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Hallo WoMo Freunde,
bin neu hier und möchte Euch meinen Fall schildern. Ich hab im August 2006 einen neuen Bürster Solano T615 gekauft. Im Juli 2009 habe ich die orangen Teile lackieren lassen weil deutliche Farbunterschiede waren. Beim Lackieren sind wir darauf gekommen dass ein Querträger vorne eingedrückt ist, es waren auch noch Pfeile auf dem Träger die den Schaden markiert haben. Kurzum, Bürstner hat zugegeben dass der Schaden im Werk passiert ist, der Werkstattleiter hat sogar gesagt dass solche Fälle öfter passieren. Nun wollte man mich mit 500€ abspeisen weil der Schaden ja erst nach der Garantiezeit entdeckt wurde.Wäre der Schaden innerhalb der Garantie entdeckt worden hätte ich das Mobil zurückgeben könenn. Würde mich mal Eure Meinung dazu interessieren. Ich bin der Meinung, dies ist ein Fall für den Rechtsanwalt. Selbst würde ich mit dem Hersteller nicht verhandeln. Das sehe ich aber mal ganz klar genauso wie der Vorposter! Eine absolute Frechheit ist das! :D Das wird jedem Advokaten Freude machen. Und du kannst nur dazu gewinnen. Das Fahrzeug hat eine dauerhafte Wertminderung erhalten und ich vermute mal, das man euch böswillig getäuscht hat. Starker Tobak und kein gutes Aushängeschild für den Betrieb, der das verbockt hat. Und wer schon freiwillig 500 Tacken rausholt, der befürchtet richtig gemolken zu werden.
Selbst wenn ihr es dann nicht machen lasst, könnt ihr euch nach den meist zeitaufwendigen Gerichtsterminen einen guten Urlaub oder ein feines teures zubehörteil leisten. Beim Weiterverkauf müsst ihr aber auf jeden Fall darauf hinweisen. Schon allein deshalb, weil ihr das hier im Netz gezeigt habt. Auf jeden Fall anprangern. das ist eine Frechheit, das hätte er dir sagen müssen.
Mir fällt nicht ein wie das heisst aber da gibts ne redewendung, mir liegts auf der Zunge, blöd.... Also für mich ist das Betrug :( Hab nochmal geguggelt und ohne Gewehr und Pistole, weil ich nur Hauptschule und nicht Jura gemacht habe, rate ich euch sehr schnell zu einem Advokaten der sich mit Kaufverträgen, Fahrzeugtechnik und Strafrecht auskennt. Die Verjährungsfrist für Betrug ist von 30 auf 3 Jahre runtergesetzt worden. Das wäre dann nicht gut. Die aufgeklebten Markierungen würden eventuell "Vorsatz" bedeuten.
Eventuell liegt eine ganz andere Handlung vor. Ab zum Anwalt und zwar ziemlich zügig. Dazu würde ich dieses Bildchen mal ganz ohne Emotionen oder böse kommentare an diverse Fachzeitschriften schicken, so mit dem Hinweis: "Wir haben mal hinter unser schönes neues Wohnmobil geguckt und HUCH!!!" :razz: Ich glaube, das der Dealer mit ein wenig Druck ganz schnell an einer kundenfreundlichen Lösung interessiert ist. :wink: Die Frage dürfte sein, welche Auswirkungen dieser Schaden auf das gesammte
Fahrzeug bedeutet. Das sollte man erst einmal klären. Daraus resultiert eine evt. Wertminderung. Da der Schaden seit Werk bekannt ist (Gibt es schriftliche Beweise?) dürfte sich der Hersteller nicht rausreden können. Damit ist das Thema Ablauf Gewährleistung auch gegessen. Sollte eine RV vorhanden sein, würde ich keine Sekunde zögern hier einen RA hinzuzuziehen. Ansonsten schauen ob es ein erheblicher Schaden mit gravierenden Auswirkungen auf das Fahrzeug ist. Dann ebenfalls einen erfahrenden RA hinzuziehen. Viel Glück! peter Das kann ich mir nicht viorstellen, dass die Verjährung für Betrug auf drei Jahre herabgesetzt ist ! Richtig ist allerdings, dass jetzt eine dreijährige Verjährung beginnt, in der der Geschädigte handeln muss. Die Markierungen bedeuten kein "Vorsatz", sondern lediglich das hier eine Beschädigung vorliegt. Es ist die Frage, was der geschädigte jetzt will, Fahrzeug zurückgeben, Schadensersatz, Reparatur .... Das sollte er sich erst mal überlegen und es schreiben, dann kann man raten. Zum Anwalt - warum ? @UlrichS
Zum Anwalt - warum ? Weil ich davon ausgehe, das der Schreiber eine Rechtschutzversicherung hat. Wenn ja, warum soll ich mich als Laie mit der Rechtsabteilung des Herstellers auseinandersetzen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Du schreibst doch selber, dass dies hier "Nun wollte man mich mit 500€ abspeisen weil der Schaden ja erst nach der Garantiezeit entdeckt wurde" nach Betrug aussieht :wink: ja, aber trotzdem ist die Frage, was der Eigentümer will.
Wandeln bzw. Rückgabe, da wird die Laufzeit ( km) und Schäden ( Kratzer etc.) alles abgezogen. Das wird sich nicht lohnen. Höherer Schadensersatz - kann man verhandeln und vieleicht mehr rausholen wenn es ohne Anwalt geschiet. 500 € bieten heißt nicht das sie nicht mehr zahlen. Oder meinst Du sie bieten direkt 5.000 € ? Wenn man nicht klar kommt, Anwalt klar. Der eingbeulte Träger kann so bleiben, er blieb ja bis jetzt auch so. Aber ich würde mir da schon so 2.000 € für zahlen lassen. Das sollte der Eigentümer aber auch so sagen können, bzw. fragen ob 500 € max. Gebot ist. Hier wurde anscheinend unter Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit der Kaufvertrag nicht eingehalten.
Damit ist der Kaufvertrag eigentlich nicht zu Stande gekommen! Bzw, ist dieser immr noch anfechtbar, wenn es sich um einen Irrtum handelt. Klären kann das aber nur ein Gericht. Ich würde mir die Mühe machen, das BGB zur Hand zu nehmen (da steht ales drin was man braucht) und auf diesen Umstand bei Bürstner hinweisen. Ein Vergleichsangebot erleichtert dann auch die Verhandlungen. Dazu ist es notwendig den eigentlichen Schaden in Euro-Höhe zu kennen! Dazu mal in einer Werkstatt anfragen, die eine grobe Schätzung (nichts schriftliches) abgiebt. Falls Bürstner sich querstellt, würde ich einen RV bestellen, aber erst dann! Jörg
Nein,sofort. Der Schaden ist der,beim Weiterverkauf die Wertminderung. Dieter Nicht jeder "Rempler" ist ein "Unfall". Mit dem Bild kann man nicht viel anfangen. Zunächt muss der Umfang geklärt werden, dann kann man darüber nachdenken, ob das ein offenbarungspflichter Mangel ist oder nicht und ob sich daraus Minderungsansprüche ergeben.
m. [quote="haballesDie Verjährungsfrist für Betrug ist von 30 auf 3 Jahre runtergesetzt worden. [/quote]
Ja, aber doch erst ab Kenntnis! m.
Natürlich ist der Vertrag zustandegekommen. Eine Irrtumsanfechtung scheidet aus, weil sich niemand über seine Erklärungen irrte. Der Irrtum bezieht sich auf den Zustand der Sache, was aber keine Anfechtung ermöglicht. Wegen Täuschung könnte man binnen Jahresfrist anfechten. --> Link Dann muss man die Täuschung nachweisen. Die Anfechtung macht den Vertrag nachträglich unwirksam. Ob das klug ist, wage ich zu bezweifeln. Liegt Arglist (Betrug) vor, kann sich der Verkäufer sowieso nicht auf Verjährung berufen, also bestehen alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag noch, wenn sie denn überhaupt bestehen. Verjährt wären sie jedenfalls nicht. --> Link m. So sehe ich das auch, ich sehe nämlich nur eine Beule in einem Träger der hinter einer Verkleidung sitzt. Da bin ich mir sicher, dass dies unklug wäre, da sehr hohe Abzüge für km, Schäden usw. gemacht werden, so das hier der Eigentümer saftig draufzahlen wird. Aus meiner Sicht hat das Werk bewusst eine Beule verschwiegen, aber auch nicht mehr, ein Unfall scheidet aus meiner Sicht aus. So ein Rempler ( Beule ) entsteht recht schnell. 500 € erscheinen mir trotzdem recht wenig, ich würde versuchen mehr zu bekommen, bis max. 2.000 € ( Obergrenze einer Reparatur - Träger erneuern, lackieren) Also für mich ist das nicht nur ein Rempler.
Um den Träger so stark einzudrücken, benötigt es schon eine gehörige Krafteinwirkung. Und diese Krafteinwirkung wird ja dann auch wieder auf das Womo übertragen. Für mich ist das ein vorsätzlich verschwiegener Schaden. Und ehrlich: Wenn ich als Gebrauchtwagenkäufer hören würde, das ist im Werk passiert aber nicht schlimm, dem würde ich keinen glauben schenken. Ich würde den Schaden von einem Sachverständigen begutachten lassen. Evtl. sind ja auch noch andere Bauteile von dem "Rempler" betroffen. Im Gutachten wird ja dann auch die Wertminderung mitberücksichtigt. Und dieses Gutachten hilft auch beim Wiederverkauf um den zukünftigen Käufer den Schaden offen zu legen. Die Kohle dafür zu kriegen ist eine Sache den persönlichen Schmerz zu mindern.
Es geht aber auch darum, das man ein "Neufahrzeug" wissentlich vom Werk so verkauft bekam, denn der Rempler wurde ja wohl so mit den Markierungen wissentlich regestriert. 2006 war ein ziemlicher Tiefstand in der Branche. Keinem ging es so richtig gut. Dann auf diese Weise wissentlich einen Kunden zu beschei..., um dem Unternehmen Gutes zu tun. Das darf nicht sein, muss zumindest gerügt werden. An allen Bändern von Autoproduzenten lauern Arbeiter, die entweder kleinere Fehler ausbügeln, oder die Schrottkarrosse vom Band nehmen. Ist natürlich im Falle einer angekauften Basis schon ein hohes Minus. Aber nach dem Motto vorgehen, der Kunde sieht das ja sowieso nicht, ist auch wenn es ein Werksmitarbeiter unbeobachtet gemacht hat Betrug am Kunden. Als Unternehmer sollte der Verursacher dafür haften. Stellt euch mal vor, die Masche würde gutgehen und irgendein sowieso schon unrühmlich dastehender Discounter würde bei der Produktion beschädigte Triebköpfe und Windfänge ankaufen und mit Aufbau und schön gemachten Plastespoilern alles wegtarnen. Macht den Guten den Markt kaputt und ruiniert der Branche den Ruf.
Welchen Ruf soll so eine Geschichte noch kaputt machen? Ich denke mal, die Branche insgesamt arbeitet seit langem daran, jede Glaubwürdigkeit zu verlieren. Da ist doch so ein Beulchen eher lächerlich. An weiterer Kaffeesatzleserei zum Schadensumfang beteilige ich mich nicht, weil mir das Bild immer noch zu wenig aussagekräftig ist. Da gibts Sachkundige vor Ort, die das besser werden beurteilen können als wir auf einem klitzekleinen Foto vom Sessel aus . m. Das Geld ist für eine Wertminderung durch die Beule. Ansonsten kann man sicherlich mit dem Werk vereinbaren, dass der Schaden jetzt fachgerecht repariert wird und das Werk die Kosten trägt. Ich glaube nicht das das Werk sich da sperren wird. Die Beule wurde zunächst einmal markiet ja, vieleicht nicht weiter registriert und das Fahrzeug lief weiter bis zu Fertigstellung sollte repariert werden oder mit Geldabschlag weiter verkauft werden. Ist vieleicht sogar an den Händler mit Wertabschlag weiter verkauft worden - wer weiß ? wenn bürstner das schon so macht ist das für mich Betrug. Aber das Bürstner nach dieser langen Zeit das auch noch zugibt ist schlicht eine Dummheit. Was meinst Du wieviel Fahrzeuge in Deutschland ausgeliefert werden, wo der Auspuff eine Beule hat, irgendein Träger eine Beule hat oder Kratzer unter einer Nachlackierung usw. versteckt werden.
Mein Gott das ist doch heute leider Standart, dass Nachgearbeitet oder auch mal nicht nachgearbeitet wird. Manchmal wird es auch einfach vergessen / verpasst und dann geht das Fahrzeug so raus. Zwar sehe ich einen verdeckten Mangel also die Beule auch als Betrug an, ob es sich aber schlüssig nachweisen läßt ist eine andere Sache. Denn dann musst Du nachweisen, dass hier etwas verdeckt wurde, damit der Endkunde es nicht sieht. Ich kann mir aber vorstellen, dass Seitens des Werkes eine Nacharbeit des Fahrzeugs vorgesehen war, vieleicht sogar in Auftrag gegeben wurde, oder dem Händler ein Preisabschlag gegeben wurde. Klar kann man alles Begutachten lassen und zum Anwalt gehen, ob man es hundertprozentig erstattet bekommt ist eine ganz andere Sache. Vieleicht sagt der Händler / das Werk laß es reparieren wir zahlen den Schaden. Hat der Eigentümer es schriftlich, dass die Beule wirklich vom Werk ist ? Klar passiert so etwas öfter, dass eine Beule irgendwo rein kommt, normalerweise wird es repariert und der Käufer erfährt nichts davon. Hallo Kollegen, freut mich ja echt dass Ihr Euch so rege um mein Problem kümmert. Ich sollte dazu vielleicht noch etwas dazufügen. Ich hatte schon Gutachter hier, dabei war auch der Fertigungsleiter von Bürstner der sofort zugegeben hat dass der Schaden in seiner Fertigung passiert ist, die blauen pfeile seien von ihm. " Wurde eben vergessen und sei nicht so schlimm " so seine Antwort. Der Tüv hat bei der HU aber festgestellt dass sich der Scheinwerfer nicht mehr so einstellen lässt dass ich verkehrssicher unterwegs bin. Außerdem hat mein Lackierer mehrere Schichten Grundierung und Lack an der Frontverkleidung festgestellt was eindeutig auf eine Reperaturlackierung im Werk hinweist. Kurzum, es muss schon mehr gewesen sein als ein kleiner Rempler. Ich hab mich erkundigt wie die Rechtslage ist: Wenn der Schaden innerhalb der Gewährleistung entdeckt worden wäre hätte Bürstner das Mobil zurücknehmen müssen, jetzt reicht es den Schaden zu reparieren und die Wertminderung zu bezahlen. Hier schlagen die etwa 600 € vor. Ich hab den Bürstereuten auch den Vorschlag gemacht mein Mobil gegen den Elegance i 730 zu tauschen und 15.000 € draufzuzahlen. So hätten sie weiterhin einen zufrieden Kunden der die Sache nicht im Netz verbreitet und hätten sicherlich auch nicht draufgezahlt. Bürstner sagt sie können keine gebrauchten fahrzeuge zurücknehmen! So, und jetzt danke ich noch einmal für Eure tollen Beiträge und bin mal gespannt welcher Rat jetzt rauskommt! Danke und von Michael! Verbreitet im Netz hast du es ja. Rat: Reparieren lassen und die 600€ nehmen. Kämpfen bis zum Magengeschwür lohnt sich nicht dafür ist das Leben zu schön und die Zeit besser mit Reisen als mit Streiten zu verbringen.
aus der Schweiz Das finde ich echt nett, dass viele sich hier bemühen Dir zu helfen und Du dann noch "etwas hinzufügst" . :eek: :( Da möchte ich dann drauf verzichten Dir helfen zu wollen. :abgelehnt:
Danke für Deinen tollen Beitrag, aber verarschen kann ich mich selbst
Quatsch! Quatschiger geht´s nicht. Mandat (Nur rein vorsorglich) :abgelehnt: m.
Ich finde es nicht so toll, wenn sich ein Mitglied nur anmeldet um gegen eine Firma zu schreiben, weil diese seine auf (erpresserische) Forderungen nicht eingeht. Ich hab mich nicht angemeldet um gegen die Fa. Bürstner zu schreiben, wie Du siehst ist es doch für andere Leute ganz interessant was man so alles angedreht bekommt. Der Bürstner Fertigungsleiter hat beim Gutachtertermin ja gesagt so etwas passiert öfter mal.... . Also keine Sorge, es geht hier nicht darum gegen Bürstern zu schreiben sondern um den Umstand dass die Rechtssprechung hier einen Unterschied macht wann der Schaden vom Eigentümer entdeckt wurde!
Ich mache aber natürlich auch keinen Hehl daraus dass ich von der Fa. Bürster maßlos enttäuscht bin, ich hab ja auch schließlich mal 50.000 € an die bezahlt! Ich denke hier ginge es den meisten von Euch genauso. Meines Wissens verkauft Bürstner keine Mobile an Endkunden! Dein Gekl hat der Bürstner-Händler kassiert. Dieser ist auch Dein Ansprechpartner! Evtl. wurde ihm ja ein entsprechender Nachlass gewährt. Meiner Meinung nach war Dein Verhalten aber ein Erpressungsversuch! :D Hallo Zugmaul (wie auch immer du heissen magst ) :D
Grundsaetzlich gebe ich dir recht, die haben einen Vorschlag gemacht, du hast einen Vorschlag gemacht ==> die liegen wohl weltenweit auseinander. Um deine Nerven nicht zu ruinieren, und die Sache etwas zu beschleunigen, die Sache unverzueglich an einen Rechtsverdreher uebergeben. Das kann ja wohl nicht sein, dass der Kunde einen Unfallwagen erhaelt und einnen Neuwagen (ohne Maengel) bezahlt. Auch wenn der Kunde das in der Garantiezeit nicht bemerkt. aus Bernkastel-Kues an der schoenen Mosel Achim
So schnell geht es heute: Da wir aus einer Beule in nicht sichtbarem Bereich an einem Träger schon ein Unfallwagen.... :D Ja Acki ! :D
Dann kann ich aber auch argumentieren, wenns ja nur eine Kleinigkeit war, warum sagt man das dem Kunden denn nicht und verschweigt das wissentlich ? ? ? Der Kunde ist muendig und koennte ja selber entscheiden, ob er das Fahrzeug noch will oder nicht oder eine Einigung akzeptieren. Und der Begriff Unfallwagen ist sehr theoretisch, also je nach dem ! von der schoenen Mittelmosel Achim
Was machst Du wenn Du ein Neufahrzeug kaufst wo im Werk einer über einen Poller gerumpelt ist und der Rahmen verbeult ist ? Warscheinlich nichts,ist ja im nichtsichtbaren Bereich :wink: Ne ne,volles Geld und volle Leistung. Die Frage ist nur,wie das abgegolten werden kann,das sind Fachleute gefragt. Dieter :D Hallo Dieter ! :D
Das Zitat ist NICHT von mir, korrigier das mal bitte ! Achim
Geht hier leider nicht,keine edit Funktion,sorry :roll: Dieter :D Aber zur Sache ! :D
hast du natuerlich recht, ich sehe das genau so ! von der schoenen Mittelmosel Achim nach langer zeit bin ich mal wieder hier..aber wenn ich das jetzt wieder les..
weiss ich wieder warum ich hier solange nicht reingeschaut hab.. ich lass jetzt mal die beule weg..und das thema recht oder unrecht.. aber wenn ich seh da hier einer 2006 ein mobil kauft..2009 nen schaden feststellt.. und sich im juni 2011 anmeldet..und im grunde nur stolz drauf ist bürstner jetzt zu linken..nämlich 15000 euro zuzahlung zu bieten..für einen neuen 730 elegance.. und dann stunk zu machen in einem forum..da frag ich mich wer schlimmer ist ...der hersteller der zugibt nen fehler gemacht zu bzw. zu seinem schaden steht.. oder einer der nen erpressungsversuch startet..und wenn er damit nicht weiterkommt...hier für stimmung zu sorgen..?? gehts noch?? hab jetzt keine preislise von bürstner 2006 und auch vom heutigen elegance hier...aber ich bin sicher das wenn er 15000 zuzahlen wollte..mit sicherheit weit über seinem neupreis von 2006 war..aber da werd ich mich mal schlau machen was sein fahrzeug 2006 gekostet hatt.. :D da sieht man mal wieder :D
je nach dem, wie die sache geschildert wird, erscheint sie in 2 voellig gegensaetzlichen Lichtern. Achim so hab mich schlau gemacht..
Bürstner solano 615 T Kaufpreis damals 2006 ca. 46.700 € ohne extras.. Bürstner Elegance 730 heute 85.000€ und dann 15000€ zuzahlen..ne ist klar.. |
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