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fahrradträger am WoMo plus Anhänger verboten


oven-alk am 24 Mai 2011 00:04:20

Hallo,
bin etwas verunsichert, da ein Freund behauptete, dass ein Fahrradträger, der hinten am Wohnmobil angebracht ist und raussteht in Verbindung mit einem angekuppelten Anhänger verboten sei.
Stimmt das?
Wenn doch genug Platz -auch in engsten Kurven- ist, was spricht dagegen?

Carsten

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brawo1 am 24 Mai 2011 00:17:56

Nichts spricht dagegen.

haasi am 24 Mai 2011 08:37:22

Hallo

dein Fahrradträger ist lediglich ein Anbauteil und hat keinerlei Auswirkungen auf den mitgeführten Hänger.

Somit spricht nix dagegen.

Anzeige vom Forum


warzup am 24 Mai 2011 13:37:59

Doch ...

wenn der Fahradträger auf der Anhängerkupplung angebracht ist ...

:D :D :D

haasi am 24 Mai 2011 13:44:36

...dann kann er aber keinen anhänger dran machen

warzup am 24 Mai 2011 13:50:40

Mit nem ordentlichen Tampen geht das schon, wenn man will ...

Gast am 24 Mai 2011 16:21:11

warzup hat geschrieben:Doch ...

wenn der Fahradträger auf der Anhängerkupplung angebracht ist ...

:D :D :D


:kuller:

HandyCleo am 24 Mai 2011 17:24:19

Das hängt in der Tat davon ab, wo der Träger genau angebracht ist!

Für die AHK ist ein gewisser Raumbedarf in der STVZO vorgeschrieben, ist der nicht vorhanden, dann ist diese Kombination nicht möglich!

Genaues kann aber nur im Einzelfall z.B. der TÜV entscheiden.

André

meitemark am 24 Mai 2011 21:40:03

Hallo,
bei mir steht im Fahrzeugschein,

“vor Fahrt a: offent. Str. Benutzung d.
Transp.-plattf. nur ohne Anhängerbetr. Zul.“

Entweder Fahrräder oder Anhänger ist doch möglich. Ich
denke es hat damit zu tun, dass der Radträger, der an der
Anhängerkupplung teilweise abgestützt ist, bis 50 Kg.
belastet werden darf. Die Stützlast ist auch 50 Kg. und
bei Benützung beider könnte diese überlastet werden.

brawo1 am 24 Mai 2011 22:37:22

oven-alk hat geschrieben:Hallo,
bin etwas verunsichert, da ein Freund behauptete, dass ein Fahrradträger, der hinten am Wohnmobil angebracht ist und raussteht in Verbindung mit einem angekuppelten Anhänger verboten sei.
Stimmt das?
Wenn doch genug Platz -auch in engsten Kurven- ist, was spricht dagegen?

Carsten


Bei meiner Antwort, dass nichts dagegen spricht, bin ich davon ausgegangen, dass der Fahrradträger, wie im Eingangsposting geschrieben, am Wohnmobil, also an der Heckwand angebracht ist. Das ist für mich die normale Befestigungsart für einen Fahrradträger.

Gast am 25 Mai 2011 08:20:08

brawo1 hat geschrieben:Bei meiner Antwort, dass nichts dagegen spricht, bin ich davon ausgegangen, dass der Fahrradträger, wie im Eingangsposting geschrieben, am Wohnmobil, also an der Heckwand angebracht ist. Das ist für mich die normale Befestigungsart für einen Fahrradträger.



absolut !
:gut:

Gast am 25 Mai 2011 10:39:55

meitemark hat geschrieben:Transp.-plattf. nur ohne Anhängerbetr. Zul.“


Moin,

eine Transport Plattform kann man doch nicht mit einem Fahrradträger vergleichen, der normalerweise an der Heckwand des Womos befestigt ist.


Also, Fahrradträger UND Anhänger :!:

fr33rid3r am 25 Mai 2011 10:46:13

Zur Not lieber beim TÜV nachfragen!

Die beseitigen alle Unsicherheiten und ihr könnt sorglos in den Urlaub fahren.

Besser, als irgendwo angehalten zu werden und eine Anzeige zu bekommen...

oven-alk am 25 Mai 2011 11:02:35

Also,
der Heckträger ist weit oben am Heck des Wohnmobils angeschraubt.
Die AHK ist weiter unten.
Wenn der Anhänger (Bootstrailer) dran ist, ist genug Platz zum Rangieren. Im Fahrzeugschein steht auch nichts besonderes.

Warum also zum Tüv?

Oder was steht in der STVZO?

Danke und
Carsten

brawo1 am 25 Mai 2011 11:21:16

fr33rid3r hat geschrieben:Zur Not lieber beim TÜV nachfragen!

Die beseitigen alle Unsicherheiten und ihr könnt sorglos in den Urlaub fahren.

Besser, als irgendwo angehalten zu werden und eine Anzeige zu bekommen...


Da brauche ich nicht beim TÜV nachfragen, das sagt mir mein hoffentlich gesunder Menschenverstand.

fr33rid3r am 25 Mai 2011 11:23:52

Wenn du dir sicher bist, warum fragst du dann :?: Das versteh ich nicht so ganz :?:

Ich weiss es nicht sicher und würde lieber dort fragen, wo man es wissen MUSS, bevor es ggf. teuer wird.

brawo1 am 25 Mai 2011 11:40:19

Er ist sich nicht sicher, ein Bekannter hat ihn unsicher gemacht. Er brauchte halt noch von anderen Bestätigungen und jetzt scheint er keine Bedenken mehr zu haben.

dieter2 am 25 Mai 2011 12:26:20

Wenn der Hänger mit Ladung in allen Situationen Platz hat,drann lassen.

Mehr verlangt das Gesetz auch nicht.

Dieter

Gast am 25 Mai 2011 13:56:30

brawo1 hat geschrieben:
Da brauche ich nicht beim TÜV nachfragen, das sagt mir mein hoffentlich gesunder Menschenverstand.



...so isses... :!:

Gast am 25 Mai 2011 13:59:06

fr33rid3r hat geschrieben: und würde lieber dort fragen, wo man es wissen MUSS, bevor es ggf. teuer wird.



...das wird nicht so einfach sein :D

da kann eventuell ein Bäcker mehr wissen als ein sogenannter Experte :D :D :D

tobi02 am 25 Mai 2011 18:54:34

Hab ich auch gemacht. Fahrradträger + Hänger. Der hat sogar ein recht kurzes Zugrohr. Ich hab einfach die äusserste Schiene für die Fahrräder gegen ein ALU-Quadratrohr getauscht das mit dem Rahmen des Fahrradträgers bündig an der Seite abschliesst. So kann ich trotz Fahrrad und Träger den Hänger voll eiinschlagen. Das reicht!
Punkt.

Bergbewohner1 am 25 Mai 2011 20:59:44

fr33rid3r hat geschrieben:Zur Not lieber beim TÜV nachfragen!

Die beseitigen alle Unsicherheiten und ihr könnt sorglos in den Urlaub fahren.

Besser, als irgendwo angehalten zu werden und eine Anzeige zu bekommen...

oder die Merkel :kuller:

giovannibastanza am 06 Sep 2011 15:56:43

Hallo, gesunder Menschenverstand sagt garnichts.
Wenn dem so wäre gäbe es keine unterschiedlichen Bewertungen einer Sache .
Es wurde hier schon auf Stützlast getippt.
Wenn die Stützlast und der Träger die Hinterachslast überhöhen ist auf jedenfall diese Kombination nicht gut.
Der Tipp beim TÜV nachzufragen ist zur Absicherung n.m.M. nie verkehrt , zumal die Leute meistens sehr freundlich sind. Jedenfalls in Norddeutschland.
Giovanni.

dieter2 am 06 Sep 2011 17:56:51

Die Stützlast hat ja wohl mit den Fahradträger überhaupt nichts zu tün.

Der Faradträger ist nur eine normale Ladung des Womos.
Stützlast ist nur die Last die auf der Anhängerkuplung liegt.

Und das die Achlast nicht überschritten werden darf ist doch sowieso klar.

Die Anhängergabel muß einen festgelegten Freiraum haben,mehr nicht.
Und ich kann mir nicht vorstellen das der Radelträger den Freiraum einengt.

Dieter

BOWO am 06 Sep 2011 18:06:46

Meine Freund waren mit Leihmobil auf Tour und hatten einen Anhänger für den Roller dran. Beim Rangieren rückwärts passierte es dann: Er hat so stark eingelenkt, dass der Hänger das Rücklicht berührt und geschreddert hat. :eek:
Ich stelle mir jetzt vor, da wäre am Heck noch ein Fahrradträger ausgeklappt und beladen gewesen, dann dürfte ja wohl statt des Rücklichtes zuerst der Träger gegen die Wand gedrückt werden. Eine unschöne Vorstellung. :?

Daher halte ich es durchaus für möglich, dass bei ausgeklappten Fahrradträger der Freiraum für manche Hänger zu gering ist. Ob es da gesetzliche Vorgaben gibt ?

jottweebee am 06 Sep 2011 18:24:03

BOWO hat geschrieben: Beim Rangieren rückwärts passierte es dann: Er hat so stark eingelenkt, dass der Hänger das Rücklicht berührt und geschreddert hat. :eek:


Das passiert mit jedem Anhänger beim Rückwärtsfahren, wenn zu stark eingeschlagen wird.
Ob mit Fahrradträger oder nicht.

Bei einer kurzen Anhängerdeichsel kann bei Kurvenfahrt der Anhängeraufbau gegen den Fahrradträger stoßen. Dass das nicht passiert, dafür ist der allein der Fahrer verantwortlich.
Entweder lange Deichsel oder kein starkes Einschlagen der Lenkung; oder vorher abhängen!

BS-Loewe am 06 Sep 2011 21:56:12

Hallo,
bei Fiedler, Bremerhaven gibt es für den Roller-/Fahrradträger spezielle Halter mit Stahlkröpfung, ermöglicht die gleichzeitige Nutzung von Träger und Anhängevorrichtung.
Hier ein Bild mit Roller, Fahrrad und Bootsanhänger

[url][URL=https://www.wohnmobilforum.de][/url][/url]


Uwe

petermann am 06 Sep 2011 22:05:51

BS-Loewe hat geschrieben:Hallo,
bei Fiedler, Bremerhaven gibt es für den Roller-/Fahrradträger spezielle Halter mit Stahlkröpfung, ermöglicht die gleichzeitige Nutzung von Träger und Anhängevorrichtung.
Hier ein Bild mit Roller, Fahrrad und Bootsanhänger

[url][URL=https://www.wohnmobilforum.de][/url][/url]


Uwe



mit dem Foto sollte die eingangsfrage Beantwortete sein .


Peter

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