Stimmt, ich bekam soeben Post vom Betreiber:
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Stellplatzordnung
für das Abstellen von Wohnmobilen
Die Stellplätze für Wohnmobile wurden mit dem Ziel geschaffen, Besuchern mit ihren autarken Fahrzeugen
eine Abstellmöglichkeit in fußläufiger Entfernung zur Waiblinger Altstadt anbieten zu können. Sie dürfen deshalb
auch nur zu touristischen Zwecken benutzt werden. Camping ist nicht erlaubt.
Mietvertrag
Mit dem Abstellen eines Wohnmobils auf den gesondert gekennzeichneten Stellplätzen kommt ein Mietvertrag
zustande.
Einstelldauer - Mietpreis – Entfernen der Fahrzeuge
Die Aufenthaltsdauer ist längstens auf 72 Stunden beschränkt. Dieser Zeitraum wird durch das Ein- und Ausfahren
zum zeitweiligen Verlassen des Parkplatzes nicht unterbrochen.
Zusätzlich zu den Parkgebühren entsprechend der aushängenden Preisliste ist für das Abstellen eines
Wohnmobiles eine Miete in Höhe von 3,00 € je angefangene 24 Stunden zu bezahlen.
Der Vermieter ist berechtigt, nach Ablauf von 72 Stunden das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zu entfernen.
Benutzungsbestimmungen
Der Mieter ist nach der Einfahrt verpflichtet, sich unverzüglich beim Parkwart zu melden. Telefon: 07151-
5001444 oder über die blaue Ruftaste der Notrufsäule oder die Ruftaste des Kassenautomaten (beim WC).
Für die Versorgung mit elektrischem Strom stehen Automaten, gegen Benutzungsgebühr, zur Verfügung.
Abwasser-, Müll- und Fäkalienentsorgung ist nur in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen zulässig.
Musik- und sonstige Tonwiedergabegeräte dürfen im Freien nicht betrieben werden. Die Nachtruhe beginnt
um 22.00 Uhr.
Das Aufstellen von Vorzelten, Zelten, Tischen und Stühlen außerhalb des Wohnmobils sowie das Aufhängen
von Wäsche, das Kochen oder Grillen mit Holz- oder Holzkohlenfeuer sind nicht gestattet.
Bitte benutzen Sie Toiletten und verlassen Sie den
Stellplatz sauber. Müll werfen Sie bitte in die dafür vorgesehenen
Behältnisse.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Stadt und bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis
Die Kaution ist raus und man darf auch mehr als einmal im Jahr hin kommen.