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hallo
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Wie lang darf das Gespann sein ?


Seegurke am 29 Aug 2010 17:38:16

Hallo zusammen,

mein Wohnmobil hat eine Gesamtlänge von 8,20m und 3 Achsen sowie ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,5T.

Was darf ich mit dem Klasse 3 Führerschein anhängen?

Gewicht / Anzahl der Achsen und Gespannlänge?

Über einige hilfreiche Antworten würde ich mich freuen,danke.

Pascal

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Randyandy01 am 29 Aug 2010 17:40:13

Hallo, wie alt ist den deine Fahrerlaubniss der Klasse 3 oder nu B oder so ...

Seegurke am 29 Aug 2010 17:45:46

Hallo,
Klasse 3 aus 1994 !!!

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pilote600 am 29 Aug 2010 17:48:43

Mit dem 3er, darfst du max 3 Achsen haben, (Tandemachsen zählen häufig als 1 Achse, wenn der Achsabstand unter 100cm?).

Zuglänge Länge max 18m

Gewicht, mit dem 3er, darfst du eine Zugmaschiene mitt 7,49t ZGG fahren und an der einen Anhänger (Achtung max 3Achsen s.o.) mit dem 1,5fachem ZGG dranhängen (wenn druckluftgebremst!)

So nun haben wir aber ja allen den B bzw den BE damit ist eigentlich die 3 Achsenregel hinfällig, aber wie geschrieben eigentlich, ein Fahrlehrer hat mir gesagt dass dies nicht für umgeschrienbene Scheine gelten würde?

Randyandy01 am 29 Aug 2010 17:53:11

Hm , ja also Anhängen darfst du 6,75 t mit einer Achse, wobei eine Tandemachse mit Achsabstandt unter 1 m, als eine Achse zählt.

Lang sein darf dein Gespann, wenn du bestimmte Teillängen Einhält´s 18,75 m ansonsten 18 m.

Dann wird es natürlich Intressant mit durchgehender Bremsanlage etc. oder auflaufgebremst wie da die höchstzulässige Anhängelast deines Zugfahrzeuges ist.

feuerteufel13 am 29 Aug 2010 21:14:25

Hallo Seegurke.
Wenn der Achsmittelpunkt deiner Achsen icht mehr als 99 cm auseinander sind, zählen die beiden Achsen als eine. Dann darfst du noch eine Achse anhängen, gleiche Bedingungen wie oben genannt. Wichtiger für dich ist aber:
Welche Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen?
2. In den Papieren steht gesondert: Gesamtzuggewicht von . . . Kg beachten. Dieses Gesamtgewicht darfst du nicht überschreiten, auch wenn du damit deine Anhängelast nicht ausnutzen kannst. Über die Zuglänge brauchst du dir keine Gedanken zu machen, das sind ohne Besonderheiten 18 mtr.

: Clemens

kintzi am 29 Aug 2010 23:46:28

pilote600 hat geschrieben:Mit dem 3er, darfst du max 3 Achsen haben, (Tandemachsen zählen häufig als 1 Achse, wenn der Achsabstand unter 100cm?).

Zuglänge Länge max 18m

Gewicht, mit dem 3er, darfst du eine Zugmaschiene mitt 7,49t ZGG fahren und an der einen Anhänger (Achtung max 3Achsen s.o.) mit dem 1,5fachem ZGG dranhängen (wenn druckluftgebremst!)

So nun haben wir aber ja allen den B bzw den BE damit ist eigentlich die 3 Achsenregel hinfällig, aber wie geschrieben eigentlich, ein Fahrlehrer hat mir gesagt dass dies nicht für umgeschrienbene Scheine gelten würde?

Hallo, ich habe mit dem alten 3er neben B.., C1 + C1E. Und mit C1E, wurde mir im in diesem Forum erklärt, könne ich auch mehr als 3 Achsen fahren ?! S. Auskunft v. tober im Thread " Möglichkeiten der Mitnahme eines Zweitwagens" Richi

pilote600 am 30 Aug 2010 08:45:42

kintzi hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Mit dem 3er, darfst du max 3 Achsen haben, (Tandemachsen zählen häufig als 1 Achse, wenn der Achsabstand unter 100cm?).

Zuglänge Länge max 18m

Gewicht, mit dem 3er, darfst du eine Zugmaschiene mitt 7,49t ZGG fahren und an der einen Anhänger (Achtung max 3Achsen s.o.) mit dem 1,5fachem ZGG dranhängen (wenn druckluftgebremst!)

So nun haben wir aber ja allen den B bzw den BE damit ist eigentlich die 3 Achsenregel hinfällig, aber wie geschrieben eigentlich, ein Fahrlehrer hat mir gesagt dass dies nicht für umgeschrienbene Scheine gelten würde?

Hallo, ich habe mit dem alten 3er neben B.., C1 + C1E. Und mit C1E, wurde mir im in diesem Forum erklärt, könne ich auch mehr als 3 Achsen fahren ?! S. Auskunft v. tober im Thread " Möglichkeiten der Mitnahme eines Zweitwagens" Richi



Genau dass wollte ich mit dem Wort "eigentlich" ausdrücken, ich kann hier nur eine Auskunft weitergeben die ich von einem Fahrlehrer erhalten habe, ob der es nun genau gewusst hat???

kintzi am 30 Aug 2010 10:40:55

Hallo, nach dem Motto: Nichts genaues weiss man nicht. Werde ich in einer Woche übers Amt klären. Richi

spleiss53 am 30 Aug 2010 13:51:09

Ich war auf der Führerscheinstelle: Also das ist so: wenn du mit deinem alten "Dreier" - Führerschein zum Landratsamt gehst und einen Kartenführerschein holst, dann wird dir das Gesamtgewicht auf 12 tonnen heruntergesetzt. Dafür darfst du aber einen 2 achsigen Anhänger ziehen. (Auch Drehschemelanhänger genannt)

Wenn du die 18 tonnen Gesamtgewicht behalten möchtest, wird dir - im neuen Kartenführerschein - dies auf 5 Jahre Genehmigt. Dann mußt du zum Arzt - gleich einem LKW-Scheininhaber.

tober am 30 Aug 2010 19:16:21

Richtig ! Bis 12 t gibt es keine beschränkung der achsenanzahl und mit dem zusatz C79 im Führerschein (alter 3er) darf man bis 18,75 t, aber nur mit 3 achsen.
Das mit den alle 5 Jahre zum Arzt kommt bei mir erst ab dem 50. Lebensjahr, habe da noch 9 Jahre zeit.


tober

Jagstcamp-Widdern am 31 Aug 2010 08:27:04

ich bin ein bischen schwer von begriff...

soll heissen: wenn ich meinen alten pappdreier behalte, darf ich 18 to mit max 3 achsen oder 12 to mit mehr als 3 achsen?

oder gilt das nur, wenn ich mir den chip - lappen hole, umschreiben lasse und bei > 50 sehtest???

den zweier habe ich schon verfallen lassen, weil ich ihn nicht brauche!

grusz hartmut

tober am 31 Aug 2010 12:42:08

Der alte "lappen" ist bei mir in 2005 umgetauscht worden. Aber Du hast recht mit der achsenzahl. Die 12t mit 4 achsen ist der C1E und das ist mit dem alten "Graulappen" nicht drin. Den EU Führerschein holen ! Beim umschreiben habe ich darauf geachtet die Klasse CE mit der Zusatzangabe 79 zu bekommen, das ist nämlich- 18 t mit max. 3 achsen wobei natürlich das zugfahrzeug max. 7,5 t haben darf.

Eigentlich ganz einfach wenn's nicht so kompliziert wäre :D :D :D

tober

Nachtrag. Den 3er habe ich 1987 gemacht. Umschreiben auf eu-führerschein 2005. Für den C1E (12t) ist KEIN Datum für ein ablauf der Gültigkeit eingetragen. Beim CE /79 (18t- 3 achsen) ist die Gültigkeit bis 2019 erteilt, danach alle 5 Jahre Arzttest nötig. Also ab 50. lebensjahr.

spleiss53 am 31 Aug 2010 21:25:18

katze-bruno hat geschrieben:.......... oder gilt das nur, wenn ich mir den chip - lappen hole, umschreiben lasse und bei > 50 sehtest???........

- genau so ist es -

Seegurke am 19 Sep 2010 11:20:29

Hallo,
gestern hat mir ein Tüv Prüfer gesagt das man mit dem altem 3er nur bis 12m Fahrzeuglänge fahren darf.

Kann mir einer von euch mitteilen wo das mit 18.00m oder 18,75m SCHWARZ auf WEIß steht ???


Pijpop am 19 Sep 2010 12:30:48

Ein Einzelfahrzeug darf - normalerweise - nur 12 Meter lang sein.

Ein Gespann besteht aus einem Einzelfahrzeug und einem Anhänger.


Pijpop

Helmchen am 15 Jan 2013 00:49:45

Hallo Leute,

ich muss diesen Threat nochmal hochziehen, weil ich wissen muss, wie lang nun ein Gespann sein darf.

Konkret geht es um ein Wohnmobil mit 5t zzG und 7,80m Länge. Angehängt werden soll ein Segelflugzeughänger (Tandemachser) mit 10,40m Länge. Das Gespann käme somit auf insgesamt 18,20m.
Alter Führerschein Kl. 3 aus 1975.

Das Ganze scheint zwar in § 32 StVZO (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen) geregelt zu sein, ich verstehe das aber nicht. Sind nun 18,00m oder 18,75m zulässig?

Kann mir jemand helfen?

klausevert am 15 Jan 2013 06:14:23

18,00 m
die 18,75 gelten für Lkw bei Güterbeförderung und bei Omnibussen mit Anhänger


Ich würde es aber draufankommen lassen

heiinjoy am 15 Jan 2013 06:43:38

Hallo Helmchen,

die 18m stimmen grundsätzlich. Auf Grund der Berechnungsart kann es jedoch bis 18,75m gehen. So zählt z.B. bei Deinem Anhänger nicht die Kupplung zur Länge mit. Genau kann man das nur errechnen, wenn wenn man die Einzelmaße (Teillängen) hat, die berücksichtigt werden müssen.



Heiinjoy

proudbadener am 15 Jan 2013 08:45:22

Wenn ich mich richtig erinnere, bei LKW mit Sattelaufliegern 18 Meter und LKW Gespannen 18,75 Meter.
Das kann aber auch genau umgekehrt sein.

Sicher aber, das diese Abmasse und Gewichte eigentlich nur Lkw und oder Fahrzeuge des Gewerblichen Güterverkehr betreffen.

In wie weit das, auf denn Privaten Individual Verkehr auch zutrifft wen überhaupt ?

Was die klasse M1und da wieder Gespannlänge einzelne Länge von Zugfahrzeug, Hänger und Gewichte betrifft, gibt es zwar auch hier Vorschriften zuhauf, die aber zumeist nichts (mit einpaar Ausnahmen) mit den Gesetzlichen vorgaben für Gewerbliche Nutzfahrzeuge zu tun hat.

Allerdings habe ich bisher, nie irgendwelche mindest oder maximal Werte für Fahrzeuge der Klasse M1 gesehen
ausser der grundsätzlichen max werte von 2,55 Breite, 18,75 Länge und ich glaube 4 Höhe.

bernierapido am 15 Jan 2013 09:32:24

Die Führerscheinklassen und die Längen der Fahrzeuge haben nichts miteinander zu tun.
In den Führerscheinen zählen nur die Fahrzeugklassen.
Ich habe mir den alten 3-er sofort umschreiben lassen und musste nur entscheiden, ob ich irgendwann einmal Fahrzeugkombinationen über 12t fahren wolle, dann müsse ich ab 50 alle 5 Jahre zu einer ärztlichen kontrolle. Das wollte ich nicht. Also habe ich jetzt A1, B (mit M,L,S) A1, BE, C1E.
Selbst mit B darf man eine Kombination aus Fahrzeug bis 3,5t plus Anhänger weniger 750kg fahren die theoretisch 18m lang ist.
Mit BE ist das Zugfahrzeug auf 3,5t beschränkt, der Anhänger darf sogar schwerer sein, wenn eine durchgehende Bremse (Druckluft oder elektrisch) besteht. Das alles aber innerhalb der vom Fahrzeughersteller gemachten Angabe zur maximalen Masse des Gesammtzuges. Die 3 Achsen Regelung aus dem 3-er fällt weg.
C1E beschränkt das Gewicht des Zugfahrzeuges auf 7,49t und mit Anhänger auf 12t, die 3-Achsen-Regelung aus dem alten 3-er fält weg.
Dies gilt aber nur wenn man die Karte auch hat. Mit dem alten Lappen gilt die 3-Achsen-Regelung noch.
Das alles ist nachzulesen in der Fahrerlaubnisverordnung (die sich am 19.1.13 wieder ein wenig ändert) und zu der es ein Merkblatt dess Innenministerium des Landes NW gibt. (Hab ich gerade neben mir).

Helmchen am 15 Jan 2013 21:39:34

Tja, irgendwie scheint es schwierig, darauf eine verbindliche Antwort zu bekommen. Ich danke Euch trotzdem für die Beiträge.
Selbst von den Fachleuten der örtlichen Zulassungsstelle gab es keine sofortige Antwort. Der Mitarbeiter will sich allerdings genau informieren und Rückmeldung geben.

Schon erstaunlich, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf.

Gast am 15 Jan 2013 22:15:54

Die Max. Länge dürfte 18Meter sein.

apollo am 16 Jan 2013 01:05:24

Max Länge beim Gespann 18m.
18.75m nur wenn das Zugfahrzeug mindestens 60% Ladefläche hatt.
19.50 sind machbar zb beim Bootstrailer wobei die Ladung/Boot max 1,50 über den Rahmen(18m Gesamtlänge)
hinausragen darf. Es wird nur der feste Rahmen des Hängers berechnet bewegliche Lichtleiste nicht.
Es darf auch 3m Überladen werden aber nur für 100km?? wären dann mal eben 21m.
Gesamtlänge immer ohne Anbauteile bsp sind die Leuchten am Hänger an die Bordwand geschraubt zählen diese
nicht mit und werden von der Gesamtlänge abgezogen.

mfg apollo

heiinjoy am 16 Jan 2013 08:27:36

Hallo Helmchen,

ist eigentlich garnicht schwierig.
Schau in den § 22 StVO: Fzg. mit Ladung max. 20,75m. Das ist ein absoluter Wert.
Dann geht es weiter mit § 32 StVZO:
Hier sind die Einzellängen der Fahrzeuge gelistet.
Bei Zügen, egal ob Gliederzug (Zugfahrzeug plus Anhänger) oder Sattel (Zugmaschine plus Auflieger) gibt es jedoch eine qualifizierte Art der Berechnung, weil z.B. die Auflauvorrichtung Deines Anhängers nicht für die Gesamtlänge zählt. Die Bestimmungen hierfür gibt es in den Berechnungsrichtlinen zu § 32 StVZO.
Gehe grundsätzlich davon aus, dass Dein Zug nicht länger als 18,75m sein darf, eher zwischen 18.00m und 18,75m (Sattel: 16,50). Bei Kontrollen wird grundsätzlich von 18,75m ausgegangen, da kein Kollege die Berechnungsvorschriften im Einzelnen kennt und eine Vermessung der Fahrzeuge nach Teillängen nicht im Rahmen des Eichgesetzes stattfinden kann. Die Bedingungen draußen vor Ort lassen das nicht zu oder nur mit erheblichem Aufwand machbar.




Heiinjoy

klausevert am 16 Jan 2013 08:34:46

Laut § 32 StVO : Die 18,75m gelten aber nur, wenn das Zugfahrzeug ein Lkw ist.
Alle anderen Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger(n) haben eine maximale Länge von 18,00 m

glasfluegel am 13 Feb 2013 17:15:38

Helmchen hat geschrieben:Segelflugzeughänger (Tandemachser) mit 10,40m Länge. Das Gespann käme somit auf insgesamt 18,20m.


Hallo Ralf

Der Anhaenger hat die Laenge meines WoMo bestimmt :-( Die Gesamtlaenge ist 18m in den meisten europaeischen Laendern, ausser Serbien, da ist es 15m.

Ich kenne Leute, die haben ein eigenes "Massband" dabei, damit sie unterhalb der 18m bleiben :wink:

Gut Flug

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