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Rückgabe bei erheblichen Wasserschaden möglich? 1, 2


schuemann-luedenscheid am 31 Jul 2011 12:30:32

Hallo zusammen,
ich interessiere mich seit längeren für Wohnmobile und habe mir am vergangenen Mittwoch ein Fiat Ducato Weinsberg zugelegt. Leider habe ich den Fehler aller Fehler begangen und das WoMo ungesehen über Ebay ersteigert, da das Fahrzeug 600km von mir entfernt stand. Vor der Ersteigerung habe ich mich zweimal telefonisch mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt um alle Details zu erfragen (ich wollte das Risiko weitgehend minimieren). Beschrieben wurde das Fahrzeug mit „sehr gepflegt, absolut trocken und keine Wasserschäden, sofort Urlaubsbereit“ . Da ich für die Anreise nach Zwiesel (nähe Regensburg) mit der Bahn einen ganzen Tag verbracht habe, konnte ich das Fahrzeug dann dummerweise auch nur noch im Dunklen betrachten (2ter großer Fehler). Im Kaufvertrag wurden dann abermals festgehalten, dass das Fahrzeug keinen Wasserschaden hat. Nun zur bitteren Realität: bereits bei der Rückfahrt habe ich dann morgens auf dem Rastplatz bei Würzburg einen erheblichen Wasserschaden in der Nasszelle bemerkt. Bei genauerer Begutachtung habe ich dann frische Abdichtungsspuren an den Eckprofilen bemerkt. In der Heimat angekommen habe ich das WoMo dann gründlich unter die Lupe genommen und weitere gravierende Wasserschäden festgestellt. Nachdem ich mir dann auch noch einige ältere Rechnungen angesehen habe, fand ich noch eine Reparaturrechnung über die Abdichtung im Bereich des Dachträgers. So viel also zur Aussage des Verkäufers „ keine Wasserschäden“.
Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug wieder zurückzugeben, obwohl es sich um einen Privatverkauf handelt? Kann ich mich auf „arglistige Täuschung“ berufen? Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation?
Für Rückmeldungen bin ich euch sehr dankbar! Und wenn gar nichts mehr hilft, dann benötige ich sicherlich zu gegeben Zeitpunkt einige hilfreiche Tipps zu Sanierung des WoMo.
Mario

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

haballes am 31 Jul 2011 12:42:18

:D Wenn du das Ding jetzt nur im Dunkeln und bei schönem Wetter fährst, deine Fahrgäste Blind sind und nichts riechen, dann kannst du es doch jetzt auch fahren...

Aber mal ehrlich. Infos hätte man auch sich hier auch mal vorher holen können.

Sicher kann man das irgendwie rückgängig machen, aber Zeit, Fahrt, Kosten, Ärger stehen in keinem Verhältnis zum schnellen Kauf.

Die Gerichte haben etwa 10 Monate Vorlauf.
Ein RA verdient gerne mit. Ohne Rechtschutz immer ein gewagtes Spiel.

klausevert am 31 Jul 2011 12:42:37

ich würde da erstmal einen Fachmann konsultiere, Rechtsanwalt, ADAC oder so.

Is ja n dicker Hund, aber kaufen wie beschrieben ohne zu kontrollieren sollte man halt auch nicht

Anzeige vom Forum


Tipsel am 31 Jul 2011 12:44:08

Was meint denn der Verkäufer dazu?

pipo am 31 Jul 2011 12:46:42

Tipsel hat geschrieben:Was meint denn der Verkäufer dazu?

Das ist wohl die wichtigste Frage aller Fragen.
Wenn der Verkäufer hier nicht einlenkt würde ich einen Fachanwalt einschalten.

Selber reparieren?? Ein noGo!

Stell doch bitte einmal einen Link von der Auktion hier ein.


peter

franz_99 am 31 Jul 2011 12:59:50

wie bemerkt man einen erheblichen Wasserschaden in der Nasszelle? Gemessen?

Lancelot am 31 Jul 2011 13:30:23

schuemann-luedenscheid hat geschrieben:Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug wieder zurückzugeben, obwohl es sich um einen Privatverkauf handelt?


Auch bei einem "Privatverkauf" darf man nicht "täuschen und betrügen", insofern kannst Du selbstverständlich den Kauf rückgängig machen - in der Theorie jedenfalls :(

In der Praxis : nun ja, das könnte schwieriger werden und hängt von der Bereitschaft Deines Verkäufers und der Beweislage ab. Da Du den Ausschluß von Wasserschaden schriftlich als "zugesicherte Eigenschaft" hast müßte also bei einem Rechtsstreit ein Gutachter einen solchen bestätigen, dann der Rechtsstreit ---> da bist Du ein jahr älter ... UND dann muß bei dem Käufer auch noch was zu holen sein, nämlich der bezahlte Kaufpreis ...

Probieren würde ich es erstmal mit dem Verkäufer ...

Über Deine Handhabung des Kaufs sag ich jetzt mal lieber nix, wirst Dir schon selber Gedanken dazu gemacht haben ...

Viel Erfolg :!:

Gast am 31 Jul 2011 15:54:46

Lancelot hat geschrieben:
schuemann-luedenscheid hat geschrieben:Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug wieder zurückzugeben, obwohl es sich um einen Privatverkauf handelt?


Auch bei einem "Privatverkauf" darf man nicht "täuschen und betrügen", insofern kannst Du selbstverständlich den Kauf rückgängig machen - in der Theorie jedenfalls :(

In der Praxis : nun ja, das könnte schwieriger werden und hängt von der Bereitschaft Deines Verkäufers und der Beweislage ab. Da Du den Ausschluß von Wasserschaden schriftlich als "zugesicherte Eigenschaft" hast müßte also bei einem Rechtsstreit ein Gutachter einen solchen bestätigen, dann der Rechtsstreit ---> da bist Du ein jahr älter ... UND dann muß bei dem Käufer auch noch was zu holen sein, nämlich der bezahlte Kaufpreis ...

Probieren würde ich es erstmal mit dem Verkäufer ...

Über Deine Handhabung des Kaufs sag ich jetzt mal lieber nix, wirst Dir schon selber Gedanken dazu gemacht haben ...

Viel Erfolg :!:
:pfeil: alles gesagt ,ist auch meine Meinung :!:

wagner1 am 31 Jul 2011 16:05:02

So blauäugig waren wir auch einmal.
Sind damals 400 Km mit Freunden hingefahren.Haben das WoMo dann aber an Ort und Stell stehen lassen.Wäre eine größere Sache alle Mängel zu beschreiben.Sind auf der Heimfahrt ins nächste Lokal und mußten erst mal einen Schnaps trinken(außer dem Fahrer!!).Wie gesagt unser Glück war ,das wir obwohl ersteigert es nicht mitgenommen haben.Ich denke Er muß es zurücknehemen,wird aber schwierig und ohne Anwalt nicht zu machen sein.

Ostwestfale am 31 Jul 2011 16:56:06

Riecht nach arglistiger Täuschung seitens des Verkäufers.

Vielleicht mal mittelfreundlich mit ihm sprechen und klar machen, dass dies Folgen haben wird.

Ich übertreibe in sochen Fällen gerne schon einmal und murmele etwas von einer Strafanzeige wegen Betruges. Kann man ja schon mal - parallel zu den ersten Einschreiben mit Rückschein - bei der Polizei erstatten.
Wird zwar wahrscheinlich nicht angenommen, aber schon die Nachfragen der blauen Silberlinge sorgen manchmal schon für ein erstaunlich schnelles Bereiststellen der Rückzahlungsmittel.

Bon Voyage und wenig Verluste

schuemann-luedenscheid am 31 Jul 2011 19:45:07

Es war eine riesen Dummheit, das bin ich mir absolut bewusst und es wird mir eine Lehre sein. Rechtsschutz habe ich und ich werde morgen auch sofort ein Anwalt eischalten und tatsächlich Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung erstatten. Anders werde ich aus der Nummer wohl nicht mehr rauskommen. Weder geht der Verkäufer ans Telefon, noch beantwortet er meine Mails. Mich ärgert es maßlos, wenn man bedenk, was der Verkäufer in der Annonce bei Ebay beschrieben hat:

“Es sind bekannten keine Mängel vorhanden. Das Wohnmobil befindet sich in einem sehr guten Zustand, mit kleineren altersbedingten Abnutzungserscheinungen. Das Wohnmobil hat bzw. hatte keine Wasserschäden und ist absolut trocken!! Kein Rost.“
(leider kann ich hier noch kein Link zur Annonce reinsetzen, da ich neu beigetreten bin)

Tatsächliche festgestellte Mängel:

• Zwei erhebliche Wasserschäden
• Es wurden erst kürzlich diverse Abdichtarbeit durch Sie durchgeführt bzw. beauftragt
• Im Badbereich befand sich keine Tür. Diese wurde von Ihnen demontiert und lag lose im Alkoven.
• Die Spülung des WC ist außer Funktion
• Die Markise ist stark beschädigt und undicht
• Das Armaturenbrett war beschädigt, einige Schalter hingen lose aus der Konsole
• Der Verschluss des Wassertanks ist ohne Funktion, der Deckel ist defekt.
• Das Schloss für die Tür zur Gasanlage ist defekt und ohne Funktion
• Eine Dachlucke ist gebrochen und wurde nur notdürftig geklebt.
• Die Dachleiter wurde demontiert, die Schraublöcher allerdings nicht zum Schutz vor Wassereintritt geschlossen.
• Starker Alufrass im Bereich der hinteren Lucke.
• Durchrostung im Bereich der Windschutzscheibe, mit Wassereintritt.
• Windschutzscheiben an den seitliche Rändern bereits milchig.
• Halterungen der vorderen Schürze sind gebrochen
• Die Schürze ist stark beschädigt, es sind Teile herausgebrochen.
• Im Bereich der hinteren oberen Ecke befindet sich eine sehr tiefe Beule (auch hier Gefahr eines Wassereinbruches).
• Die vordere Ecke rechts am Alkoven ist beschädigt und nur notdürftig repariert (Gefahr Wassereintritt)
• Die linke Seitenschürze vom Fahrerhaus zu der Wohnkabine ist gebrochen und auch hier tritt Wasser ein.
• Die Fensterrollos sind tlw. gerissen , im Bereich der Kochstelle sogar angebrannt.
• Die Stoffbezüge sind tlw. auf der Unterseite gerissen.
• Die Schaumstoffpolster weisen starken Schimmelbefahl auf.
• Das Waschbecken in der Nasszelle ist gebrochen.
• In der Arbeitsplatte sowie dem Tisch befinden sich Löcher.
• Stockflecke im Bereich des Alkovens.

Für mein Verständnis sind das mehr als nur altersbedingte Schönheitsfehler und ein Paradebeispiel einer arglistgen Täuschung. Wenn ich es hinbekomme, dann werde ich mal ein paar Bilder reinsetzen.

dieter2 am 31 Jul 2011 19:58:29

schuemann-luedenscheid hat geschrieben:(leider kann ich hier noch kein Link zur Annonce reinsetzen, da ich neu beigetreten bin)



Ebay Nummer würde schon reichen :wink:

Dieter

schuemann-luedenscheid am 31 Jul 2011 20:11:16

Artikelnummer: 270788471885
Und ???

Gast am 31 Jul 2011 20:18:14

schuemann-luedenscheid hat geschrieben: Kann ich mich auf „arglistige Täuschung“ berufen? Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation?
Da bei 4 Bewertungen noch ein weiteres WOMO dabei ist, gehe ich weniger davon aus, dass es sich um einen privaten Verkäufer handelt.

Ist er denn überhaupt im Kfz Brief als Eigentümer eingetragen und wenn ja wie lange ?

Beduin am 31 Jul 2011 20:21:12

Hier der Link Link zum eBay Artikel

pipo am 31 Jul 2011 20:21:41

schuemann-luedenscheid hat geschrieben:Artikelnummer: 270788471885
Und ???

Blinder ebay Anfänger der Verkäufer :roll:
18 Jahre altes Fahrzeug mit nur 2 bekannten Mägeln :D

franz_99 am 31 Jul 2011 20:22:13


franz_99 am 31 Jul 2011 20:23:30

wie interpretiert man im sehr gut gebrauchten Zustand?

schuemann-luedenscheid am 31 Jul 2011 20:24:42

Hier die Bilder der Wasserschäden Wand und Boden :

Gast am 31 Jul 2011 20:27:48

Du solltest erst einmal den Status Deines Geschäftspartners feststellen, warum hat er einen Hymer verkauft ?

Warum hat er das Fahrzeug verkauft, welches Du erworben hast ?

Das sind alles Infos die Dein Anwalt benötigt.

dieter2 am 31 Jul 2011 20:28:19

franz_99 hat geschrieben:wie interpretiert man im sehr gut gebrauchten Zustand?


Würde sagen das ist auslegungssache,Einen gefällts und den Anderen eben nicht.

Von einen absolut trockenen Womo steht da nichts.

Und was kann man für 5500 € verlangen :roll:

Dieter

klink_bks am 31 Jul 2011 20:32:48

:D Der erste Schritt von mir ! :D

waere wohl mal eine Stellungsnahme vom Verkaeufer, und wenn dann eine (wie auch immer aussehende ) Einigung nicht moeglich waere, auf der Stelle zum Anwalt. Meines Erachtens grobe Taeuschung.

Aber schuemann-luedenscheid hat bis jetzt noch nichts dazu gesagt, wie sich der Verkaeufer verhaelt.

von der schoenen Mittelmosel
Achim

pipo am 31 Jul 2011 20:34:23

dieter2 hat geschrieben:
Von einen absolut trockenen Womo steht da nichts.

Mängel müssen aufgeführt werden.
Grundsätzlich kann der Verkäufer den Mangel beseitigen, was bei den
Bildern und den aufgezählten Mängeln den Verlaufserlös übersteigen
würde.

Also ist der Verkäufer verpflichtet, den Artikel zurück zu nehmen.

Und was kann man für 5500 € verlangen :roll:

Einen Artikel wie in der Auktion beschrieben.. :wink:

pipo am 31 Jul 2011 20:36:26

klink_bks hat geschrieben:Aber schuemann-luedenscheid hat bis jetzt noch nichts dazu gesagt, wie sich der Verkaeufer verhaelt.


schuemann-luedenscheid hat geschrieben:Weder geht der Verkäufer ans Telefon, noch beantwortet er meine Mails.

:wink:

schuemann-luedenscheid am 31 Jul 2011 20:36:29

franz_99 hat geschrieben:wie interpretiert man im sehr gut gebrauchten Zustand?



Wichtiger noch: was versteht man in Zwiesel unter „ keinen Wasserschaden, absolut trocken“ ? genau das hat der Verkäufer am Telefon behauptet und sogar im Kaufvertrag geschrieben.

schuemann-luedenscheid am 31 Jul 2011 20:39:58

dieter2 hat geschrieben:
franz_99 hat geschrieben:wie interpretiert man im sehr gut gebrauchten Zustand?


Würde sagen das ist auslegungssache,Einen gefällts und den Anderen eben nicht.

Von einen absolut trockenen Womo steht da nichts.

Und was kann man für 5500 € verlangen :roll:

Dieter


Da bleibt nicht viel Spielraum für eine Auslegungssache. Wir sprechen hier von einem wirtschaftlichen Totalschaden und nicht von ein paar Kratzer oder Beulen im Blech.

pipo am 31 Jul 2011 20:41:07

Melde den Fall an ebay, schreibe dem Verkäufer noch einmal einen Brief
um Druck zu erzeugen.

Passiert nach einer Woche nichts würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Ich bin mir sicher, dass dem Verkäufer die Umstände klar sind und er das
Womo zurück nehmen wird.

Gast am 31 Jul 2011 20:42:20

Die Beschreibung -> Im sehr gut gebrauchten Zustand , brachte mich zum schmunzeln :wink:

Ich gebe Dieter2 hier absolut Recht :!:
Von einen absolut trockenen Womo steht da nichts.

Und was kann man für 5500 € verlangen icon_rolleyes.gif

Dieter



mündliche Zusagen am Telefon :roll: :roll:

Wird leider schwer Ihm Arglistige Täuschung vorzuwerfen :!: ich würd da sogar sagen -> Null Chance .....

vielleicht hast Du Glück und hier meldet sich noch jemand der in dieser Sache Bewandert ist :wink:

haballes am 31 Jul 2011 20:47:27

8) Tja. Da sieht die Torfkiste, wo mein Alter drin ruht gemütlicher aus. Da bekanntlich juristische Mühlen langsam mahlen, gilt es nun Schadensbegrenzung zu versuchen. Da meine Zwerge auch alles vierrädrige, was zu arge Macken hat nicht in Mobile, sondern in die Bucht hauen, weiss ich wie die auf Käuferkritik reagieren.
Ging der Schrott ins Ausland juckt es sie nicht. Sie achten halt drauf, die Deals niemals vor ihrem Eigentum abzuwickeln.

Bei arger Schimpferei aus dem Inland darf der "Käufer" das Teil zurückbringen und der Nächste hat eine Chance. Und irgendwer findet sich immer. Mein Großer hat ein Faible für grosse ausgelutschte Amis im 70er ?look oder Limos der Oberklasse, die ihre besten Zeiten schon lange hinter sich hatten. Und immer wieder schiesst einer den Schrott.

5,5 Kiloeuronen ist auch nicht sooo daneben, das ist für solche Seelenverkäufer fast noch normal. Viele schlachten die Teile ja auch.

Aber das hilft dir nicht. Setz ein Schreiben auf, indem du den Rücktritt vom Kauf ankündigst und bitte um einen Übergabetermin, ersatzweise um schriftliche Stellungnahme. Das unbedingt per Einwurfeinschreiben raus, das gilt dann. Und zwar unbedingt schriftlich und avanti!
Parallel ruf den Knaben an und schilder die Situation. Lässt er sich drauf ein, dann hin und Abwicklung mit Übergabeprotokoll. Tut er es nicht, ab zum Advokaten und Meldung an I-Bääh. Läuft auf Anzeige wegen arglistiger Täuschung aus, wobei der Richter dir die Dummheit des nicht Besichtigen, oder eine fehlende DEKRA Beurteilung, die du hättest veranlassen können vorwerfen wird.

An deiner Stelle würde ich mich gar einlassen, wenn er dir 1.500 Euronen zurück überweist.

So oder so, das wird eventuell schwierig. Typen, die so was dealen brauchen meist Kohle die schon längst wieder weg ist.

pipo am 31 Jul 2011 20:49:51

meier923 hat geschrieben:Wird leider schwer Ihm Arglistige Täuschung vorzuwerfen :!: ich würd da sogar sagen -> Null Chance .....



schuemann-luedenscheid hat geschrieben:Im Kaufvertrag wurden dann abermals festgehalten, dass das Fahrzeug keinen Wasserschaden hat.

Kaufvertrag, Rechnung über Reparatur eines Wasserschadens.
Sorry, aber eindeutiger geht es wohl kaum :roll:

klink_bks am 31 Jul 2011 20:51:56

:D Genau so :D

wie Sven schreibt, laueft's.



Achim

schuemann-luedenscheid am 31 Jul 2011 20:52:53

pipo hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:
Von einen absolut trockenen Womo steht da nichts.

Mängel müssen aufgeführt werden.
Grundsätzlich kann der Verkäufer den Mangel beseitigen, was bei den
Bildern und den aufgezählten Mängeln den Verlaufserlös übersteigen
würde.

Also ist der Verkäufer verpflichtet, den Artikel zurück zu nehmen.

Und was kann man für 5500 € verlangen :roll:

Einen Artikel wie in der Auktion beschrieben.. :wink:


Der Verkäufer darf gerne nachbessern. Mich stört es, dass ich hier bewusst belogen wurde. Ich habe bereits mehrere alte Motoräder restauriert und bin bestimmt kein Pingel. Aber in diesem Fall wollte ich mal gar nichts restaurieren, sondern nur (eigentlich ab morgen !!!) mit meinen Kindern in Urlaub fahre. Das Fahrzeug wurde schließlich als „sofort Urlaubbereit“ angepriesen.

Gast am 31 Jul 2011 21:06:05

Kaufvertrag, Rechnung über Reparatur eines Wasserschadens.
Sorry, aber eindeutiger geht es wohl kaum icon_rolleyes.gif



Ok Pipo -> war nur auf den Link fixiert und den Kaufvertrag habe ich nicht gesehen :!:

wolfsch6 am 31 Jul 2011 21:33:27

....bereits bei der Rückfahrt habe ich dann morgens auf dem Rastplatz bei Würzburg einen erheblichen Wasserschaden in der Nasszelle bemerkt. Bei genauerer Begutachtung habe ich dann frische Abdichtungsspuren an den Eckprofilen bemerkt. In der Heimat angekommen habe ich das WoMo dann gründlich unter die Lupe genommen und weitere gravierende Wasserschäden festgestellt. Nachdem ich mir dann auch noch einige ältere Rechnungen angesehen habe, fand ich noch eine Reparaturrechnung über die Abdichtung im Bereich des Dachträgers. So viel also zur Aussage des Verkäufers „ keine Wasserschäden“.


Hallo Mario,

ich denke hier im Forum fehlen präzise (!) Informationen welche schriftlichen Aussagen und Dokumente wirklich vorliegen. Wenn ich mir die Ebay Azeige durchlese dann stolpere ich nur über die Angabe "sehr guter gebrauchter Zustand" der offensichtlich nicht zum Angebot passt.

Auch wenn Du eine Rechnung über eine Abdichtung im Bereich des Dachträgers hast, dann heisst das für mich auch nicht automatisch, dass hier ein Wasserschaden vorlag oder steht in der Rechnung etwas von Instandsetzung nach Wasserschaden? Ich denke ne Dichtung kann man auch mal auswechseln müssen wenn diese nicht mehr gut aussieht und das bedeuted dann nicht automatisch, dass ein Wasserschaden vorliegt. Im Gegenteil, wenn der Typ wirklich schon dran rumgebastelt hätte, warum fährt er für ne läppische Abdichtarbeit, also für ne neue Fuge am Dachträger zum Händler und läßt sich diese dort machen - würde für mich erst mal dafür sprechen, dass der Type evtl. doch keine Ahnung hat und auch gar nicht beurteilen kann ob ein Wasserschaden vorliegt oder nicht - das wäre also eher positiv für Ihn...

Ich kann Dir nur raten mit allen schriftlichen Unterlagen und Deiner Schadensliste zu einem entsprechenden Anwalt Deiner Rechtschutzversicherung zu gehen und alles dort vorzulegen. Was wirklich im Kaufvertrag steht weiß hier doch keiner genau. Wenn der Anwalt das übernimmt, dann würde ich mich bei so einem dreisten Ding raushalten - Kontaktaufnahme nur durch den Anwalt.

Ich wünsche Dir viel Glück!

,
ws

schuemann-luedenscheid am 31 Jul 2011 21:34:09

Pipo, danke für deine Unterstützung, du gefällst mir ! Also es ist tatsächlich so, wie ich es anfänglich geschrieben habe. Vor der Ersteigerung habe ich mindestens 1 Stunden mit dem Verkäufer telefoniert und ihn gebeten, mir ehrlich und offen alle Mängel zu schildern um ja kein Risiko einzugehen. Sowohl am Telefon als auch im Kaufvertrag wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wagen keine Wasserschäden hat. Dummerweise (für den Verkäufer) lag bei den Unterlagen eine Rechnung über einen reparierten Wasserschaden im Bereich des Dachträgers. Also hat der Verkäufer mich bewusst und vorsätzlich betrogen. Fakt ist: mein Urlaub ist gelaufen, die Kinder liegen noch in der stabile Schocklage und können es nicht fassen und ich bezahle wohl eine lange Zeit für ein WoMo, was ich nicht fahren kann.

Also nochmals Danke an Alle für eure Beiträge! Gerne hätte ich mich hier über interessante Reiseberichte unterhalten aber leider kann ich dieses Jahr wohl noch nicht mitreden.

Mario

wagner1 am 31 Jul 2011 21:34:47

pipo hat geschrieben:
schuemann-luedenscheid hat geschrieben:Artikelnummer: 270788471885
Und ???

Blinder ebay Anfänger der Verkäufer :roll:
18 Jahre altes Fahrzeug mit nur 2 bekannten Mägeln :D

das ist kein Ebay Anfänger.Solche Anbieter nehmen sich dauernd neue Namen,damit man sie für private Anbieter hält.
Hatten mal so einen Fall in unserer Nähe.Das WoMo sah auf dem Bild super aus.Wir konnten aber hinfahren.OjeOje :evil: Kurz darauf war wiedermal ein " sehr Schönes" auf Ebay.Natürlich ein anderer Anbieter.Ich wurde nur stutzig das es der gleiche Ort wie vorher bei dem anderen war.Und siehe da Er hatte leider vergessen auch seine Handynummer zu ändern :D .Wir waren dann in der Nähe und fanden das WoMo unter der selben Adresse und schon wieder ein Schrotthaufen!!

wagner1 am 31 Jul 2011 21:38:23

UlrichS hat geschrieben:Du solltest erst einmal den Status Deines Geschäftspartners feststellen, warum hat er einen Hymer verkauft ?

Warum hat er das Fahrzeug verkauft, welches Du erworben hast ?

Das sind alles Infos die Dein Anwalt benötigt.

Wieso Hymer, das ist doch ein Weinsberg ?

wolfsch6 am 31 Jul 2011 21:39:36

Hallo Mario,

nur Interessehalber, hast Du jezt eine Rechnung über eine "Abdichtarbeit am Dachträger" so wie in Deinem Eingangsposting geschrieben oder hast Du eine Rechnung über einen "reparierten Wasserschaden" wie gerade eben geschrieben?

das ist für mich ein wesentlicher Unterschied.
Ändert aber nichts an meiner Empfehlung einen Anwalt einzuschalten.

,
ws

Beduin am 31 Jul 2011 21:39:58

Der hatte schon mal ein Womo verkauft, kannst sehen wenn du in die Bewertungen schaust.

helle am 31 Jul 2011 21:49:27

mein lieber Mann,
bei DER langen Mängelliste muss ich wirklich fragen: DAS Alles war bei der Besichtigung nicht zu erkennen ?????????
versteckte Wasserschäden kann man schon mal übersehen, aber gerissene Polster und defekte Rollos ???? Und gerissene Schürzen?

Na, dann mal viel Glück bei der Wandlung. Ich wäre allerdings nicht so zuversichtlich wie einige andere hier, ob das problemlos klappt. Auch bei einer Besichtigung im Dunklen hätten die meisten Mängel bemerkt werden können - und da muss dann im Vertrag nur irgendwo stehen: "Gekauft wie besichtigt und Probegefahren - keine Rückgabe möglich " und schon sieht die Rechtslage eindeutig unklarer aus.......

Viel Erfolg

Helmut

wolfsch6 am 31 Jul 2011 21:53:05

Hallo Ina,

der Typ hat im Dezember 2006, also vor fast 5 Jahren, einen uralten Hymer für lächerliche 1.511 Euro verkauft.

Ich denke da gibt's hier im Forum Einige die in den letzten 5 Jahren mehr Wohnmobile verkauft haben und trozdem nicht gewerblich unterwegs sind oder?

Vielleicht war der Weinsberg verglichen mit dem alten Hymer den er bis 2006 hatte, nach seiner Einschätzung wirklich noch in einem sehr guten Zustand....

,
ws

Gast am 31 Jul 2011 21:58:27

schuemann-luedenscheid hat geschrieben: Im Kaufvertrag wurden dann abermals festgehalten, dass das Fahrzeug keinen Wasserschaden hat.

Verkäufer anrufen, Geld zurückverlangen. Stellt der sich quer, Anwalt einschalten und nicht säumen.
Chancen stehen nicht schlecht. Die unterlassene Besichtigung allerdings kann Dir vielleicht noch einen Strich durch die Rechnung machen.

Andreas

schuemann-luedenscheid am 31 Jul 2011 22:00:38

wolfsch6 hat geschrieben:Hallo Mario,

nur Interessehalber, hast Du jezt eine Rechnung über eine "Abdichtarbeit am Dachträger" so wie in Deinem Eingangsposting geschrieben oder hast Du eine Rechnung über einen "reparierten Wasserschaden" wie gerade eben geschrieben?

das ist für mich ein wesentlicher Unterschied.
Ändert aber nichts an meiner Empfehlung einen Anwalt einzuschalten.

,
ws

Beduin am 31 Jul 2011 22:06:50

wolfsch6 hat geschrieben:Hallo Ina,

der Typ hat im Dezember 2006, also vor fast 5 Jahren, einen uralten Hymer für lächerliche 1.511 Euro verkauft.

Ich denke da gibt's hier im Forum Einige die in den letzten 5 Jahren mehr Wohnmobile verkauft haben und trozdem nicht gewerblich unterwegs sind oder?

Vielleicht war der Weinsberg verglichen mit dem alten Hymer den er bis 2006 hatte, nach seiner Einschätzung wirklich noch in einem sehr guten Zustand....

,
ws


Hallo

sehe ich auch so. Gab vor lange zeit mal ein Urteil das es man ab 3 im Jahr von einem "Händler" sprechen kann

wolfsch6 am 31 Jul 2011 22:07:19

schuemann-luedenscheid hat folgendes geschrieben::
Im Kaufvertrag wurden dann abermals festgehalten, dass das Fahrzeug keinen Wasserschaden hat.

Verkäufer anrufen, Geld zurückverlangen. Stellt der sich quer, Anwalt einschalten und nicht säumen.
Chancen stehen nicht schlecht. Die unterlassene Besichtigung allerdings kann Dir vielleicht noch einen Strich durch die Rechnung machen.

Andreas


Hallo Andreas,

ich sehe das mit den Chancen etwas anders. Hier weiss doch keiner was wirklich im Vertrag steht.

Evtl. steht im Vertrag ja drinnen: "Dem Verkäufer ist kein Wasserschaden bekannt" - das ist dann schon nicht mehr so eindeutig. In der Ebay Beschreibung war der Verkäufer ja ebenfalls vorsichtig, denn da steht ja auch "Mir bekannte Mängel: ....."

Evtl. kann uns Mario da ja mit dem genauen Wortlaut aus dem Vertragb auf die Sprünge helfen.

,
ws

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