Verkauf nur an Händler oder für Export
Kann mir bitte jemand in einfachen Worten ;) erklären, wieso diese Einschränkung gemacht wird bzw was sie bedeutet?
Danke :)
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Beim Durchstöbern von Wohnmobil-Anzeigen stoße ich gelegentlich auf die Einschränkung
Kann mir bitte jemand in einfachen Worten ;) erklären, wieso diese Einschränkung gemacht wird bzw was sie bedeutet? Danke :) Möglicherweise will der Händler Gewährleistung ausschließen. Mir wurde auch mal ein Womo angeboten, das nur für Händler war. Sollte einfach ein Gewerbe anmelden und dann wäre es kein Problem. Der Händler wollte nicht mal überprüfen, ob ich das Gewerbe wirklich anmelde. Somit schließen manche Händler einfach die Gewährleistung aus. Ach soooo. :!: Wie sieht denn die vorgeschriebene Gewährleistung für ein gebrauchtes WoMo aus?
Bei Nutzfahrzeugen hat die Einschränkung oft aber (glaub ich) auch was mit MwSt zu tun, oder?
Üblicher weise 1 Jahr, wobei es nach einen halben jahr zur Beweis umkehr last kommt- Soll heissen, nach ablauf vom ersten halben jahr, musst du beweisen das der Schaden schon da war als du das Auto gekauft hast Nein, mit mit der MwSt hat die Gewährleistung nix zu tun. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen und regelbesteuerte Fahrzeugen beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflich bei Verkauf dieser Fahrzeuge an Privatpersonen 1 Jahr. Es ist dem Gewerbetreibenden Verkäufer (dabei egal ob er Gewerbetreibender Autohändler oder einen Lebensmittelladen betreibt) nicht möglich, ein Kraftfahrzeug unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung an Privatpersonen zu bverkaufen!!! Er MUß der Privatperson 1 Jahr Gewährleistung einräumen.
Lediglich bei einem Verkauf von Gewerbetreiber an Gewerbetreiber (wiederum egal aus welcher Branche) ist es möglich die Gewährleistung auszuschließen. Selbst wenn eine Privatperson mit dem Aussschluß der Gewährleistung einverstanden wäre, wäre der kaufvertrag gsetzeswidrig. Danke. :) Dann macht es ja ggf wirklich Sinn, beim Händler zu kaufen. Irgendwie hab ich beim Gebrauchten immer noch das "keine Garantie" im Hinterkopf ... :D
Mikel: Nein, meine "MwSt-Frage" bezog sich auf gewerblich genutzte Fahrzeuge (nicht auf die Garantie) weil bei Firmen die MwSt ja oft nicht ausgewiesen wird (oder so ähnlich - keine Ahnung :D ) Die Geschichte mit der Mehrwertsteuer:
Ein Neufahrzeug hat immer "Mehrwertsteuer ausweisbar", wenn dieser Gewerbetreiebende (der durch seine Firma die Mehrwertsteuer ausweisen kann, dadurch bezahlt er ja auch Vorsteuer) dieses fahrzeug weiterverkauft, dann hat dieses Fzg immer noch "Mehrwertsteuer ausweisbar. Sobald eine Privatperson dieses Fahrzeug kauft, ist die Mehrwertsteuer endgültig beim Finanzamt. Da die Privatperson die Mehrwertsteuer nicht ausweisen kann ist sie weg. Wenn jetzt diese Privatperson das Fzg weiterveräußert ist es Differenzbesteuert, also keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar. Simple gesagt - sobald eine Privatperson im KFZ Brief eingetragen ist, ist die Mehrwertsteuer des Fahrzeugs nicht mehr ausweisbar (Da die MwSt. ja nur vom Endverbraucher zu entrichten ist - alle Gewerbetreibenden zahlen nur Vorsteuer, die sie dann vom Finanzamt zurückbekommen) Bei diesen Fahrzeugen ist auch ein Leasing nicht mehr möglich, da man nur Fzg leasen kann, die die Mehrwertsteuer ausweisen können (nun gut, es gibt eine Ausnahme - man knallt auf den Kaufpreis noch mal 16% MwSt drauf, dann könnte man leasen - macht aber keiner, dfa sonst das Fzg zu teuer würde.) Alles klar :D - glaub ich. ;)
Also würde es für den Händler keine Rolle spielen, an Privatpersonen zu verkaufen und es geht bei der o.g. Einschränkung dann wirklich immer nur um das Vermeiden der Gewährleistung. Wenn ich (als Privatperson) das Fahrzeug also nach Spanien überführe und dort zulasse, wäre dem Wunsch des Händlers/Verkäufers also genüge getan? OK. Thx. Richtig!
Der Händler will nur an Gewerbetreibende Verkaufen - um den Verkauf unter "Ausschluß der Gewährleistung" zu deklarieren. Wenn Du so ein Fahrzeug unbedingt haben willst, ohne ein Gewerbe anzumelden, kannst Du versuchen, das der Händler Dir das Fahrzeug als Bastlerobjekt verkauft. Ist aber auch nicht ganz sauber. Um nicht auf die Nase zu fallen, würde ich die Finger von einem "nur an Händler" Fahrzeug lassen, Du wirst damit nicht glücklich werden!!! Du willst Das Ding nach Spanien exportieren? Dann mußt Du noch was wissen, denn dann spielt die MwSt wieder eine Rolle. Falls Das Fahrzeug "Mehrwertsteuer ausweisbar" hat, mußt Du die Steuer zuerst in Deutschland zahlen, nach Ausfuhr bekommst Du die Ausfuhrbescheinigung mit der Du in Deutschland die Steuer zurück bekommst. Bei Einfuhr ist aber die Steuer für Spanien fällig. Umgehen kannst Du das wenn das Fahrzeug älter als 6 Monate ist und mehr als 6000 km auf der Uhr hat, dann zahlst Du in Deutschland.
Das können wir bei den "nur an Händler"-Fahrzeugen wahrscheinlich fast immer voraussetzen :D Ja, du hast recht, ein solches Fahrzeug bringt wohl meist ne Menge Probleme. Auf jeden Fall blicke ich jetzt durch, danke nochmals :) |
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