|
Hallo,
wir sind vor einigen Wochen durch eine geschlossene Ortschaft gefahren und plötzlich gab es laute "Kratzgeräusche". Ich hab angehalten und am Straßenrand stand ein einzelner Baum, der zur Gemeinde gehört. Ab ca. 3,20m Höhe ragten knorrige Äste etwa 50 cm in die Fahrbahn. Teilweise waren fingerdicke Äste abgeknickt (vermutlich durch LKWs) Jetzt hab ich Kratzer an allen Fenstern und einige tiefe Kratzer im Lack. Soweit mir bekannt müssen doch Hindernisse die unter 4m. Höhe in die Fahrbahn ragen gekennzeichnet sein. Bei den Ästen handelte es sich um alte Austriebe und wie gesagt um einen einzelnen Baum der wahrscheinlich von der Gemeinde vergessen worden war. Die Versicherung der Gemeinde lehnt jede Verantwortung ab. Ich würde es verstehen wenn es sich um eine Baumreihe mit frischen Austrieben gehandelt hätte aber bei einem einzelnen "vergessenen" Baum - Wie seht ihr das? Viele Hj Hallo Wolfgang,
es war in Ratzeburg Hj Fotos, Zeugen, Datum und Zeit aufnehmen.
Schreiben an die Gemeinde verfassen mit Antwortdatum, alles in Kopie reinlegen und um Klärung bitten. Erfolgt negative oder keine Antwort (Sch.....e), dann Anwalt und Sachverständiger. Biliger und streßfreier, als der Anwalt, ist die Inanspruchnahme der Vollkasko! Denn die Welt ist nun mal hart und ungerecht! Und in Zukunft "gechlossene Ortschaften" vermeiden :!: :wink: Jörg Ich würde mich erst mal schlau machen, welche "Lichtraumprofile" in Schleswig-Holstein vorgeschrieben sind (ich nehme an: auch mindest 4 Meter Höhe :) )
Danach:
Wobei die Frage nach einem Sachverständigen der Anwalt klärt ... Letztlich wirst Du wohl klagen müssen, falls sich die Gegenseite "taub" stellt.
Auch eine Möglichkeit ... wobei ich im Vorfeld mit der Versicherung reden würde, ob die nicht den Schaden vorab mal bezahlen und sich im Fall des erfolgreichen Regresses (gegenüber der Gemeinde/deren Versicherung) mit einer Wiederherstellung Deines alten SF-Rabattes einverstanden erklären. (Falls die nicht den Schaden als Bagatellfall abtun, den Schaden regulieren und garnix unternemen - mir auch schon passiert :( ) Besser wär´s DU klagst (falls Erfolgsaussicht), dann hast Du das Verfahren in der Hand. Wie hoch ist denn der Schaden ? Hallo,
zu der Höhe des Schadens kann ich noch nichts sagen, alle 4 Fenster sind verkratzt und am Lack sind einige Kratzer bis aufs Alu durch. Ich weiß nicht ob alles lakiert werden muß oder ob es da andere Möglichkeiten gibt. Ich hab jetzt erstmal einen Termin beim Anwalt. Dann schaun wir mal. Viele Hj Viel Erfolg und toi, toi, toi :)
Hast Du einen Doppeldeckerbus ausgebaut :roll: Ich würde mit Anwalt gegen die Gemeinde vorgehen wenn die sich querstellen. Du hast hoffendlich eine Rechtschutzversicherung. Dieter hmmm,
wie die Haftungsfrage ausgeht vermag ich nicht zu beurteilen, aber: hätte sich der Schaden nicht durch eigene Umsicht vermeiden lassen? grüße klaus Lasse den Schaden reparieren und nutze ggf. Deine Vollkasko-Versicherung. Vielleicht legt diese sich ja mit der Gemeinde an.
Kostet Dich auf jeden Fall weniger Energie und Nerven. Ich bin zwar kein Fachmann, aber bei der Kennzeichnungspflicht liegst Du wahrscheinlich falsch. Das gilt m. W. für Durchfahrthöhen. Mit so einem Dickschiff, wie Deinem, wirst sicher auch die Erfahrung gemacht haben, wie häufig Schilder, Ampeln usw. verdächtig weit auf die Fahrbahn ragen. Häufig sogar Hausfassaden. Da ist auch nix mit Kennzeichnung. Aufpassen ist angesagt. Warum soll die Allgemeinheit solche Unaufmerksamkeiten tragen müssen? Sorry, klingt sicher hart, aber ich sehe das so. Ralf Ich schließe mich Klaus Meinung an.
Weil´s hier um eine Pflanze (Baum) geht - die sich ja gesetzeskonform zuschneiden läßt :) - und zumindet in Bayern gilt:
Wahrscheinlich gilt das in Ratzeburg auch ... :) Die "Unaufmerksamkeit" liegt also schon (auch) beim "Baumbesitzer". @Eisloewe und Klaus
Es hätte sich nicht durch eigene Umsicht vermeiden lassen, da ich wegen Gegenverkehr nicht hätte ausweichen können und um rechtzeitig zu bremsen habe ich zu spät erkannt, dass der Baum in die Fahrbahn ragt. Hj
Das ist eine hervorragende Argumentation! Aber mach schnell mit der Beweissicherung (Messlatte, Foto) sonst findest du dort nur noch einen Busch Kletterrösschen. Andreas
Leider geht es nicht um das Recht im Streifall sondern immer um die Auslegung! Wenn man etwas zu spät erkannt hat, dann kann das bedeuten das man fahrlässig unterwegs war. Damit ist es Selbstverschulden. Nun darf man nachweisen, das in jedem Fall es unvermeidlich gewesen wäre. Die Argumentation, das es jedem in gelicher Situation passiert wäre, (was ich gern auch glaube und nachvollziehen kann) zieht leider überhaupt nicht. Zu Bedenken wäre nämlich auch, läuft ein gerichtliches Verfahren, zahlt keine Versicherung! Und bekanntlich können sich Verfahren über Jahre hinziehen. Also verbuche die gestiegene SFK als Sonderausgabe und nimm die VK in Anspruch! Denn Gerechtigkeit gibt es nur im Himmel! Jörg
Ich hab einen Kumpel, der ist Pilot. Und der hat mir gesagt: Das stimmt gar nicht! Da oben ist es das gleiche Theater wie hier unten. :D Verdammt, ist das wieder OT. Wollts Dir nur sagen - nicht , dass Du Dich da falschen Illusionen hingibst. :kuller: Aus mehrfacher eigener Erfahrung (hat mich nicht wenig Geld gekostet)
Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Themen.
Da hast du wohl (leider) Recht. Die Anwälte sagen immer "das kriegen wir schon" - und meinen ihr Honorar. Viele Hj Wenn Du Dir ein Bein brichst weil eine Fußwegplatte zu hoch steht muß die Gemeinde haften.
Wenn das Fahrbahnprofil nicht freigehalten wird auch. Dieter
und wenn Du dann Deinen Prozeß verloren hast, sagen sie: "der Richter hatte keine Ahnung, da gehen wir in die nächste Instanz, das kriegen wir schon..." grüße klaus Hallo will chic
Und was sagt der Ing., wenn ihm seine Konstruktion um die Ohren fliegt: "Das hätte ich jetzt aber nicht gedacht !". Es leben die Vorurteile :? Viele aus Nürnberg, Edgar Hallo Cruiser XL
Nicht dass ich dir widersprechen möchte, aber sind deine Fenster wirklich in 3.2m Höhe? bertel Hallo Edgar,
dan Ball nehme ich mit Vergnügen auf.... wenn dem Inschenör sein Ding um die Ohren fliegt haftet die Firma nach Vertrag & BGB, geht über kurz oder lang pleite, falls ein Dritter noch einen Kratzer abbekommt büßt er selber nach StGB 223 und wie siehts mit der Kanzlei und ihrem Anwalt aus? es grüßt vorurteilsfrei klaus
Notfalls springt die Versicherung ein ... 8) |
Anzeige
|