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Steuer zahlen weil ganzes Jahr ins Ausland?


Gerard vH am 02 Jan 2011 18:59:41

Braucht man steuer zu zahlen, auch wenn man das ganze Jahr ins Ausland verbleibt?

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garagenspanner am 02 Jan 2011 19:04:49

Gerard vH hat geschrieben:Braucht man steuer zu zahlen, auch wenn man das ganze Jahr ins Ausland verbleibt?


eindeutig JA !
weil : Du zahlst die Steuer des Staates in dem das Fz gemeldet ist.

vom Plöner See,
Jan

fuchsroere am 02 Jan 2011 19:13:09

Wenn man weiss das man ein halbes Jahr im Ausland unterwegs ist könnte man auch mit Zoll Kennzeichen fahren.
Bei Fahrzeugen vor Euro 3 Norm, könnte es unter umständen auch ein drittel Steuern weinger sein.

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dongel am 02 Jan 2011 21:07:28

fuchsroere hat geschrieben:Wenn man weiss das man ein halbes Jahr im Ausland unterwegs ist könnte man auch mit Zoll Kennzeichen fahren.
Bei Fahrzeugen vor Euro 3 Norm, könnte es unter umständen auch ein drittel Steuern weinger sein.


lt. Wikipedia

Auch Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen sind seit dem 1. Juli 2010 steuerpflichtig. Der bislang gültige begrenzte steuerfreie Zeitraum von bis 3 Monaten ist entfallen.

--> Link

Gerard vH am 03 Jan 2011 00:59:17

Vielen Dank fur Ihre Antworte.
Aber schade dass man doch zahlen muss.

wolfherm am 03 Jan 2011 01:04:09

Gerard vH hat geschrieben:Vielen Dank fur Ihre Antworte.
Aber schade dass man doch zahlen muss.


Ja, so ein Scheiß aber auch. :cry: Dann melde doch dein Auto gleich im Ausland an, nachdém du da einen Wohnsitz genommen hast und das Problem ist gelöst. Wenn ich deine Sorgen hätte, wäre ich echt froh.

LG mit kopfschüttelnden n
Wolfgang

Gast am 03 Jan 2011 10:44:31

wolfherm hat geschrieben:
Gerard vH hat geschrieben:Vielen Dank fur Ihre Antworte.
Aber schade dass man doch zahlen muss.


Ja, so ein Scheiß aber auch. :cry: Dann melde doch dein Auto gleich im Ausland an, nachdém du da einen Wohnsitz genommen hast und das Problem ist gelöst. Wenn ich deine Sorgen hätte, wäre ich echt froh.

LG mit kopfschüttelnden n
Wolfgang


:?: :?: :?:

Was soll´n das?
Hier geht es doch nicht um einen Steurflüchtling!
Es geht lediglich darum, das jemand ein ganzes Jahr im Ausland verbringt und dort genügend Abgaben an dieses erbringen muss.
Wolfgang, nach Deinen Vorwürfen, müsste doch jeder der sein Womo im Winter abmeldet ein Steuerflüchtling sein, oder?

Immer schön die Bälle flach halten!

Jörg

dl3ro am 03 Jan 2011 10:54:40

Hallo,
da muß ich schmunzeln, aber frage doch einfach dein Finazamt;=)
Ich weis auch nicht mit welchem Nummernschild du dann unterwegs sein willst. Vielleicht akzeptieren ja die Kontrollbehörden ein handgeschnitztes.
Aber ich weis nicht, in den 70er Jahren haben wir auch unser Auto vor Afrika abgemeldet wenn wirs dann im tiefen Süden verkauft haben. Aber ob das heute noch gehen würde bezweifle ich stark. Vielleicht findest du eine Lösung, dann behalte sie für dich, denn sonst gehts dir wie mit jedem Geheintipp.....

merten am 03 Jan 2011 23:43:01

wolfherm hat geschrieben:
Gerard vH hat geschrieben:Vielen Dank fur Ihre Antworte.
Aber schade dass man doch zahlen muss.


Ja, so ein Scheiß aber auch. :cry: Dann melde doch dein Auto gleich im Ausland an, nachdém du da einen Wohnsitz genommen hast und das Problem ist gelöst. Wenn ich deine Sorgen hätte, wäre ich echt froh.

LG mit kopfschüttelnden n
Wolfgang


Super Antwort, Wolfgang, super Antwort...

@Gerard:
Das kommt ganz darauf an, wo du dich im Ausland aufhältst. Wenn du innerhalb Europas unterwegs bist und das Fahrzeug wieder nach Deutschland rein soll, ist es in der Tat am unkompliziertesten den Wagen in Deutschland angemeldet zu lassen.
Wenn du allerdings außerhalb Europas unterwegs bist, sieht die Sache anders aus.
Die zwei gängigen Methoden für Asien/Afrika Reisende sind:
1. In Deutschland Doubletten der Kennzeichen machen lassen und mitnehmen. Sobald du Europa verlässt (nach Ausreise aus der Türkei / Marokko) schraubst du die Doubletten an, schickst die Original Kennzeichen mit KFZ Schein zurück und lässt das Fahrzeug von Freunden / Verwandten abmelden. Vorher solltest du Farbkopien der Fahrzeugpapiere machen.
Der Nachteil ist, dass man das Fahrzeug nur innerhalb der TÜV Frist wieder zugelassen bekommt. D.h. man macht das Ganze umgekehrt innerhalb der Frist.
2. Einfacher und unkomplizierter ist die Variante mit Saisonkennzeichen. Saisonkennzeichen für 2 Monate nehmen, innerhalb der 2 Monate Europa verlassen und nach einem/zwei/drei/vier.... Jahren innerhalb der Frist wieder einreisen. Nachteile: Du zahlst jedes Jahr für 2 Monate die KFZ Steuer und du bist auf den Rückreisezeitraum festgelegt.

Bei Verschiffung nach Amerika/Australien von einem deutschen Hafen aus funktioniert die Version 1 wieder ganz gut, wenn du Retour wieder einen deutschen Hafen nutzt. Du kannst dann den Wagen mit einem Überführungskennzeichen abholen, TÜV machen lassen und dann wieder zulassen. Achte darauf einen Nachweis darüber zu haben, dass das Fahrzeug in Deutschland bzw. EU gekauft wurde, damit du keinen Einfuhrzoll zahlen musst.

In beiden Fällen viel wichtiger ist es, auf ausreichenden Versicherungsschutz zu achten. Deutsche KFZ-Haftpflichtversicherungen enden in der Regel außerhalb Europas.

Viele
Merten

a.miertsch am 04 Jan 2011 17:21:41

@ Merten,
Saisonkennz. für 2 Monate, geht das? Und kann ich dann Steuer und Versicherung auch monatlich zahlen. Ich meine als Tierarzt hänge ich ja förmlich am Hungerhaken. Lasst uns eine Sammlung machen! Dem Manne muss geholfen werden :roll: :roll: :wink:
Albert

Meule am 18 Feb 2011 02:20:04

merten hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:
Gerard vH hat geschrieben:Vielen Dank fur Ihre Antworte.
Aber schade dass man doch zahlen muss.


Ja, so ein Scheiß aber auch. :cry: Dann melde doch dein Auto gleich im Ausland an, nachdém du da einen Wohnsitz genommen hast und das Problem ist gelöst. Wenn ich deine Sorgen hätte, wäre ich echt froh.

LG mit kopfschüttelnden n
Wolfgang


Super Antwort, Wolfgang, super Antwort...


Die zwei gängigen Methoden für Asien/Afrika Reisende sind:
1. In Deutschland Doubletten der Kennzeichen machen lassen und mitnehmen. Sobald du Europa verlässt (nach Ausreise aus der Türkei / Marokko) schraubst du die Doubletten an, schickst die Original Kennzeichen mit KFZ Schein zurück und lässt das Fahrzeug von Freunden / Verwandten abmelden. Vorher solltest du Farbkopien der Fahrzeugpapiere machen.
Der Nachteil ist, dass man das Fahrzeug nur innerhalb der TÜV Frist wieder zugelassen bekommt. D.h. man macht das Ganze umgekehrt innerhalb der Frist.
2. Einfacher und unkomplizierter ist die Variante mit Saisonkennzeichen. Saisonkennzeichen für 2 Monate nehmen, innerhalb der 2 Monate Europa verlassen und nach einem/zwei/drei/vier.... Jahren innerhalb der Frist wieder einreisen. Nachteile: Du zahlst jedes Jahr für 2 Monate die KFZ Steuer und du bist auf den Rückreisezeitraum festgelegt.

Bei Verschiffung nach Amerika/Australien von einem deutschen Hafen aus funktioniert die Version 1 wieder ganz gut, wenn du Retour wieder einen deutschen Hafen nutzt. Du kannst dann den Wagen mit einem Überführungskennzeichen abholen, TÜV machen lassen und dann wieder zulassen. Achte darauf einen Nachweis darüber zu haben, dass das Fahrzeug in Deutschland bzw. EU gekauft wurde, damit du keinen Einfuhrzoll zahlen musst.

In beiden Fällen viel wichtiger ist es, auf ausreichenden Versicherungsschutz zu achten. Deutsche KFZ-Haftpflichtversicherungen enden in der Regel außerhalb Europas.

Viele
Merten



Finde es gut das Du auf den Versicherungsschutz hinweist.
Der Rest ist allerdings in dieser Form schon eine Anleitung zu einer/mehrerer Straftaten!

Es ist übrigens nicht richtig, dass Kfz-Versicherungen außerhalb Europas enden müssen!
Richtig ist allerdings, dass man für die USA vor Ort eine Versicherung abschließen muß - selbst wenn eine heimatliche Versicherung besteht.


Meule

elinor am 18 Feb 2011 14:57:24

Fahrt mal nach Frankreich. Da fahren zahllose dt. PKW mir abgelaufenen
Überführungskennzeichen rum - vor allen von Studenten, die ein Auslandjahr absolvieren. Bei Rückreise nach D einfach neues Uberführungskennz. besorgen lassen und nach wiedereinreisen einfach wieder regulär anmelden...

elinor am 18 Feb 2011 15:00:38

Fahrt mal nach Frankreich. Da fahren zahllose dt. PKW mir abgelaufenen
Überführungskennzeichen rum - vor allen von Studenten, die ein Auslandjahr absolvieren. Bei Rückreise nach D einfach neues Uberführungskennz. besorgen lassen und nach wiedereinreisen einfach wieder regulär anmelden...
In F gibt es keine KFZ-Steuer und solange man mit einem (ausl.) Kennz. rumfährt, kräht kein Hahn danach. Man muß allerdings eine franz Haftplichtversicherung nachweisen - Bapperl an de Windschutzscheibe.

bärnd am 18 Feb 2011 15:01:13

elinor hat geschrieben:Fahrt mal nach Frankreich. Da fahren zahllose dt. PKW mir abgelaufenen
Überführungskennzeichen rum - vor allen von Studenten, die ein Auslandjahr absolvieren. Bei Rückreise nach D einfach neues Uberführungskennz. besorgen lassen und nach wiedereinreisen einfach wieder regulär anmelden...


Und wenn Du einen Ùnfall hast?

bärnd am 18 Feb 2011 15:02:09

bärnd hat geschrieben:
elinor hat geschrieben:Fahrt mal nach Frankreich. Da fahren zahllose dt. PKW mir abgelaufenen
Überführungskennzeichen rum - vor allen von Studenten, die ein Auslandjahr absolvieren. Bei Rückreise nach D einfach neues Uberführungskennz. besorgen lassen und nach wiedereinreisen einfach wieder regulär anmelden...


Und wenn Du einen Ùnfall hast?


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