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Ford EGR Ventil


papagei am 26 Aug 2010 14:45:18

Hallo,

im Urlaub hat sich bei meinem Ford Transit 2,4 Liter 140PS die Motorwarnleuchte gemeldet.
Ich bin zum nächstgelegenen Ford Händler gefahren, der sich sofort der Sache angenommen hat. Fehlerspeicher wurde ausgelesen, demnach wäre das EGR Ventil hängen geblieben, Fehlerspeicher wurde zurückgesetzt. Problem wäre auch bekannt, ich könne aber beruhigt nach Hause fahren und solle es aber dort ersetzen lassen. (Fahrzeug hat noch Gewährleistung)
Meldung kam auf der Heimreise auch nicht mehr.
Nun also zuhause zum Händler, der will aber nicht so recht. Fehler wäre ja akut nicht mehr vorhanden, dann gäbe es auch keine Freigabe aus Köln. Ich solle doch das Fahrzeug mal ein ganzen Tag zum durchchecken bringen. Den Fehler konnte er aber im Diagnosegerät noch nachvollziehen.

Ich möchte das Problem aber innerhalb der Gewährleistung gelöst haben. (Nach Ablauf der Garantie würde man mir bestimmt zum sofortigen Wechsel raten.....)

Hatte schon jemand diese Problem? Wie ist Ford damit umgegangen? Ist der Wechsel kompliziert bzw. teuer?

Danke und
Roland

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altenrather am 26 Aug 2010 20:22:28

Hallo,
hab da mal was läuten hören....
Wenn du noch die Mobilitätsgarantie hast, ruf den Ford-Notdienst an....die schicken dir den ADAC vorbei....da war mal was, wenn du Probleme mit dem AGR ( Abgasrückführungsventil ) hast, wird es auf kosten von Ford vom ADAC ausgetauscht...die haben da irgendwelche Vereinbarungen untereinander....kommt aber auf die Fahrgestellnummer drauf an....ich drück dir die Däumchen.....

chrisk am 27 Aug 2010 09:46:11

Ich war seinerzeit wegen dem Softwareupdate beim Ford Händler und fragte so in der Werkstatt nach den typischen Transitschwächen (ich bin mehrfach VW T5 geschädigt, da wird man vorsichtig :D ) und bekam als Antwort:
Bei der Fahrgestellnummer wird sich bald das EGR (oder AGR?) melden. Da gäbe es seit Mitte/Ende 2009 eine verbesserte Version.
Sonst gäbe es quasi nichts, was er auch ausdrücklich ernst meinte und dem Tip, dass man bald möglich den Hohlraumschutz optimieren solle, da das Werk da wohl etwas sparsam wäre.

Es vergingen nicht viele Wochen, bis ich bei langsamer Fahrt, zum Beispiel auf dem Stellplatz zwischen Standgas und ca. 1000/min eine leicht pumpende Fahrt bemerkt (im Sinne von Gas-gas weg).
Ein Anruf beim Händler und der Meister sagte gleich, ok das Ventil ist hin, wäre morgen da. Einbauzeit rund eine Stunde.
Einen Fehler im Display gab es nicht, vermutlich war mein Ventil noch nicht kaputt genug.

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papagei am 31 Aug 2010 17:50:27

chrisk hat geschrieben:ich bin mehrfach VW T5 geschädigt, da wird man vorsichtig :D )


T5 geschädigt? das sind wir schon zu zweit...... :)

Und deshalb möchte ich solche Dinge nun möglichst innerhalb der Garantiezeit geklärt haben.
Habe soeben die Rückmeldung von meinem Händler erhalten: Wird nicht gewechselt, erst wenn ich sozusagen liegenbleibe...... :evil:
Das Ding heißt übrigens EGR, und ist das elektronische Abgasrückführungsventil.


Roland

BRM am 01 Sep 2010 19:40:03

Hallo Roland,

hatte im Urlaub das gleiche Problem mit dem EGR Ventil.
Zuhause sagte mir der Werkstattmeister, es ist ein bekanntes Problem von Ford. Er hat mir gleich ein neues verbessertes EGR eingebaut, mit dieser Version sollte es keine Probleme mehr geben.

Nun zu den Kosten:
Da meine Garantie vor zwei Monaten abgelaufen ist, hat Ford Kulanz gezeigt und mir von den € 170.- Neupreis € 130.- erstattet.

Den Aus- und Einbau mußte ich natürlich bezahlen. Ist ja klar. Habe aber wieder Garantie für das Ventil.


Gerhard

Aramis am 29 Okt 2010 18:59:22

BRM hat geschrieben:Den Aus- und Einbau mußte ich natürlich bezahlen. Ist ja klar. Habe aber wieder Garantie für das Ventil.


Gerhard


Hallo Gerhard,

auf Teile die man aus Kulanz erstatet bekommen hat gibt es keine neue Garantie.

LG Gabi

pilote600 am 29 Okt 2010 19:01:20

Aramis hat geschrieben:
BRM hat geschrieben:Den Aus- und Einbau mußte ich natürlich bezahlen. Ist ja klar. Habe aber wieder Garantie für das Ventil.


Gerhard


Hallo Gerhard,

auf Teile die man aus Kulanz erstatet bekommen hat gibt es keine neue Garantie.

LG Gabi


Warum nicht? zuml ja keine 100% Erstattet worden sind

Aramis am 29 Okt 2010 19:32:51

Ja so hat man es uns bei unserem Turboladerschaden erklärt.
Auf Teile die mit Kulanz ersetzt werden - wenn auch nur teilweise gibt es keine Garanie, weil man sie ja nicht vollständig bezahlt hat.
Ich habe dann im Internet danach gesucht und da stand folgendes :

Das ist leider Falsch. Garantie/Gewährleistung kann nur in Anspruch genommen werden, für Dinge die man auch selber bezahlt hat.

Wenn eine Wasserpumpe kaputt geht beispielsweise, diese dann auf Kulanz (weil Garantie schon rum) getauscht wird und nach 3 Monaten wieder hinüber ist, dann ist das zwar äregerlich, erwirkt aber keinen Anspruch auf eine erneut kostenlose reparatur.

Da ist man dann wiederum auf Kulanz angewiesen und sonst nix.

Sprich: Nur wer für eine Leistung bezahlt, hat Anspruch auf eine Garantie/Gewährleistung. Da man für Kulanz nix bezahlt, ist also auch kein Anspruch vorhanden.

LG Gabi

tino73 am 29 Okt 2010 21:37:53

Hallo
Das ist leider ein Irrglaube und auch in den Garantie und Kulanzrichtlinien der Hersteller festgeschrieben.
Sowie eine Kostenbeteiligung des Kunden bei einem Ersatzteil gegeben ist unterliegt dieses Ersatzteil auch der Garantie.
Grob übertrieben bei einer Beteiligung eines Motors von nur einem Euro erwirbt man mit dem Euro die Garantie auf diesen Motor.
Wenn ein verantwortlicher eine andere Aussage trifft,kennt er sich BGB und in seinen Grundlagen zur Garantie und Kulanz nicht aus.
MfG

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