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Vorsicht vor LKW-Reifenteile


jeebee1 am 01 Jun 2005 09:17:41

Servus,

nachdem ich aus dem Pfingsturlaub zurück bin, anbei aus eigener
Erfahrung eine Warnung vor auf der Fahrbahn liegenden LKW-Reifenteilen!!

Ich hab jetzt nämlich ein Loch auf der Unterseite im Radlauf!

Zur Entstehungsgeschichte: Ich am Sonntag auf`m Heimweg zwischen
Kufstein und München auf der Inntalautobahn.
Auf der Fahrbahn vor mir seh ich auf der rechten Spur diverse Reste
eines zerrissenen LKW-Reifens! Aufgrund des Verkehrsaufkommens
war mir ein Spurwechsel leider nicht möglich. Ein paar Fetzen konnte
ich noch ausweichen, einem leider nicht. Das hab ich nämlich mit dem
rechtem Vorderrad überrollt, das Teil wurde hochgeschleudert und hat
mir auf der Unterseite des Radlaufs vorne rechts ein ca. 5 cm langes
Loch ins Blech geschlagen!! :cry: :cry:

Also: passt mir ja auf diese Reifenfetzen auf der Fahrbahn auf!
Das ein Kontakt so fatale Folgen hat, hätte ich auch nicht gedacht!

Das war der Abschluß eines ansonsten gelungenen Urlaubs mit den
Stationen: Riva - Lazise - Ravenna - Ancona - Pescara- Abruzzen -
Rom - Lago Trasimeno - Riva

aus`m Süden 8)

Gerhard

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fuzzy am 01 Jun 2005 09:25:33

und wer zahlt Dir jetzt den Schaden ?
Kann ja wohl nicht auf Deine Kappe gehen ?

jeebee1 am 01 Jun 2005 09:39:12

Rein theoretisch ein Fall für die Vollkasko, aber:

- Selbstbeteiligung
- Höherstufung der künftigen Beiträge
- Werkstattaufenthalt

usw. usw. :( Du weisst was ich meine....

Wer die Teile verloren hat, ist ja schwer feststellbar...

Gerhard

Anzeige vom Forum


Friedrich am 01 Jun 2005 09:56:36

Und die Mehrwertsteuer kannst Du auch selbst bezahlen.

Also....

:roll:

Dauerläufer am 01 Jun 2005 10:30:27

Leider liegt immer mehr "Müll" auf den Autobahnen rum. Letztens konnte ich grade noch einem auf der Überholspur liegenden Auspuff (!) ausweichen, das Fahrzeug hinter mir hat ihn dann aber erwischt mit dem Ergebnis, dass das rechte Vorderrad hinüber war.
Daraus habe ich gelernt, dass genügend Abstand zum Vordermann nicht nur wegen des Bremswegs enorm wichtig ist, sondern auch um Hindernisse rechtzeitig zu erkennen.

Dauerläufer

berni01 am 01 Jun 2005 10:45:24

Friedrich hat geschrieben:Und die Mehrwertsteuer kannst Du auch selbst bezahlen.

Also....

:roll:


:oops: Sicher??? Meines Wissens nur, wenn man nicht bzw. den Schaden selbst repariert.....

fuzzy am 01 Jun 2005 13:01:10

Wer die Teile verloren hat, ist ja schwer feststellbar...

Vielleicht doch :?:
zumindest mal Anzeige gegen unbekannt :?:
evtl. hast Du Glück und die Autobahnpolizei kennt den Verursacher,
haftet denn da nicht auch die Autobahnmeisterei :?:

dokabastler am 01 Jun 2005 13:27:02

Wenn man sich da aufführt, daß was auf der Straße lag und man nicht ausweichen konnte, dann unterstellen die einem einfach, daß man nicht angemessen fuhr...§ 1 STVZO
"stellen sie sich vor, da wär ein Kind auf der Fahrbahn gewesen....."

ich glaub der Straßenbaulastträger ist nur dann ranzuziehen, wenn die Teerbrocken rumfliegen weil die Straße sooo schadhaft ist..
hab erst vor ein paar Tagen mit jemandem aus der Straßenmeisterei gesprochen - der sagte, die Rechtsrechung derzeit tendiert immer mehr in RIchtung Fahrerfeindlich, nicht aufgepasst....

günter

achimHH am 01 Jun 2005 13:33:49

fuzzy hat geschrieben:
Wer die Teile verloren hat, ist ja schwer feststellbar...

Vielleicht doch :?:
zumindest mal Anzeige gegen unbekannt :?:
evtl. hast Du Glück und die Autobahnpolizei kennt den Verursacher,
haftet denn da nicht auch die Autobahnmeisterei :?:



hallo fuzzy.

Die Autobahnmeisterei haftet 100% nicht! :D
(von welchem guten Stern kommst Du denn) :wink:

und selbst wenn der LKW bekannt ist, der den Reifenplatzer hatte
ist es die große Frage, ob dieser überhaupt dafür haften wird.... :?:

Denn wenn z.B. ein LKW Dir einen Stein oder z.B. eine Fettkappe in die Scheibe und den Grill ( Kühler kaputt ) schleudert,
haftet dieser nicht!
So hab ich es selbst erlebt!
Einmal mit einem Stein (Faustgroß)
einmal mit einer Fettkappe die normal auf der mitte
der Achse beim LKW sitzen....

durfte ich bzw. meine Versicherung selbst zahlen. :oops:

mauimeyer am 01 Jun 2005 13:41:44

Hi,
das ist kein Fall für die Vollkasko, sondern ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Soll heißen, ab zu Polizei und Anzeige machen, bzw. erfragen ob bekannt ist wer dort eine Panne hatte.
Der Verursacher ist verpflichtet eine Panne bei der es zu einer verkehrsgefährdeten Situation kommt der Polizei zu melden. Und diese Situation ist ja wohl gegeben. Leider halten sich die wenigsten daran.

E2nO am 01 Jun 2005 14:17:37

fuzzy hat geschrieben:
Wer die Teile verloren hat, ist ja schwer feststellbar...

Vielleicht doch :?:
zumindest mal Anzeige gegen unbekannt :?:
evtl. hast Du Glück und die Autobahnpolizei kennt den Verursacher,
haftet denn da nicht auch die Autobahnmeisterei :?:


Hallo zusammen,
das mit der Anzeige ist wahrscheinlich ziemlich sinnlos:

Vor Jahren, auf einer Rücktour aus dem Skiurlaub (nachts) tat es einmal einen großen Schalg am Auto. An der nächsten Tanke wurde festgestellt, dass es dem Jetta die Platikverkleidung am hinteren rechten Kotflügel abgerissen hatte.

Durch puren Zufall habe ich bemerkt, dass ein paar Meter weiter die Poilzei mit mehreren (ziemlich aufgeregten) Autofahrern rumgestanden hat. Auf Nachfrage ist rausgekommen, dass es einem Autofahrer seinen kompletten Dachgepäckträger incl. Dachreling abgerissen hatte und mehrer Auto über die Teile gefahren sind. Mindestens vier Autos standen da herum, die ein (oder mehrere!) platte Reifen hatten.

Da der Autofahrer ermittelt war, hat seine Haftpflich für die Schäden zahlen müssen (und hat auch gezahlt - damals noch incl. MwSt).

ABER: Das allererste, wass der angesprochene Polizist machen wollte, war uns einen "Strafzettel" ausstellen zu wollen, denn (so seine Argumentation): Es ist die Verantwortung des Fahrzeughalters immer so zu fahren, dass er Teilen, die auf der Fahrbahn liegen ausweichen kann. Schließlich wären wir (und sind auch tatsächlich) nicht beim direkten (impliziert: unvermittelten und unvorhersehbaren) "Unfallgeschehen" an der entsprechenden Stelle vorbeigekommen, sondern erst Minuten später.

Nur durch die Argumentation, dass das Teil wohl durch einen vorausfahrendes Fahrzeug vor unser Fahrzeug geschleudert wurde (-> unvermittelt, unvorhersehbar, unreagierbar), konnten wir das Knöllchen verhindern (und der Polizist, dass ihm der Fahrer/Besitzer des Wagen an den Hals gegangen wäre ...)

Also: Sachen die (schon länger) auf der Strasse liegen -> Risko des Nachfolgenden. Da wird sich bestimmt keiner die Mühe machen zu ermitteln.

Trotzdem alles Gute (und keine kaputten Reifen mehr auf Deiner Spur)
Enno.

Uups, zu lanmgsam ... aussagemäßig gleiches wurde schon mehrfach gepostet. Dokabastler hat die Wortewahl des Polizisten am besten getroffen: ... unangemessene Fahrweise... und STvO - an die genauen Worte erinnere ich mich jetzt auch wieder ...

dokabastler am 01 Jun 2005 14:30:47

passt zwar nicht hier her...aber dennoch auch was zum Thema nicht anhalten können, Nachts und drüberfahren.

Ein bekannter ist vor jahren in stockdunkler Nacht auf schwach befahrener Autobahn über einen menschen drübergefahren.......die Anklage wegen Totschlags hatte er schon am Hals (eben wegen der Argumentation mit unangemessene Fahrweise, STVZO § 1, immer anhaltebereit sein etc.....).
gerattet hat ihn nur die gerichtsmedizin:
Der Mensch den er überfuhr (war bei einer Brücke) war - was die Obduktion ergab - bereits tot als er drüberfuhr............dann wurde das verfahren eingestellt......und er fährt seitdem mit einem Trauma in der Nacht..

kann jedem jederzeit passieren..ein besoffener auf der Autobahn oder am Straßenrand ...nachts.. wer kann da halten..ich darf gar nicht dran denken

günter

berni01 am 01 Jun 2005 14:34:35

Dazu passt folgende Frage:

Wie schnell darf man nachts auf der Autobahn fahren???

fricky am 01 Jun 2005 15:24:22

Hallo,

das mit dem toten auf der Autobahn ist ja krass!
Aber von dem Extremfall mal abgesehen:
ich wuerde schon zur Polizei gehen, das kostet ja nix.
Und als Geschädigter hat man ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob denen was bekannt ist.

Ich hab mir vor Jahren mal an meinem Motorrad zwei Platten gefahren, als ich an einer Ampel bei Gruen wieder anfuhr. Da stand ich beim Wegfahren ziemlich dicht hinter einem Auto und unter dem kam dann ein Haufen Glasscherben zum Vorschein, dem ich nicht mehr ausweichen konnte.

Hab mich dann bei der Polizei durchgefragt und nach einigen Erklaerungen (von wegen berechtigtes Interesse) die Anschrift des Verursachers des Unfalles (und des Scherbenhaufens...) bekommen. Der Unfall war von der Polizei also aufgenommen worden und der Verursacher haette die Scherben wegraeumen muessen.

Der Schaden wurde mir von dessen Versicherung ersetzt.

, Peter.
--

jeebee1 am 01 Jun 2005 15:31:34

Danke für eure Meinungen!

Tja, sollte ich vielleicht mal bei der Polizei anrufen, ob dort eine
LKW-Reifenpanne zu dieser Zeit an diesem Ort bekannt geworden ist.

Ein Versuch ist`s ja wert.... :?

aus`m Süden 8)

Gerhard

dokabastler am 01 Jun 2005 17:27:00

Hallo berni01

wahrscheinlich ist es so, daß man so schnell fahren darf wie man will (nein die STVZO sagt sicher, so schnell, wie es der Situation angemessen ist..)

wenn was passiert, war man dann aus der Sicht des gesetzes zu schnell.....

günter

berni01 am 01 Jun 2005 19:05:21

So schnell, daß man noch ausreichend sehen kann und vor allem bremsen kann, wenn z.B. einer unbeleuchtet quersteht. Also nix mit 200 in der Nacht, wenns auch noch so juckt :oops: denn wenns kleppert...............

fuzzy am 02 Jun 2005 12:40:49

Danke für eure Meinungen!

Tja, sollte ich vielleicht mal bei der Polizei anrufen, ob dort eine
LKW-Reifenpanne zu dieser Zeit an diesem Ort bekannt geworden ist.

Ein Versuch ist`s ja wert.... icon_confused.gif


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