Gast am 11 Mai 2005 14:27:32 es gibt bei uns in korbach weder eine öffentliche waschanlage noch einen waschplatz wo ich wegen der außenabmessungen unser "bescheidenes mobil" :D waschen könnte.
kann mir in dem fall jemand verbieten die außenwäsche (hochdruckreiniger - bürste - klares wasser - max. biologisch abbaubare seifenlauge) auf der straße zu erledigen?
eine zweite möglichkeit wäre die garageneinfahrt auf unserem privatgrundstück. diese hat einen regenablauf, ist aber eigentlich zu schmal um vernünftig arbeiten zu können.
unsere nachbarn sind sehr flexibel und nachsichtig - aber man weiß ja nie wer gerade so vorbeikommt und sich belästigt fühlt. :?
wie steht ihr dazu? was sagt wohl die rechtsprechung in so einem fall?
gruß heiko
mauimeyer am 11 Mai 2005 14:29:56 Laut meinem Nachbarn (der besagte Ordnungsamtsleiter), kann Dir beim Waschen nur mit Wasser keiner was, weil was anderes macht Regen auch nicht. Reiniger auf keinen Fall!
Angaben ohne Gewähr!!!
berni01 am 11 Mai 2005 14:30:44 Meines Wissens ist das Sache der einzelnen Gemeinden, das zu Regeln. Bei uns ist es so, daß man auf einem Privatgrundstück das Fahrzeug waschen darf. Habe aber auch schon gehört, daß es woanders grundsätzlich verboten sein soll.
Gast am 11 Mai 2005 14:32:17 am besten Du fragst bei der Stadtverwaltung nach. Ob Du darfst oder nicht, steht in der Gemeindverordnung. Aber: wenn Du keinen Fettabscheider auf Deinem Grundstück hast, mach Dir nicht allzuviel Hoffnung.
Auszug aus der Gemeindverordnung:
Reinhaltung der öffentlichen Straße
§ 3
Verbote
(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen
mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen.
(2) Insbesondere ist es verboten
a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende
Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen;
Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet ist, die Straße zu verunreinigen;
b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;
c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie
Eis und Schnee
1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern,
2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die
Straßen verunreinigt werden können,
3. in Abflußrinnen, Kanaleinlaufschächten, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der
öffentlichen Straßen zu schütten oder einzuleiten.
(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.
Achim
Specht am 11 Mai 2005 14:46:02 Moin,
ihr habt doch aber mit Sicherheit irgendwo in der Nähe eine Spedition oder ein Busunternehmen.
Die haben meistens eigene Waschanlagen, und da würde ich einfach mal nachfragen, ob es möglich ist, dort das Womo entweder waschen zu lassen oder selber zu waschen.
Noch ein anderer Tip wäre z.B. an Autohöfen, die haben manchmal auch LKW-Waschanlagen.
Viele
Gabi
Gast am 11 Mai 2005 14:48:32 Cruiser hat geschrieben:...Aber: wenn Du keinen Fettabscheider auf Deinem Grundstück hast, mach Dir nicht allzuviel Hoffnung...
das ist exakt das was ich zur antwort bekommen habe...
Gast am 11 Mai 2005 15:18:00 Specht hat geschrieben:...ihr habt doch aber mit Sicherheit irgendwo in der Nähe eine Spedition oder ein Busunternehmen. Die haben meistens eigene Waschanlagen, und da würde ich einfach mal nachfragen, ob es möglich ist, dort das Womo entweder waschen zu lassen oder selber zu waschen...
guter tip: meine MAN-werkstatt hat einen waschplatz! Specht hat geschrieben:...Noch ein anderer Tip wäre z.B. an Autohöfen, die haben manchmal auch LKW-Waschanlagen...
das sollte man seinen kunstofffenstern auf keinem fall antun!!!
danke heiko
berni01 am 11 Mai 2005 16:57:55 Bei uns haben die überdachten Waschplätze allesamt an der Außenseite einen nichtüberdachten Waschplatz, da kommt man eigentlich mit jedem Fahrzeug dran.
IngolfSW am 11 Mai 2005 18:15:45 berni01 hat geschrieben:Bei uns haben die überdachten Waschplätze allesamt an der Außenseite einen nichtüberdachten Waschplatz, da kommt man eigentlich jedem Fahrzeug dran.
sowas gibt es sogar bei uns im tiefsten Schwarzwald :ertrink:
Gast am 11 Mai 2005 20:00:44 berni01 hat geschrieben:Bei uns haben die überdachten Waschplätze allesamt an der Außenseite einen nichtüberdachten Waschplatz, da kommt man eigentlich mit jedem Fahrzeug dran.
ja - aber der galgen, an dem der dampfstrahler hängt hat eine durchfahrtshöhe von 3,2m - unser auto ist 3,69m. die zufahrt ist so eng, daß ich mit 9,70m entweder die ein- oder die ausfahrt des clean-parks blockieren würde.
aber ich bin bei meiner MAN werkstatt fündig geworden...
danke euch allen
Gast am 22 Mai 2005 09:15:58 is schon so eine sache mit dem waschen, an der tankstelle mit dem dampfsptrahler sind mal schnell min. 20 euro weg, mit der hand isses billiger darf man nicht, zumindestens auf öffentlichem gelände (ausser nur wasser so wie ich weiss), aber wie haltens denn die anderen, das heisst die firmen welche die bushaltestellen säubern, von dem schaum was die drinne haben kann man 10 wohnmobile waschen, was bei einer haltestelle draufgeht, mehrfach schon gesehen !!! und die dürfen das, is schon seltsam die rechtssprechung
Zapp
Joda am 22 Mai 2005 23:25:32 Weil es weniger um den Schaum geht, sondern darum, das von Fahrzeugen möglicherweise eventuell vielleicht Öl mit abgewaschen werden könnte. Bau dir eine flüssigkeitsdichte Fläche (Beton B35) und hänge einen Ölabscheider an, dan kannst du waschen soviel du lustig bist! :D
Joda
Gast am 23 Mai 2005 08:52:41 na den, aber woher weisst du ? wo stehst geschrieben ?
habe keinen tropfen öl am Womo
:?: Zapp
Joda am 23 Mai 2005 23:46:35 Ich musste mich beruflich damit beschäftigen (habe ne Tankstelle). Geregelt ist die ganze Geschichte im Wasserhaushaltsgesetz, entsprechende Paragraphen müsste ich bei Bedarf mal wieder rauskramen. :roll:
Ob da jetzt tatsächlich Öl am Womo oder am Auto ist spielt keine Rolle. Es ist nunmal ein Motorfahrzeug und daher könnte ja eventuell vielleicht....
Joda
[Admin] am 24 Mai 2005 00:05:22 reisemobil waschen - wer kennt die rechtslage?
"wo kein Kläger, da kein Richter" :wink:
Gast am 24 Mai 2005 08:04:20 joda
ist interessant was du da sagst, ich glaubs dir das es so ist, aber leider ist das alles (was heisst leider es ist richtig so) nur bei in deutschland so,
wenn ich mal in andere länder schaue auwei die meisten haben mit sowas nix am hut,
so lieb wie die spanier sind und ich sie mag aber mit umweltschutz haben sie es nicht so,
kenne dort plätze da wird noch nicht mal das altöl aufgefangen direkt in den sand und weg damit um nur mal ein beispiel zu nennen,
oder der vw-kastenwagen(womoumbau) fahrer den ich fragte was streicht du denn dein fahrzeug von unten, tja das ist altöl als unterbodenschutz, mit dem nächstem regen isses halb abgewaschen
kein quatsch was ich hier schreibe iss alles wahr ! sowas gibt es
Zapp
IngolfSW am 31 Mai 2005 23:32:40 Dirk hat geschrieben:reisemobil waschen - wer kennt die rechtslage?
"wo kein Kläger, da kein Richter" :wink:
also Leiter und Gartenschlauch :ertrink:
Tipsel am 01 Jun 2005 00:34:06 ...oder auf jedem Stellplatz 1 qm Womi putzen und konservieren, irgendwann ists dann sauber und gewachst :D :wink: :wink: (hab ich schon beobachtet) 8)
IngolfSW am 02 Jun 2005 17:37:35 Tipsel hat geschrieben:...oder auf jedem Stellplatz 1 qm Womi putzen und konservieren, irgendwann ists dann sauber und gewachst :D :wink: :wink: (hab ich schon beobachtet) 8)
halb schmutzig, halb sauber?
damit sich die Zeugen wiedersprechen :ideadev:
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