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Hagelschaden nicht angegeben


lolek233 am 20 Apr 2011 22:56:42

Hallo @ all,

Habe an meinem Wohnmobil einen Hagelschaden auf dem Dach festgestellt ( mindestens 100 Dellen mit bis zu 2 cm Durchmesser). Habe das Fahrzeug vor 4 Wochen als Jahreswagen bei einem Händler gekauft. Auf Fragen zu bestehenden Schäden wurde nur ein reparierter Schaden im oberen Heckbereich angegeben( ist nichts mehr zusehen). Übrigens hat es in den letzten 4 Wochen nicht gehagelt !


Was soll ich jetzt machen? :roll:

lolek

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Gast am 20 Apr 2011 23:01:55

Hast du dir das Mobil vor dem Kauf nicht angesehen :?:

Gast am 20 Apr 2011 23:06:45

Hallo,

1. was steht im Kaufvertrag?
2. kontaktiere hier im Forum "mückenstürmer" (ist Fachanwalt für Womo namens Dähn in Bad Hersfeld)

grüße klaus

Anzeige vom Forum


lolek233 am 20 Apr 2011 23:08:07

Kletter doch nicht auf ein 3 Meter hohes Mobil. Am Alkoven und den Seiten war kein Schaden.

lolek

Tipsel am 20 Apr 2011 23:54:23

Der Händler hat dich übern Tisch gezogen.
Der Deutsche Wetterdienst kann dir bestätigen, dass es nicht gehagelt hat. Andernfalls könntest du nämlich den Schaden abrechnen. Wäre nicht schlecht :wink: denn so ein Hagelschaden bringt locker je nach Fahrzeug und Dellen 3-6.000 Euro.

Ich gehe davon aus, dass der Händler oder der Vorbesitzer (oder beide gemeinsam :eek: :wink: ) den Hagelschaden bereits abgerechnet hat und das Auto unrepariert verkauft hat. Somit ist ein evtl. in Zukunft entstehender Hagelschaden nicht mehr abrechenbar.

Ich würde auch einen Anwalt einschalten, oder das Fahrzeug versuchen zurück zu geben, wenn du es so nicht behalten willst.

Molle1 am 21 Apr 2011 05:59:41

Ich würde erst mal mit dem Händler reden und wenn der den Schaden noch nicht abgerechnet hat, dann kannst du dir überlegen ob dich der Schaden auf dem Dach stört oder nicht. Oder ob du die paar tausender so einsteckst.
Habe für meinen auch fast 6000.-Euro bekommen. Die Dellen auf dem Dach stören mich nicht.
Reinhard

hast29 am 21 Apr 2011 08:16:09

Erst den Händler fragen ob der Schaden abgerechnet wurde.

Wenn der Schaden abgerechnet wurde und dir nicht gesagt wurde das das Fahrzeug einen Hagelschaden hat, dann Wandlung...??? Dann wurdest du ja getäuscht. Hast dann auch das Problem wenn mal so richtig was am Dach ist...wenn du ne Rechtschutz hast, dann auf alle Fälle einen Anwalt kontaktieren und Fragen was du machen sollst...

Wenn der Schaden nicht abgerechnet wurde, dann kannst du ihn beim nächsten Hagel abrechnen....

Übrigens, die Versicherung kann dir auch sagen ob für dein Fahrzeug bereits eine "Hagelabrechnung" erfolgt ist. Das wäre vielleicht der beste Weg.

fender am 21 Apr 2011 08:19:07

Hallo lolek,
der Händler hätte Dir, beim Kauf, den Hagelschaden offenlegen müssen -
das sehe ich auch so.

Aber Deine Aussage irritiert mich:

"Kletter doch nicht auf ein 3 Meter hohes Mobil. Am Alkoven und den Seiten war kein Schaden."

Wenn ich mir etwas kaufe, und sei es im Supermarkt ein Stück Käse,
schaue ich mir das Ding schon an - Verfallsdatum, äußere Erscheinung,
Schimmelbildung, ist die Verpackung in Ordnung, usw. - aber wenn ich mir etwas hochwertiges, wie ein Wohnmobil anschaffe, dann schaue ich noch genauer hin (auch auf das Dach).
Du gehst m.E. ganz schön fahrlässig mit Deinem Geld um, oder?

Nichts für ungut, aber ein bisschen musst Du Dich schon an Deine eigene Nase fassen.

Schöne Ostern - Henry

fuzzy am 21 Apr 2011 08:24:07

lolek233 hat geschrieben:Kletter doch nicht auf ein 3 Meter hohes Mobil. Am Alkoven und den Seiten war kein Schaden.

lolek


tja, dumm gelaufen hättest Du mal machen sollen, jetzt kommt es drauf an was im Kaufvertrag steht !

babsi64 am 21 Apr 2011 08:40:41

Guten morgen,

ehrlich gesagt, wir haben beim Kauf unseres WoMos auch nicht aufs Dach geschaut. War unser erstes Mobil und wir sind gar nicht auf den Gedanken gekommen, dass da was sein könnte. (Bestimmt Unerfahrenheit)
Beim ersten Waschen und Aufstieg auf die Leiter stieg jedoch die Spannung...
Es war aber nix (Gott sei Dank)
Allerdings glaube ich, dass unser Händler so ehrlich gewesen wäre, wenn er es gewusst hätte.

Babsi

kamann am 21 Apr 2011 08:52:52

hallo:
bevor man von größeren summen für einen hagelschaden bei gutachterabrechnung träumt: erst mal im versicherungsvertrag nachlesen was es dabei gibt. viele hochgelobte versicherungen haben dafür ihre
summen auf 200 euro pto quadratmeter begrenzt. und zahlen nur im rep.-fall die volle summe.
in diesem sinne frohe ostern

Gast am 21 Apr 2011 09:09:16

Die Möglichkeit das der Händler den Hagelschaden auch nicht bemerkt hat, besteht auch. Denn die Werkstatt und der Verkauf arbeiten nicht imemr bestens zusammen. Teilweise sind das sogar getrennte Firmen in der Firma!
D.h. z.B. Die Werkstatt hat bei der Aufbereitung schon mitbekommen das ein Hagelschaden da war, aber der Verkauf wurde nicht informiert, da man dachte er weiß es schon.

Nicht gleich zum Anwalt rennen. Zum Händler gehen mit diesem sprechen. Eventuell wurde der ja vom Vorbesitzer über den Tisch gezogen?

Wenn das Gespräch negativ verlauft, auf jeden Fall irgend was schriftlich aufsezten und bestenfalls mit Zeugen in den Brifkasten des Händlers einwerfen! Das mit dem Anwalt hat i.R. immer etwas Zeit.
Wenn man sich das BGB zu Gemüte führt, kann man den Händler i.R. auch so überzeugen zumindest einem Vergleich zuzustimmen.

Falls der Schaden schon mal abgerechnet wurde, dann hat der Händler ziemlich schlechte Karten, wenn dies nicht im Kaufvertrag niedergeschrieben wurde :!: Und das weiß fast jeder Händler!

Jörg

farmerj am 21 Apr 2011 09:28:08

Für mich ist das ein offensichtlicher Schaden, den du bei einer genauen Sichtprüfung hättest sofort erkennen können..................

von daher bin ich im Gegensatz zu manch anderen hier nicht der Meinung, dass dich der Händler über den Tisch gezogen hat.......

wenn ich mir ein Auto kaufe, das einen z.B. einen unreparierten Frontschaden hat, muss mir das Händler auch nicht extra sagen..das kann ich sehen...

ich find das ehrlich gesagt nicht in Ordnung, wenn immer gleich die Händler als "Betrüger" hingestellt werden......obwohl es sich um einen offensichtlichen Schaden handelt....

Ich glaub nicht, dass du da viele Chancen auf Preisminderung oder so hast.

Ist aber meine persönliche Meinung...

warzup am 21 Apr 2011 09:42:05

Ich finde das schon ziehmlich krass ...

Das Fahrzeug inklusive Dach nicht ausreichend begutachten wollen und anschließend den Händler dafür verantwortlich machen, dass er einen Schaden verschwiegen hat und ihm somit Vorsatz unterstellen.

Hier meine persönliche Meinung dazu:

1. Vom einem vertrauenswürdigen Händler (kann man auf Anhieb nicht immer erkennen) erwarte ich, dass solche Schäden offengelegt werden.
2. Weil ich grundsätzlich Jedem misstraue überzeuge ich mich lieber persönlich vom Zustand des Fahrzeugs und nehme am besten noch einen "Profi meines Vertrauens" mit.
3. Den Gang zum Anwalt kannst Du Dir meiner Meinung nach sparen. Der Mangel ist offensichtlich und hätte bei genauem Hinsehen von Euch erkannt werden können.


Ich würde das vertrauensvolle Gespräch mit dem Händler suchen und auf eine gütliche Einigung hoffen.

Gast am 21 Apr 2011 10:04:35

lolek233 hat geschrieben:Kletter doch nicht auf ein 3 Meter hohes Mobil. Am Alkoven und den Seiten war kein Schaden.

lolek


so sehe ich das auch. Den Schaden muß der Händler offenlegen; es ist nicht Sache des Käufers nach allem zu suchen und das, was er nicht entdeckt, da hat er eben Pech gehabt.
Ich lege mich beim PKW- Kauf ja auch nicht unter das Auto und schau mir das alles an.
Unser Händler hat uns bei unserem Womo-Kauf jede noch so kleine Macke gezeigt und so sollte das auch sein.
Eine Abwälzung dieses Risikos auf den Käufer ist ja nicht gerade im Sinne des Kaufrechts. Ich würde auch erst mal mit dem Händler reden, wenn der sich querstellt, muß das eben ein Anwalt übernehmen. Sicher ist das blöd gelaufen, das nächste mal ist man klüger, aber dafür kauft man ja beim Händler und nicht von Privat um Sicherheit zu haben.

Beduin am 21 Apr 2011 10:20:22

fionasmama hat geschrieben: es ist nicht Sache des Käufers nach allem zu suchen und das, was er nicht entdeckt, da hat er eben Pech gehabt.
.


In der Praxis läuft das aber meistens, leider! so und nicht anders :(
Bei meiner Verhandlung, da habe ich beim kauf auch "geschlafen" :oops: und dem Händler vertraut :x gings auch um offensichtliche Mängel und wurde abgebügelt :(

warzup am 21 Apr 2011 10:59:42

fionasmama hat geschrieben:
lolek233 hat geschrieben:Kletter doch nicht auf ein 3 Meter hohes Mobil. Am Alkoven und den Seiten war kein Schaden.

lolek


so sehe ich das auch. Den Schaden muß der Händler offenlegen; es ist nicht Sache des Käufers nach allem zu suchen und das, was er nicht entdeckt, da hat er eben Pech gehabt.
Ich lege mich beim PKW- Kauf ja auch nicht unter das Auto und schau mir das alles an.
Unser Händler hat uns bei unserem Womo-Kauf jede noch so kleine Macke gezeigt und so sollte das auch sein.
Eine Abwälzung dieses Risikos auf den Käufer ist ja nicht gerade im Sinne des Kaufrechts. Ich würde auch erst mal mit dem Händler reden, wenn der sich querstellt, muß das eben ein Anwalt übernehmen. Sicher ist das blöd gelaufen, das nächste mal ist man klüger, aber dafür kauft man ja beim Händler und nicht von Privat um Sicherheit zu haben.


Einem Händler (egal ob WoMo oder PKW) ein dermaßen großen Vertrauen entgegenzubringen ist ja schon fast fahrlässig. Vertrauen ehrt - Kontrolle ist besser.
Ein gutes Beispiel ist die Statistik über manipolierte Kilometerstände von Gebrauchtwagen etc.

Gast am 21 Apr 2011 12:02:43

habe mein Womo mit dem ADAC-Mustervertrag verkauft, dort steht mehrfach deutlich drin, dass eine Hagelschaden unbedingt anzugeben ist. Meine, was von Schadenersatz gelesen zu haben.

Das ist wie ein Unfallschaden am PKW, den darf man ja auch nicht verschweigen.

travelrebell am 21 Apr 2011 12:07:01

hallo Lolek merkwürdiges Kaufverhalten bei 36000 Euro für nen Jahreswagen, von Dir wie auch vom Händler wenn die Geschichte stimmt( stell ruhig mal Fotos ein, ) Einen so gravierenden Schaden erkennt man eigentlich an den Übergangen des Aufbaus auch aus Kopfhöhe, es sei denn es wurde teil rep.

Einerseits sagst Du .....ICH kletter doch nicht auf das Dach hoch..... . Anderseits verlangst DU nach Hilfe und Fremde sollen sich für deine Bequemlichkeit Gedanken machen.

Nimm nen Anwalt und tritt vom Kaufvertrag zurück o.ä., der Anwalt wird Dich beraten. Bei 36000 Euro ist der Kostenfaktor vertretbar.

Gast am 21 Apr 2011 13:21:33

Mann o Mann, anscheinend zu Viele hier, die jede Woche ein Womo kaufen :!: :?:
Klar hätte er vorher nachschauen können. Aber wei sieht es meißt in der Praxis aus.
Man schaut sich das x-te Womo an und dann kommts: Der isses, Dann steht dieses Teil total zugeparkt da.
Der Händler bzw. Verkäufer parkt den nicht aus weil er dann erst mal mindestens 30 Womos oder Caravans umparken muss. Keine Möglichkeit aufs Dach zu kommen, weil die Leiter fehlt. Noch nie einen Hagelschaden gehabt, man rechnet nicht damit. Der Händler verspricht alles Mögliche und macht einen seriösen Eindruck.

Nein ein Kaufvertrag ist ein Vertrag in Treu und Glauben. Da ein Hagelschaden aber anzugeben ist, vor allen Dingen wenn dieser versicherungstechnisch abgewickelt wurde, trifft den Threaderöffner eigentlich keine Schuld. Und von Fahlässigkeit zu sprchen ist absolut überheblich! Denn gerade wenn man ein Womo nicht kennt, braucht man mindestens eine gefühlte Woche intensiver Nutzung um die meißten Schwächen zu kennen!

Fazit: Entweder liegt hier ein Mangel des Kaufvertrages vor, oder es ist gar arglistige Täuschung(was ich nicht glaube). Auf jeden Fall ist der Kaufvertrag anfechtbar! Und der Threateröffner hat sehr gute Chancen auch ohne Anwalt einen Neuen Kaufvertrag auszuhandeln oder gar das Fahzeug zu wandeln.

Und bitte nutzt das BGB, damit Ihr nicht andere für vermeintliche Schwächen anmacht oder gleich nach dem Anwalt schreit. Das BGB ist erst mal so ausgelegt, dass das normale Leben von jedem Bürger rechtssicher und ohne rechtlichen Beistand abgewickelt werden kann! Und dieser Fall ist auch nicht außergewöhnlich!

Jörg

Gast am 21 Apr 2011 13:22:17

habe ich was überlesen :?:

--> Link

Das Teil hat noch keinen Kilometer auf der Uhr :?:

wmsnooker am 21 Apr 2011 13:29:40

Wulliwatt hat geschrieben:habe ich was überlesen :?:

--> Link

Das Teil hat noch keinen Kilometer auf der Uhr :?:


ich denk er meint , er ist noch 0 gefahren :)

hast29 am 21 Apr 2011 13:56:16

also Männer, ich finde euch schon recht ungegerecht....

Er fragt was er tun soll und nicht was er falsch gemacht hat, das weiß er mitlerweile selber.....


Ich bleibe dabei, erst mal freundliche Nachfrage beim Händler...und dann sehen wir weiter....
Oder erst ein Anruf bei der Versicherung. Die müßten über die Fahrgestellnummer rausbekommen ob das Fahrzeug einen "abgewickelten" Schaden hat...

Schon mal dran gedacht das das der Händler vielleicht selber nicht wußte???

Fahrzeug ist gekommen, hingestellt, eingeparkt, der ders gewaschen hat verkauft es nicht......alles möglich!!!!

babsi64 am 21 Apr 2011 14:02:36

hast29 hat geschrieben:also Männer, ich finde euch schon recht ungegerecht....

Er fragt was er tun soll und nicht was er falsch gemacht hat, das weiß er mitlerweile selber.....


Ich bleibe dabei, erst mal freundliche Nachfrage beim Händler...und dann sehen wir weiter....
Oder erst ein Anruf bei der Versicherung. Die müßten über die Fahrgestellnummer rausbekommen ob das Fahrzeug einen "abgewickelten" Schaden hat...

Schon mal dran gedacht das das der Händler vielleicht selber nicht wußte???

Fahrzeug ist gekommen, hingestellt, eingeparkt, der ders gewaschen hat verkauft es nicht......alles möglich!!!!


sehe ich auch so. Erst mal alles im Guten versuchen zu regeln, vielleicht klärt sich dabei schon das Ein oder Andere.
Vielleicht berichtet uns der Threaderöffner vom Verhalten den Händlers. Also erst mal abwarten, dann weiter überlegen ob man mit irgendwelchen Kanonen schießt.

L.G.
Babsi

lolek233 am 21 Apr 2011 15:13:43

Hallo @ all,

erstmal Danke für die vielen Kommentare und Meinungen.

Ich habe bei der Besichtigung des Fahrzeugs natürlich innen und aussen alles sorgfältig geprüft, alle Geräte, Fenster Klappen, Türen, Rollos usw. Auf Nachfrage zu bestehenden Schäden wurde nur der reparierte leichte Schaden im oberen Heckbereich angegeben. Ist ja nicht so das ich alles blind gekauft habe. Das Fahrzeug ist innen und aussen sehr gepflegt, sieht aus wie neu.
Werde jetzt mal den Händler kontaktieren.

lolek

fender am 21 Apr 2011 19:43:11

Upps :oops:

Bergbewohner1 am 21 Apr 2011 20:18:45

lolek machst du richtig, erst mal im Guten und wenn es nicht klappt, dann erst Anwalt einschalten.
Es gibt natürlich wieder viele Schlaue hier :!:

Gast am 21 Apr 2011 20:48:44

Waldtroll hat geschrieben:Es gibt natürlich wieder viele Schlaue hier :!:


Natürlich :!: Davon lebt ein Forum doch.

Stell dir mal vor, hier gäbs nur Dumme. :D :D

travelrebell am 21 Apr 2011 21:52:09

auch wenn sich der eine oder andere jetzt aufregt....ich hab für meine Person erheblich "Zweifel" an derPosting- Story. Auch auf das Risiko hin damit falsch zuliegen, deshalb meine stringente Antwort im ersten Post von mir. Die Kiste ist ein geparkter Ausstellungs-Neuwagen o.KM Leistung? Da such ich doch nicht in meinem ersten Einsteigerposting, nach BlaBlaBla im XY-Forum und steh stattdessen sofort beim Händler auf der Matte. Ist schließlich kein Pappenstiel um den es geht...

Und zum Anwalt wenns nicht glatt geht, denn wenn es dies FZG wirklich gibt wie geschildert, ist es ein Ausstellungswagen vom Händler-Hof o. gelaufene Kilometer, ergo stand es bei dem Händlerfuhrpark mit vielen anderen Fzg en, Da der Hagelschaden heftige Dellen am aufweist, müßten bei dem Vorfall auch andere KFZ in Mitleidenschaft gewesen sein, es hagelt selten nur auf ein Womo auf dem HändlerPark. Kaum erklärlich wenn dies der Händler nicht mitbekommen hat. Deshalb erscheint mir die Story ein wenig "spanisch" ... wenn nicht zweifelhaft bzgl. Händlergebarens.

lolek233 am 21 Apr 2011 22:01:08

Hallo travelrebell,

wer keine Ahnung hat, soll einfach seine Klappe halten, sorry ist hart, ist aber so.

Fahrzeug ist 1 Jahr alt, War Mietfahrzeug mit angemessener km-Zahl, Zustand innen wie aussen Top.

Laut Verkäufer nur der leichte reparierte Schaden im Heckbereich(Schrammen), steht auch so im Kaufvertrag.

Wenn Du keine weiterhelfenden Beitrag hast, halte Dich einfach aus dem Thema raus.

lolek

travelrebell am 21 Apr 2011 22:01:27

Waldtroll hat geschrieben:lolek machst du richtig, erst mal im Guten und wenn es nicht klappt, dann erst Anwalt einschalten.
Es gibt natürlich wieder viele Schlaue hier :!:







Einladungen hier


--> Link ':razz:'

travelrebell am 22 Apr 2011 02:25:45

lolek233 hat geschrieben:Hallo travelrebell,

wer keine Ahnung hat, soll einfach seine Klappe halten, sorry ist hart, ist aber so.

Fahrzeug ist 1 Jahr alt, War Mietfahrzeug mit angemessener km-Zahl, Zustand innen wie aussen Top.

Laut Verkäufer nur der leichte reparierte Schaden im Heckbereich(Schrammen), steht auch so im Kaufvertrag.

Wenn Du keine weiterhelfenden Beitrag hast, halte Dich einfach aus dem Thema raus.

lolek


Hast doch 0 Kilometer angegeben in deiner FahrzeugVorstellung, wenn Du falsche Angaben machst brauchst du dich nicht wundern wenn du Kritik erntest. Gerne halte ich meine Klappe für deine Beschäftigungstherapie im Forum....ich glaub die Geschichte eh nur widerstrebend die geschildert wurde- Wenn es doch stimmen sollte, schreib dir deinen mir genannten Rat als Reminder auf den Spiegel, denn eine gehörige Portion Blauäugigkeit und Talent gehört schon dazu quadratmeterweise Schadfläche zu übersehen, als alter Camperhase mit 20 Jahren Erfahrung...oder hab ich mich da auch verlesen...

mueckenstuermer am 22 Apr 2011 14:17:25

Der Händler hat eine erhöhte Untersuchungspflicht. Entweder hat er diese Pflicht nicht erfüllt oder betrogen. In beiden Fällen haftet er.

In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Hagelschaden bei der Übergabe noch nicht vorhanden war, danach der Käufer.

Es kommt jetzt darauf an, so schnell wie möglich durch einen Gutachter feststellen zu lassen, wie alt dieser Schaden sein dürfte. Anhand der Witterungsspuren kann man da oft gute Aussagen machen. Ist die Kiste erst einmal gewaschen, wird es schon schwieriger; unabhängig von der Beweislastverteilung.

m.

zeus am 22 Apr 2011 14:26:07

travelrebell hat geschrieben:
lolek233 hat geschrieben:Hallo travelrebell,

wer keine Ahnung hat, soll einfach seine Klappe halten, sorry ist hart, ist aber so.

Fahrzeug ist 1 Jahr alt, War Mietfahrzeug mit angemessener km-Zahl, Zustand innen wie aussen Top.

Laut Verkäufer nur der leichte reparierte Schaden im Heckbereich(Schrammen), steht auch so im Kaufvertrag.

Wenn Du keine weiterhelfenden Beitrag hast, halte Dich einfach aus dem Thema raus.

lolek


Hast doch 0 Kilometer angegeben in deiner FahrzeugVorstellung, wenn Du falsche Angaben machst brauchst du dich nicht wundern wenn du Kritik erntest. Gerne halte ich meine Klappe für deine Beschäftigungstherapie im Forum....ich glaub die Geschichte eh nur widerstrebend die geschildert wurde- Wenn es doch stimmen sollte, schreib dir deinen mir genannten Rat als Reminder auf den Spiegel, denn eine gehörige Portion Blauäugigkeit und Talent gehört schon dazu quadratmeterweise Schadfläche zu übersehen, als alter Camperhase mit 20 Jahren Erfahrung...oder hab ich mich da auch verlesen...
Ich habe in der Beschreibung gelesen, dass er erst 0 km selbst gefahren hat. Bitte nicht aufregen, erst richtig lesen

Gast am 22 Apr 2011 15:54:22

zeus hat geschrieben:ch habe in der Beschreibung gelesen, dass er erst 0 km selbst gefahren hat. Bitte nicht aufregen, erst richtig lesen


Das "selbst gefahren" hat er erst am 22.04 hinzugefügt. Stand vorher nicht da. Hatte mich auch gewundert.
Aber bevor sich alles hier wieder hochschaukelt, lass ihn doch erst mal mit seinem Händler sprechen.
Jeder hat seine Meinung und die sollte man auch respektieren.
So, oder so :!:

Nur sollte man, wenn man etwas schreibt, vorher überlegen, WIE man es schreibt.

Da trennt sich nämlich die Spreu vom Weizen.

Schöne Osterfeiertage.

wmsnooker am 22 Apr 2011 16:16:39

Wulliwatt hat geschrieben:
zeus hat geschrieben:ch habe in der Beschreibung gelesen, dass er erst 0 km selbst gefahren hat. Bitte nicht aufregen, erst richtig lesen


Das "selbst gefahren" hat er erst am 22.04 hinzugefügt. Stand vorher nicht da. Hatte mich auch gewundert.
Aber bevor sich alles hier wieder hochschaukelt, lass ihn doch erst mal mit seinem Händler sprechen.
Jeder hat seine Meinung und die sollte man auch respektieren.
So, oder so :!:

Schöne Osterfeiertage.


sag ich doch, hab ich aber am 21.04. schon so verstanden :wink: :D
sorry
ich drück die Daumen, er wird es schon geregelt kriegen :)

Gast am 06 Jul 2011 23:42:44

mueckenstuermer hat geschrieben:In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Hagelschaden bei der Übergabe noch nicht vorhanden war, danach der Käufer.

grundfalsch wie nur was! das ist die Regelung für Gewährleistungsansprüche. Hagel fällt nicht unter Garantie, sondern ist vergleichbar mit Unfallschäden. Der Händler hat hier überhaupt nichts zu beweisen. Wenn Wochen nach dem Kauf der Kunde antrabt und plötzlich einen Hagelschaden reklamiert, hat er zu beweisen. Das ist eine uralte Regelung aus dem Zivilprozeßrecht. Wer sich einer Forderung "berühmt" - so heißt es wirklich -, hat diese zu beweisen.
Für solche Fälle wie die Gewährleistung hat es nach und nach Änderungen zugunsten der Käufer gegeben. Sind diese Fälle nicht im Gesetz geregelt (z.B. die dem Käufer zugute kommende Vermutung, ein Schaden habe innerhalb der ersten sechs Monate ab Werk bestanden), verbleibt es bei der Regelung der ZPO.
Wer da noch den Tip gibt "rechne mal beim nächsten Hagel ab", rät übrigens zu einem Betrug. Wer seiner Versicherung nämlich im Schadensfall einen Vorschaden verschweigt, begeht einen Betrug und verliert natürlich den Anspruch auf jede Leistung. Ist z.B. nur der Alkoven durch Hagel beschädigt und beim nächsten Mal das ganze Mobil, führt das Verschweigen des Vorschadens zur Leistungsfreiheit für den ganzen Schaden, auch wenn unstreitig der größere Teil wirklich erst beim zweiten Hagel entstanden ist.
Jetzt fehlt ja nur noch der Tip "ach nimm doch nen Schwager mit, und sag ihm was er gehört haben soll."

hast29 am 07 Jul 2011 08:01:47

@ lolek

gibt es schon was neues????

rinto am 07 Jul 2011 10:02:11

Hallo Andreas24106,

leider ist Deine Ansicht rechtsirrig- und verwende bitte nicht gleichbedeutend die Begriffe Gewährleistung und Garantie.

Wie m. richtig ausgeführt hat, unterliegt dem gewerblichen Händler eine Untersuchungspflicht ( an die die Rspr. übrigens hohe Anforderungen stellt).

Weiterhin ist im KV offensichtlich von Hagelschäden keine Rede; damit ist der KV in diesem Punkt objektiv falsch: entweder hat der Händler seiner Untersuchungspflicht nicht genüge getan oder den Schaden arglistig verschwiegen.

Damit hätte allerdings auch er - der Händler - zu beweisen, dass der Schaden bei der Übergabe noch nicht vorgelegen hat. Auch ein (verschwiegener ) Unfallschaden stellt einen Sachmangel dar mit den sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen und Fragen der Beweislast.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Rallamann am 07 Jul 2011 12:40:18

mueckenstuermer hat geschrieben:Der Händler hat eine erhöhte Untersuchungspflicht. Entweder hat er diese Pflicht nicht erfüllt oder betrogen. In beiden Fällen haftet er.......

m.


Hallo zusammen,

genau das hat mir letztens ein Händler im Verkaufsgespräch erzählt :wink: , deswegen würde er alles genaustens untersuchen :!:

knauserich am 07 Jul 2011 13:15:40

lolek233 hat geschrieben:Hallo @ all,

Habe an meinem Wohnmobil einen Hagelschaden auf dem Dach festgestellt ( mindestens 100 Dellen mit bis zu 2 cm Durchmesser). Habe das Fahrzeug vor 4 Wochen als Jahreswagen bei einem Händler gekauft. Auf Fragen zu bestehenden Schäden wurde nur ein reparierter Schaden im oberen Heckbereich angegeben( ist nichts mehr zusehen). Übrigens hat es in den letzten 4 Wochen nicht gehagelt !


Was soll ich jetzt machen? :roll:

lolek


wenn der Wagen schon 4 Wochen in Deinem Besitz ist , dann sollst Du dem händler erst einmal beweisen das der Schaden schon bei Übergabe war. Der Schaden kann ja auch in den letzten 4 Wochen entstanden sein...

haballes am 07 Jul 2011 13:52:54

:oops: Jetzt ist es schwer mit beweisen.

Damit so etwas den nachfolgenden Forianern nicht passiert, wichtig ist es, sich das gesamte WOMO anzusehen. Und zwar von allen Seiten. Dazu gehört Dach und Boden. Ein guter Dealer hat Grube und Leiter.
Alles fotografisch dokumentieren, eine zweite Person dabei haben.

Mein Dealer hat bei der Übergabe bei der Markisenvorführung die Teleskopstange leicht in die Seitenwand geschrabbelt. Auch wenn ich ihn dafür nicht onduliert habe, (es gab dann Beigaben) habe ich es dokumentiert.
Sollte, was ich nicht hoffe, das Fahrzeug mal gewandelt werden müssen, würde ich dafür den Abzug bekommen.

Mensch Leute, ihr kauft da für viel Geld. Lasst euch nicht immer von dem Neuen und der Größe blenden. Nehmt euch Zeit. Das ist kein Bofrostwagen. Das Ding soll die Freizeit bereichern und da ist Optik wichtig, weil man sonst ständig nur auf die Macken guckt.

dieter2 am 07 Jul 2011 15:01:11

knauserich hat geschrieben:
lolek233 hat geschrieben:wenn der Wagen schon 4 Wochen in Deinem Besitz ist , dann sollst Du dem händler erst einmal beweisen das der Schaden schon bei Übergabe war. Der Schaden kann ja auch in den letzten 4 Wochen entstanden sein...


Das ist doch eigendlich Wurscht.

Entweder der Hagelschaden ist abgerechnet,dann hat der Händler ein Problem.
Oder der Hagelschaden ist nicht abgerechnet und es hat nicht gehagelt,hat der Händler auch ein Problem
Oder der Hagelschaden ist nicht abgerechnet,es hat gehagelt,dann rechnet der Käufer eben mit der VS ab.

Dieter

hast29 am 07 Jul 2011 15:08:26

dieter2 hat geschrieben:
knauserich hat geschrieben:
lolek233 hat geschrieben:wenn der Wagen schon 4 Wochen in Deinem Besitz ist , dann sollst Du dem händler erst einmal beweisen das der Schaden schon bei Übergabe war. Der Schaden kann ja auch in den letzten 4 Wochen entstanden sein...


Das ist doch eigendlich Wurscht.

Entweder der Hagelschaden ist abgerechnet,dann hat der Händler ein Problem.
Oder der Hagelschaden ist nicht abgerechnet und es hat nicht gehagelt,hat der Händler auch ein Problem
Oder der Hagelschaden ist nicht abgerechnet,es hat gehagelt,dann rechnet der Käufer eben mit der VS ab.

Dieter


..sehe ich auch so...


und dann mal zu richtig gucken:
Wir haben auch einen leichten Hagel auf dem Dach...
DAs siehst du nur wenn du aus dem Obergeschoss leicht Schräg über den Wagen guckst...der Vorbesitzer hat nicht abgerechnet....

Was ich damit nur sagen will...du kannst noch so gut und richtig gucken...und immer mal was gar nicht sehen....

knauserich am 07 Jul 2011 17:12:08

mueckenstuermer hat geschrieben:
In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Hagelschaden bei der Übergabe noch nicht vorhanden war

m.


wenn der Händler eine Übernahmebescheinigung vom Kunden hat - wo der Mangel nicht festgehalten wurde - ist er fein raus.

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