rinto hat geschrieben:Hallo Brainless,
das von Dir angegebene Zitat über die Teilnichtigkeit stellt keine Besonderheit der genannten Firma dar, sondern ist ein Standard in allen Vertragsbedingungen, nämlich die sogenannte "Salvatorische Klausel".
Was die übrigen AGB- Regelungen betrifft: Deine Einschätzung, dass viele der Klauseln unzulässig sind, kann ich nicht teilen. Nicht alles, was dem Laien seltsam erscheint, ist aus der Sicht des Juristen unter Beachtung der einschlägigen gesetzliche Regelungen und der Rechtsprechung tatsächlich unzulässig.
Viele aus Nürnberg, Edgar
Hallo Edgar,
ich kann Deine Einlassung nur so verstehen, daß Du meinen Post "interpretierst".
Auf eine Besonderheit der salvatorischen Klausel habe ich nicht hingewiesen, sondern, daß auch diese Klausel den DC nicht davor bewahren wird, die Hinfälligkeit seiner AGB in Gänze attestiert zu bekommen.
Was mir nicht "seltsam" vorkommt, aber geltendem Recht entgegensteht, ist z.B. folgendes:
"4." --> letzter Satz
"10." --> letzter Absatz mehrere Punkte, im besonderen "Wertersatz" und " Überprüfungs- und Wiedereinlagerungsgebühren"
"11." --> "Originalverpackung"
Hinzu kommt, daß durch das BGH Urteil (Az: Vlll ZR 337/09) nun auch eine höchstrichterliche Entscheidung zur Verbraucherprüfung von Gütern im Fernabsatzwege vorliegt.
Du hast recht mit der Einschätzung, daß ich juristischer Laie sei.
Das hindert mich aber keineswegs daran, die sich allmählich verbessernden Verbraucherrechte auch in ihrer juristischen Würdigung - durch die Iudikative - zu beobachten.
brainless :wink: