lonsome am 30 Jun 2011 23:14:27 Hallo,
heute habe ich einen netten Brief vom Landratsamt bekommen. Ich habe mit meinem Womo in einem Wiesenbrüterschutzgebiet geparkt, wohlgemerkt nicht auf einem gesperrte Weg oder Gebiet, sondern an einer Stelle, an der viele Autos fahren, Traktoren mit Anhänger usw.. Es wird auch nicht moniert, dass ich mich auf einem nicht erlaubten Weg befunden habe. Begründung vielmehr: "Durch das Abstellen eines Wohnwagens, ist für die bedrohten Vogelarten eine erhebliche Störeinwirkung nicht auszuschließen. .... Bei weiteren Verstößen oder Missachtung der Ruhezeit, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden."
Drehen denn die Leute durch, sobald sie ein Wohnmobil sehen? Mein Knaus Sprot Traveller ist jetzt auch nicht unbedingt das größte Womo, das es gibt. Und die Vögel scheren sich um Fahrzeuge überhaupt nicht, erst beim Aussteigen reagieren sie.
Faktisch würde dieses Schreiben bedeuten: Für jedes Vogel- oder sonstige Schutzgebiet besteht ein Parkverbot für Wohnmobile, weil diese die Tiere und ihren Bestand in erheblicher Weise bedrohen könnten ...
Klaus
allerleirauh am 30 Jun 2011 23:26:20 :D womöglich eine maßnahme der 19 grünen in eurem landtag?
ein scherz.
das ist ja schon so schräg, das würde ich einfach ignorieren und als lacher an meine pinnwand hängen..
:? magda
Lancelot am 01 Jul 2011 06:10:43 lonsome hat geschrieben:Durch das Abstellen eines Wohnwagens, ...
Ich vermute da hat Dich ein "netter Zeitgenosse" angezeigt/gemeldet, der den Unterschied zwischen Wohnwagen und Wohnmobil nicht kennt :(
Entweder das Schreiben ignorieren, weils Dich nicht betrifft ...
oder eine Kopie Deines Fahrzeugscheins hinschicken mit der Bitte um Löschung des Vorgangs.
Jagstcamp-Widdern am 01 Jul 2011 08:32:58 verordnungen, die auf basis des bundesnaturschutzgesetzes (bnatschg) bzw. nach dem jeweiligen landesnaturschutzgesetz erlassen werden, die einen eingriff in den öffentlichen verkehrsraum nach sich ziehen, müssen dementsprechend ausgeschildert werden.
wenns also öffentlicher verkehrsraum war, kannst du das papier wegschmeissen.
es gibt aber auch "private" nsg, lsg, np...., die nicht zum öffentlichen verkehrsraum zählen - aber auch diese müssen eindeutig beschildert sein.
in jeder verordnung steht ausserdem sinngemäsz drin: " das lager, zelten und aufstellen von wohnwagen....verboten!", das musz nicht extra beschildert werden.
das passt alles nicht auf dich!
grusz hartmut
saltun am 01 Jul 2011 08:37:07 Hallo,
bist Du auf den "vielbefahrenen" Weg gestanden, oder doch vielleicht
auf der Wiese daneben?
lg Günter
warzup am 01 Jul 2011 11:49:48 Der Themeneröffner hat geschrieben, er hätte in einem Wiesenbrüterschutzgebiet geparkt ...
Auch wenn es andere tun und es ggf. nicht stark überwacht und kontrolliert wird, so ist und bleibt es doch verboten oder ?
Sich dann über Post vom Landratsamt zu beschweren, die lediglich auf das zu schützende Gut und das Fehlverhalten ohne Bußgeldforderung etc. hinweisen, finde ich schon sehr bemerkenswert und einfach überflüssig.
womomama am 01 Jul 2011 11:59:14 lonsome hat geschrieben:Hallo,
heute habe ich einen netten Brief vom Landratsamt bekommen. Ich habe mit meinem Womo in einem Wiesenbrüterschutzgebiet geparkt, wohlgemerkt nicht auf einem gesperrte Weg oder Gebiet, sondern an einer Stelle, an der viele Autos fahren, Traktoren mit Anhänger usw.. Es wird auch nicht moniert, dass ich mich auf einem nicht erlaubten Weg befunden habe. Begründung vielmehr: "Durch das Abstellen eines Wohnwagens, ist für die bedrohten Vogelarten eine erhebliche Störeinwirkung nicht auszuschließen. .... Bei weiteren Verstößen oder Missachtung der Ruhezeit, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden."
Drehen denn die Leute durch, sobald sie ein Wohnmobil sehen? Mein Knaus Sprot Traveller ist jetzt auch nicht unbedingt das größte Womo, das es gibt. Und die Vögel scheren sich um Fahrzeuge überhaupt nicht, erst beim Aussteigen reagieren sie.
Faktisch würde dieses Schreiben bedeuten: Für jedes Vogel- oder sonstige Schutzgebiet besteht ein Parkverbot für Wohnmobile, weil diese die Tiere und ihren Bestand in erheblicher Weise bedrohen könnten ...
Klaus
ja ja kläusle...
was lernen wir daraus?
Nicht im Vögelgebiet rumstehn wenn irgendwelche Vögel beiwasauchimmmer gestört werden könnten.
Lass Dich nicht ärgern. Grüssl Elvi
Gast am 01 Jul 2011 12:28:43 Bei(m) Vögeln muß man immer vernünftig parken. :D
lonsome am 01 Jul 2011 13:40:40 warzup hat geschrieben:Der Themeneröffner hat geschrieben, er hätte in einem Wiesenbrüterschutzgebiet geparkt ...
Auch wenn es andere tun und es ggf. nicht stark überwacht und kontrolliert wird, so ist und bleibt es doch verboten oder ?
Sich dann über Post vom Landratsamt zu beschweren, die lediglich auf das zu schützende Gut und das Fehlverhalten ohne Bußgeldforderung etc. hinweisen, finde ich schon sehr bemerkenswert und einfach überflüssig.
Hallo,
falsch: Einfach richtig lesen, bitte: Ich habe auf normalen, öffentlichen Wegen, die durcfh das Vogelschutzgebiet führen, geparkt. Da liegen Äcker (ich habe z.B. neben einem Maisacker geparkt) etc.. Dieses parken ist NICHT verboten. Außerdem: Wenn Du richtig liest, dann ist der Witz an der Sache: Die Mahnung des Landratsamtes wird nicht mit einem Parken in einer verboten Zone begründet (würde ich sofort und ohne irgendwelche Proteste einsehen und mich über mein Fehlverhalten ärgern!), sondern damit, dass das Abstellen/Parken eines Wohmobiles eine besondere Belästigung und Gefährdung darstellt. es geht also nicht um das Parken, um verbotene Wege o.ä., sondern umd das Wohnmobil. Das Parken eines PKW wäre kein Problem.
Die Bitte: Einfach den Eingangspost richtig lesen, dann erst schreiben und Schuldzuweisungen tätigen!
Klaus
km99 am 01 Jul 2011 14:43:29 Vielleicht solltest Du Dein WoMo in einer Tarnfarbe streichen Klaus. Möglicherweise könnte das ja die aufgeregte Behörde besänftigen. :D
Klaus
troms am 01 Jul 2011 14:59:37 Die Frage die sich stellt, wo hast Du nun geparkt. auf der Straße, neben der Straße, oder mit zwei Rädern im Grünbereich. Außerdem schreibst Du ja selbst, dass die Vögel beim Aussteigen auffliegen. Dies könnte zum Beispiel ein Grund sein um das Parken an dieser Stelle zu verhindern. Die Überwachungkriterien sind in den letzten Jahren angezogen worden, so kann es unter Umständen schon reichen wenn man mit zwei Autorädern im Schutzgebiet steht. In welchen Landkreis, und wo, war das?
troms
lonsome am 01 Jul 2011 15:09:23 Hallo,
einfach nochmals: Es geht nicht um das Parken an sich, nicht verbotenes Parken, nicht Parken auf einer Wiese, nicht Parken mit zwei Rädern auf einem Grünstreifen, sondern das Parken mit einem Wohnmobil. Das Schreiben und auch das Zitat richtet sich ausschließlich gegen Wohnmobil, das eine besondere Gefährdung darstellen soll! Aber irgendwie scheint das kaum jemand richtig zu lesen.
Klaus
saltun am 01 Jul 2011 15:47:28 lonsome hat geschrieben:Hallo,
einfach nochmals: Es geht nicht um das Parken an sich, nicht verbotenes Parken, nicht Parken auf einer Wiese, nicht Parken mit zwei Rädern auf einem Grünstreifen, sondern das Parken mit einem Wohnmobil. Das Schreiben und auch das Zitat richtet sich ausschließlich gegen Wohnmobil, das eine besondere Gefährdung darstellen soll! Aber irgendwie scheint das kaum jemand richtig zu lesen.
Klaus
Du hast nichts davon geschrieben, dass andere KFZ auch dort geparkt
hätten??
Und wir wissen immer noch nicht, ob Du auf dem Weg, einem Parkplatz
oder einer Wiese gestanden bist!
Meines Wissens nach ist das Parken von Kraftfahrzeugen in Naturschutz-
gebieten, außerhalb von Verkehrsflächen, in ganz Europa verboten.
lg Günter
Maggie am 01 Jul 2011 15:49:41 Am Anfang schriebst du "Wohnwagen". Die Frage ist, ob hier nicht schon das Missverständnis vorliegt.
Einen Wohnwagen - evtl. sogar ohne Zugfahrzeug - kann man vllt. nicht einfach da abstellen (kenne die Naturschutzverordnung nicht).
Vielleicht war's auch nur ein Übereifriger, der mal schlechte Erfahrungen gemacht hat, aber am Ende nicht mal Wohnwagen und Wohnmobil auseinanderhalten kann. Der hat dich irgendwo angeschwärzt und der zuständige Mitarbeiter hat noch nicht mal quer kontrolliert, dass unter dem Kennzeichen gar kein Wohnwagen, sondern ein Wohnmobil angemeldet ist, sondern hat einfach ein Null-Acht-Fuffzehn-Schreiben an dich rausgeschickt. So kann man ihm nicht den Vorwurf machen, untätig geblieben zu sein - und dir passiert auf der anderen Seite aber auch nicht wirklich was.
Nur so nebenbei - hat nix mit deinem Thema zu tun, aber "lustig": in Köln ist z.Zt. ein 10,5 Millionen Euro-Industriepark-Projekt nicht zu verwirklichen, weil auf dem seit Jahren verwilderten Gelände jetzt schützenswerte Kröten, Fledermäuse und Vögel leben. Da tricksen ein paar Kröten die Stadt aus :wink: :
--> Link
Maggie
Gast am 01 Jul 2011 15:56:40 zimtzicke hat geschrieben:Da tricksen ein paar Kröten die Stadt aus
Überall das selbe - immer gehts um die Kröten
lonsome am 01 Jul 2011 16:51:10 Hallo,
ganz in Ruhe erklärt: In diesem Vogelschtzgebiet gibt es Wege, die mit einem Zeichen versehen sind, dass man sie bis zum 30. Juni nicht befahren soll. Dann gibt es eine geteerte Ortsverbdindungsstraße, und einige kleiner Feldwege, die aber nicht mit einem Zeichen gesperrt sind und die auch befahren werden.
Einmal habe ich mein Womo an einer Abzweigung von der Teerstraße abgestellt AUF einem Kiesweg, ca. 5 Meter von der Teerstraße entfernt, noch VOR dem Schutzzeichen. Die Wiese direkt neben mir wurde gleichzeitig von einem Landwirt gemäht, dann das Heu gewendet etc..
Der zweite Parkplatz an diesem Tag war eine Abzweigung von einem größere Kiesweg in einen kleineren Weg, der dann wieder gesperrt war. Hier stand ich in der ausgefahrenen Abzweigung, und zwar so, dass man noch vorbeifahren konnte, ich aber auf ausgefahrenem Grund stand. Neben mir ein Maisfeld.
Und am Abend gab es noch einen kurzen Halt auf einem Feldweg, der zum Befahren frei ist. Hier stand ich evtl. mit zwei Rädern/ca. 50 cm auf einer frisch gemähten und gegüllten! Wiese, die aber nicht mehr zum Schutzgebiet gehört, da auf dieser Seite des Weges Landbau betrieben wird und z.B. 500m weiter ein Bauer seinen Weizen gespritzt hat.
Übrigens habe ich dort ein paar Meter vom Womo mein Tarnzelt aufgebaut. Kurze Zeit später kam der erste Brachvogel unbeeindruckt an, dann später ein zweiter dazu, ein Falke landete im Gras. Verscheucht wurden die Brachvögel dann von einem Fußgänger auf der Teerstraße. Tiere lassen sich fast nie durch Fahrzeuge stören, egal ob ein Traktor mit Anhänger (die sind mindestens so groß wie mein Knäuschen), ein PKW oder sonst etwas. Bereits Heinz Sielmann hat Filme aus einem Auto heraus gedreht, weil dies eine ausgezeichnete Deckung ist.
Und ähnlich wie ich gehalten habe, stehen dort oft Spaziergänger oder auch Vogelbeobachter.
Das Schreiben bezieht sich zuerst auf mein Wohnmobil, auch richtig bezeichnet, dann aber ausdrücklich darauf, dass ein abgestellter Wohnwagen eine erhebliche Störeinwirkung sein könne. Ich kann mir gut vorstellen, dass es dazu auch entsprechende Gerichtsurteile gibt. Ca. einen Kilometer weiter standen auch drei Wohnmobile um einen See, der aber wohl Privatbesitz ist.
Ich denke, dass hier einfach weider einmal das passiert, was ich oft erfahre: Ich setelle mich mit meinem Womo an einen Waldrand (auf dem Weg, aber nicht blockierend), erlaubter Weg, kein NSG. Ein Fahrzeug kommt an, jemand steigt aus und will mir erklären, dass hier Camping nicht erlaubt und ich hier nicht stehen dürfe, außerdem dürfe man auf diesem Weg nicht fahren. Auf meine Erklärung, dass hier kein Verbotschild stünde dann die Antwort: Ja, das weiß ich schon! Das ist mir schon mehrmals passiert. Irgendwie verbinden manche Leute mit Wohnmobilen immer Camping, Schmutz, oder was weiß ich. Und deswegen wird einfach auf ein Wohnmobil aggressiv reagiert. Wenn ein PKW oder ein VW-Bus dort stehen würde, dann wäre das gar kein Problem. Das ist für einfach ärgerlich. Warum darf ich mit meinem Womo nicht einfach parken wie andere auch?
Klaus
leoline am 01 Jul 2011 17:18:04 Uns ist das auch schon oft passiert. Wir halten ja auch mal irgendwo für kurze Zeit an, um uns die Beine zu vertreten und mit den Hunden ein Stück zu laufen. Wir stellen uns dann meist auch an eine Abzweigung, v o r ein Schild, dass dort z.B. nur Anlieger fahren dürfen, so dass alle - auch große Fahrzeuge wie Traktoren etc. vorbeikommen - und werden trotzdem oft angemeckert, auch wegen der Hunde, obwohl die immer ordnungsgemäß an der Leine gehen. Ob wir auch Kotbeutel mithätten etc, sonst würde man uns "anzeigen". Dabei liegt ein paar Schritte weiter ein riesiger Haufen Unrat - Schutt, alte Plastiktüten, Papierfetzen etc. :roll: Ich weiß auch nicht, warum das so ist, ob das Womo da dran schuld ist.
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