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Stellplatz mit oder ohne Feinstaubplakette


littleflock am 14 Jul 2011 09:50:11

Hallo zusammen,
mich wuerde interessieren, ob nicht nur das Befahren einer Umweltzone ein Verstoss ist, sondern lediglich der Aufenthalt auf einem oeffentl. Park-/Stellplatz als Widrigkeit bewertet wird. Liegen da generelle Erfahrungen vor? Im Besonderen wuerde mich da Freiburg interessieren.
Liebe Gruesse, Frank

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haballes am 14 Jul 2011 09:56:41

:? Öhem?? Kopfkratz. Du musst ja auf den Stellplatz kommen. Also begehst du den "Verstoß" schon wenn du mit ohne oder falscher Plakette eine Weg dorthin nimmst.

garagenspanner am 14 Jul 2011 10:03:36

oder meint er den "ungewöhnlichen Weg " des sich hinschleppen
lassens ?? Oder via Tieflader evtl. ???
Der Verstoss ist aber dennoch begangen , weil sich Fahrzeuge
mit Plakette "schwarz"/rot/gelb in der grünen Zone gar nicht befinden dürfen.
Andererseits ist die Ahndung wohl auch von der Tagesform der kontrollierenden Beamten abhängig :D

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migula am 14 Jul 2011 10:08:18

Ein Wohnmobil kann auch auf einen Stellplatz abgeschleppt werden. Ein Stellplatz wird aber in der Regel Privatgelände sein, also nicht dem öffentl. Verkehr gewidmet, da hat ein Knöllchen-Schreiber/in keine Befugnisse.

psbu am 14 Jul 2011 10:13:06

Selbstverständlich dürfen sich Fahrzeuge ohne Plakette in der Umweltzone
befinden, sie dürfen sie nur nicht aus eigener Kraft befahren.


haballes am 14 Jul 2011 10:24:46

:wink: Im Sommerloch eine neue Geschäftsidee. Schleppservice zum Stellplatz für alte Seelenverkäufer. Tsss.

uwe brökelm am 14 Jul 2011 16:25:13

der aufenhalt auf einem öffentlichen parkplatz oder gelände stellt in keinster weise einen verstoß dar..
im gegenteil es gibt seit vergangenem jahr april ein gerichtsurteil aus berlin..das besagt das ein fahrzeug welches steht..nicht aufgeschrieben werden darf weil es keine plakette hatt oder die falsche..
weil es zu diesem zeitpunkt nicht am verkehr teilgenommen hatt..und so somit keine schadstoffe ausgestoßen hatt und folglich auch keinen strafverstoß begangen hatt..

kosmetiker am 14 Jul 2011 17:36:27

migula hat geschrieben:Ein Wohnmobil kann auch auf einen Stellplatz abgeschleppt werden. Ein Stellplatz wird aber in der Regel Privatgelände sein, also nicht dem öffentl. Verkehr gewidmet, da hat ein Knöllchen-Schreiber/in keine Befugnisse.



Die Straßenverkehrsordnung gilt auf allen öffentlichen Wege und Plätze sofern sie jedermann zugänglich sind !!!!!

Darunter fallen etwa 90% aller Stellplätze, Kaufhausparkplätze usw.

kosmetiker am 14 Jul 2011 17:40:41

Auf einem sogenannten umfriedeten Besitztum gilt die STVO nicht.

Platz,Weg usw. wenn komplett eingezäunt !

littleflock am 14 Jul 2011 18:15:40

Ja es geht hier nur um das Stehen des Fahrzeuges in einer Umweltzone ohne entspr. Plakette. Mir geht es darum, ob ich ,sagen wir, bei 60 Tagen Stellzeit im Schlimmsten Falle 60 Verstoesse begehe. Den meisten Komentaren entnehme ich eine gewisse Logik, die ich auch erwarten wuerde. Ohne Betrieb des KfZ keine Emission und somit kein Verstoss. Bin mir aber halt nicht sicher... Es geht hier nicht darum wie das KFZ auf den Platz kommt.-)
Merci an Euch.

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