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Hallo Forum,
wir haben vor ca. 4 Wochen ein gebrauchtes Wohnmobil von Privat gekauft. (Eura 635VB, Bj. 2000; 27.500,-). Nun habe ich folgende Dinge festgestellt: 1. Im Kaufvertrag haben wir vermerkt, dass das Fahrzeug nicht in der Vermietung war. Jetzt mussten wir feststellen, dass diese Angabe falsch ist. Das Fahrzeug war 1 ½ Jahre bei Südcaravan in der Vermietung. Der Verkäufer, der bereits der 3. Besitzer war, behauptet das der Vorbesitzer von dem er das Fahrzeug gekauft hat die Aussage machte das Fahrzeug sei nicht in der Vermietung gewesen. 2. Wir haben jetzt festgestellt, dass die Fahrzeug-Klimaanlage nicht funktioniert. Diesen Mangel hat uns der Verkäufer nicht benannt. Meine Frage ist jetzt, kann ich einen Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer geltend machen? Wie groß sind die Erfolgsaussichten? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Andreas Hallo,
woran hast Du jetzt gemerkt, dass es sich um ein ehemaliges Mietmobil handelt? Die Frage wird auch sein, ob der Vorbesitzer wissen konnte, dass das Fahrzeug in der Vermietung war. Dann kommt es nämlich auf den genauen Wortlaut des Kaufvertrages an (Fahrzeug war nicht / war meines Wissens nicht in der Vermietung).
Außerdem stellt sich natürlich die Frage, in welchem Umfang dadurch, dass das Fahrzeug in der Vermietung war, dir tatsächlich ein "Schaden" entstanden ist. Bezüglich der Klimaanlage hängt es davon ab, ob der Vorbesitzer - die Gewährleistung ausgeschlossen hat - den Mangel arglistig verschwiegen hat Wenn die Gewährleitung ausgeschlossen wurde und keine Arglist belegbar ist, dürfte es auch hier schlecht mit Schadensersatz aussehen.
Als wir das Fahrzeug intensiv polierten haben wir eine entfernte Folienbeschriftung entdeckt, die auf ein Mietfahrzeug hinweißt. Wir werden jetzt am Wochenende die Fa. Südcaravan anschreiben, ob die uns die Vermietung schriftlich bestätigen können.
Ein Schaden entsteht dann, wenn ich das Fahrzeug wieder verkaufen möchte und ich ja jetzt die Vermietung angeben muss. Dann werde ich voraussichtlich einen geringeren Verkaufspreis erzielen. Im Vertrag steht "Das Fahrzeug war nicht in der Vermietung" Leider wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. :? daß die Gewährleistung ausgeschlossen wurde hat rechtswirksam nichts mit den zugesicherten Eigenschaften im Kaufvertrag zu tun.
Wenn der Verkäufer eine Sache zusichert, diese aber nicht wirklich weiß, so ist dies sein Problem - er haftet für seine Aussage. Schreib ihn mit einer Fristsetzung an, die Sache außergerichtlich zu regeln - geht er nicht darauf ein, such Dir einen Anwalt. Ist denn aus dem Fahrzeugbrief der Halter Südcaravan zu erkennen?
Dann hätte der Vorbesitzer das aber wissen müssen. Ruf doch bei Südcaravan an: 0761-15240-0. Kann ja auch sein, daß da nur Werbung aufgeklebt war - siehe der Neue von Skylape.
Wenn das der ganz große Aufkleber war (WVD Südcaravan mit Telefon und Anschrift), war es wahrscheinlich ein Mietmobil. Bei den anderen Mobilen machen die immer einen kleineren Aufkleber drauf.
Ja, als erster Halter ist Südcaravan eingetragen, wie gesagt ca. 18 Monate. Im Verkaufsgespräch erzählte er mir etwas von Tageszulassung auf den Händler und so. Ich habe bei der Übergabe den Zeitraum der ersten Zulassung übersehen. Ist es denn überhaupt ein Wertminderungsgrund? Wie seht ihr die die Chancen auf einen Erfolg? deine chance stehen gut, aber es wird ein langer weg. ausser ihr könnt euch ohne richter einigen. sonst geht es nur mit anwalt und es ist eine arglistige täuschung. also so wie dirk geschrieben hat. anschreiben mit firstsetzung und sollte dies nicht klappen, dann anwalt und klagen.
hierbei hilft dann die rechtschutzversicherung
Bei Südcaravan werden die Fahrzeuge im Mai zugelassen und im nächsten Jahr zum ende der Mietsaison verkauft, also so ziemlich genau 18 Monate. Wenn Du jetzt noch im Wartungsheft nachschaust, siehst Du garantiert Wartung in der Zeit und einen Kilometerstand. Also keine Tageszulassung und das muß Dein Verkäufer auch gewußt haben. Also solltest Du versuchen, außergerichtlich einen Nachlaß rauszuschlagen. Vielen Dank für eure Tipp’s. Ich war am Freitag noch in der Werkstatt, die Reparatur der Klimaanlage wird voraussichtlich 200 Euro kosten. Da hat sich ein Schlauch durchgescheuert und die ganze Kühlflüssigkeit ist ausgelaufen. Die defekte Stelle am Schlauch war schon ziemlich verdreckt, so dass man davon ausgehen kann, dass die Klimaanlage schon länger nicht funktionierte. Das werde ich mir von der Werkstatt sicherheitshalber schriftlich bestätigen lassen.
Südcaravan und den Vorbesitzer meines Verkäufers habe ich angeschrieben und gebeten mir die Kilometerstände bei Verkauf und ob es sich um ein Mietfahrzeug handelt mitzuteilen. Wenn ich alle Fakten zusammen habe werde ich den Verkäufer mit meinen Forderungen konfrontieren. Ich halte euch auf dem Laufenden. Es ist mir gelungen Kontakt zu dem Vorbesitzer aufzunehmen. Dieser hat bestätigt dass das Fahrzeug aus der Vermietung kommt. Heute geht der Brief an den Verkäufer raus. Was ist eure Meinung, sollte ich den Brief per Einschreiben oder Einschreiben / Rückschein zustellen oder reicht eine „normaler“ Brief? Einschreiben/Rückschein sonst verlierst du u.U. unnötig Zeit, weil du auf eine Reaktion wartest, die nicht kommt und er behauptet er hat nie was bekommen. ....und wenn Mann oder Frau vom Rathaus kommen, sind sie meist klüger.
Eigentlich sollte beim Kauf unbedingt ein Blick in de Kfz-Brief und auch in`s Serviceheft geworfen werden. Eine 18-monatige Tageszulassung???, da klingelt es auch bei einer technisch nicht so bewanderten Frau vernehmlich laut. Ich drücke die die Däumchen anser. Liebe Hannelore Das hat mir Südcaravan auf meine Anfrage geschrieben:
Sehr geehrter Herr ...., für eine Information bzw. Auflistung Ihrer Fahrzeugdaten berechnen wir eine Kostenpauschale von Euro 50.- Nach Zahlungseingang erhalten Sie sofort die Informationen per Fax bzw. Post. Bitte geben Sie mir Bescheid, ob wir Ihren Auftrag ausführen sollen. Mit freundlichen n aus Freiburg Marion Jenne mailto: [bitte keine Mailadressen posten] Internet: --> Link Tel.: +49 761 15240 -0 Fax: +49 761 15240 -99 Ich würde sagen, dass ist schon eine wenig Abzocke. Mit Kundenfreundlichkeit hat das nicht viel zu tun. 50 Euro für eine Auskunft :eek: schreib ihnen doch, welch guten Ruf sie sich grad hier im Forum "erarbeiten".......
Das sehe ich auch so! Und das habe ich denen auch geschrieben. Mitlerweile habe ich die Bestätigung, dass dieses Fahrzeug in der Vermietung war von dem Vorbesitzer bekommen. Der Einschreibebrief an meinen Verkäufer ist heute raus. Hmmmm.......
...... SÜDCARAVAN, .... werde ich mir mal merken.... :runterdrueck: Camperfan Udo ich mir.............NICHT MEHR ! :D :D :D Das ist doch die Firma in der Nähe von Freiburg glaub ich ,ich wollte da
mal auf der Pfingsturlaubsreise vorbeischauen aber es hatte nicht geklappt.Da kann ich nur sagen Gott sei Dank. Werde da auch nicht mehr vorbeischauen ,vielleicht muß man beim Womoanschauen noch Eintritt zahlen. Waldi fangen glaube ich mit WV. an.....(nicht mehr merkenswert :wink: ) Hallo,
die Einschätzung zu Südcaravan kann ich so nicht teilen. Ich habe ganz andere Erfahrungen gemacht. PS: Vielleicht solltet ihr aber auch bedenken, welcher Aufwand entsteht, alte Daten von vor Jahren rauszusuchen.
hallo wolfherm, das ist richtig, und ich kann diese Überlegung verstehen. doch bin ich der Ansicht , das ich als Vorbesitzer sogar dazu verpflichtet bin, solche Auskünfte zu erteilen. ich habe so etwas gelesen....bloß wo?
Aber bestimmt nicht als Vor-Vor-Vorbesitzer. Hier besteht doch gar kein Vertragsverhältnis.
Ich kann mir nicht vorstellen dass es ein so großer Aufwand ist. Wenn man als Unternehmen eine vernünftige Ablage hat, muss ein Ordner gezogen werden und die zwei Daten aus dem Kaufvertrag abgeschrieben werden. Damit ist der Lehrling vielleicht 10min. beschäftigt. Ich wäre ja auch bereit gewesen z.B. 10,- Euro für den Aufwand zu bezahlen. Aber gleich 50.- Euro zu verlangen finde ich sehr überzogen. Als Unternehmer würde ich anders denken. Höchstwahrscheinlich werde ich mir im laufe meines Lebens noch einige Womos kaufen und wenn sich diese Firma bei einer kleinen Anfrage kundenfreundlich erwiesen hätte, wäre ich doch auch beim nächsten Womokauf geneigt einen Blick in deren Angebot zu werfen. Nur bei so einem Verhalten muss ich doch auch als Kunde damit rechnen, dass ich bei jeder Kleinigkeit zur Kasse gebeten werde.
Und eben das machen die nicht, ich bin bisher immer bestens bedient worden. Schau Dir mal auf deren Seite den Bericht aus einer Fachzeitschrift an, wo Womo-Fahrer berichten, wie gut sie dort bei einer dicken Panne bedient wurden.
Um so weniger verstehe ich dann diese Vorderung. Also ich weiß nicht, aber wenn sich jemand bei mir
nach dem Vorleben eines Fahrzeuges erkundigt..... und ich sag ihm...: Also wir beide haben ja nichts miteinander zu schaffen! Wir beide haben ja kein Vertragsverhältnis! :oops: Darum gebe ich Ihnen über das Fahrzeug nur Auskunft wenn Sie 50,- Euro bezahlen...... :x Es würde sich bei dem, der die Auskunft haben möchte mit Recht der doch Verdacht melden, das ich als Erstbesitzer ja eventuell mit mauschel. :D aber gut...das ganze ist eine Einstellungssache..... i Hallo,
gestern habe ich Antwort von meinem Verkäufer bekommen. Er hat mir eine Kopie seines Kaufvertrages zugesandt, in dem sein Vorbesitzter (der mir bestätigte dass das Fahrzeug in der Vermietung war) ihm bestätigte, dass das Fahrzeug nicht in der Vermietung war. Wie ist da die rechtliche Lage? Er hat demnach keine Informationen über die Vermietung gehabt. Wie sehr ihr das??? :? --------------------------------------- Hier der Wortlaut des Antwortschreibens: Kaufvertrag EURAMOBIL Sehr geehrter Herr …., mit Befremden erhielt ich heute Ihr Einschreiben vom 30.5.2005 und möchte Ihnen hierzu folgendes mitteilen: • Als wir das Fahrzeug am 6.10.2002 von H. …… kauften, taten wir dies, ebenso wie Sie, in der Gewissheit, dass das Fahrzeug nicht als Vermietfahrzeug genutzt wurde. H. Degen erläuterte meiner Frau und mir beim Kauf, dass er das Wohnmobil bei der Fa. WVD gekauft habe, es dort jedoch nicht als Vermietfahrzeug im Einsatz war. Auch ich lies mir dies im Kaufvertrag (s. Anlage ) bestätigen, da es mir, obwohl uns das Fahrzeug gut gefiel, im Hinblick auf einen möglichen späteren Wiederver¬kauf sehr wichtig war. Da uns auch keine besonderen Merkmale sonstiger Vermiet¬fahrzeuge auffielen (hoher Kilometerstand, starke Beschädigungen..) und wir keinen Grund hatten, die Glaubwürdigkeit des Verkäufers in Frage zu stellen, erfreuten wir uns an unserem zwar teuren aber neuen (gebrauchten) Wohnmobil. • Letztlich bedauern wir natürlich den Umstand, dass, wie Sie schildern, die Klima¬anlage des Fahrzeugs defekt ist. Wie wir Ihnen jedoch bei unseren Gesprächen immer wieder deutlich machten, haben wir das Fahrzeug aufgrund mangelnder Zeit seit dem letzten Jahr (Okt./Nov. 2004) nicht mehr für Übernachtungen oder auf Reisen genutzt und auch im letzten Sommer eigentlich nie die Klimaanlage eingesetzt, da sie nur im Führerhaus Abküh¬lung gebracht hätte, was aber bei unserem Kurzurlaub an die Nordsee (im letzten Sommer rel. kalt) auch nichts gebracht hätte. Von daher verwehren wir uns entschieden gegen den „versteckten" Vorwurf einer „Täuschung", zumal wir, wenn wir vorgehabt hätten, jemanden zu übervorteilen, nicht noch zwei neue Aufbaubatterien gekauft hätten, um eine technisch einwandfreie Funktion des Fahrzeugs (evtl. ja auch noch für unsere eigenen Urlaubsreisen) zu ge¬währleisten. Insofern bin auch ich davon ausgegangen, das die Klimaanlage funktioniert, zumal Sie bei unserer Probefahrt am 19.4.05 die Klimaanlage eingeschaltet hatten und aus den Luftöffnungen des Fahrerhauses kühle Luft ausströmte, obwohl kein Gebläse an war. Da Sie bei Ihrem letzten Besuch in Remscheid (Anfang Mai) auch nichts von einem Schaden an der Klimaanlage erzählten, wundern wir uns allerdings nun darüber, für einen Schaden verantwortlich gemacht zu werden, von dem wir, wie oben ge¬schildert, erstens nichts wussten und 2. auch nicht beurteilen können, ob dieser nicht auch in den letzten Wochen (seit Mitte April) eingetreten sein kann. Da auch wir nach dem Kauf des Wagens bei dem Vorbesitzer keinen neuen Anlasser in Rechnung stellen konnten, den wir aufgrund eines Defektes einbauen lassen mussten (Vertrag: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung") sehen wir momentan keinen Grund darin, für Reparaturen aufzukommen. Mit freundlichen n……. noch ein kurzer Eindruck meinerseits von der Firma WVD-Südcaravan in Freiburg: als ich vor vier Monaten auf der Suche nach einem Mobil war und bei mobile.de einen Knaus in Freiburg gesehen hatte, rief ich an, um mein Interesse zu bekunden und meldete mich für das darauffolgende Wochenende an. Als der Wetterbericht dann zwei Tage vorher sehr starken Schneefall meldete, ließ ich die 1000km hin- und zurück lieber sein, rief nochmals dort an und bat darum, Verständnis zu haben, wenn ich erst ein Wochenende später komme - falls das Fahrzeug dann noch zu haben sei, bekundete jedoch nochmals mein großes Interesse an dem Mobil (Fehler :?: ).
Der Verkäufer meinte, das sei kein Problem - zwei Tage später, wieder bei mobile.de war der Knaus plötzlich 3000.- € teurer geworden. Seltsam :?: Auf meine Nachfrage hin hieß es, das Fahrzeug sei nun "neu bewertet" worden :? Die Strecke nach Freiburg hab ich mir dann gespart. Gerhard Hallo anser,
die Sache entwickelt sich ja gut . Ich möchte einmal zusammenfassen: Du bist zwischenzeitlich der vierte Eigentümer des WoMo`s. Der dritte Eigentmer (dein Vorbesitzer) bestätigt dir, dass das Fahrzeug nicht in der Vermietung war und dies wurde ihm auch so vom zweitem Besitzer bestätigt. Nun hattest du Kontakt zum Zweitbesitzer aufgenommen, welcher dir gegenüber zugab, dass der Wagen ein Mietmobil war. Damit gibt dieser Mensch zu, dass er den Eigentümer drei (deinen Vorbesitzer)angekohlt hat. Damit dürfte dieser eigentlich aus der Haftung sein. Ob du nun eine Durchgriffshaftung auf den Besitzer zwei hast und wie man diese durchsetzen kann, ist hier die Frage. Eine weitere schon gestellte Frage wäre, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe ein Schaden vorliegt. Bin gespannt, wie die Sache weitergeht :!: Liebe Hannelore
Hallo Hannelore, das hast du genau richtig zusammengefasst. Ich bezweifel nur dass ich auf den zweiten Bsitzer zurückgreifen kann, da dieser garnicht mein Vertragspartner war. Weiß da jemand etwas genaues wie es sich bei so einem Fall verhällt?? :nixweiss: Besitzer 3 ist Dein Vertragspartner - Du kannst Dich an ihm schadlos halten - und er dann an Besitzer Nr.2
Der Schaden kann nur eine Wertminderung sein, welche auf dem Gutachten eines Sachverständigen aufbaut. Dieser wird einzuschätzen haben, wie ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt positioniert ist (jeweils als Privat -oder als Mietfahrzeug) Die Differenz beziffert den Schaden. Habe jetzt meine Rechtsschutzversicherung angerufen ob die den Fall übernehmen. Die stellen sich aber ziemlich doof an und wollen keine Deckungszusage machen, weil das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs nicht Gegenstand der Deckung war, da ich jedes Fahrzeug bei der Versicherung melden muss. Aber wie soll ich es denn schon vor dem Kauf melden, wenn ich gar nicht weiß welches Fahrzeug ich erwerben werde. :wolke:
Die haben mir dann eine kostenlose telefonische Beratung durch einen Vertragsanwalt zugestanden. Die Rechtslage verhält sich wie folgt: 1. Wegen der Klimaanlage kann ich nichts machen, da die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurde und ich eine vorherige Kenntnis des defektes nicht nachweisen kann. :( 2. Die Zusicherung im Vertrag, dass das Fahrzeug in der Vermietung war ist verbindlich auch wenn der Verkäufer keine Kenntnis davon hatte. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich einen Schadensersatz bekomme sehr hoch. :) Allerdings muss ich, wie es zurzeit aussieht die Anwaltskosten vorfinanzieren. Ich habe eine Kulanzregelung bei der Versicherung beantragt und da ich schon 19 Jahre bei dieser Versicherung versichert bin hoffe ich auf einen positiven Bescheid. :nixweiss: Die Klimaanlage funktioniert wieder. :razz: Kostenpunkt: 160,- Euro. :( Andreas Bevor Du weiter machst: erkundige Dich doch mal, wie hoch die Differenz zwischen Miet- und Nichtmiet-Fahrzeug ist. Eventuell produzierst Du nur erneute Kosten, die in keinem Verhältnis zum Schadenersatz stehen.
Überlege mal, ob Dir der Wagen das wert ist, was Du bezahlt hast und dann sei einfach glücklich! ( es fährt sich schwer mit Magengeschwüren) , Rolf Hallo Anser, ein Kollege hat mir gesagt, dass die Fahrzeuge, wenn sie
in der Vermietung waren, ca. 10 % unter Preis kalkuliert werden. Da spielt aber auch eine Rolle wie lange, wieviel km usw. Man müßte vielleicht erstmal den Preis aus der Schwackeliste ( hoffe ich habe das Richtig geschrieben) wissen, denke ich mir. Wir haben ein ähnliches Problem wie du. Allerdings beim Händler gekauft und den jetzt erstmal angeschrieben. gruß Kati3 Hi allesamt,
interesanter Bereich hier, bin gespannt wie es weitergeht. Ohren steif halten :zustimm: ... obwohl, wenn die Differenz tatsächlic bei 10 % liegt, lohnt, glaube ich, der Aufwand nicht. Die Kosten des Anwaltes und Folgekosten, sind bestimmt höher ... Camperfan
Wenn das so Richtig ist, währen das bei mir schlappe 2750,- Euro. Ich denke schon dass sich das lohnt. Andreas Also dir Rechtschutzversicherung übernimmt definitiv den Fall nicht. Beim RA müsste ich mit 1166,- Euro in Vorleistung gehen, dass heißt für mich ich lass die Sache auf sich beruhen, bevor ich einen langwierigen Prozess anstrebe und ich die Lust an meinem schönen Womo verliere. Zur Zeit habe ich ja keine Probleme.
Tja, Recht haben und Recht bekommen ist ja leider nicht das selbe. :( Andreas Hallo anser,
ich denke, da hast du eine kluge Entscheidung getroffen Liebe Hannelore Uns hat der Händler angeboten beim nächsten Einkauf oder Inspektion
einen Sonderpreis zu machen. Wir hätten ja keinerlei Nachteile. Nach dem letzten Posting mit Vorkasse für Rechtsanwalt, haben wir uns entschlossen, es auch dabei zu belassen. Allerdings wird uns dieser Händler nicht wieder sehen gruß Kati Soviel ich weiß mindert sich der Prozentsatz des angenommenden Wertverlustes so wiso mit jedem weiteren Besitzwechsel.
Wurde mir mal von einem Gutachter gesagt da meine Frau ihr Astra auch ein Jahr in Vermietung war und man es im KFZ-Brief nicht so einfach erkennen konnte. Da stand halt nur eine Noname Firma als Erstbesitzer. |
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