Ich frage hier zunächst an, ob ich Ausssicht auf eine Unbedenklichkeitserklärung zwecks Auflastung habe?
Mein Mobil hat 3,2 t Ges. Gew. Die Vordferachse ist mit 1500 kg eingetragen und die Hinterachse mit 2030 kg. Evtl. wäre ich mit 3530 kg aus dem Schneider was die evtl. Steueränderung angeht.
Man weiß ja nie was noch auf uns Leute zu kommt.
Wer weiß was?
Vielen Dank im voraus.
Frieder
:roll:

