skylape am 31 Mai 2005 11:58:53 :oops: Hallo,
wie geht man bei einer Reklamation nach einem Wohnmobilkauf vor ?
Zur Info:
Ich habe den Adria-Van beim Händler ohne äußerliche Mängel ubernommen, jetzt stellt stellte sich heraus, daß die Schiebetüre undicht und nicht richtig in der Führung läuft.
Beim Melden des Sachverhaltes an den Händler verwies er auf Fiat.
Jetzt laße ich die Türe bei Fiat einstellen, sollte auf Garantie gehen.
Wie bekomme ich die zusätzlichen Kilometer, den Zeitverlust und den entgangenen Urlaub erstattet ?
Ich bin gerade dabei ein Protokoll mit den Kosten zu erstellen.
Was meint Ihr dazu.
Uwe
dokabastler am 31 Mai 2005 12:12:54 Hättst vielleicht gleich alles schriftlich machen sollen mit Fristsetzung
und mit Bitte um Vorschlägen zur Lösung der Anfahr/Spritkosten....weiß nicht genau auf was man gesetzl. Anspruch hat..auf verdienstausfall eher nicht, auf entgangenen Lustgewinn im Urlaub auch nicht....auf Leihwagen wohl auch nicht...aber wer weiß..vielleicht geht ja was
Nun gehts zur Not auch noch mit Protokolierung...
Schildere einfach den Hergang, damit das festgehelten ist..sonst weiß Dein Händler am Schluß in 1 Jahr nicht mehr, daß er Dich zu Fiat geschickt hat....und verweigert die Gewährleistung, weil Du beim Richten in der garantiezeit fremdgegangen bist...
und beachte: Bei Teilen, die während der garantie/Gewährleistung getauscht wurden, beginnt die garantie von neuem - stimmt das....?? bei uns am Bau ist das so......da kennt man sich teilweise fast nicht mehr aus, weil so vieles in 5 jahren mal nachgebessert wurde ud dann diverse "Baustellen" mit jew. unterscheidlichen verjährungsfristen entstehen....
günter
berni01 am 31 Mai 2005 12:13:24 skylape hat geschrieben: Jetzt laße ich die Türe bei Fiat einstellen, sollte auf Garantie gehen.
Ist das mit dem Fiat-Händler eindeutig geklärt???
Gast am 31 Mai 2005 12:29:03 Uwe, für die Überführung ist der Händler zuständig! Wusste ich bis zu einem Tip hier aus dem Forum auch nicht. Mein Händler hat auch erst versucht das auf mich abzuwälzen, aber nach einem Hinweis auf geltendes Recht, hat er dann immer "freiwillig" das Womo zur Reparatur abgeholt und das auf seine Kosten. Zwar nicht erfolgreich reparariert, aber das ist ein anderes Thema an einer anderen Stelle.
Mit den Mehrkilometern die Du dann auf dem Tacho hast weiß ich aber auch nicht genau. Bei mir sind es inzwischen knapp 2.000 km durch Reparaturfahrten :(
Aber da ich gleich einen Termin beim Anwalt habe, kann ich vielleicht nachher mehr dazu sagen.
Mit einem Nutzungsausfall sieht es in Deinem Fall gar nicht so schlecht aus, da Du auf das Womo auch für normale Fahrten angewiesen bist. Sprich Du hast kein anderes Fahrzeug zur Verfügung, also kannst Du auch einen Nutzungsausfall geltend machen. Nur über die Höhe da gibt es wohl unterschiedliche Auffassungen.
Gast am 31 Mai 2005 12:41:01 ich meine dazu:
a) wahrscheinlich hättest du dir mehr zeit (zwischen fahrzeugübernahme und erstem grossen urlaub) nehmen sollen; mit kleineren unstimmigkeiten ist bei einem neuen mobil immer zu rechnen. ich hab noch von keinem "perfekten mobil" ab stange gehört. du hattest ja schon entsprechende erfahrungen mit einem (neuen?) mietmobil.
b) dass du desshalb gleich deinen urlaub abbrichst (lags nicht am navi?), dafür kann m.e. keiner was.
c) würde ich mir ein ensprechendes vorgehen für den zeitpunkt reservieren, wenn mal wirklich was teueres kaputtgeht. dein händler könnte das nächste mal durchaus auf stur schalten, da ist grösserer ärger schon vorprogrammiert. versuch dich gütlich zu einigen.
Gast am 31 Mai 2005 12:51:32 @Dani
Da muss ich Dir Recht geben, ich würde es auch erst eine gütliche Einigung versuchen. Kommt aber auch darauf an, ob der Händler das auch so sieht.
@Uwe
Also Uwe, gleich Krawall schlagen würde ich auch vermeiden. Hab ich in meinem Fall auch so gemacht, nur leider bin ich damit auch nicht viel weiter gekommen :-( Es sind ja nicht alle Händler gleich, Außnahmen bestätigen die Regel.
Aber den Urlaub hätte ich wegen der Kleinigkeiten auch nicht abgebrochen.
skylape am 31 Mai 2005 13:18:57 :oops: Den Urlaub hatte ich wegen dem Navi abgebrochen.
Aber die vielen Extrakilometer und die Fehlenden Regenrinnen und die Türundichtigkeit und das kaputte Schiebetürenschloß laße ich mir vom Händler bezahlen, habe ja noch 300€ für ein Radio und diverse Extras zu zahlen, die laß ich mal liegen die Rechnung.
Uwe
Gast am 31 Mai 2005 14:47:02 Mein Neues bereitet an dieser Stelle bisher keine Probleme (toi, toi, toi).
Bei dem Vorgänger habe ich je nach Problembereich direkt den WoMo- Händler oder die Fiat Werkstatt aufgesucht, der dann im Rahmen meiner Gewährleitungsansprüche die erforderlich Maßnahmen ergriffen hat.
Bsp:
Geruch aus dem Abwassertank - WoMo-Händler
schleifende Handbremse - Fiat Werkstatt
Ich muss allerdings zugeben, dass mein Fiat Werkstatt auf dem Weg zur Arbeit liegt und der WoMo-Händler seinerzeit auch nur knapp 20km entfernt war.
Problematisch wurde es nur einmal, als sich dem Fehler (es erfolgte keine Ladung der Aufbaubaterie bei Motorbetrieb) nicht unmittelbar zuordnen ließ. Zuerst war der WoMo-Händler am Zuge (Ladegerät) und nachdem das geklärt war (kein defekt), kam die Fiat Werkstatt zum Zuge. Diese fand den Fehler (durchgescheuertes Kabel im Motorraum) und behob ihn anstandslos.
Ein weiterer Vorteil dieser Verfahrensweise war, dass ich bei jedem der beiden Betriebe einen Ansprechpartner hatte, somit Informationen aus erster Hand erhielt und auch bei der Termingestaltung entsprechenden Einfluß nehmen konnte.
Es ist also immer eine gewisse Gradwanderung. Gerade bei dem Türproblem, da hier sowohl Fiat als auch Adria im Boot sind. Wenn die Fiat Werkstatt es auf Gewährleitung macht, gut so.
Ansonsten halte ich es mit meinen Vorschreibern. Die große Keule sollte man sich für die echten Probleme aufheben. Ein Vertragspartner mit dem man sich im Händler-Kundenverhältnis gut versteht dürtfe meistens eher gewillt sein, seinen Entscheidungsspielraum zu Gunsten des Kunden auszuschöpfen als ein verärgerter Händler.
Beduin am 31 Mai 2005 16:03:25 Was dann alles recht ist oder nicht.......................?
Von Sulzemoos aus bekam ich immer Spritgeld und immer ein LeihWOMO und immer ein "Zuckerle" zur Entschädigung, das meistens in Form von Teilen oder Arbeitsstunden.
Auf was ich dann mal in einem anderen Forum aufmerksam gemacht wurde, (Hören-sagen sozusagen :))
das bringen und holen durch Fahrer, da sein Vericherungstechnisch nicht so einfach.
Habe ich mir aber auch mal machen lassen 8)
Auf einen Leihwagen hast du auf alle Fälle Anspruch, weil es dein einzigstes Fahrzeug ist!
Auch auf Verdienstausfall!
habe ja noch 300€ für ein Radio und diverse Extras zu zahlen, die laß ich mal liegen die Rechnung.
Das würde ich mit dem Händler absprechen, den Unrecht kannst nicht Unrecht wett machen, da könntest evtl den kürzeren ziehen
achimHH am 31 Mai 2005 19:46:58 Hallo Uwe,
Sorry, aber.....
das Recht eine Rechnung die noch offen ist,
einfach nicht zu Zahlen,
sondern mit Gewährleistungsansprüchen gegen zu rechnen,
hast Du nicht.
Nur wenn der Händler damit einverstanden ist.
Ansonsten drücke ich Dir die Daumen,
das Du Deine Wünsche und Ansprüche
durchgestzt bekommst.
Meiner Erfahrung nach, geht mit "Gutem Willen"
von beiden Seiten am meisten.
Camperfan am 31 Mai 2005 20:59:24 Also ich sehe das so, man sollte dem Händler, am besten sogar dem Verkäufer, persönlich die Mängel mit einer Liste anzeigen und um Abhilfe bitten.
Ich habe Mängel an meinem Hobby so abstellen lassen und zwei müssen noch mal nachgebessert werden.
Ich werde NICHT einen auf "entgangene Urlaubsfreuden" und "Spritgeld" sowie "Entschädigung" machen. Das ist, meiner Auffassung nach, Kinderkram!
Desweiteren werde ich dann auf diese Art und Weise wohl einen neuen Service suchen müssen.
Ich habe ein Zweitfahrzeug, gut dass ist dann was anderes.
Ich bringe das Womo zum Händler und bei den jetzigem (Sommeranfang) vollen Auftragsbuch lasse ich das WoMo auch immer ein paar Tage da, so dass dort in Ruhe das Fahrzeug bearbeitet werden kann, wenn es paßt.
Somit sind beide Seiten glücklicher. Druck werde ich nur ein bisserl machen, da zwei Fehler nochmals abgestellt werden müssen. Aber ich habe durch meinen ersten Ausbesserungstermin, der umfangreicher war, dafür die erste Dichtigkeitsprüfung umsonst bekommen :D
Ist doch ein dufter Zug von der Firma CVG in Mülheim, oder?
Das nenne ich Service.
Und für mich war es eigentlich klar, dass immer an einem neuen WoMo kleine Mängel auftreten können, in der Beziehung bin ich eigentlich sehr lojal.
Und der Händler ist immer sehr bemüht und suuuper freundlich :!:
Somit fahre ich schon mal die Strecke von ca. 50 Kilometern, das ist es mir doch wert.
Camperfan Udo
Eddy am 31 Mai 2005 22:38:32 Mein Gott :!: :!: :!:
Tausend Listen bei der Fz-Übernahme abgearbeitet und trotdem auf den A....
gefallen. Und jetzt dem Händler die Hölle heiß machen wollen. :roll:
Es gibt bei jeder Übernahme irgendwelche Mängel, wenn man sie erkennt dann bittet man den Händler um Abstellung und das wird zu 100 %, bei vernünftigen Händlern, auch erledigt. Jetzt mit Fahrkosetn und anderen Dingen , den Händler sauer zu fahren halte ich für äußerst unklug. Irgendwann hast du mal einen Schaden,den du selbst zu verantworten hast, dann kannst du wahrscheinlich lange warten, bis dir der Händler weiterhilft.
Und eine Rechnung nicht zu bezahlen, weil man noch Forderungen an den Händler hat, das kann auch böse ins Auge gehen. Er hat einen rechtsgültigen Anspruch, notfalls läßt er einen Kuckuck auf dein WOMO kleben.
Bedenke, eine Hand wäscht die andere und beide das Gesicht. Mit ruhigen Maßnahmen kommst du weiter.
Eddy
skylape am 01 Jun 2005 05:54:10 Eddy hat geschrieben:Mein Gott :!: :!: :!:
Tausend Listen bei der Fz-Übernahme abgearbeitet und trotdem auf den A.... gefallen. Und jetzt dem Händler die Hölle heiß machen wollen. :roll:
Es gibt bei jeder Übernahme irgendwelche Mängel, wenn man sie erkennt dann bittet man den Händler um Abstellung und das wird zu 100 %, bei vernünftigen Händlern, auch erledigt. Jetzt mit Fahrkosetn und anderen Dingen , den Händler sauer zu fahren halte ich für äußerst unklug. Irgendwann hast du mal einen Schaden,den du selbst zu verantworten hast, dann kannst du wahrscheinlich lange warten, bis dir der Händler weiterhilft. Und eine Rechnung nicht zu bezahlen, weil man noch Forderungen an den Händler hat, das kann auch böse ins Auge gehen. Er hat einen rechtsgültigen Anspruch, notfalls läßt er einen Kuckuck auf dein WOMO kleben.
Bedenke, eine Hand wäscht die andere und beide das Gesicht. Mit ruhigen Maßnahmen kommst du weiter.
Eddy
:oops: na so war das mit der "nicht rechnungsbezahlerei" auch nicht gemeint, ich werd mit dem Händler erst noch vernünftig reden, aber erst mal die Sache mit der Türe in Ordnung bringen. :razz:
Uwe
Mommer am 01 Jun 2005 10:33:34 Hallo Skylape,
ich denke Du wirst da wenig Chancen haben. Mein Auto ist jetzt 1 Jahr und 60000km alt. Hat in dieser Zeit ca. 4 Wochen in der Werkstatt gestanden. Ein Leihfahrzeug habe ich zwar bekommen, aber nur aus Kulanz vom Händler.
Bei Fahrkosten und Zeitaufwand hast Du rechtlich überhaupt keine Chance etwas zu bekommen.
Ich denke auch Du solltest eher in einem freundlichen Gespräch versuchen die ein oder andere Kleinigkeit rauszuschlagen.
|
|