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ist der Gebrauchtfahrzeughandel tendenziell kriminell ?


garagenspanner am 22 Mär 2011 16:48:19

moin moin meine geschätzten Mit-Forumer :)

ich möchte einmal etwas provokant und überspitzt auf den Gebrauchtfahrzeughandel (Wohnmobile) eingehen .

meine Hypothese:

Der Gebrauchtfahrzeughandel an sich birgt tendenziell verbrecherische Strukturen. (div. Tatbestände nach StGB , wie etwa Betrug , Nötigung , Vorteilsnahme )

meine Begründung:

Auch ich bin bei meinem letzten Fahrzeug-Kauf (zumindest partiell ) Opfer von Unredlichkeit des Händlers geworden , indem Mängel am Basis-Fahrzeug nicht benannt wurden .
Die Kosten belaufen immerhin auf schlanke 1000.- Euro ,auf denen ich aufgrund des "Gewerbevertrages" sitzen bleibe . ( Bereifung und Bremsen vorne )
Ich will nicht jammern , ich habe diesen Umstand unter Lehrgeld abzubuchen . Nur : die Wut schiesst mir hin und wieder dennoch ins Blut."
Zumal ich noch nicht einmal versucht habe ,den gewerblichen Anbieter herunter zu handeln.

Die Rechtfertigung des Handels sieht folgendermassen aus :
Ich als Käufer hätte verlangen müssen , das die Vorderräder demontiert werden, um eventuelle Mängel an der Bremsanlage zu erkennen. Ebenso muss ich mir den Fehler zuschreiben , nicht die DOT-Nr. der Reifen kontrolliert zu haben ( 8 bzw. 10 Jahre alt ), und rissige Flanken auf der inneren Zwillingsbereifung hätte ich auch erkennen müssen.

wo ist die Kaufmanns-Ehre geblieben ? , ja liebe Gemeinde so Etwas gab es einmal . Wie können wir als Verbraucher unsere berechtigten Interessen schützen ?

Bin ja einmal gespannt wer von Euch den Handel und wer den Kunden in Schutz nehmen möchte.
Und: ich bin ja beileibe kein Einzelfall , sondern noch Einer von den Glücklichen wo mit einer überschaubaren Summe Geldes die Ausfälle zu richten sind.

vom See im Regenland ( wo gerade mal die Sonne scheint...)
Jan

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Gast am 22 Mär 2011 16:51:46

Ich denke, es gibt solche und es gibt solche.

von den ersteren gibt es vielleicht ein paar mehr.

wolfworldwide am 22 Mär 2011 16:56:06

Moin, moin,

tendenziell dürfte jeder Lebensbereich im Einzelfall wohl auch unredliche Teilnehmer haben. Ich kann Dir aber gerne bei Bedarf etliche Händler bzw. Werkstätten im Bereich der Wohnmobile nennen, bei denen Du auf redliches kaufmännisches Handeln und kundenfreundliche Geschäftsgebaren stoßen wirst.


Mit besten n


Wolf

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knownix am 22 Mär 2011 17:16:41

Moin,

mein alter Herr pflegt zu sagen: "Wenn Du irgendwo, völlig wahllos 100 Menschenkinder zusammentrommelst, hast Du zwangsläufig auch 20 Ar......... dabei.
Ob diese Quote noch passt, wenn man sich jetzt 100 Gebrauchtfahrzeughändler denkt?

Ich bin grad dabei meine "Lizenz zum Töten", also meinen Lasterführerschein an mein fortschreitendes Lebensalter anzupassen. Der notwendige Behördengang in ein Haus mit mehr als 100 Mitarbeamten hat mich an der 20 % Quote meines alten Herrn auch sehr zweifeln lassen.

Knownix

Lancelot am 22 Mär 2011 17:26:42

Nu Jan .. bleib auf dem Teppich :!:

Was ist passiert : Du hast übersehen, daß Verschleißteile des Fahrzeugs (Bremsbelänge und Reifen) wohl an der Grenze waren ... und jetzt bist Du verärgert und unterstellst pauschal dem Handel "kriminelle Energie" ... :gruebel:

Weiß nicht : wenn Du "rundrum sorglos mit Garantie" willst, mußt Du was Neues kaufen :!:

Beim Gebrauchtkauf wird man immer auch mit Verschleiß, ausdrücklich NICHT mit Beschiß rechnen müssen, oder ?

Du hättest doch genauso gut auch einen Satz neuer Reifen ordern oder mit aushandeln können und eine Überprüfung der Bremsbeläge und eine Motorüberprüfung und eine Gebrauchtwagengarantie und und und - VORHER, versteht sich.

Die Frage ist aber, ob Dir der Händler das Fahrzeug dann zu dem Preis oder überhaupt verkauft hätte .. :)

Buch´s ab auf Konto "Verschleiß", freu Dich schonmal 2 Ursachen für´s nächste beseitigt zu haben und genieß Deine Fahrten damit.

Gast am 22 Mär 2011 17:33:44

Hallo,

ich muß gestehen, ich bin noch nie von einem Händler, weder Fahrzeughändler noch irgendwelche anderen Händler, in irgendeiner Weise übers Ohr gehauen worden, bzw. hatte noch nie das Gefühl. von einem Händler übers Ohr gehauen worden zu sein.
Vielleicht habe ich das eine oder andere "gute Geschäft" deshalb
versäumt oder vielleicht habe ich für sowas auch nur ein gewisses Bauchgefühl.

Gast am 22 Mär 2011 17:35:39

Lancelot hat geschrieben:Nu Jan .. bleib auf dem Teppich :!:

Was ist passiert : Du hast übersehen, daß Verschleißteile des Fahrzeugs (Bremsbelänge und Reifen) wohl an der Grenze waren ... und jetzt bist Du verärgert und unterstellst pauschal dem Handel "kriminelle Energie" ... :gruebel:

Weiß nicht : wenn Du "rundrum sorglos mit Garantie" willst, mußt Du was Neues kaufen :!:

Beim Gebrauchtkauf wird man immer auch mit Verschleiß, ausdrücklich NICHT mit Beschiß rechnen müssen, oder ?

Du hättest doch genauso gut auch einen Satz neuer Reifen ordern oder mit aushandeln können und eine Überprüfung der Bremsbeläge und eine Motorüberprüfung und eine Gebrauchtwagengarantie und und und - VORHER, versteht sich.

Die Frage ist aber, ob Dir der Händler das Fahrzeug dann zu dem Preis oder überhaupt verkauft hätte .. :)

Buch´s ab auf Konto "Verschleiß", freu Dich schonmal 2 Ursachen für´s nächste beseitigt zu haben und genieß Deine Fahrten damit.


Hallo Wolfgang,

:daumen2: :daumen2: :daumen2:

Aus Erfahrungen wird der Mensch klüger, guten wie schlechten

Zu dem Thema gibt es hier auch verschiedene schöne Signaturen....

dieter2 am 22 Mär 2011 17:37:17

Die Gebrauchtwagenverkäufer sind die Nachkommen der Pferdehändler,das besagt eigendlich alles :wink:

Ich hatte Glück mit meinen Pferdehändler,äh..,entschuldigung,Gebrauchtwagenhändler :D

Dieter

fantom am 22 Mär 2011 17:42:34

Lehrgeld muß bezahlt werden, daraus lernt man für's nächste Mal. Dann ist es wieder ein anderer Händler, also neue Maschen. Ob er's selbst wusste oder nicht ist dabei egal. Du hast es nicht kontrolliert - Pech gehabt. Mit der Gewerbeklausel drin ist eh' alles an Garantie hinfällig. Hier beschei..t ein Händler den Anderen. Also kein VERBRAUCHER-Schutz.
Auch ich bin der Meinung, über's Ohr gehauen worden zu sein und auch ich hab's unter Lehrgeld verbucht(Bremsen komplett, Kopfdichtung, Handbremsseil, Kilometerstand, versteckter/getarnter Rost). Aber durch "Verkauf im Kundenauftrag" ist der Händler fein raus.
Die guten Manieren und die Ehre ist bei dieser Gattung Mensch ebenso auf der Strecke geblieben, wie im Rest der Bevölkerung, Mitlesende natürlich ausgenommen, ist ja klar.
Frank

garagenspanner am 22 Mär 2011 17:43:31

@ Lancy

Nee, Wolfgang , über das "sauer sein" bin schon darüber hinweg.
Ich hab`s ja auch schon unter Lehrgeld abgebucht.
aber geht es mir um das Generelle im Handel , hier gehört für meine Begriffe schon eine gewisse kriminelle Energie dazu , ein Fahrzeug
TÜV`en zu lassen mit einem Hinweis auf korodierte Bremsscheiben .
Eine Werkstatt, welche ich aufsuchte -nachdem mein Fahrzeug bei einer Standkontrolle bemängelt wurde- testierte " Bei uns hätten Sie keinen TÜV bekommen "

Siehst Du meinen Punkt ?

vom Deppen vom See im Regenland
Jan :)

Lancelot am 22 Mär 2011 17:50:36

garagenspanner hat geschrieben: vom Deppen vom See im Regenland


:kuller: ... kann garnicht tippen vor lauter lachen ...

Nein : bist kein "Depp", sondern hast was gebrauchtes gekauft und was "übersehen" ...

Wobei nochmal : "gebraucht" heißt halt auch immer "Verschleiß" (logo, sonst wär gebraucht gleich teuer wie neu, oder nicht ?)

Und das mit der anderen Werkstatt : hmm .. ein gesunder Konkurenzneid könnte da doch auch mitspielen, oder ?

(wenn´s Dich tröstet: ich habe auch einen Satz neuer Reifen gebraucht, na und :?: ... dafür fahr ich die jetzt die nächsten 8 Jahre :!: )

garagenspanner am 22 Mär 2011 17:58:42

Lancelot hat geschrieben: ....
Und das mit der anderen Werkstatt : hmm .. ein gesunder Konkurenzneid könnte da doch auch mitspielen, oder ?


Wolfgang , zwischen dem nicht genannten Händler ( ich werde einen Teufel tun und den Namen nennen....) und der hiesigen Diesel-Werkstatt ( mit einem einwandfreiem Ruf übrigens ) liegen schlanke 90km Wegstrecke.
Ich bin überzeugt , das in diesem Falle die Mitbewerber-Situation keine Rolle spielt :)

vom "nicht-Deppen" vom See im ehemaligen Regenland ( hier scheint heut` die Sonne)

Jan

tammy99 am 22 Mär 2011 18:26:43

Hallo Jan,

ich geb Dir mal zum Teil recht....
Als wir unser Womo gekauft haben, habe ich folgendes erlebt:
Der Händler war/ist 250km weit weg, wir also Termin vereinbart und zur Besichtigung hingefahren. Das Fahrzeug kam gerade von der "Aufbereitung".
Wir haben also den Schlüssel bekommen und uns das Gefährt genau angesehen und mit dem Feuchtigkeitsmessgerät genau gemessen. Währenddessen habe ich eine "Mängelliste" angelegt. Der Verkäufer meinte dann, dass die Dinge noch repariert werden. Da habe ich mich schon gewundert. Meine Erwartung war eigentlich, dass wenn ich da hinkomme, das Fahrzeug "aufbereitet" also die Mängel schon behoben seien. Aber ich musste die Mängel finden und zu Papier bringen.
Wir haben das Fahrzeug trotzdem gekauft, da wir auch seinen sehr guten Preis ausgehandelt hatten.
Zusätzlich wurden noch ein paar Zusatzteile ausgehandelt (DuoControl, SOG, Rückfahrkamera usw.
2 Wochen später hab ich das Fahrzeug dann abgeholt, Mängel waren alle beseitigt. Später ist mir dann aber aufgefallen, dass bei der Zusatzausstattung Teile verbaut wurden, die anscheinend gerade im Lager waren, z.B. anderer (älteres Modell) Monitor für die Rückfahrkamera und Druckausgleichsbehälter für die Pumpe.
Auch bei der Batterie hatte ich gefragt, ob die getestet wurde, angeblich ja, nach 2 Stunden war sie leer..
Wir haben zwar dann eine neue Batterie bezahlt bekommen und einen Ausgleich für das ältere Modell erhalten, aber.....muss das sein?
Wir probieren es einfach mal, ob der Kunde es merkt...das grenzt für mich schon an Betrug.

Insgesamt gesehen sind jetzt nach einem Jahr keine weiteren Mängel aufgefallen, die ich vielleicht übersehen habe und wir sind sehr zufrieden mit dem Fahrzeug, ich würde aber trotzdem dort kein Womo mehr kaufen.

LG,
Fred

Gast am 22 Mär 2011 18:48:12

Hallo Gemeinde!

Ja, das ist schon starker Tobak, den Jan da vom Stapel lässt! Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt die alte Pferdehändler-Regel: "Immer genau alles überprüfen!"

Wegen Bremsen oder abgefahrenen Reifen anderen kriminellen Vorsatz zu unterstellen ist schon reichlich unverschämt!

:ooo:

wolfherm am 22 Mär 2011 18:54:53

Hallo,

dann will ich mal die Geschichte von unserem ersten Womo erzählen. Wir hatten überhaupt keine Ahnung, man hätte uns ziemlich über den Tisch ziehen können. Doch wir sind an einen Händler geraten, der nachhaltig an seiner Kundenbindung arbeitet.

Das Womo war einjährig und aus der Vermietung, der Händler 400 KM weit weg. Zur Besichtigung kam das Womo gerade aus der Vermietung zurück. Der Service-Mitarbeiter hat dann mit mir das Womo besichtigt und selbst eine Liste angelegt, auf der er alle Punkte notiert hat, die noch repariert oder einfach nur ausgetauscht werden mussten. Der hat Teile aufgeschrieben, die ich gar nicht bemerkt habe.

Als Abholtermin wurde ein Termin zwei Wochen später vereinbart - und siehe da, alle Punkte waren abgearbeitet. Und er hat von sich aus auch noch die Vorderreifen gewechselt, weil sie etwas wenig Profil hatten.

Das führte dazu, dass ich alle Servicetermine und Extras durch diesen Händler in den Folgejahren habe machen lassen, obwohl er 400 KM weit weg war. Er hat sogar bei der ersten Inspektion ein Jahr nach der Übernahme die Dichtung der Tür noch kostenlos erneuert, weil die nicht mehr sauber schloss.

Deshalb bin ich immer ganz irritiert, wenn ich so abschreckende Beispiele höre. Die kann ich mir dann immer nicht vorstellen. Aber in der Beziehung bin ich durch meinen Händler verwöhnt und wahrscheinlich etwas naiv. :D

LG Wolfgang

Gast am 22 Mär 2011 19:07:32

Schwarze Schafe gibts überall :!: -> Beim WoMo Kauf ist natürlich besonders Vprsicht geboten .
Kriminelle Energie ist aber "bei einigen "schon vorhanden ......----> ich entdeckte auch total Poröse Innenreifen :!: :!: -> die von neuwertigen Reifen verdeckt wurden und dann noch mit Unterschiedlichen Profil :!: :!:
Vorn waren die Reifen auch schon 10 Jahre alt (Profil wie neu ) --> einige halten die Käufer für wirklich bescheuert ,die können aber leider nicht wissen ,das sich einige doch auskennen (Übrigens zur Ehrenrettung der Händler ,ich habe beim PKW -Händler gekauft :D mit Garantie ... ich bestand drauf und er gewährte sich mir ... )....

Ich schrieb die Reifen eh ab (wollte sowie so GJR aufziehen ) --->> als Gegenleistung wechselte er Gratis den Zahnriemen (obwohl lt. Papiere erst ein halbes Jahr her ... war mir aber nicht geheuer)mit Wasserpumpe und allen anderen Keilrienen ,machte noch einen Ölwechsel und Kühlflüssigkeitswechsel ,sowie neue Bremsen (Scheiben + Klötze),und neue Brenschläuche und eine Bremsleitung und Frischen TÜV und Gasabnahme ------>> und kein Beschei...er TÜV :!:

Runtergehandelt habe ich Ihn nicht bekommen -> aber der Preis war ja schon im Keller :D

garagenspanner am 22 Mär 2011 19:15:12

papageno46 hat geschrieben:Hallo Gemeinde!

Ja, das ist schon starker Tobak, den Jan da vom Stapel lässt! Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt die alte Pferdehändler-Regel: "Immer genau alles überprüfen!"

Wegen Bremsen oder abgefahrenen Reifen anderen kriminellen Vorsatz zu unterstellen ist schon reichlich unverschämt!

:ooo:


:?: :?: :?:

lieber Papageno , bitte genau lesen , es geht um eine Hypothese
( zu Deutsch : entfernte Wahrscheinlichkeit ) .
Der Fall , welchen ich hier postuliere , soll zur Diskussion und zur Meinungsbildung anregen. Ich schrieb explizit : "provokant und überspitzt"
in meinem Eingangssatz.

Ausserdem : der Zustand der Bremsen (Tragbild) ist für für einen Laien bei blanker Draufsicht durch die Felge hindurch NICHT erkennbar.
vom See im Regenland
Jan

Gast am 22 Mär 2011 19:25:33

der Zustand der Bremsen (Tragbild) ist für für einen Laien bei blanker Draufsicht durch die Felge hindurch NICHT erkennbar.

stimmt genau -> auch beim Gebrauchtwagenkauf (wo möglich mit TÜV :!: ) sollten die iO. sein :!:

felix52 am 22 Mär 2011 19:35:24

Moin Jan (garagenspanner),
eingangs erwähnst Du den "Gewerbevertrag"!
Könnte es also sein, dass hier ein Vertrag zwischen ZWEI Gewerbetreibenden
abgeschlossen wurde, also "ohne Verbraucherschutz"? :(
Dann hast Du wohl leider keine Chance, oder?
:(

garagenspanner am 22 Mär 2011 19:47:49

moin felix52

korrekt , es ist ein Gewerbevertrag.
und ich will ja auch gar keine Chance haben für Irgendetwas. :D
Ich bin mit dem Händler "durch".
Es geht jetzt und hier nur um Meinungsbildung über den Gebrauchtfahrzeughandel sowie die Konditionierung von nachfolgenden Kunden auf die versteckten Fallstricke



Jan

Robinson43 am 22 Mär 2011 19:51:14

... also beim letzten Gebrauchtwomokauf hatte ich Glück, es war übrigens bei Palmowski in Bielefeld, auch völlig problemlose Garantieabwicklung, als nach ca. 7 Monaten das Steuerteil der ALDE seinen Geist aufgab, rief ich bei Truma an, per Ferndiagnose bekam ich das defekte Teil genannt und nach meinem Anruf bei Palmowski wurde das Teil von Palmowski direkt bei Truma bestellt und von Truma an mich geliefert - Alles innerhalb von 2 Tagen... , dafür habe ich beim örtlichen Scooterhändler folgendes erlebt: Ich hatte einen neuen Scooter gekauft und war nur beim Händler, um wegen einem Topcase zu fragen. Der Verkäufer war nicht im Laden, ich hörte Stimmen hinten aus der Werkstatt und wollte dort nach dem Verkäufer sehen. Der Monteur erklärte dem Verkäufer ein Problem an einem Kundenroller und der Verkäufer sagte: " Bekommst Du das so hin, dass es ein paar Wochen hält, dann ist doch sowieso die Garantie rum...". Ich habe mich jedenfalls still umgedreht und mir einen anderen Händler gesucht.

LG Peter

garagenspanner am 22 Mär 2011 19:55:32

[quote="Robinson43....Der Monteur erklärte dem Verkäufer ein Problem an einem Kundenroller und der Verkäufer sagte: " Bekommst Du das so hin, dass es ein paar Wochen hält, dann ist doch sowieso die Garantie rum...". Ich habe mich jedenfalls still umgedreht und mir einen anderen Händler gesucht.

LG Peter[/quote]


DAS meine ich mit "Kaufmanns-Ehre"


jan

felix52 am 22 Mär 2011 19:56:47

Jan,
ist mir klar. Das ist eine Schweinerei. Aber wenn es wirklich ein "Schaden" ist, haste ja ne Chance "unter Kaufleuten". Leider hat sich ja das Recht so
entwickelt, dass nur der "PRIVATE" Verbraucher geschützt ist.
Also "schreibe den Schaden" steuerlich einfach ab.... 8)
Und mach Dir keinen Kopp :)

fuzzy am 22 Mär 2011 19:59:06

meine unmaßgebliche Meinung beim Gebrauchtwagenkauf :

Finger weg von Händlern und wenn das Objekt der Begierde dann nur beim Händler zu bekommen ist, nehme ich mir einen halben Tag Zeit um das Auto zu checken !

Wenn ich dann was übersehen habe, selbst schuld.

Ein Händler ob seriös oder nicht, wird kaum ein wirtschaftliches Interesse
daran haben ein in Zahlung genommenes Fahrzeug auf Herz und Nieren zu checken und solche Geschichten wie Du sie schilderst abzustellen. Das kostet ihn einfach zuviel Geld. Und er hat meist schon ganz spitz gerechnet. Das Auto wird meist nur zum Gefälligkeitstüv gebracht, das wars.

Wenn er nur an Gewerbetreibende oder Export, oder auch im Kundenauftrag machen will kann er sich die Karre in die Haare schmieren, so oder so.

Bergbewohner1 am 22 Mär 2011 20:08:45

Ich kann Jan schon verstehen, ich bin einmal bei WoMo Kauf von einem VW Händler in- aus Oranienburg richtig reingelegt worden.
Das letzte Mal bei meinem T 5 Kauf in Wuppertal auch bei einem VW Vertragshändler.
Seriöse Händler gibts, aber leider sehr wenige, aus den Augen aus dem Sinn, das ist die Devise.
Ich habe WoMos besichtigt, da stehen einem die Haare zu berge, da kann mancher Händler schon die Schultern nicht bewegen vor lauter Achseln zucken.
Wie sagte so schön ein Chefverkäufer vom AH Sch.... aus Wuppertal, "wenn wir auf die Mängel am Fahrzeug hinweisen würden, dann würden wir keine Gebrauchten mehr verkaufen" und so handeln fast alle.
Instandsetzen. nee das würde zu teuer also doch Betrug.

OttoWalke am 22 Mär 2011 20:16:07

fuzzy hat geschrieben:meine unmaßgebliche Meinung beim Gebrauchtwagenkauf :

Finger weg von Händlern und wenn das Objekt der Begierde dann nur beim Händler zu bekommen ist, nehme ich mir einen halben Tag Zeit um das Auto zu checken !

Wenn ich dann was übersehen habe, selbst schuld.



Kurz knapp und vollkommen richtig.
(trifft ja auch beim Privatkauf ohne Garantie/Gewährleistung zu)

murzel am 22 Mär 2011 20:51:17

Also mein Händler wollte
mich sogar beim Neuwagenkauf besch...!! :ooo: Neues Womo bestellt, erst kahm es ewig später, dann wollte er Geld vorab überwiesen haben??!!
Ich hab Ihm gesagt, er bekommts Bar bei übergabe!! Ich nehme meinen Kumpel mit zur Übergabe (LKW Händler) Wir kommen an, Fahrzeug hat das falsche Fahrwerk, die Markiese die falsche Farbe,usw. Der Händler erzählt was von ich müsse bezahlen sonst Anwalt!! Dann hat Ihn mein Kumpel die Paragrafen herunter gebetet warum er das Auto behalten darf und ich gar nichts bezahlen muß!!
Daraufhin begannen die Verhandlungen von vorn und ich durfte wieder einiges von meinem Ersparten und ein Womo mit nach Hause nehmen. Wenn ich meinen Kumpel nicht dabei gehabt hätte wäre ich total aufgeschmissen gewesen.
Hier nochmal Danke dafür.
Arne

wolfherm am 22 Mär 2011 21:49:52

OttoWalke hat geschrieben:
fuzzy hat geschrieben:meine unmaßgebliche Meinung beim Gebrauchtwagenkauf :

Finger weg von Händlern und wenn das Objekt der Begierde dann nur beim Händler zu bekommen ist, nehme ich mir einen halben Tag Zeit um das Auto zu checken !

Wenn ich dann was übersehen habe, selbst schuld.



Kurz knapp und vollkommen richtig.
(trifft ja auch beim Privatkauf ohne Garantie/Gewährleistung zu)


Verstehe ich jetzt nicht richtig - wo willst du dann kaufen? Nicht beim Händler, nicht ebi Privat...Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

LG Wolfgang

wolfherm am 22 Mär 2011 21:51:17

fuzzy hat geschrieben:meine unmaßgebliche Meinung beim Gebrauchtwagenkauf :

Finger weg von Händlern und wenn das Objekt der Begierde dann nur beim Händler zu bekommen ist, nehme ich mir einen halben Tag Zeit um das Auto zu checken !

Wenn ich dann was übersehen habe, selbst schuld.

Ein Händler ob seriös oder nicht, wird kaum ein wirtschaftliches Interesse
daran haben ein in Zahlung genommenes Fahrzeug auf Herz und Nieren zu checken und solche Geschichten wie Du sie schilderst abzustellen. Das kostet ihn einfach zuviel Geld. Und er hat meist schon ganz spitz gerechnet. Das Auto wird meist nur zum Gefälligkeitstüv gebracht, das wars.

Wenn er nur an Gewerbetreibende oder Export, oder auch im Kundenauftrag machen will kann er sich die Karre in die Haare schmieren, so oder so.


Kaufe bei einem seriösen Händler mit Gewährleistung, checke alles durch und du hast schon ganz gute Karten. Beim Privaten hast du gar nichts.

LG Wolfgang

OttoWalke am 22 Mär 2011 22:03:18

wolfherm hat geschrieben:Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

LG Wolfgang


Wolfgang,
ich kaufe da wo ich das was ich will zu dem Preis bekomme den ich zu zahlen bereit bin.

Es geht doch hier nur darum, wenn ich bewusst wo kaufe wo ich keine Garantie/Gewährleistung habe, bin ich gezwungen mir das Teil sehr genau anzuschauen, außer bei nachweislicher vorsätzlicher Täuschung habe ich sonst sehr schlechte Karten.

Kauft man mit Gewährleistung fällt man meist im Falle eines Mangels weicher, wobei da normaler Verschleiß wohl auch außen vor bleibt.

Selbst bei Neukauf ist ja auch nicht immer alles nur Sonnenschein, auch wenn dann nachgebessert oder letztens Endes sogar gewandelt werden muß bei Problemen, Zeit Streß und wirklich Kostenfrei habe ich das bisher aber auch noch nicht erlebt.

Händler haben wohl nichts zu verlieren wie man so schön sagt, außer nen Kunden. :D

Schönen Abend
Otto

wolfherm am 22 Mär 2011 22:05:47

Hallo Otto,

habe jetzt verstanden, nur falsch gelesen. :D

LG Wolfgang

fuzzy am 22 Mär 2011 22:12:02

schreibt z.b. einer der es wissen muß :

der-wohnmobilpark-ek hat geschrieben:Bei gebrauchten Wohnmobilen gilt die Gewährleistung in der Regel für Teile der folgenden Bereiche: Motor, Getriebe, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsen, Kraftstoffanlage, Elektrik, Kühlsystem, Fahrdynamiksysteme, Sicherheitssysteme


gesetzlich geregelt !

wolfherm am 22 Mär 2011 22:30:52

fuzzy hat geschrieben:schreibt z.b. einer der es wissen muß :

der-wohnmobilpark-ek hat geschrieben:Bei gebrauchten Wohnmobilen gilt die Gewährleistung in der Regel für Teile der folgenden Bereiche: Motor, Getriebe, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsen, Kraftstoffanlage, Elektrik, Kühlsystem, Fahrdynamiksysteme, Sicherheitssysteme


gesetzlich geregelt !


Da hat er aber nicht so ganz recht. Außerdem schreibt er ja: in der Regel...
Für Reifen und Bremsen gilt das als Verschleißteile sicherlich. Aber was haben Teile wie Sat-Schüssel oder anderes Zubehör damit zu tun? Wenn du die einzeln gebraucht bei einem Händler erwirbst, hast du auch Gewährleistung. Im Zwiefelsfall würde ich mir das nicht einreden lassen und ggf. einen Anwalt befragen.

LG Wolfgang

fjordrocker am 22 Mär 2011 23:03:45

:roll: Mensch Leute
wenn ihr schon richtig Geld für das Fahrzeug eurer begierde
ausgeben wollt,dann scheut euch doch nicht vom Händler Rote Nr.
anbacken zu lassen und fahrt zur nächsten Tüv-Station,laßt einen
Gebrauchtwagencheck machen!!!
Wenn ihr eine Kfz-Werkstatt eures vertrauens habt ist diese bestimmt
auch ein guter Ansprechpartner um mal zumindest über den technischen
zustand des Fahrzeugs sein Urteil zu bilden.
Gemessen an erspartem ärger und ev.teuren Rep`s ist die Prüfgebühr doch nen "Lacher"
Falls der Händler bei dem ihr kaufen wollt was dagegen hat, kann man sich ja schon was dabei denken!

Fjordrocker

fuzzy am 22 Mär 2011 23:31:03

hier will keiner Geld ausgeben, sondern wir diskutieren hier ein Thema.
Generell ist Dein Tipp nicht schlecht, aber...... nur nicht für den Aufbau und das Zubehör.
Da hilft dann nur ein Gutachter für Wohnmobile und selbst das ist gut angelegtes Geld und wie ich schon oft geschrieben habe, sind die Kosten dafür u.U. Verhandlungsmasse.

fjordrocker am 23 Mär 2011 22:38:43

Danke fuzzy
bin noch recht neu hier,hab aber wieder was gelernt,

MfG Fjordrocker

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