Ich finde, es geht hier mittlerweile am Thema vorbei.
Es ist tatsächlich so, dass ein Gericht KEIN Urteil gesprochen, sondern den Parteien einen VERGLEICH vorgeschlagen hat. Dieser dient beiden Parteien.
Der Kläger bekommt ein wenig Geld, Das FA erkennt keinerlei Rechtsanspruch an. Somit kann nunmehr immer noch nicht Jeder aus diesem Vergleich Rechtsansprüche stellen. Was kann das FA dafür, wenn der Gesetzgeber einfach vergessen hat, dass auch Tiere gesetzestechnisch immer noch als Sache behandelt werden. Zumindest bei den steuerlichen Vorschriften, bei denen nach dem Wortlaut des Gesetzes vorgegangen werden MUSS.
Hatten wir schon mal in Berlin, als die Leute den Stadtstrom kostenlos abgezapft hatten, aber kein Diebstahl vorlag, weil Strom damals keine Sache war... :D , die man stehlen konnte...
Nun wäre es ja schlimm in dem obigen Fall, wenn das FA ein Urteil riskiert hätte. Was wäre wohl millionenfach los gewesen, wenn das Gericht dem Kläger recht gegeben hätte :eek:
So waren jedenfalls alle zufrieden
:wink:
GeoHeiner,
ein "therapeutischer Spitz"? Na klar, es gibt die Möglichkeit, Hunde wie etwa Blindenhunde oder Wachhunde von der
Steuer ab zu setzen. Aber hier geht es nur um die steuerliche Berücksichtigung im Rahmen der EStGs, also der Privatsphäre. Es ist unbestritten, dass ein solcher Hund
Aufgaben auch im beruflichen Umfeld erleichtert. Aber das ist zuerst einmal vom Zahlungsträger, z.B. der gesetzl. Krankenkasse zu entscheiden. Auch die ist an enge Vorschriften gebunden.
So wie es ist, ist es schade :(
Im Grunde ist doch jeder Hund "Therapie", oder?
Und Millionen Therapiehunde, die den Staat Geld kosten.... :?
Hundeliebhabergrüße an Alle
:wink:
Felix52