Hallo zusammen,
mich wuerde interessieren, ob nicht nur das Befahren einer Umweltzone ein Verstoss ist, sondern lediglich der Aufenthalt auf einem oeffentl. Park-/Stellplatz als Widrigkeit bewertet wird. Liegen da generelle Erfahrungen vor? Im Besonderen wuerde mich da Freiburg interessieren.
Liebe Gruesse, Frank

