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TUV Prüfung, kostet überall dassselbe?


Gerard vH am 01 Feb 2011 15:15:57

Hallo,
Unseren wohnmobil ist April 3 Jahre alt und wenn Ich das richtig habe, denn braucht es ein TUV prufüng(stimmt das?)
Kostet das überall dasselbe?
Kann das nur beim Wohnmobilhändler gemacht werden?
Vielen dank für Ihre Antworten
(entschuldige für meinem Deutsch)

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km99 am 01 Feb 2011 15:23:41

Gerard vH hat geschrieben:Hallo,
Unseren wohnmobil ist April 3 Jahre alt und wenn Ich das richtig habe, denn braucht es ein TUV prufüng(stimmt das?)

Das ist wohl so. Du kannst die Fälligkeit aber auch an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ablesen. ;)

Gerard vH hat geschrieben:Kostet das überall dasselbe?

So ziemlich. Kleinere Abweichungen gibt es aber schon.
Gerard vH hat geschrieben:Kann das nur beim Wohnmobilhändler gemacht werden?
Nein, das kann bei jeder dafür zugelassenen Prüforganisation gemacht werden (z.B. TÜV, Dekra, KÜS...). Zum WoMo-Händler kommt für die Abhnahme auch ein Vertreter einer dieser Organisationen.


Klaus

Beduin am 01 Feb 2011 15:27:53

Ja, du musst jetzt zum TÜV

Weil mich die Frage auch interessiert hat, habe ich mal gegoogelt.
Es kostet nicht in allen Bundesländern überall das selbe :eek: --> Link

GTÜ --> Link

DEKRA --> Link

In einigen Bundesländern ist es so, das man die Plakette in dem Monat bekommt in dem man beim TÜV ect war.
In anderen wiederum, sie, wenn man zu spät kommt, nur Rückwirkend bekommt. Bsp, im Januar läufts ab, man geht im März und bekommt die Plakette nach Januar geklebt

Und, man kann in dem Bundesland die HU machen lassen, in dem man Lust dazu hat

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homa am 01 Feb 2011 16:12:29

Meines Wissens ist das Bundesgesetzgebung und damit muss es in allen Bundesländern gleich gehandhabt werden. Die Plakette wird rückwirkend auf den Monat geklebt, in dem man zum TÜV hätte müssen.
Anders ist es mit der Gasprüfung. Diese ist nur jahresabhängig. Dazu hat mir bei der letzten Abnahme ein GTÜ-Prüfer gesagt: Wenn Sie im Dezember kommen, bekommen Sie die Plakette fürs nächste Jahr geklebt!
Auf diese Art kann man sich auf die Dauer so hinschummeln, dass die Gasabnahme mit der HU zusammen durchgeführt werden kann.


Beduin am 01 Feb 2011 16:16:01

Sorry Homa, aber ist wirklich so wie ich schreibe.
Komme aus B-W und war bei Mario-Wetzlar-Hessen beim GTÜ und da haben wir über das Thema auch gesprochen.
Weil ich ja mal was gelesen habe....................
Wenn ich im März zu denen wäre, hätte ich März geklebt bekommen

Gast am 01 Feb 2011 16:48:07

Beduin hat geschrieben:Sorry Homa, aber ist wirklich so wie ich schreibe.
Komme aus B-W und war bei Mario-Wetzlar-Hessen beim GTÜ und da haben wir über das Thema auch gesprochen.
Weil ich ja mal was gelesen habe....................
Wenn ich im März zu denen wäre, hätte ich März geklebt bekommen


Richtig Hessen datiert nicht zurück, NRW leider schon.
Wie es die anderen Bundesländer halten weiß ich nicht.

Noch ein Tipp: Falls der TÜV im Winter abgelaufen sein sollte und das Fahrzeug abgemeldet ist, dann unbedingt "abgemeldet" zum TÜV fahren, das ist definitiv erlaubt und das Fahrzeug ist dafür versichert.
Dann bekommt man von dem Tag TÜV an dem man dort war und es wird NICHT zurückdatiert.
Bringt aber halt nur was wenns abgemeldet ist.

Ciao
Didier

chrisk am 01 Feb 2011 16:53:56

Im Saarland gibt es auch frischen TÜV ab Prüfdatum. Da habe ich sogar auf einen Anhänger, der fast vergessen 2 Jahre ohne TÜV umhergestanden ist normal meine neuen 2 Jahre bekommen.
In RHLP wäre das nur mit 2x bezahlen gegangen, jedoch ohne 2x geprüft zu werden.

paldauer am 01 Feb 2011 16:55:58

Hallo,

bei Wikipedia wird es so erklärt:
"Auch bei überschrittenem Prüfungsintervall beginnt das nächste Intervall mit dem Ende des Intervalls, das überschritten wurde."
mit anderen Worten: Wenn du z. B. im Januar 11 TÜV-Termin gehabt hättest, und erst jetzt, im Februar 11 hinfährst, ist dein nächster TÜV-Termin wieder Januar 13.

Früher war das anders, da konnte man ohne weiteres 2 Monate überziehen und hat damit den Termin immer weiter hinaus geschoben und damit bares Geld gespart. Aber der arme TÜV, Dekra usw. braucht auch Geld.

Ich habe in diesem Zusammenhang noch 2 Fragen an die Besitzer von Womos über 3,5 t: Ab dem 7. Jahr muss ja jährlich geprüft werden.
1.) Wenn ich nun einen Monat früher prüfen lasse, bekomme ich dann noch einmal die Plakette für 2 Jahre.

2.) Muss ein Womo über 3,5 t die Abgasuntersuchung jedes Jahr durchführen lassen, da ja bis zum Alter von 6 Jahren die HU nur alle 2 Jahre fällig ist und die HU neuerdings bei Fahrzeugen mit der Abgasuntersuchung gekoppelt ist oder weiterhin wie bisher jedes Jahr?


Günter

Gast am 01 Feb 2011 17:03:43

paldauer hat geschrieben:Ich habe in diesem Zusammenhang noch 2 Fragen an die Besitzer von Womos über 3,5 t: Ab dem 7. Jahr muss ja jährlich geprüft werden.
1.) Wenn ich nun einen Monat früher prüfen lasse, bekomme ich dann noch einmal die Plakette für 2 Jahre.

2.) Muss ein Womo über 3,5 t die Abgasuntersuchung jedes Jahr durchführen lassen, da ja bis zum Alter von 6 Jahren die HU nur alle 2 Jahre fällig ist und die HU neuerdings bei Fahrzeugen mit der Abgasuntersuchung gekoppelt ist oder weiterhin wie bisher jedes Jahr?


Du kannst bis zur Vollendung des 6. Jahres nach EZ TÜV machen und dann bekommst du nochmal 2 Jahre. Beispiel: EZ 20.02.2005 also bis zum 19.02.2011, danach würd ich keine Wette mehr eingehen, daß du noch ne 2-Jahres Plakette bekommst.
Ich würd auch nicht unbedingt warten bis zum letzten Tag, sondern vielleicht ein paar Tage vorher zum TÜV gehen, damit du noch etwas machen kannst, falls du keine Plakette im ersten Anlauf bekommst.

AU wird zusammen mit dem TÜV gemacht, fertig.


Gerd Peter am 01 Feb 2011 17:57:20

agent_no6 hat geschrieben:
paldauer hat geschrieben:Ich habe in diesem Zusammenhang noch 2 Fragen an die Besitzer von Womos über 3,5 t: Ab dem 7. Jahr muss ja jährlich geprüft werden.
1.) Wenn ich nun einen Monat früher prüfen lasse, bekomme ich dann noch einmal die Plakette für 2 Jahre.

2.) Muss ein Womo über 3,5 t die Abgasuntersuchung jedes Jahr durchführen lassen, da ja bis zum Alter von 6 Jahren die HU nur alle 2 Jahre fällig ist und die HU neuerdings bei Fahrzeugen mit der Abgasuntersuchung gekoppelt ist oder weiterhin wie bisher jedes Jahr?


Du kannst bis zur Vollendung des 6. Jahres nach EZ TÜV machen und dann bekommst du nochmal 2 Jahre. Beispiel: EZ 20.02.2005 also bis zum 19.02.2011, danach würd ich keine Wette mehr eingehen, daß du noch ne 2-Jahres Plakette bekommst.

AU wird zusammen mit dem TÜV gemacht, fertig.




leider nicht ganz richtig :)
In dem von Dir genannten Beispiel mußt du bereits schon im Januar zum TÜV, denn nach 72 Monaten gibt es nur noch jährlich die Plakette.

Gerd Peter

paldauer am 01 Feb 2011 18:34:24

Hallo Gerd Peter,

wenn ich dich also richtig verstanden habe, muss ich im 71. Monat, also einen Monat früher zur HU, dann spare ich 11 Monate, also Zeit und Geld gespart.

Noch etwas: Wenn ich einen TÜV-Termin brauche, melde ich mich immer über das Internet an, die freien Termine werden angezeigt und ich musste noch niemals warten, im Gegenteil, sie haben meistens schon auf mich gewartet. Dekra geht ja ohne Voranmeldung, da habe ich allerdings schon einige Male eine dreiviertel Stund gewartet.


Günter

wo20 am 01 Feb 2011 18:42:21

Gerard vH hat geschrieben:Hallo,
Unseren wohnmobil ist April 3 Jahre alt und wenn Ich das richtig habe, denn braucht es ein TUV prufüng(stimmt das?)
Kostet das überall dasselbe?
Kann das nur beim Wohnmobilhändler gemacht werden?
Vielen dank für Ihre Antworten
(entschuldige für meinem Deutsch)


Hallo Gerad,
fährst Du auch einen PKW? Der muss genauso regelmäßig zum Tüv. Wie machst Du es da? Fährst Du zum Tüv oder zum Autohändler?
Genauso kannst Du es mit dem WOMO machen.
Aber Achtung: Du musst auch auf den Termin der Gasprüfung achten. Dieser ist alle zwei Jahre fällig und muss vor der Tüv-Abnahme erfolgen. Die Gasprüfung kannst Du aber auch beim Tüv machen lassen. Um beide Termine festzustellen, guckst Du bitte zum einen auf das hintere Kennzeichen, hier steht der Tüv-Termin und zum anderen auf die Gasprüfplakette, auch hier steht es wann die wieder fällig ist.
Dann hast Du alles was Du brauchst und der Sommer kann kommen.



Uli

Narbe am 01 Feb 2011 19:05:27

Ich gehe immer zum Fiatservice, da kommt auch immer der TÜV oder Dekra, weiß nicht so genau, aber die Fiatwerkstatt macht auch die Gasprüfung und so ist beides erledigt. Zum TÜV oder Dekra fahre ich nicht, wenn die was irgendwo am Fahrzeug feststellen und es ist zur Nichtabnahme relevant, kannst bezahlen und nochmal nach erledigen der Instandsetzung vorfahren und das kostet nochmal. In den Werkstätten sind die nicht ganz so pingelig und wenn da was dementsprechend zu machen ist, rufen die dem Automechaniker der dann die Reparatur durchführen kann, natürlich nur Kleinigkeiten die aber zur TÜV Abnahme beitragen. :D

Gast am 01 Feb 2011 19:10:01

Gerd Peter hat geschrieben:
agent_no6 hat geschrieben:
paldauer hat geschrieben:Ich habe in diesem Zusammenhang noch 2 Fragen an die Besitzer von Womos über 3,5 t: Ab dem 7. Jahr muss ja jährlich geprüft werden.
1.) Wenn ich nun einen Monat früher prüfen lasse, bekomme ich dann noch einmal die Plakette für 2 Jahre.

2.) Muss ein Womo über 3,5 t die Abgasuntersuchung jedes Jahr durchführen lassen, da ja bis zum Alter von 6 Jahren die HU nur alle 2 Jahre fällig ist und die HU neuerdings bei Fahrzeugen mit der Abgasuntersuchung gekoppelt ist oder weiterhin wie bisher jedes Jahr?


Du kannst bis zur Vollendung des 6. Jahres nach EZ TÜV machen und dann bekommst du nochmal 2 Jahre. Beispiel: EZ 20.02.2005 also bis zum 19.02.2011, danach würd ich keine Wette mehr eingehen, daß du noch ne 2-Jahres Plakette bekommst.

AU wird zusammen mit dem TÜV gemacht, fertig.




leider nicht ganz richtig :)
In dem von Dir genannten Beispiel mußt du bereits schon im Januar zum TÜV, denn nach 72 Monaten gibt es nur noch jährlich die Plakette.

Gerd Peter


leider bist du auf dem Holzweg :D

1. Ich habe es so gemacht, sprich ich bin noch im gleichen Monat einige Tage vor Ablauf der 6 Jahre nach EZ zum TÜV und hab wieder 2 Jahre TÜV bekommen,
2. Danach habe ich gefragt wie es gehandhabt wird:
Und es ist genau so wie ich es oben schon beschrieben habe. Wenn das Fahrzeug noch keine 6 Jahre zugelassen ist bekommst du nochmal volle 2 Jahre TÜV.
Wenn natürlich EZ am 01.03 war solltest du schon im Feb zum TÜV gehen.

Hier nochmal der Wortlaut:
"Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 t müssen innerhalb innerhalb der ersten sechs Zulassungsjahre alle zwei Jahre zum TÜV. Ab dem 7. Zulassungsjahr sind diese Wohnmobile dann wieder jährlich vorzuführen."

d.h. das 7. Zulassungsjahr beginnt genau 6 Jahre nach dem EZ-Datum und nicht schon einen Monat oder irgendeine Anzahl Tage vorher.
Wenn dir ein TÜV-Prüfer etwas andere erzählen will, hau ihm diesen Wortlaut um die Ohren.

Didier

homa am 01 Feb 2011 20:03:28

Beduin hat geschrieben:Sorry Homa, aber ist wirklich so wie ich schreibe.
Komme aus B-W und war bei Mario-Wetzlar-Hessen beim GTÜ und da haben wir über das Thema auch gesprochen.
Weil ich ja mal was gelesen habe....................
Wenn ich im März zu denen wäre, hätte ich März geklebt bekommen


O.K. Ina,
ich ändere ab auf: "müßte in allen Bundesländern"

Ich hoffe, dass wenigstens die evtl. verhängten Bussgelder überall gleich sind.


Gerard vH am 01 Feb 2011 21:57:34

Vielen Dank :)

koding am 01 Feb 2011 22:19:24


Noch ein Tipp: Falls der TÜV im Winter abgelaufen sein sollte und das Fahrzeug abgemeldet ist, dann unbedingt "abgemeldet" zum TÜV fahren, das ist definitiv erlaubt und das Fahrzeug ist dafür versichert.

Ciao
Didier


...da pass mal auf, dass keine Regressansprüche auf dich zukommen! Besser vorher zur Versicherung und eVB (früher Doppelkarte) holen. Dann noch mit der Zulassungsstelle "kurzschließen". Wenn die grünes Licht geben kanns los gehen ;-)

:)

Gast am 01 Feb 2011 23:52:36

agent_no6 hat geschrieben:
Beduin hat geschrieben:Sorry Homa, aber ist wirklich so wie ich schreibe.
Komme aus B-W und war bei Mario-Wetzlar-Hessen beim GTÜ und da haben wir über das Thema auch gesprochen.
Weil ich ja mal was gelesen habe....................
Wenn ich im März zu denen wäre, hätte ich März geklebt bekommen


Richtig Hessen datiert nicht zurück, NRW leider schon.
Wie es die anderen Bundesländer halten weiß ich nicht.

Noch ein Tipp: Falls der TÜV im Winter abgelaufen sein sollte und das Fahrzeug abgemeldet ist, dann unbedingt "abgemeldet" zum TÜV fahren, das ist definitiv erlaubt und das Fahrzeug ist dafür versichert.
Dann bekommt man von dem Tag TÜV an dem man dort war und es wird NICHT zurückdatiert.
Bringt aber halt nur was wenns abgemeldet ist.

Ciao
Didier

Hallo Didier,
wie soll denn das gehen, einfach abgemeldet und ohne Kennzeichenschilder zum Tüv fahren und hoffen, das man nicht erwischt wird? Hab da glaub eine Wissenslücke. Klär mich bitte auf.

Beduin am 02 Feb 2011 06:32:42

Mein Allianz Versicherungsvertreter sagt das auch immer
Überführungsfahrten seien auch ohne Kennzeichen erlaubt. Halt vorher, wie geschrieben, die Doppelkarte holen!

So wie der GTÜ Prüfer erzählt hat, wollen es alle mit den Plaketten wieder gleich machen. Man bekommt dann geklebt wenn man geht.

Prauers am 02 Feb 2011 07:50:32

Hallo All,

mit einen abgemeldeten Fahrzeug zu fahren ist leider Gottes fahren ohne Versicherungsschutz und kann bei einen Unfall sehr sehr teuer werden, da ja auch Personenschäden entstehen können. Auch für Überführungsfahrten gibt es extra Kurzeitkennzeichen die bis zu fünf Tagen Dauer gültig sind oder eben vom Autohändler rote Nummern.

Dein Allianzvertreter würde ich, bevor ich so eine Überführungsfahrt mache, mir seine Aussage schriftlich bestätigen lassen.....Ich denke, auch der wird dann umschwenken..


schönen

Haui

Beduin am 02 Feb 2011 08:45:53

OK :) nehme Überführungsfahrt zurück und ersetzte durch "Fahrt zur Zulassungsstelle"
--> Link

Gast am 02 Feb 2011 09:05:14

schriftlich bestätigen lassen :!: :!: aber ich glaubs trotzdem nicht ..

@Ina -> ich glaub selbst dem Dort geschriebenen nicht :nein:

sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; ..."
---> sagt doch schon alles , ohne Zustimmung des Versicherers geht gar nichts :!:
#Abgesehen von den ganzen Regelungen wie TÜV/ASU.... Zulassungsprozedere ,wie zb. Nummernmitnahme in einen anderen Zulassungsbezirk etc.etc. Überall wird es anders gehandhabt ..

Die sollen sich mal "alle "zusammensetzen und endlich mal Klarheit und für jedes Bundesland gleiche Richtlinien einführen -->>> die bekommen das ja nicht mal auf Kreisebene gebacken ,gleiche Regelungen zu treffen :twisted:

Beduin am 02 Feb 2011 09:51:30

Carsten, deshalb ich ja weiter oben von meinem Allianzer geschrieben. Wenn der mir eine Doppelkarte gibt und ich dem sage das ich mit dem Fahrzeug erst noch zur Zulassungsstelle muss, dann ist das doch geklärt.
Wie das andere Versicherungen halten, davon habe ich allerdings keine Ahnung.

Gast am 02 Feb 2011 11:58:16

Jetzt mal alle etwas den Ball flach halten ;-)

Ich sagte, Fahrten zum TÜV. Dazu kommen noch Fahrten im Rahmen der Wiederzulassung, Stilllegung etc.
Man kann somit auch zum Amt fahren, das Fahrzeug stilllegen und dann ohne Stempel wieder nach Hause fahren.
Dabei müssen die Nummernschilder montiert sein, müssen aber nicht gestempelt sein.
Hab erst im November ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen - nach dem vorbergehenden Stilllegen meines Mopeds - da stand AUSDRÜCKLICH drin, bei diesen Fahrten besteht Versicherungsschutz, Punkt. ohne wenn und aber.
Wenn ihr das nicht glaubt, informiert euch selbst, ansonsten kauft euch ne rote Nummer etc. dann kann ich euch auch nicht helfen.

Und ich bin auch letztes Jahr so zum Tüv gefahren, der Prüfer hat auch keinen Muckser gamacht als er keinen Stempel gesehen hat. Er hat mir nur keinen Stempel geklebt, dazu meinte der TÜV-Prüfer: das macht dann das Amt beim Wiederzulassen.

Ciao
Didier

km99 am 02 Feb 2011 13:24:31

Gerard vH hat geschrieben:Hallo,
Unseren wohnmobil ist April 3 Jahre alt und wenn Ich das richtig habe, denn braucht es ein TUV prufüng(stimmt das?)

Das ist wohl so. Du kannst die Fälligkeit aber auch an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ablesen. ;)

Gerard vH hat geschrieben:Kostet das überall dasselbe?

So ziemlich. Kleinere Abweichungen gibt es aber schon.
Gerard vH hat geschrieben:Kann das nur beim Wohnmobilhändler gemacht werden?
Nein, das kann bei jeder dafür zugelassenen Prüforganisation gemacht werden (z.B. TÜV, Dekra, KÜS...). Zum WoMo-Händler kommt für die Abhnahme auch ein Vertreter einer dieser Organisationen.


Klaus

farmerj am 02 Feb 2011 14:24:23

Also meines Wissens ist das so:

OHNE Kennzeichen und nur auf Absprache geht schon mal garnix !!!
Höchstens dann mit einem Kurzzeitkennzeichen.

siehe hier:
--> Link

Was die Plakette angeht:
Ich weiß zufällig (weil ich das im Januar erst bei meinem PKW hatte), dass die Plakette rückwirkend geklebt wird um genau das nicht mehr zu ermöglichen, was lange gemacht wurde..nämlich die Überziehungszeit auszunutzen und damit eine TÜV-Verlängerung zu erzielen.
Ob das jetzt allerdings in allen Bundesländern so ist weiss ich nicht.
Bin aber davon ausgegangen, dass es bundesweit so wäre.
Versuch noch nen Link zu finden.

Und selbst wenn ich zum TÜV mit gelbem Kennzeichen fahre, so MUSS ich immer den Fahrzeugschein dabei haben, selbst wenn das KFZ angemeldet ist.
Und da steht auch die letzte HU drinn........
also mit viel rausholen ist da nicht.................

madass am 02 Feb 2011 21:36:33

Verehrte Damen und Herren, ich will mich nicht als Besserwisser hervortun; aber es ist so, dass die StVZO ein sehr, sehr dicker Rechtsschmöcker ist; in diesem taucht nicht ein einziges mal das Wort "TÜV" auf; also ein Fahrzeug muss nicht zu "TÜV" .... sondern zur Hauptuntersuchung (HU).
Die erste HU beim Wohnmobil bis 3,5 t zuläss. Gesamtgewicht ist nach 2 Jahren; der Verfasser dieses Fred müsste also schon ein Jahr drüber sein.
Was über Fahrzeug mit zul. Gesantgewicht über 3,5t geschrieben wurde ist richtig. Zum anderen gibt es keine Doppelkarten mehr; Fahrten zur Hauptuntersuchung und zur Zulassungsstelle können mit dem letzten amtlichen Kennzeichen und einer Bestätigung über den Versicherungschutz durchgeführt werden.
Die Durchführung der Hauptuntersuchung ist größtenteils Ländersache, deshalb wird in Bayern bis zu 12 Monaten zurückdatiert, im Saarland gar nicht. Bußgelder sind deutschlandweit gleich.
Ich hoffe Ihr glaubt mir; mfg. :roll:

Gast am 02 Feb 2011 22:21:34

madass hat geschrieben:Die erste HU beim Wohnmobil bis 3,5 t zuläss. Gesamtgewicht ist nach 2 Jahren; der Verfasser dieses Fred müsste also schon ein Jahr drüber sein.
Das entscheidet die Plakette, bei uns in NRW gibt es für Neufahrzeuge ( WOMO) unter 3,5 to 3 Jahre bis zur HU

Gast am 02 Feb 2011 23:21:49

UlrichS hat geschrieben:
madass hat geschrieben:Die erste HU beim Wohnmobil bis 3,5 t zuläss. Gesamtgewicht ist nach 2 Jahren; der Verfasser dieses Fred müsste also schon ein Jahr drüber sein.
Das entscheidet die Plakette, bei uns in NRW gibt es für Neufahrzeuge ( WOMO) unter 3,5 to 3 Jahre bis zur HU


Madass hat recht:
Womos unter 3,5 To haben auch bei Neukauf eine HU-Frist von 2 Jahren.

Wenn jemand nun bei seinem neuen Womo 3 Jahre Zeit bis zur ersten HU hat, wie beim PKW - so hat er einfach nur Glück gehabt, nur das.

Nochmal zum Thema: Fahrten zur HU/AU, Wiederzulassung/Stilllegung mit einem abgemeldeten Fahrzeug.
Hier ist der Orig-Text den ich von meiner Versicherung habe:
....
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorläufigen Deckung für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren - z.B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der HU, Sicherheitsüberprüfung oder AU. Ansonsten darf das Fahrzeug nur innerhalb des Einstellraums ..... gebraucht und abgestellt werden...
Hab ich eben abgetippt.
Also wenn jetzt noch jemand was anderes schreibt, hat er schlichtweg keine Ahnung.


Didier

Gerd Peter am 03 Feb 2011 12:38:45

agent_no6 hat geschrieben:
Madass hat recht:
Womos unter 3,5 To haben auch bei Neukauf eine HU-Frist von 2 Jahren.

Wenn jemand nun bei seinem neuen Womo 3 Jahre Zeit bis zur ersten HU hat, wie beim PKW - so hat er einfach nur Glück gehabt, nur das.

Also wenn jetzt noch jemand was anderes schreibt, hat er schlichtweg keine Ahnung.


Didier



Sorry, aber so ein Beitrag wäre mir sehr peinlich :(

--> Link


Gerd Peter

rodiet am 03 Feb 2011 12:51:41

agent_no6 hat geschrieben:Also wenn jetzt noch jemand was anderes schreibt, hat er schlichtweg keine Ahnung.

Vielen Dank für den dezenten Hinweis!! :roll:

Gast am 03 Feb 2011 14:15:02

Gerd Peter hat geschrieben:
agent_no6 hat geschrieben:
Madass hat recht:
Womos unter 3,5 To haben auch bei Neukauf eine HU-Frist von 2 Jahren.

Wenn jemand nun bei seinem neuen Womo 3 Jahre Zeit bis zur ersten HU hat, wie beim PKW - so hat er einfach nur Glück gehabt, nur das.

Also wenn jetzt noch jemand was anderes schreibt, hat er schlichtweg keine Ahnung.


Didier



Sorry, aber so ein Beitrag wäre mir sehr peinlich :(

--> Link


Gerd Peter


Sorry, ist mir jetzt auch - leider nur etwas :D - peinlich.

Früher war es aber tatsächlich so, daß auch neue Womos < 3.5to nur die 2 Jahresfrist hatten.
Hat sich wohl geändert..

Ciao
Didier

paldauer am 03 Feb 2011 16:36:40

Hallo,
ich hatte einen Dethleffs auf Fiat-Basis, zul Ges.-Gew. 3495 kg, zugelassen im August 2008. In der Zulassungsbescheinigung 1: HU 8/11, Plakette auf Kennzeichen: HU 8/11, eckige Plakete auf vorderem Kennzeichen AU 8/11, zugelassen in Bayern.

Ich habe das Womo im November 2010 verkauft, der Kaufer stammt aus Baden Württemberg, er hat das Fahrzeug vor Abholung zugelassen und auf dem hinteren Kennzeichen war ebenfalls die HU-Plakette 8/11 geklebt, auf dem vorderen Kennzeichen war die AU-Plakette bereits nicht mehr angebracht, da künftig HU und AU zusammen durchgeführt werden.

Ich denke nicht, dass das ein Irrtum der Behörden in Bayern und Baden Württemberg war.


Günter

madass am 03 Feb 2011 20:26:23

Asche auf mein Haupt; habe auch nochmal nachgelesen;
Wohnmobile mit ZGG bis 3,5t bekommen tatsächlich auch 3 Jahre Frist;
das wurde mal geändert. Habe nachgelesen und vergessen.
Jetzt muss ich morgen gleich zu meinem Fahrzeug fahren, glaube die Zulassungsstelle hat mir nur 2 Jahre geklebt.
mfg.

Nachtrag: habe tatsächlich nur 2 Jahre bekommen ! Vielleicht gehen in Bayern die Uhren doch anders 8) :D

ingusch am 07 Feb 2012 15:08:20

Moin ,

gestern war der Globebus I1 beim TÜV Nord zur 2. HU. An der OBD Steckdose wurden die Abgaswerte ausgelesen und auf den Monitor übertragen. Dann auf die Hebebühne zur Sichtkontrolle des Bremssystems und auf Leckagen. Bremsprüfung auf dem Bremsstand. Überprüfung des KFZ Scheins, ob die 225 er Reifen von der Zulassungsstelle eingetragen wurden und der Gasplakette 2013 . Plakette 02/2014 erhalten und 88,75 € bezahlt.

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