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Hallo,
wir könnten evtr. eine Unterstellmöglichkeit bekommen (ganzjährig), nun hat der Besitzer Bedenken wegen der Versicherung. Ich meine gelesen zu haben in den Versicherungsbedingungen (wir sind bei der RMV) das das Fahrzeug AUF JEDEN Fall versichert ist wenn es untergestellt ist, sogar in der "abgemeldeten Zeit bei Saisonkennzeichen. Das gilt auch bei z.B. Brand des Gebäudes, Voraussetzung ist nur, daß das Gebäude für das Abstellen des Fahrzeuges/Wohnmobiles geeighnet sein muss?! Liege ich da richtig, wer weiß mehr oder kann helfen ?! Danke und Alf Benn Wenn das Mobil in einer Gerätehalle untergestell ist, wird die Versicherung bezahlen müssen, nicht jedoch in einer Scheune. Bei meiner Pkw-Garage habe ich die Auflage, die Balken der Decke mit Gipsplatten abzudecken. Erst dann ist das Abstellen eines Autos, laut Bauordnung, zulässig.
Autsch. Das sehe selbst Versicherungen ganz anders :wink: Hallo Alf,
vielleicht verstehe ich das Problem nicht ganz: Der Vermieter hat Befürchtungen, daß Deine Versicherung nicht zahlt, falls das Womo beschädigt wird?? Der Vermieter muß doch nur in dem Abstell- / Mietvertrag mit Dir jegliche Haftung während der Verwahrzeit ausschliessen. Exakt dieses tun alle mir bekannten Parkhäuser über Hinweise in ihren Aushängen: Du erwirbst mit dem Erwerb des Tickets nur eine Berechtigung zum abstellen - nicht aber eine Versicherung gegen Schäden an der abgestellten Sache. Where is an issue?? :-o brainless :wink:
Zum einen Mietvertrag/Haftung ... genau darum geht es ja. Er hat halt KEINERLEI Versicherung die so etwas abdekt und die spannende Frage ist, was passiert wenn die "Hütte" abbrennt, wegeschwimmt oder wegfliegt !? Also, du kannst das Fahrzeug abstellen, aber im Schadensfall haftet ... wer? Was ist denn wenn es im Parkhaus brennt, zahlt dann MEINE Vollkasko Versicherung vom Auto ?? Danke und Alf
Wenn die Versicherung 30 - 50.000 Euro für ein verbranntes Wohnmobil bezahlen soll, wird sie sicher damit argumentieren, dass in einer Scheune oder auch in einem landwirtschaftlicher Geräteschuppen im Außenbereich kein Wohnmobil abgestellt werden darf. Dieses Problem hat aber der Wohnmobileigner. Ich gehe das Risiko dieses Jahr zum ersten Mal ein. [/quote]
Autsch. Das sehe selbst Versicherungen ganz anders :wink:[/quote] Was bitte sehen die Versicherungen :?: also Leute Ihr müßt erstmal folgendes klären:
1.Woran ist der Schaden entstanden?? 2.Wie ist der Schaden entstanden?? 3.Welche Versicherung besteht auf dem Womo?? Wir haben das Womo auch ganzjährig in einer Scheune stehen, meine Versicherung hat gesagt, Vollkasko zahlt wenn die Scheune z.B. abbrennt.
Im Mietvertrag ist jede Haftung ausgeschlossen.
Das eine Scheune kein geeignete Unterstellmöglichkeit ist. Ich habe von der RMV, AXA und HUK schriftlich, dass eine Scheune sehr wohl eine geeignete Unterstellmöglichkeit ist. Somit haftet die Versicherung im Rahmen der Ruheversicherung. Aber Achtung, stehen dort mehr als 2 Womos wird eine gewerbliche Nutzung unterstellt. Hier wird es richtig interessant. Allein die Bauvorschriften sind ein Studiengang für sich :wink: Zudem muss der Betreiber eine extra Versichicherung vorweisen. Kannst du im Schadenfall nachweisen, dass die Versicherung gesagt hat wir bezahlen wenn das Mobil in einer Scheune abbrennt :?:
Das kann Niemand, absolut Niemand :!: Nur von meiner Seite habe alles geprüft um sicherzustellen, dass ich mein Womo dort abstellen durfte und falls keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, die Versicheurng auch für den Schaden aufkommen muss.
relativ eindeutig 1. am Wohnmobil, zb: AUF-gebrannt 2. Brand des Gebäudes durch z.B. Blitzschlag 3. normale KfZ-WoMo Versicherung mit Vollkasko Bin auf weitere Antworten gespannt ! :D 8) Danke und Alf
Bist Du bei der RMV? Schreib eine eMail und bitte um Klärung der Sachlage. Ich hatte nach 36h eine entsprechende Anwort. Seltsam offenherzig waren weitere angesprochene Versicherungen :D
wenn der Vermieter keine Versicherung hat,dann wird wohl Deine Vollkasko einspringen.Die Versicherung wird wohl prüfen ob ein verschulden des Vermieters vorliegt aber bei Blitzschlag ist dann mit Regress auch nichts zu holen. Du wirst dann allerdings auf der Selbstbeteiligung und der Hochstufung sitzen bleiben. HalloAlf
Wenn DU Vollkasko hast ,stell es unter ! Ich mache es schon Jahrelang so ,erst in meiner und jetzt in einer fremden Scheune ... Wenn die Versicherungen zahlen sollen bist Du als Geschädigter eh am Ars.... :!:
Endlich mal ein Kommentar voll aus dem Leben gegriffen :zustimm: :rofl:
ok,dass Versicherungen nicht immer und überall einen guten Ruf haben ist klar,aber so eine Bemerkung hättest Du dir sparen können :vogel: Ich habe es schon bei zwei Vollkaskoschäden erleben dürfen :!: (bei verschiedenen Versicherungen) -> die rechnen super für sich..
Im Endeffekt hätte ich mich in den Hintern beissen können das ich die Vollkasko abgeschlossen habe ! Mit Unabhängigen Gutachten und Anwalt bekam ich wenigstens etwas mehr als den "pauschalisierten Papierwert" :x Nix für ungut -> Ich wünsche jedem das er "Sie" nie braucht . nur mal zur Klarstellung:
Der Besitzer einer Scheune vermietet darin Stellplätze. Wenn er versichert ist kann das sein 1. eine Gebäudeversicherung. Die ist aber nur für das Gebäude zuständig, nicht für den Inhalt. 2. Dafür müsste der Vermieter eine zusätzliche (Inventar?) Versicherung abschließen. Das wird er in der Regel nicht tun, da diese sehr teuer sind und sich das bei moderaten Mietpreisen nicht lohnt. Bei Brand, Diebstahl usw. eines Fahrzeugs, ist die Teilkaskoversicherung (nicht die Vollkasko) zuständig. Allerdings auch nur für das Fahrzeug mit festen Einbauten. Nicht für den mitgeführten Hausrat (Bettwäsche, Kleidung, Pött und Pann usw. Dafür ist die Hausrat- oder eine spezielle Camping-Versicherung zuständig. Schwierig wird es, wenn ein Brand durch ein Fahrzeug entstanden ist (Kabelbrand, überhitzte Heizung o.ä.). Dann ist das Fahrzeug Verursacher und der Besitzer sollte sich inständig wünschen, dass seine Haftpflichtversicherung (sofern er denn eine über Winter hat) die Schäden an den anderen abgestellten Fahrzeuge und der Scheune / Halle bezahlt. ach noch was,
die Haftpflichtversicherung über Winter abzumelden, kann ganz schön ins Geld gehen. Zum Beispiel wenn aus irgendeinem Grund der 100 L Dieseltank leck wird. Wenn der Diesel dann ins Erdreich oder in ein Gewässer gelangt, kann es richtig teuer werden. ???
Irgendwie läuft das in eine falsche Richtung. Es möchte mir evt. jemand eine ganzjährige Unterstellmöglichkeit bieten, die ich ihm ggf. auch "ausgleiche"! Da er sich genau wie ich nicht auskennt wie das mit den Versicherungen aussieht, wollte ich hier nachfragen. Natürlich haben wir mit dem Saisonkennzeichen über die RMV auch eine Ruheversicherung, die Farge ist halt, wenn mit diesem Gebäude (ich setzte mal voraus es ist geeigent um Fahrzeuge aufzunehmen) irgendwas passiert, deckt dann MEINE Kasko/Vollkasko den beim Wohnmobil entstandenen Schaden ab ja oder nein ! :? :roll: Alf Hallo Alf,
Zu 100% kann dir das nur deine Versicherung beantworten. Jede Unterbringungsmöglichkeit ist nicht gleich. Schreib deine Versicherung an, beschreibe die Örtlichkeiten und schick Fotos vom Unterstellplatz mit. Die werden sich dann schon melden und ev. weitere Fragen beantwortet haben wollen. nochmal: ich habe bei unserer Versicherung nachgefragt, UNSERE Womo-Vollkasko deckt den Schaden ab, wenn die Scheune z.B. abbrennt
ich habe mir gerade mal die Versicherungsbedingungen der RMV / KRAVAG angeschaut. Mit Abschluss der Teilkasko Versicherung ist das Fahrzeug gegen Brand und Explosionsschäden versichert. In den Bedingungen wird keine Einschränkung zum Unterstellungsort benannt (außer bei der Ruheversicherung), d.h. das Fahrzeug ist gegen Brand versichert auch wenn es in einer Scheune untergestellt wird. Vorsichtig sollte man sein, wenn der Vermieter einen Haftungsausschluss verlangt. Das sollte man mit seiner Versicherung abstimmen. Wenn nämlich ein Brand durch Schuld des Vermieters entsteht, wird sich die KFZ Versicherung das Geld vom Vermieter wiederholen wollen. Bei der Ruheversicherung besteht ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Z.B. Pflichten: Zitat KRAVAG: Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei. nachlesen kann man das --> Link
das ist ja richtig aber hierbei muß die Ursache vom Fahrzeug ausgehen, anders ist es wenn der Unterstellungsort sprich die Halle vom Blitz getroffen wird und abbrennt,dann brauchst Du definitiv die Vollkasko
das stimmt definitiv nicht |
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