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Es war einmal…Deutscher Campingversand 1, 2


rinto am 05 Nov 2010 19:52:31

Hallo Brainless,

das von Dir angegebene Zitat über die Teilnichtigkeit stellt keine Besonderheit der genannten Firma dar, sondern ist ein Standard in allen Vertragsbedingungen, nämlich die sogenannte "Salvatorische Klausel".

Was die übrigen AGB- Regelungen betrifft: Deine Einschätzung, dass viele der Klauseln unzulässig sind, kann ich nicht teilen. Nicht alles, was dem Laien seltsam erscheint, ist aus der Sicht des Juristen unter Beachtung der einschlägigen gesetzliche Regelungen und der Rechtsprechung tatsächlich unzulässig.

Viele aus Nürnberg, Edgar

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dieter2 am 05 Nov 2010 21:14:35

Fackt ist doch, das ich Sachen ohne Begründung nach Begutachtung zurück schicken kann.
Natürlich heile und ungebraucht.
Aber einmal ausgepackt.

Egal was in der AGB steht.

Dieter

pipo am 05 Nov 2010 22:56:31

puget hat geschrieben:Pipo,

Gegenrechnung:

Wieviel Kunden verliert ein Versender mit solchem Verhalten ?
Ich wage die Behauptung, dass das "sichere" Konto auf diese Weise mit der Zeit übel in die Miesen geht . . .

Ja selbstverständlich. Es geht doch darum, dass der Verkäufer sich hier einen Vorteil verschafft.

Macht solch ein Verhalten, wie jetzt hier die Runde, laufen zudem die Kunden weg.

In diesem Fall hat der Verkäufer einfach viel zu kurzfristig gedacht..

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pipo am 05 Nov 2010 22:57:45

dieter2 hat geschrieben:Fackt ist doch, das ich Sachen ohne Begründung nach Begutachtung zurück schicken kann.
Natürlich heile und ungebraucht.
Aber einmal ausgepackt.

Wie einmal ausgepackt? Dann nicht?
Falsch, selbst einmal zusammengebaut kann ich es wieder zurück senden :!:

dieter2 am 05 Nov 2010 23:16:34

pipo hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:Fackt ist doch, das ich Sachen ohne Begründung nach Begutachtung zurück schicken kann.
Natürlich heile und ungebraucht.
Aber einmal ausgepackt.

Wie einmal ausgepackt? Dann nicht?
Falsch, selbst einmal zusammengebaut kann ich es wieder zurück senden :!:


Sollte natürlich "und ausgepackt" heißen.

Dieter

brainless am 06 Nov 2010 00:57:25

rinto hat geschrieben:Hallo Brainless,

das von Dir angegebene Zitat über die Teilnichtigkeit stellt keine Besonderheit der genannten Firma dar, sondern ist ein Standard in allen Vertragsbedingungen, nämlich die sogenannte "Salvatorische Klausel".

Was die übrigen AGB- Regelungen betrifft: Deine Einschätzung, dass viele der Klauseln unzulässig sind, kann ich nicht teilen. Nicht alles, was dem Laien seltsam erscheint, ist aus der Sicht des Juristen unter Beachtung der einschlägigen gesetzliche Regelungen und der Rechtsprechung tatsächlich unzulässig.

Viele aus Nürnberg, Edgar



Hallo Edgar,

ich kann Deine Einlassung nur so verstehen, daß Du meinen Post "interpretierst".
Auf eine Besonderheit der salvatorischen Klausel habe ich nicht hingewiesen, sondern, daß auch diese Klausel den DC nicht davor bewahren wird, die Hinfälligkeit seiner AGB in Gänze attestiert zu bekommen.
Was mir nicht "seltsam" vorkommt, aber geltendem Recht entgegensteht, ist z.B. folgendes:

"4." --> letzter Satz

"10." --> letzter Absatz mehrere Punkte, im besonderen "Wertersatz" und " Überprüfungs- und Wiedereinlagerungsgebühren"

"11." --> "Originalverpackung"

Hinzu kommt, daß durch das BGH Urteil (Az: Vlll ZR 337/09) nun auch eine höchstrichterliche Entscheidung zur Verbraucherprüfung von Gütern im Fernabsatzwege vorliegt.

Du hast recht mit der Einschätzung, daß ich juristischer Laie sei.
Das hindert mich aber keineswegs daran, die sich allmählich verbessernden Verbraucherrechte auch in ihrer juristischen Würdigung - durch die Iudikative - zu beobachten.


brainless :wink:

rinto am 06 Nov 2010 21:46:45

Hallo brainless,

ohne in die Diskussion der AGB im einzelnen einsteigen zu wollen (wäre wohl auch das falsche Forum) : die Salvatorische Klausel bedeutet ja gerade, dass die übrigen AGBs wirksam sind, auch wenn einzelne AGBs gegen gesetzliche Regelungen verstoßen sollten; also keine Gesamtnichtigkeit der insgesamt verwendeten Klauseln , sondern nur Nichtigkeit beanstandbarer Klauseln.

Viele aus Nürnberg, Edgar

brainless am 06 Nov 2010 23:38:44

Hallo Edgar,

wir wählen anscheinend den klassischen Weg der Non-Kommunikation: Wir reden aneinander vorbei.
Natürlich hast Du für den Regelfall recht - aber ich habe schon erlebt, daß ein Landgericht die AGB in Gänze kassierte, weil zuviele Verstöße in einzelnen Klauseln festgestellt wurden.
Natürlich hatten auch diese AGB eine salvatorische Klausel.
In der Sache wurde nach BGB entschieden.

Ähnlich erachte ich die Situation bei DC - deshalb mein Hinweis auf die - meines Erachtens auch hier "nicht heilende" - salvatorische Klausel.

Einen schönen Sonntag,


brainless :wink:

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