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Reklamationsrecht


dokabastler am 29 Jun 2005 17:25:43

Hallo,

wie lange besteht ein Reklamationsrecht für fehlerhafte per Post erhaltene Ware??
Bei mir gehts um ein defektes Heki...


günter

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

wienix am 29 Jun 2005 17:33:00

ist die ware an sich fehlerhaft, dann gilt die übliche europaweite gewährleistung/garantie - in jedem fall lang genug;

wenns ein durch den transport verursachter defekt ist, dann kommts drauf an, wo der sogenannte gefahrenübergang stattfindet - und auf wen. im falle eines transportschadens muss imho unverzüglich gehandelt werden.

stahlhans1 am 29 Jun 2005 17:36:16

Hi,

schau in der AGB vom Lieferanten nach.
Reklamationsrecht endet Normalerweise bei Übernahme Paket. Sofort öffen und erst dann Unterschrift für den Erhalt.
Aber wer macht das schon. Bei etlichen Versandhäuser geht die Gefahr bereits ab Versand auf den Käufer über.
Man hat immer schlechte Karten. Recht freundlich nachfragen...wichtig. Kulanz oder ähnliches ist ja noch möglich.
In der Regel aber nicht, denn die Beweispflicht liegt bei Dir.


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dokabastler am 29 Jun 2005 17:47:24

Durch den Urlaub waren es über 3 Wochen zwischen Warenerhalt und öffnung und Schadensentdeckung....

der Schaden ist m.E. kein Transportschaden, m.E. ist die Ware bereits kaputt auf den Weg gegangen.

Mir ist klar, daß ich spät dran bin.
Freundliches Fragen hat bisher nur eine recht schroffe Abweisung gebracht......und ein mail-Wortgefecht, das ich bisher noch nicht erlebt habe.......



günter

[Admin] am 29 Jun 2005 17:51:04

das regeln die AGB der Post

normalerweise sofort (innerhalb 3 Tagen?) zum nächsten Postamt und den Schaden melden - aber kannste vergessen, die reden sich aus Prinzip schon raus. Entweder ist Dein Paket nicht genug von außen beschädigt, oder falsch gepackt oder oder oder.....

stahlhans1 am 29 Jun 2005 17:56:59

14 täges Umtauschrecht ist auch verwirkt. ohje.


Nehme die Ware und versende sie an einen Bekannten.....gut versichert.
Dies ist keine Anstiftung zu einer Straftat, sondern lediglich ein spassiger Vorschlag wofür ich keine Verantwortung trage.

[Admin] am 29 Jun 2005 17:58:22

ach so liegt der Fall.....

da ist die Zeit (relativ) Wurscht - Du kannst ja erst reklamieren, wenn Du Kenntnis erlangt hast. Mach das Paket frei und sende es zurück. Steck ein Brieflein rein mit dem Text: Geld zurück oder neues Fenster - und setze eine Frist, für deren Verstreichen Du den Rücktritt vom Kaufvertrag androhst.

Auf Diskussionen würde ich mich absolut nicht einlassen. Nach der Frist gibst Du das einem Rechtsverdreher.....

[Admin] am 29 Jun 2005 17:59:37

die 14 Tage Frist bezieht sich auf das Fernabsatzgesetz und hat mit einer defekten Lieferung absolut nix zu tun...... :wink:

stahlhans1 am 29 Jun 2005 18:03:36

@die 14 Tage Frist ....

eindeutig !
Aber er hätte ja die Ware unbschädigt zurück gesendet. Ist doch klar.

[Admin] am 29 Jun 2005 18:16:35

hmmm........man hätte ja nachsehen können, ob Doka ordnungsgemäß auf die 14 Tage hingewiesen wurde - wenn nicht, sind es 6 Monate.............aber das hat sich mit seinem Schriftwechsel schon erledigt :roll:

dokabastler am 29 Jun 2005 21:59:56

Also: Was tun.......??????

Wie gesagt: ich habs erst 3 Wochen nach Erhalt bemerkt, dann sofort reklamiert
Kaputt ist bei dem Heki der Innenrahmen der auf den von oben eingesetzten Innenrahmen geschraubt wird (nicht die Blende innen, die noch zusätzlich draufgeklemmt wird und in der die Rollos sind)...da sind massive Schäden dran...könnte ich einbauen, aber dann sieht man die Beschädigungen und außerdem sind 2 von 6 Schraubenlöchern mit Umfeld praktisch rausgebrochen......

Versender (nicht privat, ein großer Womo-Zubehör-Vertrieb, der auch einen Katalog hat und eben auch über ebay handelt) sagt (nett gesagt):
Wer erst nach 4 Wochen daherkommt, der kann keine Kulanz erwarten...er hat mir angeboten, daß ich das schadhafte Teil doch kaufen könnte..ich hab dann etwas von wenig kundenfreudlichem Verhalten geschrieben und daß ich das evtl. im Forum schreiben werden, und die haben dann zurückgeschrieben, daß sie froh sind, daß es nicht viele Kunden wie mich gibt......starker Tobak........hab überlegt, was ich falschgemacht habe.......hab am Abend nochmal eine friedensmail" geschickt, mal schaun ob es sich wieder einrenkt..aber mit Kulanz geht nix...der Kundendienst schrieb, daß er nun den Kontakt mit mir abbricht..

Wenn Ihr wollt, kann ich ja das e-mail-Wortgefecht mal veröffentlichen...eigentlich will ich aber nicht........ich schlaf mal drüber....


Mich ärgert v.a., daß es sich da ja nicht um einen Gebrauchsgegestand handelt, dan ich nach 3-wöchigem Gebrauch nd nachdem er mir vielleicht runtegefallen ist, reklamiere....es ist ein Fenster...war hat 3 Wochen länger in der verpackung ....scheiße, ich hätt halt gleich auspacken sollen...aber die Schachtel sah 100% gut aus, da kommt man nicht drauf....

Ich seh nur die Chance mir weitere Tage zu verderben (wie den heutigen) oder klein beizugeben und das Teil nachzukaufen (aber sicher nicht bei obigem Händler......

Was ratet Ihr mir...ich bin eigentlich sehr friedfertig nd bin immer noch überrascht, weil solche Kulanzfälle hatte ich im Laben schon viele nd alle wurden irgendwie positiv gelöst....das war der erste Schaden mit versand oder ebay und gleich gings in die Hose...

günter

Gast am 30 Jun 2005 07:28:16

Hallo Günter,

hast Du mal drüber nachgedacht, Heki direkt anzuschreiben? Vielleicht auch mit einem Hinweis auf den tollen Service der Fa Lyding.

Die Firma Heki ist garantiert kulanter.
Ein Versuch ist es wert.

und viel Glück

hartifisch

stahlhans1 am 30 Jun 2005 08:24:31

Hallo,

bei mir lag der Fall ähnlich.
Nur hab ich mich zusätzlich bei ebay beschwert.
Die Rückantwort kam sofort: Mitgliedschaft von mir beendet.
Deswegen habe Dir das ja auch mit der "Freundlichkeit" vorgeschlagen.
Auch wenn die Adern am Kopf schon geschwollen sind.

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