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Sitzplätze im WoMo ohne Sicherheitsgurt


Elke und Robert am 15 Jun 2005 14:59:21

Hallo an alle,
wir haben uns letzte Woche ein WoMo gekauft. Nun meine Frage: Im KFZ-Brief steht 6 Sitzplätze. Es sind allerdings nur 4 Sicherheitsgurte (einschl. Fahrerraum) vorhanden. Die rückwärtsfahrenden Personen können sich also nicht anschnallen. Ist dies gesetzlich in Ordnung, oder müssen Sicherheitsgute nachträglich angebracht werden, um 6 Personen befördern zu dürfen?
Danke für Eure Antworten.

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Gast am 15 Jun 2005 15:02:48

Rein gesetzlich ist das so schon ok. Wenns denn ein älteres Teil ist.

Würde allerdings so ohne Gurt zu sitzen immer ein ungutes Gefühl haben.

kaeferl am 15 Jun 2005 20:32:28

Rückwärtsgerichtet machen Gurte gar keinen Sinn (bringen null Nutzen), daher auch wohl keine Gurte.

LG
Vreni

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Gast am 15 Jun 2005 20:39:57

Es sei denn man fährt Rückwärts... :D :D :D

[Admin] am 15 Jun 2005 21:05:11

es kommt ganz allein auf das Baujahr des Fahrzeuges an.

IngolfSW am 15 Jun 2005 22:51:24

Bei mir stehen auch 6 Personen drin und 4 mal Rollgurte.
Die anderen beiden sind Beckengurte und mußten von mir unter den Polstern ausgegraben werden.
Also hinter oder unter den Polstern :)

Jambo45 am 16 Jun 2005 19:48:55

Hi,

bis vor 2 Jahren wurden Sitze entgegen der Fahrtrichtung noch eingetragen, sofern sie eine ausreichende bauliche Absicherung nach vorn und insbesondere eine Prallfläche für den Kopf hatten.

Seitliche Sitze wurden bis dahin ebenfalls eingetragen, aber nur die mit Prallfläche nach vorn. Auf einer Längssitzbank war das immer nur der eine Platz am vorderen Ende. Das gibt es heute nicht mehr, teils aus gutem Grund.

Bei guter Form und Stabilität ist der Sitz entgegen der Fahrtrichtung eigentlich der sicherste, wenn man irgendwo auffährt. Dass Gurte dort keine Wirkung haben, stimmt nicht generell. Nach dem Aufprall wird der Körper wieder zurück geschleudert und landet, ohne Dreipunktgurt, mit dem Kopf auf dem Tisch.

Wenn dir aber jemand anderer hinten drauf fährt, wird dein Körper, relativ zum Fahrzeug, nach hinten beschleunigt. Da würde ein Gurt auch entgegen der Fahrtrichtung, extrem vorteilhaft sein. Ebenso, wenn das Fahrzeug umkippt. Man schießt nicht völlig entfesselt durch den Innenraum und verletzt sich weniger stark.

Beckengurte bringen da fast nichts, da der Oberkörper klappmessermäßig auf Tisch oder Knie schlägt. Die Hüfte wird extrem belastet und bricht, man verletzt sich trotz Gurt schwer.

Im Wohnmobil kann man diese Folgen etwas gelassener sehen als im PKW, da man mit höherer Masse unterwegs ist und vom normalen Impuls dann prozentual weniger abbekommt. Es sei denn man legt sich mit einer Mauer oder einem Bus an.



Jambo

Hannelore am 16 Jun 2005 20:53:23

Hallo Jambo 45,

es gibt auch heute noch Reisemobile, welche mit Sitzbänken längs zur Fahrtrichtung gebaut werden und für den Personentransport zugelassen sind. Gurte sind hier nicht vorgeschrieben und machen auch keinen Sinn. Im Fall der Fälle bietet nur die Rückseite des Fahrer- bzw. des Beifahrersitzes einen gewissen Schutz. Trotz dieses Mankos werden diese WoMo immer noch für den Transport von vier Personen zugelassen.

Liebe Hannelore

suelzlaber am 17 Jun 2005 13:03:42

Ich habe nochmal mit dem TÜV, ADAC und Polizei telefoniert weil mich das auch sehr interessiert.
Ich habe 6 Plätze eingetragen davon 4 in Längsrichtung ohne Gurt obwohl meiner Baujahr 1996 ist. Ab Baujahr 1992 müssen diese Plätze, wie hier im Forum schon mehrfach erwähnt mit Gurten ausgestattet sein (Ob die was bringen sei mal dahingestellt). Bei meinen Telefonaten ist heraus gekommen dass bei meiner Eintragung damals Fehler gemacht wurden weil das zu dem Zeitpunkt schon nicht zulässig war. Die Sitzbänke kann ich aber benutzen weil die, wie gesagt, eingetragen sind. Die Polizei schaut nur nach was im Schein eingetragen ist.

Der TÜV-Ingenieur meinte noch dass bei der Geschwindigkeit und mit Womo's Unfälle äußerst selten seien und bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h keine grossen Schäden zu erwarten sind !!! Das ist natürlich Schwachsinn und wurde schon viel und ausreichend von diversen Gremien diskutiert.

Wenn ich mir vorne einen doppelten Beifahrersitz einbaue und den vom TÜV abnehmen lasse würde der Eintragefehler korrigiert

Hannelore am 17 Jun 2005 15:41:02

Hallo,

eine bekannte bekannte Firma baut in Bad Waldsse ein WoMo mit zwei Sitzbänken vìs a`vis in Längsrichtung. Diese Sitzbänke verfügen -wie bereits gepostet- über keinerlei Rückhaltesysteme. Im Fahrzeug dürfen vier Personen befördert werden. Ich glaube kaum, dass dieses Firma über eine Ausnahmegenehmigung verfügt, nur weil der Firmenname mit H beginnt.

Liebe Hannelore

ramsi am 17 Jun 2005 18:25:02

ich bin gegen gurte im wohnbereich.mann sollte sich nicht an etwas binden was bei einem schweren unfall sowiso daherfliegt.

suelzlaber am 17 Jun 2005 18:37:50

Hannelore hat geschrieben:Hallo,

eine bekannte bekannte Firma baut in Bad Waldsse ein WoMo mit zwei Sitzbänken vìs a`vis in Längsrichtung. Diese Sitzbänke verfügen -wie bereits gepostet- über keinerlei Rückhaltesysteme. Im Fahrzeug dürfen vier Personen befördert werden. Ich glaube kaum, dass dieses Firma über eine Ausnahmegenehmigung verfügt, nur weil der Firmenname mit H beginnt.

Liebe Hannelore


Boah ey wer hat Recht ? Wer kennt sich aus ? Fragen über Fragen :wall:

spiti01 am 20 Jun 2005 00:49:48

Bei unserem 2004er Carthago Chic ist ebenfalls ein Sitzplatz auf der Längsbank ohne Gurt eingetragen.
Das geht also nicht nur bei der 4ma mit dem großen H, sondern ist völlig legal.

Grüßli..spiti

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