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Kennzeichen bei Abmeldung behalten?


markgraefin am 06 Jan 2011 15:42:47

Hallole,
aufgrund der besch.. Witterung (unsere Drachenschaukel steht in und unter einen dicken Schneeschicht) überlege ich mir, das Womo für zwei Monate ab zumelden.

Frage:

1. Lohnt sich das überhaupt?

2. Kann ich mein Wunschkennzeichen behalten, oder brauche ich neue Schilder mit neuer Nummer?
Das wäre nicht nur traurig, sondern auch ganz schön teuer.

Markgräfin

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Gast am 06 Jan 2011 15:45:13

Mir wäre die Rennerei zu nervig!
Kosten für An bzw. Abmelden enstehen ja auch noch.
Ob sich das dann noch lohnt weiß ich nicht!
Die Kennzeichen behälst Du auf jeden Fall.

der-wohnmobilpark-ek am 06 Jan 2011 16:10:11

Die Kennzeichen-Nummer muss man sich in manchen Kommunen reservieren lassen, wenn man sie später wieder nutzen will. Damit kann die Stadt/der Kreis wieder ein paar Euro extra verdienen.

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altenrather am 06 Jan 2011 16:26:26

Hallo, in NRW ist das so, wenn du ein Fahrzeug abmeldest,bleibt das Kennweichen für 2 Wochen für dich reserviert,danach wird es wieder für alle freigegeben.
Für eine kleine Gebühr von ein paar Münzen bleibt es ewig für dich reserviert

dieter2 am 06 Jan 2011 16:29:17

Im Landkreis Hannover bleibt die Nummer 1 Jahr reserviert bei einer Stillegung.

Abmelden kostet ca.6 €,wieder anmelden um die 12 €

Dieter

dieter2 am 06 Jan 2011 16:30:58

Nahtrag,
im alten Schein wird auch vermerkt das das Kennzeichen 1 Jahr reserviert ist.

Dieter

bärnd am 06 Jan 2011 17:02:13

Während der Zeit ist das Fahrzeug dann aber auch nicht versichert.

BernhardK am 06 Jan 2011 17:06:26

Hallo !

Für 2 Euro und... bleibt das Kennzeichen reserviert und man behält es bis zur Wiederanmeldung.
Wer im Winter das WoMo nicht nutzt, für den lohnt es sich immer, das WoMo vorübergehend abzumelden. Beim Saisonkennzeichen ist man zeitlich gebunden, bei vorübergehender Stilllegung kann man spekulieren und die Zeit bestimmen. Dadurch spart man mehr als bei einem Saisonkennzeichen, zumal auch die Versicherung und die Steuer auf den Tag berechnet wird.

BernhardK am 06 Jan 2011 17:10:10

bärnd hat geschrieben:Während der Zeit ist das Fahrzeug dann aber auch nicht versichert.



Das stimmt so nicht, nach Mitteilung meiner Versicherung besteht für mein WoMo weiterhin Versicherungsschutz.

bärnd am 06 Jan 2011 17:16:40

BernhardK hat geschrieben:
bärnd hat geschrieben:Während der Zeit ist das Fahrzeug dann aber auch nicht versichert.



Das stimmt so nicht, nach Mitteilung meiner Versicherung besteht für mein WoMo weiterhin Versicherungsschutz.


Das wusste ich nicht.

migula am 06 Jan 2011 17:35:58

Habe mein Mobil am 12.11.2010 abgemeldet. Abmeldegebühr 5,90 €

Sie möchten ein Fahrzeug wieder auf den gleichen Halter zulassen
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU-Mitbürgern zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis)
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
Zulasssungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
Kennzeichenschild/er
Vollmacht (wenn sie jemanden beauftragen)
Lastschrifteinzug fürs Finanzamt

Gebühr:

ab 11,70 EUR
zzgl. Gebühr für Umtausch in EU-Papiere

Hinweis:
Durch eine Außerbetriebsetzung verlieren Sie Ihre Kennzeichenkombination. Dies können Sie vermeiden durch eine gleichzeitige, fahrzeugbezogene und befristete Kennzeichenreservierung. (§ 14 Abs. 1 Satz 3 FZV)

Das bisherige Kennzeichen kann auf Antrag für 9 Monate für eine evtl. Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs auf ihren Namen reserviert werden.
Die Gebühr beträgt 2,60 Euro.

trebla am 06 Jan 2011 18:08:59

Genau so ist es bei uns auch. Während der Stilllegungszeit tritt eine Ruheversicherung in Kraft. Am besten mit der Versicherung abklären.

trebla

WeißerWolf am 06 Jan 2011 18:42:16

Hallo ans Forum!

Dass sich die An-und Abmelderei lohnt ist an einer einfachen Rechnung schnell belegbar : Mein Womo z.B. kostet pro Tag rund 2,50 € Steuer und Versicherung. wenn ich es nun beispielsweise für 2 Monate, sprich 60 Tage abmelde, ergibt 60 x 2,50 € = 150 €. Demgegenüber stehen nur rund 20 € Gesamt-Gebühr für An-und Abmeldung, und der 2- malige leider unvermeidliche Gang zur Zulassungsstelle. Da wir im Winter unser Womo nicht nutzen, melde ich es kurz vor der ersten Fahrt März/April wieder an, und spare mir somit über 300 €. Das ist mit die Lauferei auf jeden Fall wert.

Wünsche allen Lesern ein GUTES NEUES JAHR.
WeißerWolf

ernsteto am 06 Jan 2011 18:49:17

Mit der Versicherung würde ich mich aber genau erkundigen. Beim Saison-Kennzeichen ist das klar.
Bei einer Abmeldung hat Deine bisherige Versicherung mit dem Fahrzeug eigentlich nichts mehr zu tun.

BernhardK am 06 Jan 2011 18:57:50

ernsteto hat geschrieben:Mit der Versicherung würde ich mich aber genau erkundigen. Beim Saison-Kennzeichen ist das klar.
Bei einer Abmeldung hat Deine bisherige Versicherung mit dem Fahrzeug eigentlich nichts mehr zu tun.


Das Wohnmobil wird ja nicht abgemeldet sondern nur vorübergehend stillgelegt, das ist ein Unterschied. Dafür bezahlt man etwas über 2,-Euro mehr. Das WoMo darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen und kann somit auch keinen Unfall verursachen, der der Versicherung Geld kostet. Wichtig ist, dass die Kasko bzgl. Diebstahl/Brand weiterläuft.

homa am 06 Jan 2011 19:01:55

BernhardK hat geschrieben:
ernsteto hat geschrieben:Mit der Versicherung würde ich mich aber genau erkundigen. Beim Saison-Kennzeichen ist das klar.
Bei einer Abmeldung hat Deine bisherige Versicherung mit dem Fahrzeug eigentlich nichts mehr zu tun.


Das Wohnmobil wird ja nicht abgemeldet sondern nur vorübergehend stillgelegt, das ist ein Unterschied. Dafür bezahlt man etwas über 2,-Euro mehr. Das WoMo darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen und kann somit auch keinen Unfall verursachen, der der Versicherung Geld kostet. Wichtig ist, dass die Kasko bzgl. Diebstahl/Brand weiterläuft.


Deshalb muss das Fahrzeug in der stillgelegten Zeit auch in einem "abschließbarem Raum" stehen. Dies kann meines Wissens aber auch ein Platz mit einer abschließbaren Kette sein. Einfach so auf dem eigenen Hof abstellen geht also nicht.


Narbe am 06 Jan 2011 20:28:36

Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann.

dieter2 am 06 Jan 2011 20:50:13

ernsteto hat geschrieben:Mit der Versicherung würde ich mich aber genau erkundigen. Beim Saison-Kennzeichen ist das klar.
Bei einer Abmeldung hat Deine bisherige Versicherung mit dem Fahrzeug eigentlich nichts mehr zu tun.


Ich habe sogar einen Nachtrag und eine Police über die Ruheversicherung bekommen.

Dieter

dieter2 am 06 Jan 2011 20:53:33

Narbe hat geschrieben:Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann.


Woher hast Du diese Info :roll:

Wenn ich noch einen Tag TÜV habe wird es angemeldet.
Mit diesen einen Tag kann ich zum TÜV fahren.

Dieter

BernhardK am 06 Jan 2011 23:18:41

Narbe hat geschrieben:Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann.



Das ist nicht so, mein letztes WoMo musste im Oktober zum Tüv. Ich habe es aber stattdessen vorübergehend stillgelegt und im März des darauffolgenden Jahres wieder zugelassen und bin dann erst zum TÜV gefahren.
Es wird hier immer wieder Abmeldung und vorübergehende Stilllegung verwechselt.

markgraefin am 13 Jan 2011 18:02:26

Hallole,
nachdem ich mich jetzt wieder lebendig fühle und auch das Internet sich bekrabbelt hat, will ich mich wenigstens bei euch für die vielen Vorschläge und Beispiele bedanken.

Ich habe meinem Versicherungsmakler eine Mail geschickt, der soll mir die Seite der Versicherung erläutern.
Mit der Zulassung telefoniere ich am Montag.

Außerdem wollen wir, wenn wir das Womo ausgegraben bekommen, am Sonntag eine Runde damit drehen, voll tanken und an der Hafeneinfahrt ein paar Schiffe gucken.

Vielen Dank und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Neues Jahr

Markgräfin

Gast am 14 Jan 2011 12:43:34

Narbe hat geschrieben:Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann.


stimmt so definitiv nicht.

Auch mit abgelaufenem Tüv und ohne Stempel kann man zum TÜV fahren, nur muß das Kennzeichen zum Halter passen, sprich reserviert sein. Des weiteren muß man eine Versicherungsnummer zur Zulassung haben (die sendet dir die Versicherung sowieso direkt nach der Abmeldung zur Wiederzulassung).

Damit bist du versichert und du darfst damit auch zur Zulassungstelle fahren.

Und das Beste: Man bekommt TÜV dann wieder für volle 2 Jahre und es wird nicht zurückdatiert, weil das Fahrzeug stillgelegt ist.

Das mache ich schon lange mit meinem Moped so...

Viele
Didier

BernhardK am 14 Jan 2011 13:49:20

agent_no6 hat geschrieben:Auch mit abgelaufenem Tüv und ohne Stempel kann man zum TÜV fahren, nur muß das Kennzeichen zum Halter passen...




Das stimmt, allerdings auch nur auf dem direkten Weg. Man darf nicht auf der Fahrt noch andere Dinge erledigen, ansonsten Anzeige.

Gast am 14 Jan 2011 14:25:52

agent_no6 hat geschrieben:
Narbe hat geschrieben:Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann.


stimmt so definitiv nicht.


Hab mich vertan, natürlich kann man die Kiste ohne TÜV nicht anmelden. Da hat Narbe schon recht.
Aber man darf damit unangemeldet zum TÜV fahren, das wollte ich damit sagen.

Also wenn man einen Abstellplatz hat der nicht öffentlicher Grund ist dann immer abmelden, bei etwas längerer Zeit. Wie schon Vorschreiber bemerkt haben ist das ein Rechenexempel.
Ab- und Anmeldegebühren kosten dagegen fast nix.

Didier

gregor1 am 07 Mär 2011 22:46:25

Hallo Zusammen, ich habe bereits den Nachtrag Nr.25 zu meinem Versicherungsvertrag. Das ist mein Wechselkennzeichen. Mal mit mal ohne Landkreis Stempel.
Bei einer Summe von 3,10€ pro Tag Versicherung und Steuer und einem Aufwand von ca. 16€ für Ab- und Anmeldung rechnet sich schnell.
Versicherung wird für die Dauer der Zulassung berechnet, Steuer ist mindestens für ein Zeitraum von einem Monat fällig.
Natürlich ein eigener und abgesicherter Stellplatz ist die Vorraussetzung.
Gregor

Gast am 07 Mär 2011 23:13:45

dieter2 hat geschrieben:
Narbe hat geschrieben:Achtung bei Abmeldung:
So wie ich das noch in Erinnerung habe muß das Fahrzeug bei Wiederanmeldung noch 1-3 Monate TÜV haben, sonst muß man vorher TÜV machen bevor es im LRA wieder angemeldet werden kann.


Woher hast Du diese Info :roll:

Wenn ich noch einen Tag TÜV habe wird es angemeldet.
Mit diesen einen Tag kann ich zum TÜV fahren.
Dieter



...so ist es :!: habe heute bei der Zulassungsstelle angerufen und man sagte es mir genauso :!: bei der Wiederzulassung muß das Fahrzeug noch einen Tag TÜV haben, das genügt.

Habe ich schon immer gewußt, habe mich aber heute trotzdem noch einmal erkundigt.

Vor 30 - 40 Jahren war das anders.

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