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Tierbetreuung von der Steuer absetzbar


markgraefin am 05 Jul 2011 12:43:50

Eben in "Auf einen Blick" gefunden:

Das Finanzgericht Münster hat der Klage eines Hundebesitzers recht gegeben.

Der Hundebesitzer meinte: "Auch die Betreuung, Pflege und tierärztliche Behandlung meines Hundes sind haushaltsnahe Dienstleistungen, schließlich sei das Tier zivilrechtlich eine Sache!"

Das Gericht stimmte dem zu, das Finanzamt muss die Kosten anerkennen.

Im Verzeichnis habe ich unter AZ: 6 K 3010 / 10 E
leider nur den Hinweis auf die Betreuunge gefunden.

Gut wäre es ja, wenn man die Tierarztkosten auch absetzen könnte.

Das gibt die Urteilsbegründung aber nicht her.
Jedenfalls nicht die, die ich ergoogeln konnte.

Vielleicht hat jemand bessere Möglichkeiten.


Markgräfin

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Ostwestfale am 05 Jul 2011 13:00:48

Ich faß es nicht.

Unglaublich, wenn Hobbies auf 4 Beinen nun absetzbar sind.

Bon Voyage

markgraefin am 05 Jul 2011 13:05:22

Ostwestfale hat geschrieben:Ich faß es nicht.

Unglaublich, wenn Hobbies auf 4 Beinen nun absetzbar sind.

Bon Voyage


Wieso Hobby???
Du zahlst Mehrwertsteuer dür Betreuung, Tierklinik usw und Hundesteuer, also wieso nicht???

Arbeitszimmer kannst du ja auch absetzen, obwohl der eine oder andere alles da drin macht, bloß nicht arbeiten!


Markgräfin

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Ostwestfale am 05 Jul 2011 13:09:23

Also arbeitszimmer wird heftig kontrolliert und hat doch wohl einen anderen Hintergrund als ein Haustier.

Dann müsste ich ja auch meine verschiedenen Hobiies absetzen könne:
- Wohnmobil fahren
- Amateurfunk
- Sportschiessen

Da gibt es nämlich keinen Unterschied mehr.

Im Gegenteil: Sportschiessen ist anerkannt für Herz-/Kreislauf - also dient der Gesunderhaltung und damit der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit meines Körpers.


Bon Voyage

GeoHeiner am 05 Jul 2011 13:17:07

Das ist ja interessant.
Meine Frau, die unseren Leo (Spitzrüde) zum Betreuungshund ausgebildet hat, ihn mit in eine Kinder-Tagesklinik nimmt, der dort seine Dienste tut, den Betreuern den seelisch ins Ungleichgewicht geratenen Kindern bei ihrer Arbeit hilft, allseits von Ärzten, Psychologen gelobt wird, weil er so manches einfacher macht, was man durch noch so qualifiziertes Reden nicht erreichen kann, bekommt nichts, außer Lob und staunende Blicke was das Hundchen so möglich macht.
Nichts von der Klinik, nichts vom Finanzamt. Wir zahlen bislang brav Hundesteuer und auch sonst werden die Kosten für Impfungen und alle anderen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit bislang nicht vom Finanzamt steuermindernd anerkannt.

GeoHeiner am 05 Jul 2011 13:21:14

Wen es interessiert:
Hier ist ein Bericht über den Einsatz in der Tagesklinik.

--> Link

Ostwestfale am 05 Jul 2011 13:22:37

Heiner,

und in diesem Falle würde ich es gerne sehen wenn es vom Finanzamt anerkannt wird.

Aber nicht jedes Schoßhündchen was da so zum Zeitvertreib auf der Welt rum läuft.

Bon Voyage

sini2000 am 05 Jul 2011 13:25:26

Hallo,

das mit den Tierarztkosten geht dann, wenn Du den Hund z.B. als Wachhund für ein Gewerbe einsetzt.

Aber das Urteil ist doch dahingehend???



[/quote]Der Hundebesitzer meinte: "Auch die Betreuung, Pflege und tierärztliche Behandlung meines Hundes sind haushaltsnahe Dienstleistungen, schließlich sei das Tier zivilrechtlich eine Sache!"


Ansonsten bin ich über das Urteil verwundert, denn es ist schon richtig, das Tier gilt als Sache. Aber gerade dann wäre es gleichzusetzen mit anderen Sachen wie Autos, Wohnmobile usw. Von denen darf ich aber nur die Haftpflicht absetzen.

Übrigens die Hundehaftpflicht wird immer anerkannt ;-). Bei 3 Hunden kommt da so Einiges zusammen.

Speedjunky am 05 Jul 2011 16:30:08

Ostwestfale hat geschrieben:Ich faß es nicht.

Unglaublich, wenn Hobbies auf 4 Beinen nun absetzbar sind.

Bon Voyage


Hi,
was meinst du eigentlich wieviele Hobbys auf 4 Rädern oder auch 2 Beinen,
in der heutigen Geschäftswelt,steuerlich geltend gemacht werden?
Daher weiß ich nicht was es daran nicht zu fassen geben sollte.
KLaus

warzup am 05 Jul 2011 17:32:58

Deutschland ist wirklich zumindestens was das Steuerrecht angeht ein Bananenstaat.

Tierbetreuung etc. ist steuerlich absehbar; Tierfutter wird mit 7% besteuert ; Hotels etc. werden steuerlich bevorzugt etc. etc. etc.

Der Staat hat Schulden ohne Ende; Rentner müssen um ihre Rente fürchten und die Gerichte haben das notwendige Augenmaß verloren.

Wer sich ein Tier anschafft, sollte dieses auch ohne Hilfe des Staates betreuen und halten können.

Nicht das ich etwas gegen Tiere habe, ganz im Gegenteil, aber was zuviel ist ist zuviel.

warzup am 05 Jul 2011 17:42:05

Habe den Beitrag von GeoHeiner leider überlesen ...

Da würde ich die steuerliche Berücksichtigung begrüßen, da hier so etwas wie Gemeinnützigkeit vorliegt.

matthiast4 am 05 Jul 2011 18:22:01

Es geht um die Anerkennung als HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNG, ebenso wie für einen Handwerker, der ins Haus kommt und das verstopfte Klo freimacht, weil einer zuviel Papier reingeschmissen hat.

Wo ist da der Unterschied?

Das Gesetz wurde gemacht, damit weniger schwarz gearbeitet wird.

Dabei gehts nicht um betriebliche oder berufliche Aufwendungen, das ist was völlig anderes.

Und Tierarztkosten sind vielleicht auch absetzbar, wenn der Doc ins Haus kommt, sonst auf dieser Schiene definitiv nicht.

felix52 am 05 Jul 2011 18:44:21

Ich finde, es geht hier mittlerweile am Thema vorbei.
Es ist tatsächlich so, dass ein Gericht KEIN Urteil gesprochen, sondern den Parteien einen VERGLEICH vorgeschlagen hat. Dieser dient beiden Parteien.
Der Kläger bekommt ein wenig Geld, Das FA erkennt keinerlei Rechtsanspruch an. Somit kann nunmehr immer noch nicht Jeder aus diesem Vergleich Rechtsansprüche stellen. Was kann das FA dafür, wenn der Gesetzgeber einfach vergessen hat, dass auch Tiere gesetzestechnisch immer noch als Sache behandelt werden. Zumindest bei den steuerlichen Vorschriften, bei denen nach dem Wortlaut des Gesetzes vorgegangen werden MUSS.
Hatten wir schon mal in Berlin, als die Leute den Stadtstrom kostenlos abgezapft hatten, aber kein Diebstahl vorlag, weil Strom damals keine Sache war... :D , die man stehlen konnte...
Nun wäre es ja schlimm in dem obigen Fall, wenn das FA ein Urteil riskiert hätte. Was wäre wohl millionenfach los gewesen, wenn das Gericht dem Kläger recht gegeben hätte :eek:
So waren jedenfalls alle zufrieden
:wink:

GeoHeiner,
ein "therapeutischer Spitz"? Na klar, es gibt die Möglichkeit, Hunde wie etwa Blindenhunde oder Wachhunde von der Steuer ab zu setzen. Aber hier geht es nur um die steuerliche Berücksichtigung im Rahmen der EStGs, also der Privatsphäre. Es ist unbestritten, dass ein solcher Hund
Aufgaben auch im beruflichen Umfeld erleichtert. Aber das ist zuerst einmal vom Zahlungsträger, z.B. der gesetzl. Krankenkasse zu entscheiden. Auch die ist an enge Vorschriften gebunden.
So wie es ist, ist es schade :(

Im Grunde ist doch jeder Hund "Therapie", oder?
Und Millionen Therapiehunde, die den Staat Geld kosten.... :?

Hundeliebhabergrüße an Alle
:wink:
Felix52

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