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mangelhafte Zuladung 1, 2, 3


syringa am 14 Feb 2011 20:31:12

Danke für eure Ausführungen. Das Wohnmobil war schon sehr günstig und der Verkäufer kam uns wegen dem fehlenden ABS auch noch etwas entgegen. Wobei ich für den Preisnachlass kein ABS nachgerüstet bekomme.
Ich werde wohl erstmal die Luftfederung nachrüsten und weiter nach einer preisgünstigen Auflastungslösung suchen. Vieleicht gibt es ja eine Werkstatt, die die ABS-Nachrüstung in einem bezahlbaren Rahmen hält.
Also nochmals Danke.
Micha

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syringa am 18 Jun 2011 09:36:56

Hallo, wollte mal berichten, wie es mir mit meinem Fehlkauf so ergangen ist. Nachdem ich mir einen anderen Trailer besorgt habe, habe ich eine AHK und die Luftfederung von Goldschmitt verbaut. Mit dem ganzen war ich nun zur Abnahme bei einer Prüfstelle - und was soll ich sagen, auf meine Frage nach einer Auflastung habe ich diese anstandslos bekommen. Der Prüfer kannte sich anscheinend nicht richtig aus?
Jetzt habe ich aber doch schon so meine Zweifel. Kann mir im Nachhinein etwas passieren, bzw. bin ich für die fälschliche Eintragung verantwortlich? Was sagt ihr dazu?
Ich denke, ich kann mich doch als Autofahrer nicht mit allen Bestimmungen auskennen oder hätte ich den Prüfer auf die Regelung aufmerksam machen müssen (bei Auflastung nur mit ABS)? Wer kennt sich mit der Rechtslage aus?
Danke schonmal für eure hoffentlich zahlreichen Antworten.
Micha

kintzi am 18 Jun 2011 10:00:50

Hallo, hast Du die Aufl. v. d. Zulassungsstelle eintragen lassen? Wenn ja o.k., wenn nein versuch es. Wenn diese behördlich in Papieren, hast Du nichts zu befürchten, denn wenn Du nicht gerade berufl. mit der Materie beschäftigt bist, darfst Du Dich auf behördl. Handlung verlassen. Riskier aber die Beratungsgeb. u. frag Anwalt zur Sicherheit. Bis zu einem best. Baujahr war m. W. ABS über 3,5t nicht notwendig. Erst kürzlich hat ein Amtsrichter hier die Staatsanwaltschaft gerügt, die e. Ausländer wegen Fahrens ohne FS bestraft haben wollte(ausl. FS war ungültig), weil dieser v. Streifen u. Behörde vorher mehrmals akzeptiert wurde, mit d. Begründung, er dürfe sich dann darauf verlassen. Wurde freigesprochen. Ansonsten würde ich möglichst wenig drüber reden. Richi

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dieter2 am 18 Jun 2011 10:31:44

syringa hat geschrieben: und was soll ich sagen, auf meine Frage nach einer Auflastung habe ich diese anstandslos bekommen.


Ist doch gut.
Der KFZ Sachverständige hat bescheinigt das Dein Womo so schwer sein darf,mehr brauchst Du doch nicht :D
Eintragen lassen und sich freuen :wink:

Dieter

wolfherm am 18 Jun 2011 12:23:15

Hallo,

mal eine ganz dumme Frage: War das ABS nur so aus Jux vorgeschrieben oder hatte das eine Sicherheitsrelevanz? Wenn ja, bist du vielleicht rechtlich aus dem Schneider. Für dich selbst und vor allem auch für andere könnte das aber nicht so günstig sein, wenn mal was schief geht.

Da helfen dir dann so Kommentare wie "...ist ja eingetragen worden.. usw. nicht weiter.

Nachdenkliche
Wolfgang

wombat1 am 18 Jun 2011 12:59:23

@syringa
Ja, Du hättest den Prüfer darauf Aufmerksam machen müssen. Alternativ bietet Goldschmitt sicher auch eine Luftfeder für Fahrzeuge ohne ABS an.
Hier sollte es dann eine mechanische Anpassung für die Bremse geben.
Der Halter ist immer auch für das Fz. Verantwortlich.
Der Fahrer ebenfalls (nur der kann das ggf nicht wissen).

syringa am 18 Jun 2011 13:17:40

Danke für die Zuschriften.
Ich glaub 2004 oder 2005 wurde die Vorschrift erlassen, dass nur noch Wohnmobile (ab Bj.2001) auf über 3,5t aufgelastet dürfen, wenn sie über ABS verfügen. Auch bei Goldschmitt gibt es hierzu keine andere Aussage. Leider.
Ich stell mich erstmal blöd und tu so, als wenn ich von nichts wüsste. Blöd wäre nur ein Unfall. Ich fahre jetzt seit über 30 Jahren unfallfrei, wobei das keine Garantie ist nicht doch irgendwann einen zu haben. Bis dahin genieße ich jetzt erstmal die nun ausreichende Zuladungsmöglichkeit. Ich muss mich ja als Laie auf den Sachverständigen verlassen können, oder?
Also nochmals DANKE an alle.
Micha

brawo1 am 18 Jun 2011 13:35:27

syringa hat geschrieben:Ich muss mich ja als Laie auf den Sachverständigen verlassen können, oder?
Also nochmals DANKE an alle.
Micha


Ich würde mich auf jeden Fall darauf verlassen. Für mich wäre die Angelegenheit erledigt und ich hätte nicht die geringsten Bedenken.

dieter2 am 18 Jun 2011 14:31:55

Aber denk drann,ist erst ab Eintragung gültig.

Dieter

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