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Eigenen Wohnmobilplatz eröffnen - Welche Verordnungen?


abc-wolf am 08 Sep 2010 16:39:07

Hallo,

wir haben nach langer Überlegung vor, selber einen Wohnmobilstellplatz zu eröffnen. Anfangs wollen wir das Ganze nur auf einer gepachteten Wiese, mit Absperrung machen ( Also vorerst nichts großes, solange das nicht vernünftig läuft ).
Dazu waren wir auch bereits bei uns im Rathaus, doch die haben uns nur darauf hingewiesen, dass dies nur im Gewerbegebiet möglich ist und wir ein Grundstück für ca. 1 Million Euro dort kaufen sollen :D - Naja, Behörden eben^^
Daher wollte ich jetzt mal hier konkret fragen, was wir zur Verfügung stellen müssen, also ob Abfluss etc. vorhanden sein muss oder nur gerne gesehen wird.
Das ganze wollen wir in Schleswig-Holstein machen, nahe der Hamburger Grenze.

Falls ihr noch weiteres wissen wollt / müsst, einfach fragen.
Es geht hier um keine Grundstückssuche etc! Ich möchte nur wissen, was vom Vater Staat als Pflicht gilt, über google hab ich da leider nichts gefunden und Behörden sind, wie gesagt, für sowas nicht zu gebrauchen.

mfg

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uschi-s am 08 Sep 2010 16:40:52

Ich weiß, dass die Straßenfüchse Plätze bauen und betreuen, kann man googeln.

Verratnix am 08 Sep 2010 16:46:01

Vielleicht findest du hier was?

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abc-wolf am 09 Sep 2010 17:37:34

Unter den Straßenfüchsen find ich nichts, was mir jetzt großartig weiterhilft..
unter dem link schon eher.. aber der verfasser hat das gleiche Problem, wie ich, dass sich die Beamten doof stellen -.-
hm, ich weiß einfach nicht, wie ich sowas auf die beine stellen soll, wenn ich das nichtmal am abgelegenstem ort aufbauen darf -.-

Jagstcamp-Widdern am 09 Sep 2010 17:51:58

wenn du einen ort hast, wo du einen sp initieren willst, musst du ersma die ortsoberen von deiner idee überzeugen. wenn der bm und die gemeinderäte was gegen sp haben, kannst du dir weitere mühen sparen...

einen planfeststellungsbeschluß gegen die gemeinde durchzuboxen macht keinen sinn!
also: 1.schritt kontaktaufnahme mit den dorfhäuptlingen mit facts zum wohnmobiltourismus, d.h. dauer, kaufkraft, ansprüche, alter...des Womo - touris.

manche wissen nichtmal, was ein womo ist, die setzen das mit caravans gleich, und denken sofort an motorisierte nomaden..

wenn du den 1.schritt erfolgreich abgeschlossen hast, kann man gaanz langsam konkreter werden...

dann solltest du deine lbo (landesbauordnung) lesen, was die zu sp sagt.

grusz hartmut

fantom am 09 Sep 2010 18:39:20

Die landeseigene Bauverordnung müsste so was regeln. Ich hab in der sächsischen Bauverordnung einiges gefunden, muß aber nicht für andere Bundesländer gelten. Gibt mal bei Tante Gugel "Bauordnung Niedersachsen" ein, als erster Treffer kommt "Baurecht.de"
Frank

brainless am 11 Sep 2010 23:07:58

abc-wolf hat geschrieben:Unter den Straßenfüchsen find ich nichts, was mir jetzt großartig weiterhilft..
unter dem link schon eher.. aber der verfasser hat das gleiche Problem, wie ich, dass sich die Beamten doof stellen -.-
hm, ich weiß einfach nicht, wie ich sowas auf die beine stellen soll, wenn ich das nichtmal am abgelegenstem ort aufbauen darf -.-




Hallo abc-wolf,

ich will nicht überheblich klingen.......................aber wenn Du schon hier scheiterst, solltest Du besser die Finger von solch einem Projekt lassen,


brainless :wink:

Gast am 13 Sep 2010 13:12:29

Hallo ABC-Wolf,

wenn man so etwas vorhat, dann informiert man sich sinnigerweise erst einmal bei den entsprechenden Verbänden. Von dort bekommt man im Allgemeinen die notwendigen Informationen.

Wie Du das vor Ort mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat geregelt bekommst, hängt auch von Deinem Geschick ab, solch eine gute Idee entsprechend zu "verkaufen".

Guckst Du hier: --> Link

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