Auch in diesem Jahr fuhren wir mit unserem kleinen Pössl auf der E6 je einmal nord- und einmal südwärts an Trondheim vorbei. Zuhause erhielten wir aus London die übliche Mautabbrechnungen der Tröndelag Bomveiselskap, in welcher Datum und Zeit der Durchfahrten der insgesamt 4 Mautstellen und der Mautbetrag aufgelistet waren. Zuerst kam die Abrechnung für die Hinfahrt, später dann für die Rückfahrt. Mir fiel auf, dass der Betrag bei Ranheim auf der Hinfahrt doppelt so hoch war und dass ich auch im Vorjahr für diese Strecke nur die Hälfte bezahlt hatte. Ich habe daraufhin die Möglichkeit des Einspruchs (nur Online möglich) genutzt und den Sachverhalt kurz beschrieben.
Nun erhielt ich einen Ablehnungsbescheid mit folgendem Wortlaut: Im Auftrag der den Verwarnungsgeldbescheid (!) ausgebenden Stelle bedauern wir, dass Ihr Einspruch gegen den genannten Fall abgelehnt worden ist. Als Begründung wurde angeführt, dass auch ausländische Verkehrsteilnehmer sich mit der Straßenverkehrsordnung des Landes vertraut zu machen haben und der Fahrzeughalter die Verantwortung dafür trüge, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tat (!) gefahren hat. Weitere Schreiben, die keine neuen zweckdienlichen Beweise enthalten, würden nicht beantwortet werden! :?:
Obwohl ich über die Angelegenheit äußerst sauer bin, habe ich die überhöhte Mautforderung dennoch vorsichtshalber erst einmal bezahlt. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

