xcamping
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Führerschein B gibt es in Kürze Änderungen?


migula am 31 Okt 2010 16:28:42

Habe neulich mit einem Fahrlehrer gesprochen. Dieser hat mir gesagt, dass es mind. im Bereich Anhänger höhere Gewichtsgrenzen geben soll. Hat jemand nähere Informationen?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

hast29 am 31 Okt 2010 18:03:45

Nee, da ist nichts in Aussicht, unser Sohn macht gerade Führerschein incl.
des extra Scheins für Anhänger.....ist ech ne Sauerei, hat beim großen Sohn noch mal 600,-- euro extra gekostet!!!!

migula am 31 Okt 2010 23:04:25

Habe etwas gefunden. EU weit sollte die Grenze für Caravan-Kombinationen und Wohnmobile auf 4,25 t angehoben werden.

--> Link

Anzeige vom Forum


migula am 31 Okt 2010 23:17:58

Noch etwas Neues:

--> Link

Jetzt müßte sich doch der Caravan und Wohnmobilverband für die 4,25 t einsetzen!

bernierapido am 31 Okt 2010 23:20:28

Das ist doch "total" alt, von 2005,
Bei den Wohnwagen ist doch schon lange so, dass man nicht mehr zum TÜV muss, um die 100-er Plakette zu erhalten.
Der Wohnwagen, wenn er dann für 100 zugelassen ist, darf die Plakette tragen, wenn das Auto die Anforderungen erfüllt. Für die Erfüllung der Anforderung ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Auch z.B. für die Einhaltung des Reifenalters des Wohnwagens. Es ist auch nicht mehr nur ein bestimmtes Zugfahrzeug mit einem bestimmten Wohnwagen zuzulassen.
Da ich noch die alte 100-wer plakette am Wohnwagen habe, weiß ich allerdings nicht wie man die 100er Plkette für einen neuen Wohnwagen beantragt.
Gebt mal in der Suchmaschine "Anhänger 100kmh" ein. Da kommen dann so viele antworten mit den ganzen gesetzlichen Regelungen. Da spar ich mir das zitieren hier.

migula am 31 Okt 2010 23:49:14

Lieber Bernhard,

lese bitte die Überschrift des Postings! Die Tempo 100 interessieren nicht sondern die beabsichtigten Änderungen zum Führerschein B :twisted:
Einen link halbieren geht ja nicht.

bernierapido am 01 Nov 2010 00:30:19

Stimmt Migula,

ich stolperte über die Bemerkung
noch etwas Neues

und das Erscheinungsjahr des Artikels 2005.
Gibt es seither nichts Neues zur Regelung 4,25 und FS B?

migula am 01 Nov 2010 00:52:43

@ bernierapido

Der Artikel unter "noch etwas Neues" hat das Datum 04.10.2010

ALoisius am 01 Nov 2010 16:00:58

bernierapido hat geschrieben:Gibt es seither nichts Neues zur Regelung 4,25 und FS B?


Zur Zeit werden im Bundesrat die Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verabschiedet. Diese Änderungen waren notwendig um "Gemeinsamkeiten" und "Angleichungen" innerhalb der EU zu erreichen, das Gesamtpaket nennt sich 3. Führerscheinrichtlinie. --> Link

In der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3) und der Klasse BE (Auto mit Anhänger) wird sich für alle Altbesitzer bis einschl. 19.01.2013 nichts ändern.
Nach diesem Datum wird sich die "Anhängerklasse" wie folgt ändern:
Es gibt einen vereinfachten Zugang zum Führerschein der Klasse 'B96'. Nach dem absolvieren der Klasse B wird eine Anhängerschulung durchgeführt in Theorie und Praxis. Dies wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und von den Führerscheinstellen in den Führerschein eingetragen. Die Gewichtsgrenze liegt bei 4,25to Gesamtzuggewicht. Darüber hinaus wird die Klasse BE neu definiert. Hier heißt es dann, das Zugfahrzeug darf nicht schwerer sein wie 3,5to und der Anhänger ebenfalls nicht schwerer wie 3,5to. Macht zusammen 7to. Darüber hinaus beginnt die Klasse C1 bzw C1E.

Ich hoffe, ich habe es leicht verständlich erklärt. Zu weiteren Fragen, rund um das Fahrerlaubnisrecht stehe ich gerne zur Verfügung.

bernierapido am 01 Nov 2010 16:43:38

Hallo ALoisius,

vielen Dank für die Aufklärung.
Eine Harmonisierung auf Europäischer Basis scheint mir auch notwendig.
In Frankreich darf z.b. der Zusatzführerschein E (zum B) erst mit 21 gemacht werden.
Meine Frau ist Französin. Als sie nach Deutschland kam, haben wir unsere Führerscheine auf den damals neuen EU-Führerschein umschreiben lassen.
Ich bekam die C1E bis 12t (auf die Zusatzobition bis 128 T habe ich verzichtet, weil ich schon auf die 50 zuging)
Meine Frau bekam den BE, obwohl sie in Frankreich nur den B bekommen hätte. In Frankreich war schon lang die Grenze von 3,5t für PKW-Führerschein. Wenn ich nach Frankreich gezogen wäre und dort meinen Führerschein (1974 Kl. 3) umschreiben lassen hätte hätte ich warscheinlich nur den B bekommen :eek:

Das der B auf 4,25t angehoben wird hat für viele andere auch noch Vorteile, auch wirtschftliche.
Die Freiwilligen Feuerwehren und THW's finden sonst kaum noch genügend Fahrer für die einsatzfahrzeuge. Die Wohnmobilhändler können Ihr Fahrzeuge nicht mehr an die jetzt genug verdienenden Nachwuchskunden verkaufen, weil die die Fahrzeuge sonst nicht fehren dürfen (müssten ja c1 vorweisen) naja und die Zugfahrzeuge, häufig werden SUV gekauft, werden immer schwerer und überschreiten schnell das Gesammtzuggewicht von 3,5t und dürften dann nur mit BE gefahren werden. Gleiches gilt für Bootstrailer.

bernierapido am 01 Nov 2010 16:58:18

Hab schon wieder etwas falsch gelesen.
Ist aber auch richtigschwer, durch die ganzen FS-Klassen noch durchzublicken. Und man darf ja kein einziges Wort überlesen ;-)
Die neue Regelung soll ja, entgegen dem, was mir bisher baknnt war, garnicht für Kraftfahrzeuge gelten. Also kämen Feuerwehren, THW und WoMo-Fahrer garnicht in den Genuss und müssten C1 machen.
Nur Gespannfahrer hätten davo einen Vorteil. :eek:

Meine Kinder müssten eh BE machen, wenn sie mit meinem Gespann (3,2t plus 3t Anhänger) fahren wollten.
Unser "alter" Wohni hat nur 1300 kg, da gibt es noch genüged Auswahl an Zugfahrzeugen für den B.

migula am 01 Nov 2010 17:07:16

@ ALoisius

Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, erfolgt eine Gewichtserhöhung nur für Fahrzeugkombinationen. D.h. Wohnmobile dürfen auch zukünftig nur bis 3,5 t mit Führerschein B gefahren werden.

bluestar11 am 01 Nov 2010 17:28:13

Die "glückliche" Generation mit dem B Führerschein, zu der ich auch gehöre :roll: , können mit Womo und Anhänger aber auch 4,25t fahren. 3,5t Womo + 750kg Anhänger. Ist zwar dann blöd immer nen Anhänger mit zu schleppen, aber so kann man Roller, Schlauboot etc. trotzdem mitnehmen ohne völlig überladen durch die Gegend zu fahren.
Ist trotzdem eine Schweinerei was da veranstaltet wurde. Für mich gibt es keinen unterschied mit 3,5t zu fahren oder das selbe Auto auf 4,25t aufgelastet ist, sofern das natürlich technisch möglich ist. Waren wieder irgendwelch Schlaumeier am Werk die nix zu tun hatten als das verabschiedet wurde.

ALoisius am 01 Nov 2010 18:31:00

Ist trotzdem eine Schweinerei was da veranstaltet wurde.

Es gab und es wird es auch nie geben, dass einige mit Änderungen nicht zu frieden sind. Man kann es nicht allen Recht machen.......
Was die Verkehrssicherheit angeht, ist die neue Verordnung ein Gewinn. Aber das ist meine Betrachtungsweise....

Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, erfolgt eine Gewichtserhöhung nur für Fahrzeugkombinationen. D.h. Wohnmobile dürfen auch zukünftig nur bis 3,5 t mit Führerschein B gefahren werden.

So ist es, Es wird lediglich die Anhängerklasse reformiert. Achja, sorry, der Führerschein mit 17 wurde nach einer Erprobungsphase nun in das StVG aufgenommen, aber ich denke Ihr seit alle älter..... 8)

Die neue Regelung soll ja, entgegen dem, was mir bisher baknnt war, garnicht für Kraftfahrzeuge gelten. Also kämen Feuerwehren, THW und WoMo-Fahrer garnicht in den Genuss und müssten C1 machen.
Nur Gespannfahrer hätten davo einen Vorteil.

Hier hat sich nichts geändert. Es ist weiterhin so, dass WoMo's mit mehr als 3,5to nicht mit Klasse B gefahren werden dürfen.
Für die Hilfsorganisationen wurde schon eine "Erleichterung" im StVG aufgenommen (§2 Abs.13).


Das der B auf 4,25t angehoben wird hat für viele andere auch noch Vorteile, auch wirtschftliche.

Vorsicht. Die neue Klasse B96 bezieht sich auf das Mitführen eines Anhängers. Das Gewicht des ZugFahrzeuges darf keinesfalls die 3,5to-Grenze überschreiten.

Und, bitte beachten, diese Änderungen (sofern sie durch die erste Lesung direkt durch "gewunken" werden) müssen erst bis zum 19.01.2013 durchgesetzt werden.

Noch etwas am Rande: Habt Ihr von der Umtauschpflicht alter/neuer Führerscheine gelesen? Und das gilt nicht nur für die LKw/Bus-Fahrer.....

gary32 am 01 Nov 2010 18:54:21

Hallo,

Betrifft Frankreich:

Seit einigen Monaten könne französischen Staatsbürge,r die Ihren " B " Führerschein vor dem 01.01.1975 absolviert haben, einen Antrag mittels Zusatz 79 im FS stellen , Wohnnmobile bis 7,5 to. fahren, aber keine sonstige FZG bis 7,5to.
Da der Führerschein in Scheckformat in F. erst 2013 eingeführt wird, wird im jetzigen " B " Führerschein der Zusatz " 79 " eingetragen.
Auch Grund warum die Französische Womo Konstrukteure auch grössere Womo anbieten, siehe z.Bsp Frankia auf MB Sprinter und ALKO Chassis mit 3 Achsen...

zur Info,

gary

ALoisius am 01 Nov 2010 19:29:49

Und genau dies kann auch bei der Umschreibung der alten Klasse 3 in Deutschland gemacht werden.
Es wird in der Spalte CE die Schlüsselzahl 79 eingetragen. Somit kann auch der "Umschreiber" weiterhin KFz führen bis 7,5to.

pilote600 am 01 Nov 2010 19:37:42

ALoisius hat geschrieben:Und genau dies kann auch bei der Umschreibung der alten Klasse 3 in Deutschland gemacht werden.
Es wird in der Spalte CE die Schlüsselzahl 79 eingetragen. Somit kann auch der "Umschreiber" weiterhin KFz führen bis 7,5to.


Aber dann gilt auch weiterhin die 3 Achsenregel!

ALoisius am 01 Nov 2010 20:12:23

pilote600 hat geschrieben:
ALoisius hat geschrieben:Und genau dies kann auch bei der Umschreibung der alten Klasse 3 in Deutschland gemacht werden.
Es wird in der Spalte CE die Schlüsselzahl 79 eingetragen. Somit kann auch der "Umschreiber" weiterhin KFz führen bis 7,5to.


Aber dann gilt auch weiterhin die 3 Achsenregel!


Nicht nur das, ab 50 ist die ärztliche Untersuchung notwendig im 5 Jahres Rytmus !!!

tober am 01 Nov 2010 20:49:53

Aber vor dieser untersuchung (musste ich noch nicht, 41 :) ) muss man keine angst haben. Sehtest und allgemein körperlich fit (was immer das heisst).
Ich lasse mich sowieso jedes jahr durchchecken 8)

Sollte der C1E wegfallen bleibt ja noch der BE, außer die sagen - neeee tober,
geh du mal schön zu fuß.

Gibt's eigentlich auch "schubkarrenalkoven"? :D zulassungsfrei mit max. 6 km/h ?


tober

ALoisius am 01 Nov 2010 21:12:31

Naja zulassungsfrei nicht aber mit Führerscheinklasse 'S'.....
--> Link

bluestar11 am 02 Nov 2010 00:33:39

ALoisius hat geschrieben:Was die Verkehrssicherheit angeht, ist die neue Verordnung ein Gewinn. Aber das ist meine Betrachtungsweise....



Kannst du mir auch deine Gründe nennen warum diese Verordnung für dich ein Gewinn ist? Mir würde da spontan nichts einfallen. Was können denn die alten Führerscheinbesitzer besser als ich am Steuer?

pilote600 am 02 Nov 2010 08:47:14

bluestar11 hat geschrieben:
ALoisius hat geschrieben:Was die Verkehrssicherheit angeht, ist die neue Verordnung ein Gewinn. Aber das ist meine Betrachtungsweise....



Kannst du mir auch deine Gründe nennen warum diese Verordnung für dich ein Gewinn ist? Mir würde da spontan nichts einfallen. Was können denn die alten Führerscheinbesitzer besser als ich am Steuer?



Nichts oder alles, kann das ja nicht beurteilen weil ich dich (bewust) noch nie fahren gesehen habe. Aber siehe es mal

a- langfristig
b- global

Langfristig sterben die alten FS Besitzer irgendwann (sagen wir mal in den nächsten 60 JAhren) aus. Somit greifen diese neue Verordnungen voll. Sicherlich wäre eine Änderung der FS Ordnung sofort für alle sinnvoller gewesen, aber politisch und praktisch nicht durchführbar. Also gibt es halt vorläufig mal sowas wie "Bestandsschutz".

Ich finde es ok, dass man mit dem BE eben nur die Fahrzeuge führen darf, auf denen ma es gelernt hat. Ein 7,5t verhält sich total anders als ein Polo, alleine bei der Einfahrts ins Parkhaus :D . Und Somit finde ich (persönlicH) es ok, dass man für das Fahrzeug dass man Führen will seine Eignung auch nachweisen muss. Auch die Untersuchungen finde ich persönlich ok, auch wenn mich das in den nächsten 20 JAhren einiges Kosten wird, aber ich habe es in der eigenen Familie zweimal miterlebt wie eben die Fahreignung abhandenkommt, und wie schwer das für die Familie ist es demjenigen zu sagen dass er nicht mehr fahren darf.

hast29 am 02 Nov 2010 09:29:39

ALoisius hat geschrieben:
bernierapido hat geschrieben:Gibt es seither nichts Neues zur Regelung 4,25 und FS B?


Zur Zeit werden im Bundesrat die Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verabschiedet. Diese Änderungen waren notwendig um "Gemeinsamkeiten" und "Angleichungen" innerhalb der EU zu erreichen, das Gesamtpaket nennt sich 3. Führerscheinrichtlinie. --> Link

In der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3) und der Klasse BE (Auto mit Anhänger) wird sich für alle Altbesitzer bis einschl. 19.01.2013 nichts ändern.
Nach diesem Datum wird sich die "Anhängerklasse" wie folgt ändern:
Es gibt einen vereinfachten Zugang zum Führerschein der Klasse 'B96'. Nach dem absolvieren der Klasse B wird eine Anhängerschulung durchgeführt in Theorie und Praxis. Dies wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und von den Führerscheinstellen in den Führerschein eingetragen. Die Gewichtsgrenze liegt bei 4,25to Gesamtzuggewicht. Darüber hinaus wird die Klasse BE neu definiert. Hier heißt es dann, das Zugfahrzeug darf nicht schwerer sein wie 3,5to und der Anhänger ebenfalls nicht schwerer wie 3,5to. Macht zusammen 7to. Darüber hinaus beginnt die Klasse C1 bzw C1E.

Ich hoffe, ich habe es leicht verständlich erklärt. Zu weiteren Fragen, rund um das Fahrerlaubnisrecht stehe ich gerne zur Verfügung.


Unser sohn macht den Führerschein mit 17...dann auch gleich BE, kostet moch mal ca. 600 euro...ja nachdem wie schnell er versteht wie man mit Anhänger einparkt. Dann kann er den doch lassen und 2013 diese Schulung machen....oder?

migula am 02 Nov 2010 10:01:52

Ja! Aber von wem werden diese Schulungen dann durchgeführt :?: Natürlich von den Fahrschulen :twisted: Billiger wird das wohl nicht :!:

ALoisius am 02 Nov 2010 14:04:25

Ja! Aber von wem werden diese Schulungen dann durchgeführt Natürlich von den Fahrschulen Billiger wird das wohl nicht


Na wer soll denn sonst die Ausbildung durchführen? Die Kosten für den "kleinen" Anhängerschein (B96) werden deutlich billiger werden.
Der Theorieanteil wird in der Gruppe durchgeführt und die eine praktische Stunde kann die Welt nicht kosten.....


Unser sohn macht den Führerschein mit 17...dann auch gleich BE, kostet moch mal ca. 600 euro...ja nachdem wie schnell er versteht wie man mit Anhänger einparkt. Dann kann er den doch lassen und 2013 diese Schulung machen....oder?


Wenn Ihr so lange warten wollt? Folgendes gilt es aber zu bedenken. Der "kleine" Anhängerschein gilt nur bis 4,25to. Der heutige BE liegt da deutlich darüber. Die Anforderungen an die neue Klasse BE könnten ab 2013 deutlich höher sein.
Im übrigen wird mit dem Anhänger nicht eingeparkt, sondern rückwärts um die Ecke gefahren.

Kannst du mir auch deine Gründe nennen warum diese Verordnung für dich ein Gewinn ist? Mir würde da spontan nichts einfallen. Was können denn die alten Führerscheinbesitzer besser als ich am Steuer?


Du hast die Frage eigentlich schon beantwortet...... Erfahrung
Der Fahranfänger in der heutigen Zeit muss sofort mit dem Kampf auf der Straße zurecht kommen. Dafür muss er bestens gerüstet sein.
Wir hatten früher Zeit in den Straßenverkehr hineinzuwachsen, diese Zeit gibt es heute nicht mehr, leider.

migula am 02 Nov 2010 18:05:22

[quote="ALoisius"][quote]

Die Kosten für den "kleinen" Anhängerschein (B96) werden deutlich billiger werden.

[quote]

Wer daran glaubt, glaubt auch den Politikern :razz:

fraedt am 13 Mär 2011 22:54:31

Zitat:
"Ich finde es ok, dass man mit dem BE eben nur die Fahrzeuge führen darf, auf denen ma es gelernt hat. Ein 7,5t verhält sich total anders als ein Polo, alleine bei der Einfahrts ins Parkhaus :D "

Warum braucht man denn keinen Führerschein für Porsche, Ferrari... etc. Diese Handfeuerwaffen sind ebensoweit vom Polo wie der vom 7,5 Tonner entfernt. Durch die geringere Dynamik ist hier wesentlich weniger Gefahrenpotiential.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Kennzeichen bei Abmeldung behalten?
Fortsetzung Fahrverbot über 3,5to
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt