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Zahlungsaufforderung wg. Falschparken in Opatija


Stefan-Claudia am 06 Aug 2011 13:14:29

am 30.05.2011 machten wir einen Tagesausflug nach Rijeka und hielten auch in der Stadt Opatija.
Wir stellten unser Mobil auf einen Seitenstreifen, der als Parkplatz ausgeschilder ist und komplett leer war, auf die vorderste Stelle. Nachdem alle ausgestiegen waren rangierte ich es bis auf 10 cm an die Mauer, sodaß das Mobil auch nicht auf die Straße ragte.
Um 13.29 Uhr zog ich ein Parkticket, welches 15 Kuna kostete und eine gültigkeit bis 15.04 Uhr auslobte und legte es hinter die Windschutzscheibe.

Als wir ca. 14.45 Uhr zurückkehrten fanden wir schon den "Strafzettel" nebst Zahlungsaufforderung von 200 Kuna, erstellt um 14.12 Uhr.

Da wir uns keinerlei Vergehen bewusst sind haben wir natürlich nicht gezahlt und so haben wir heute Post von einem RA aus SchalkeCity erhalten.

Er ist von der Firma Liburnija Parking d.o.o. ermächtigt worden die Forderung einzuziehen, die sich jetzt incl. Anwaltskosten auf 112,90€ beläuft. Da wir den Parkzettel aufgehoben haben bekommt er erstmal die Kopien zugeschickt und dann: schaunmermal.

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raribay am 06 Aug 2011 13:23:57

Hast du evntl. den Gehweg blockiert wenn überhaupt ein solcher vorhanden war ??

travelrebell am 06 Aug 2011 13:26:38

warst du auf nen Privatparkplatz ? Keine Forderung der kroat. Behörden? Was wird dir vorgeworfen ? kein Ticket, weil übersehen...oder Parkplatz nicht für WoMo vorgesehen ?

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Stefan-Claudia am 06 Aug 2011 13:52:49

ich habe keinen Gehweg blockiert, da ist nur der Parkstreifen, kein Zusatzschild "nur PKW", kein Privatparkplatz, allerdings ist die Parkraumbewirtschaftung an eine C.O.O. vergleichbar einer GmBH übertragen worden, die nun meine Taler zivilrechtlich eintreiben will.
Behörden könnten das nicht.
Nun ist mir aber auch ein großer Fehler des RA aufgefallen, er hat die geforderten 200 Kuna = 26,90€ glatt verdoppelt auf 400 = 53,80€ plus Anwaltskosten mit 54 ,-€ + Zusatzkosten.

Mal schaun was er sagt, für alles andere gibt es Advocard !

Stefan-Claudia am 06 Aug 2011 14:03:20

hier mal ein "Beweisfoto":

juppes am 01 Sep 2011 19:17:16

Hallo Stefan-Claudia

Genau das ist mir auch passiert, Ticket gezogen- und natürlich bezahlt, vor Ablauf der Parkzeit zurückgekommen und ein Knöllchen vorgefunden. (Es sieht so aus, als ob es die gleiche Stelle ist)

Da ich mir keiner Schuld bewusst war, habe ich nichts unternommen und bekam nach ca. 4 Monaten Post von besagtem Anwalt. (Im Nachhinein: Einfach die Polizei geholt und die Sache abklären lassen)

Das Schreiben des Anwalts habe ich mit einer Stellungnahme meinerseits an den ADAC gerichtet. Dort ist besagter Anwalt nicht ganz unbekannt. Da die Beweislage glasklar ist und ich drei unabhängige Zeugen benennen konnte, habe ich den Anwalt angeschrieben und die Sache so dargelegt.

Bis heute (ein Jahr später) habe ich keine Rückmeldung von ihm bekommen. In der Tat ist es so, dass der Anwalt mit der Parkraumbewirtschaftungsfirma einen Vertrag hat um die Knöllchen in Deutschland über die Zivilgerichtsbarkeit einzutreiben. Bei mir: Knöllchen plus Anwaltsgebühren: über 80,00 Euro.

milleralaska am 30 Dez 2011 22:39:44

Wenn ich mir das so durchlese könnt ich denken es ist ne Abzockmasche.

Stefan-Claudia am 30 Dez 2011 23:33:14

Der Anwalt ist im Internet schon gut bekannt und ist wohl sehr aktiv beim Eintreiben von Forderungen.
Seit meinem Einspruch mit Fotokopien und Belegen hab ich nix mehr gehört.

Es scheint mir auch so zu sein, das in Opatja Wohnmobile nicht willkommen sind und vergrätzt werden sollen.

Also, immer alle Belege aufbewahren !

Stefan

proudbadener am 31 Dez 2011 09:41:46

Hallo,
erstens musst du Prinzipiel nicht bezahlen,wenn die Kroaten das Ticket nach Deutschland schicken denn 1. Kroatien ist kein EUland 2.gibt es diesbezüglich keinen Statsvertrag mit Kroatien ergo keinen Rechtsanspruch.

Ich würde auf das Schreiben des RA gar nicht reagieren, denn was will er denn machen ? Er kann max. einen Mahnbescheid veranlassen auf den du dann reagieren musst worin du dem zustandigem Gericht die sache schilderst und dann ist gut denn das Gericht stellt die sache dann ein,

Wahrscheinlich wird er irgend wann ein Inkasso Büro einschalten, das meist dem RA auch gehört, wo ich dann auch wieder so reagieren würde.

Meist geben die Betrüger irgend wann auf wenn sie merken das man sich nicht einschüchtern lässt.

Ein kollege von mir, hat mal Strafanzeige wegen versuchtem Betrug gegen so einen Anwalt gestellt und dann von dem nie wieder was gehört, bis auf das dass er Verurteilt wurde.

Ostwestfale am 31 Dez 2011 12:33:29

proudbadener hat geschrieben:Ein kollege von mir, hat mal Strafanzeige wegen versuchtem Betrug gegen so einen Anwalt gestellt und dann von dem nie wieder was gehört, bis auf das dass er Verurteilt wurde.


Genau so macht man das. Nicht lange im Trüben fischen lassen sondern direkt Strafanzeige stellen.
Solte er dann nochmals kommen bekommt er ein weiteres Schreiben, dass er ab dem nächsten Schreiben für ihn kostenpflichtig mit meinem Anwalt Korrespondenz führen kann.

Hab gerade so einen schlechten "Kunden" abserviert.
Hatte die Rechnungen teilweise über 12 Monate nicht bezahlt.

Alles zusammen genommen und nach 2 Mahnungen unsererseits muss er nun auch noch > 2000 € für die Einschaltung der Dienste des Anwaltes mit übernehmen.

Ich fackel inziwschen nicht mehr lange rum und mach sofort das juristisch minamal notwednige und danach geht es ab zu Anwalt und vor Gericht.
Manche meinen eben, sie müssten das unebdingt haben.

Bon Voyage - und vergess die Strafanzeige gegen den Anwalt nicht.
Wäre ein guter Vorsatz fürs neue Jahr.

Gast am 31 Dez 2011 12:54:23

Ostwestfale hat geschrieben:
Bon Voyage - und vergess die Strafanzeige gegen den Anwalt nicht.
Wäre ein guter Vorsatz fürs neue Jahr.


mir fällt da auch noch die Rechtsanwaltskammer ein, die sollte darüber informiert werden, aber die weiß es evtl. schon, wenn er im Internet wirklich so bekannt ist. RA-Zulassung ist für ihn offenbar die Gelddrucklizenz, ergo hat er Angst vor Verlust derselben.

matthiast4 am 01 Jan 2012 11:08:29

proudbadener hat geschrieben:Hallo,
erstens musst du Prinzipiel nicht bezahlen,wenn die Kroaten das Ticket nach Deutschland schicken denn 1. Kroatien ist kein EUland 2.gibt es diesbezüglich keinen Statsvertrag mit Kroatien ergo keinen Rechtsanspruch.
...cut...


Das es sich bei der privaten Bewirtschaftung des Parkraums um eine reine zivilrechtliche Forderung handelt, ist die Argumentation hier nicht zutreffend.

Es gibt nur für offizielle Strafen solche Verträge, für diese privat bewirtschafteten Plätze gibts sowas nicht.

In jedem Falle also nicht zahlen und Strafanzeige gegen den Abzock-Anwalt stellen.

proudbadener am 01 Jan 2012 13:23:30

matthiast4 hat geschrieben:
proudbadener hat geschrieben:Hallo,
erstens musst du Prinzipiel nicht bezahlen,wenn die Kroaten das Ticket nach Deutschland schicken denn 1. Kroatien ist kein EUland 2.gibt es diesbezüglich keinen Statsvertrag mit Kroatien ergo keinen Rechtsanspruch.
...cut...


Das es sich bei der privaten Bewirtschaftung des Parkraums um eine reine zivilrechtliche Forderung handelt, ist die Argumentation hier nicht zutreffend.

Es gibt nur für offizielle Strafen solche Verträge, für diese privat bewirtschafteten Plätze gibts sowas nicht.

In jedem Falle also nicht zahlen und Strafanzeige gegen den Abzock-Anwalt stellen.


Offizielle Strafe ?
Es spielt doch keine Geige ob der Parkraum in Kroatien Privat oder Komunal bewirtschaftet wird !!! Der springende Punkt ist das wen der Bewirtschafter die Strafe offiziel bei treiben will muss er denn weg über die Kroatischen Behörden gehen und wie ich schon schrieb sind die Kroaten nicht in der EU also keine chance und einen Staatsvertrag gibts auch nicht somit haben sie schon 2 mal überhaupt keine chance an das Geld zu kommen.

Natürlich können Die einen Deutschen Anwalt einschalten, nur sollte es vor Gericht kommen haben die null koma gar keine chance.

Da wie schon gesagt es keinen (für Ausländische Park vergehen) Rechts Anspruch dafür gibt!!

zB. wenn ihr einen Parkplatz habt der euch gehört, der von einem anderen belegt wird hängt dem mal ein Ticket von euch hin, dann versucht mal es vor Gericht einzuklagen !!! Kleiner Tip am Rande lasst es bleiben, denn wahrscheinlich wird die klage von jedem Gericht sowieso abgewiesen!!

Allerdings haben diese Strafzettel aus dem Ausland ein gravierendes Problem wen man sie nicht bezahlt, denn die wahrscheinlichkeit das man bei der Einreise in das jeweilige Land mit dem selben Kennzeichen dann sofort zur Kasse gebeten wird sehr hoch ist und es dann noch viel Teurer wird.

ALoisius am 01 Jan 2012 23:15:41

Da es sich offensichtlich um einen privatwirtschaftlichen Parkraum handelt, hat der Betreiber nur die Möglichkeit über den zivilen Weg die Parkgebühren einzufordern. Hier ist der offizielle Gang über die Behörden gänzlich ausgeschlossen. Und dies macht sehr wohl einen Unterschied.
Denn, mittlerweile dürfen Verkehrsdelikte innerhalb der EU verfolgt werden, sofern diese eine Summe von 70,--€ überschreiten.
Quelle: --> Link

All dies trifft aber keinesfalls in dem hier Beschriebenen zu!
Denn Kroatien ist (noch) nicht Mitglied der EU und der TE kann die Anschuldigungen widerlegen.
Es ist mittlerweile eine gängige Praxis über Inkassobüros und RA Gelder dieser Art einzufordern.
Hier ein Bsp: --> Link
Die Drohungen gehen bis zum Mahnbescheid. Alles vorher schwarz gemachte Papier ist die Briefmarke nicht wert. Und hierbei Vorsicht: Oftmals wird in den Schreiben von einem klärenden Telefongespräch geschrieben, welches dann aber horrende Gebühren kostet. Somit werden dann mögliche entgangene Gelder wieder "reingeholt".
Sollte doch der Mahnbescheid zugestellt werden, so ist darauf in jedem Fall zu reagieren.
Zum Thema Vollstreckung bei erneutem Grenzübertritt sei gesagt, dass es keine Garantien gibt, dass der "Knollen" vollstreckt wird.
Einzig die Schweiz hat klare Regularien.


:)

ak-competition am 09 Jan 2012 01:52:45

Stefan-Claudia hat geschrieben:hier mal ein "Beweisfoto":


:D Na die Situation ist doch glasklar nach dem Foto - Die farbigen Parkbuchtmarkierungen zeigen es deulich: Hier dürfen nur Fahrzeuge parken die nicht länger als ein Smart oder ein Piaggio sind.... :roll:
Die hier parkenden Fahrzeuge dürfen übrigens auch nur blau sein. :P

Mondmann am 09 Jan 2012 16:06:46

ak-competition hat geschrieben:
Stefan-Claudia hat geschrieben:hier mal ein "Beweisfoto":


:D Na die Situation ist doch glasklar nach dem Foto - Die farbigen Parkbuchtmarkierungen zeigen es deulich: Hier dürfen nur Fahrzeuge parken die nicht länger als ein Smart oder ein Piaggio sind.... :roll:
Die hier parkenden Fahrzeuge dürfen übrigens auch nur blau sein. :P


Mit deiner Vermutung könntest du nicht unrecht haben, das Womo
belegt zwei Parkplätze.
Vielleicht hätte man zwei Parkscheine lösen sollen :?: :?:
Ähnlich erging es mir in Trapani (Sizilien), da machte mich ein
Italiener drauf aufmerksam, dass mein Womo auf zwei Parkplätzen
steht.
Kaum waren wir weg, startete schon der Parkwächter zur Kontrolle
und zog enttäuscht wieder ab, denn vorsichtshalber hatte ich
zwei Parktickets gelöst.
Wie gesagt, eine Vermutung.

Liebe

Mondmann

juppes am 19 Feb 2012 13:26:47

Hallo Zusammen,

Vielleicht etwas zur Transparenz der Sache, es klang aber hier und da schon durch.

Die Stadt Opatia hat die Parkraumbewirtschaftung an einen privaten Betreiber abgetreten. Somit entsteht beim Abstellen des Fahrzeuges ein PRIVATER Nutzungsvertrag mit dieser Firma.

(Ein solcher Vertrag entsteht auch dann, wenn Sie ihr Fahrzeug bspw. im Kaufhausparkhaus oder im Flughafen PP abstellen)

Ausdrücklich hat dieser Vertrag keinen öffentlich- rechtlichen Charakter. Wenn das so wäre könnte, wie bereits anderseits gesagt, der Betrag i. S. der EU- Richtlinie eingetrieben werden – falls das betreffende Land diese Richtlinie in die eigene nationale Rechtsprechung umgesetzt hat. –Kroatien hat es nicht.

Diese Firma, die in diesem Fall übrigens als GmbH firmiert, kann sehr wohl die Forderung = Parkgelder in jedem Land dieser Welt eintreiben lassen und zwar aufgrund eines geschlossenen privatrechtlichen Vertrages der mit dem Abstellen des Fahrzeuges kongruent zu Stande kam.

Diese Forderung muss nicht über die eigene (i. d. Fall. kroatische) Justiz oder über ein dortiges Gericht geführt werden. Warum auch? Die Forderung besteht erst einmal und fertig. Die Forderung besteht und wird im Land des Schuldners (i.d. Fall. in –D-) geltend gemacht – eben in Vertretung durch einen Anwalt in –D-.

Mein Rat –und ich habe so verfahren: Bei besagtem Anwalt Einspruch gegen die Forderung einlegen, alles andere kostet erstmals Geld, Umstände, Schreiberei etc, welches ich im Vorfeld einer (falschen!) Anschuldigung nicht bereit bin zu investieren. Warum zur RA- Kammer? Der Anwalt wird der Kammer eine Vollmacht, ausgestellt durch seinen kroatischen Mandanten vorlegen und er ist damit aus dem Schneider. Welchen Vorwurf machen Sie ihm denn, etwa dass er einen ordnungsgemäßen Auftrag ausführt?

ES gibt einen „Trick“ aus der Sache rauszukommen, falls es denn Ernst werden sollte. Den „Trick“ verrate ich hier nicht (Feind hört mit) und verweise auf § 6 des „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche“ kurz EGBGB. Aber bitte ganz genau lesen….

Mir scheint es, dass es entweder Abzocke ist, oder der RA steht mit der GmbH „gut im Geschäft“, oder dass sich ein Kontroletti dort eine goldene Nase verdienen will (schau mal Chef, bin ich nicht gut…)

Noch einen Rat und so hätte ich es im Nachhinein gemacht: Sofort die Polizei holen, und die Sache vor Ort klären lassen. (Der Campingplatzbeteiber ( der CP ist etwa 4 km entfernt) spricht gutes Deutsch.)

papabaer1 am 20 Nov 2013 19:45:02

Leute hebt euch auf jeden Fall die Quittung von einem bezahlten Knöllchen auf , ich habe jetzt Post bekommen von einen RA der bestens bekannt ist im Internet. Habe die Quittung natürlich nach ca.3 Monate weggeworfen worauf dieser RA nur gewartet hat. Jetzt habe ich keinen Beweis mehr und kann zahlen. Ne riesen Betrugsmasche aus Kroatien. Kootttzzz

Allsquare am 15 Sep 2015 10:08:20

papabaer1 hat geschrieben:Habe die Quittung natürlich nach ca.3 Monate weggeworfen worauf dieser RA nur gewartet hat. Jetzt habe ich keinen Beweis mehr und kann zahlen. Ne riesen Betrugsmasche aus Kroatien.

Verstehe ich Dich richtig, daß Du bar bezahlt hast ?

Stefan-Claudia am 15 Sep 2015 18:37:06

Hallo, da ich nicht glaube das er sich nach fast 2 Jahren noch einmal meldet
( herzlichen Glückwunsch zum ältesten ausgebuddelsten Tröt des Tages :lach: )

er meint die Quittung aus dem Automaten.
Er hat sie weggeworfen, wie es fast jeder machen würde, ich habe sie GsD vorsorglich aufgehoben.

Daher konnte ich dem Rächtsverbieger beweisen das ich an besagtem Tag an besagter Stelle ein Ticket gezogen habe.

Daher nochmals die Empfehlung meinerseits das Tiket aufzubewahren,
und nicht nur dann wenn ein Strafzettel an der Scheibe klebt.

Stefan-Claudia am 24 Apr 2018 08:17:47

Hallo,

ich habe mal etwas interessantes gefunden, auch wenn es sich auf andere Städte bezieht,
das abkassieren ist das gleiche :

Zitat : Erst Anfang dieses Jahres (2017) entschied der EuGH, dass die durch Pula Parking d.o.o. erwirkten und von kroatischen Notaren ausgestellten Vollstreckungsbefehle grundsätzlich nicht als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden können und in anderen Mitgliedstaaten nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden dürfen, mithin dass eine Zahlung auf sie nicht geboten ist.

Quelle: --> Link
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