Bürgermeister von Oberhof einen Brief schreiben und Dein Erlebnis schildern. Gleichzeitig würde ich ihn fragen, ob er und seine Stadt auf Tourismus keinen Wert legt bzw.es nicht nötig hat. Es ist schade, dass man von einer Stadt so abgewiesen wird. Guude!
Ich würde gegen einen event. Verwarnungsgeldbescheid Einspruch einlegen und zwar mit der Begründung, dass die Beschilderung nicht klar ist. Das Zeichen sagt doch nur aus, dass da ein Parkplatz in der Zeit von--- bis.... ist. Und in der übrigen Zeit??? Das bedeutet doch kein Parkverbot!! Ansonsten dürfte ich in einer Stadt nirgends mein Auto abstellen, wenn kein "P"-Schild vorhanden ist. CU Wolf Das Ganze ist sowieso eine Frechheit.
Morgends um 7 Uhr auf einen riesen leeren Platz ein Tiket ans Womo zu heften zeugt schon von Dummheit. Die sollen sich lieber um ihren Bürgermeister kümmern,wenn nur die Hälfte stimmt was im Link zu lesen ist gehört der mit den Baseballschläger aus den Rathhaus geprügelt. Dieter
Ihr lest offenbar den ganzen Thread nicht, sondern nur Passagen. Deshalb nochmal, wie schon vor ein paar Tagen geschrieben: "Geparkt wird am rechten Straßenrand. § 12 Abs. 4 StVO. Der Platz ist nicht der rechte Fahrbahnrand der Straße! Deshalb darf man sein Fahrzeug auch nicht auf Gehwegen oder Grünflächen einfach abstellen. Nur wer weiß das schon. Blinken ist ja auch nicht vorgeschrieben, sondern kostet nur unnötigen Strom. Auf anderen Flächen darf nur geparkt werden, wenn es erlaubt wird. Das ist hier nur in eingeschränkter Zeit ausgeschildert. " Wo kämen wir dahin, wenn jeder seinen Wagen irgendwo, wo gerade Platz ist, abstellen dürfte!? Ausserhalb des Straßenraumes ist Parken nur dort gestattet, wo es ausdrücklich erlaubt wird, sonst eben gerade nicht. m. also Leute,denen die hier von Wiederspruch schreiben und auf gar keinen Fall bezahlen wollen möchte ich sagen,dass mir solche Meinungen voll auf den Kranz gehen.
Ihr fahrt alle so tolle Autos und da mosert Ihr rum wegen vielleicht mal 10€,die hätte Friedhelm auch auf dem SP in der Zellaer Str zahlen müssen. Fakt ist,dass Friedhelm einen Fehler gemacht hat und dazu sollte man stehen. Als Bewohner einer Nachbargemeinde sehe ich diese Situation natürlich auch sehr skeptisch,denn alle sind hier bestrebt mehr Tourismus her zu holen. Ich würde an Friedhelms Stelle auch den Bürgermeister von Oberhof höflich anschreiben und die Situation schildern.Denn nur so kann sich was ändern. @Friedhelm bist Du dir sicher,dass der PKW kein Knöllchen bekommen hat?? Hier ist es üblich diese Knöllchen nicht mehr unter den Scheibenwischer zu klemmen sondern an den Griff der Fahrerhaustür @mueckenstuermer, sicher wirst du mit dem was du sagst recht haben.
Aber, sehen wir nicht auch ein Schild: Parkplatz am Kurpark? Tach,
das Ganze hat ein wenig von Kindergarten - große Gruppe. Vielleicht hat der Pkw kein Knöllchen bekommen, weil die alle waren. So gut ist die Versorgungslage in den neuen Ländern ja nun auch nicht geworden. Aber nun stehen wir da und schimpfen: "Der hat aber angefangen...". Mensch, Friedhelm, sieh die 15,-€ als Stellplatzgebühr. Auch ist es Dein gutes Recht, dich darüber zu beschweren und uns den Tipp zu geben, in O-Hof vorsichtig zu sein. Hinfahren werde ich trotzdem sicherlich mal. Ich hab an der span. Mittelmeerküste 25€ für einen verschissenen Cp bezahlen müssen, auf dem ab 8 Uhr früh ein Betonmischer in der Nachbarparzelle lief. Den Platzbetreiber schreib ich nicht an und fordere 60% vom Preis zurück. Ich fahr einfach nicht mehr hin. Als Tourist bin ich dazu da, abgezockt zu werden. Auch in anderen Gemeinden wird "abgezockt" oder man wird mit Verbotsschildern vertrieben. Wenn die keine Touristen und deren Geld wollen, auch gut. Sie hätten's vorher bekannt geben können, da hätte man sich den Weg gespart. Vielleicht muss man als Mobilist erkennen, dass man nicht überall gern gesehen ist. Im Nachhinein ist man schlauer und Lehrgeld muss bezahlt werden. Seht's sportlich. Frank
Hallo Frank, mit diesem Verhalten (was Dir natürlich erlaubt sei) verhälst du Dich aber auch wie ein Kind, das trotzig ist. Der Unterschied zwischen Kommunikation und Verhaltensschluss, liegt in der Klarheit. Kommunikation kann Klarheit schaffen, Verhalten wird immer interpretiert! Wenn ich irgendwelche Briefe mit höflichen Beschwerden versendet habe, war ich immer überrrascht von der Unwissenheit die zu der betreffenden Situation geführt hatte. Menschen handeln oft aus Ihrer Unwissenheit über die Folgen. Vernüftige Menschen änderen schnell Ihr Verhalten, wenn sie über negative Folgen informiert werden. Das man nicht immer Lust hat, sich mit Dingen auseindander zu setzen kann ich verstehen, aber es generell nicht zu tun, zeugt nicht von Vernunft! Sicherlich können die 15,-€ als SP-Gebühr gesehen werden. Sie sind es aber nicht :!: (Ausserdem wäre das für einen solchen Platz auch Abzocke) Jörg @creativi:
Ist ein Argument...auf dem anderen Schild ist eindeutig keine Einschränkung angegeben... Allerdings ein ziemliches Risiko, einen eventuellen Prozess (denn darauf wird es hinauslaufen) zu verlieren...das würde teuer... André
Aber sonst gehts noch, schade das so was nicht weh tut. Guue!
Es geht nicht darum, ob jemand ein Knöllchen nicht zahlen kann oder will, sondern darum, dass die Ordnungsbehörden es endlich lernen, gesetzeskonforme Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe es in meinem Berufsleben oft genug erlebt, dass Bußgeldbescheide fehlerhaft waren bzw. von vornherein der Tatnachweis erkennbar aussichtslos war, und trotzdem wurde der Betroffene bis ins "Essgefach" verfolgt. So z. B. Frontfoto, auf dem niemand zu erkennen war, oder es war eindeutig eine Frau als Fahrerin zu erkennen und der Halter wurde hartnäckig verfolgt. Was hindert die zuständige Behörde in Oberhof daran, ein Halteverbotzeichen für die nicht freigegebene Zeit anzubringen. Damit wäre eine klare Aussage getroffen! Und im vorliegenden Fall ist die Sachlage mehr als zweifelhaft. CU Wolf Hallo Wolf,
die gefordere klare Aussage von dir gibt es bereits: Das Schild mit dem Zusatzzeichen sind eindeutig. Warum noch den Schilderwald vergrößern? bertel Hallo,
wir sind gewöhnlich nur im Winter in Oberhof. Aus Gesprächen mit Einheimischen wissen wir, dass im Sommer dort NICHTS los ist. Erstaunlich, dass die paar Besucher dann derart verschreckt werden. Der Parkplatz und WoMoPlatz in der Zellaer Straße ist übrigens privat, ob der offen ist oder nicht kann die Stadt nicht beeinflussen. Das der Herr Winkler nicht wegen einem Wohnmobil den ganzen Tag dort zubringt ist sicher nachvollziehbar. Das er den Platz sperrt aber auch. Es gibt aber z.B. noch einen Platz 'Im Gründel' oder so. Warte erst mal ab was kommt, und entscheide dann. Mat. Hallo zusammen
Erst einmal Danke für das rege Interesse an meinem Vorfall in Oberhofen. Zur Orientierung, auf dem Stadtplan von Oberhof sind zwei Stellplätze eingezeichnet und das ist der offizielle und gültige Stadt-Plan der Stadt Oberhofen. Aber vielmehr ging es mir um die Gleichbehandlung, auch wenn man so wie mir passiert ist, nicht mit seinen Gästen umgehen sollte. Warum soll ich für mein vergehen (Was ich ja eingestehe) bezahlen und der PKW neben mir nicht. "Es stand dort kein Schild mit, "NUR WOHNMOBILE". Das Zusatzschild gilt doch dann für alle Fahrzeuge. ("Gleiches Recht für alle, außer ein paar die noch gleicher sind und solche Gesetze machen") So, nun warte ich ab auf das Schreiben was kommt und was mir genau vorgeworfen wird. :( :cry: "Ein reuiger Verbrecher" :cry:
...so sehe ICH das auch :!: |
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