andreas-tec am 13 Okt 2011 09:18:58 Moin,
ich schaue ja schon länger nach einem neuen Womo und langsam wird es konkret. Habe gestern nochmal mit meinem GMI mein Womo durchgemessen und dabei Feuchtigkeit dirket im Dach- Wandübergang in Höhe des Alkovenknicks (dort steht immer das Wasser) zum normalen Dachbereich festgestellt. Messgerät zeigte Werte bis ca. 6 direkt an der kante, kurz darunter bis 4, ab 20 cm tiefer wieder trocken, Bodenplatte ebenfalls!
Zum Fahrzeug: TEC 630 G, Bj. 2003,2,3l, Maxi-Fahrwerk. Händlereinkaufspreis beträgt ca. 17.000 Euro.
Ich beabsichtige, einen neuen Hymer Tramp (60.000 Euro) bei einem Händler aus dem aktuellen Lagerbestand zu kaufen.
Wie gehe ich da am Besten wegen der Inzahlungsgabe des "Alten" vor. Mit wieviel Wertverlust muss ich etwa wegen der Undichtigkeit rechnen?
Vielen Dank für Eure Tipps und Erfahrungen
Andreas
Trollo am 13 Okt 2011 10:49:07 andreas-tec hat geschrieben: Wie gehe ich da am Besten wegen der Inzahlungsgabe des "Alten" vor. Mit wieviel Wertverlust muss ich etwa wegen der Undichtigkeit rechnen?
Vielen Dank für Eure Tipps und Erfahrungen Andreas
Moin,
Wertverlust hängt vom Ausmaß ab und wird nur die Werkstatt / Händler festlegen können.
Schaden würde ich im Kaufvertrag festhalten.
Trollo
mueckenstuermer am 13 Okt 2011 12:02:11 Zunächst lies mal:
--> Link
Sodann muss schriftlich festgehalten werden, dass auf die erhöhten Feuchtewerte hingewiesen wurde.
andreas-tec am 13 Okt 2011 12:50:59 Hallo Mückenstürmer,
mueckenstuermer hat geschrieben:Zunächst lies mal: --> LinkSodann muss schriftlich festgehalten werden, dass auf die erhöhten Feuchtewerte hingewiesen wurde.
Vielen Dank für diese wichtige Info. Auf die erhöhten Feuchtigkeitswerte hingewiesen hätte ich schon, aber ich werde darauf achten, dass dieses in den Ankaufvertrag auch aufgenommen wird.
Dann würde mich jetzt noch interessieren, ob jemand Erfahrungen damit hat. wie die Händler reagieren, wenn ein Fahrzeug mit Feuchteschaden in Zahlung genommen werden soll. Dass da jeder Händler anders reagiert ist mir klar, aber Erfahrungswerte für den Vergleich wären für mich sehr hilfreich für die Kaufverhandlungen.
Vielen Dank und allzeit knitterfreie Fahrt
Andreas
Knuffel am 13 Okt 2011 13:06:42 mueckenstuermer hat geschrieben:Zunächst lies mal: --> LinkSodann muss schriftlich festgehalten werden, dass auf die erhöhten Feuchtewerte hingewiesen wurde.
Ok, das man es nicht verschweigen darf (wenn man es weiß) ist klar, aber Gewährleistungsausschluss vereinbaren? Seit wann ist eine privat Person, die an ein Gewerbe verkäuft Gewährleistungspflichtig? Von Gewerbe an privat ja - aber andersrum??
Trollo am 13 Okt 2011 13:19:00 Knuffel hat geschrieben:Seit wann ist eine privat Person, die an ein Gewerbe verkäuft Gewährleistungspflichtig? Von Gewerbe an privat ja - aber andersrum??
Moin
Soweit ich weiss, schon immer (zumindest seit Einführung der Sachmängelhaftung).
Bei Inzahlunggabe kann man sich eventuell noch rausreden, dass der Ankäufer ja Fachmann ist. Trotz allem ist man natürlich auf der sicheren Seite, die Sachmängelhaftung auch hier auszuschließen (was in jedem Vertrag von privat an privat selbstverständlich sein sollte).
Trollo
mueckenstuermer am 13 Okt 2011 13:46:30 Knuffel hat geschrieben:mueckenstuermer hat geschrieben:Zunächst lies mal: --> LinkSodann muss schriftlich festgehalten werden, dass auf die erhöhten Feuchtewerte hingewiesen wurde.
Ok, das man es nicht verschweigen darf (wenn man es weiß) ist klar, aber Gewährleistungsausschluss vereinbaren? Seit wann ist eine privat Person, die an ein Gewerbe verkäuft Gewährleistungspflichtig? Von Gewerbe an privat ja - aber andersrum??
Die Haftung gilt laut Gesetz in jedem Verkaufsfall, also auch, wenn Vervaucher verkauft, egal ob an Verbraucher oder Unternehmer. Der Verbraucher darf aber die Sachmängelhaftung ausschließen, was der Unternehmer ggüb dem Verbraucher nicht darf. Vergißt man den Ausschluß, haftet man zwei Jahre für Mängel, die bei der Übergabe bereits latent (versteckt) vorhanden waren.
Weils kaum einer weiß, weise ich ja extra darauf hin.
Knuffel am 13 Okt 2011 14:04:17 mueckenstuermer hat geschrieben:Weils kaum einer weiß, weise ich ja extra darauf hin.
:daumen2:
petermann am 13 Okt 2011 14:47:32 Knuffel hat geschrieben:mueckenstuermer hat geschrieben:Weils kaum einer weiß, weise ich ja extra darauf hin.
:daumen2:
mein lieber Mann da sage ich nur Holzauge sei wachsam , wer als Privatperson Verkauft kann aber Ordentlich auf die Schnauze fallen ,
Unwissenheit schützt vor strafe nicht.
Peter
andreas-tec am 13 Okt 2011 15:08:56 Ja, da hätte ich auch niemals dran gedacht, da ich es nicht gewusst habe. Danke nochmal!
Was ich immer noch wissen möchte:
Hat denn schon jemand ein undichtes Womo in Zahlung gegeben und kann seine Erfahrungen dazu mit uns teilen?
Danke
Andreas
mueckenstuermer am 13 Okt 2011 17:23:10 andreas-tec hat geschrieben:Ja, da hätte ich auch niemals dran gedacht, da ich es nicht gewusst habe. Danke nochmal!
Was ich immer noch wissen möchte: Hat denn schon jemand ein undichtes Womo in Zahlung gegeben und kann seine Erfahrungen dazu mit uns teilen?
Danke Andreas
Ich nicht, aber:
Dichte es doch vorher ab, lass es austrocknen und verkaufe es dann als wieder trockenes Womo. Oder ist schon ein dauerhafter Schaden (Torf) vorhanden, so dass es mit abdichten und austrocknen nicht getan ist.
Im Zweifel zieht Dir der Händler 5000,- € ab und macht anschließend nichts anderes....
Nasenbär am 13 Okt 2011 17:36:11 Das man als Privatmann die Gewährleistung bei Inzahlunggabe extra auschließen muss, wusste ich auch noch nicht.
Hier steht auch was zum Thema:
--> Link
Anscheinend muss man durch einen Extra-Vertrag die Gewährleistung ausschließen. Oder kommt es auf die AGBs des Händlers an?
Woher soll man als Verbraucher und allgemein auch Nichtfachmann wissen, was mit dem Fahrzeug im Einzelnen los ist.
Arglistiges verschweigen von bekannten Mängeln ist aber eine andere Sache...
BadHunter am 13 Okt 2011 18:28:05 Wenn man von dem Feuchtigkeitsschaden weiß weil man es selbst gesehen/gemessen hat ist das natürlich ärgerlich....
Ich denke eigentlich, dass man als Verbraucher normalerweise in solchen Dingen Laie ist, zumindest der allergrößte Teil der Wohnmobileigner.
Mir hat ein Händler vor 5 Jahren, als ich unser damaliges Womo verkaufen oder in Zahlung geben wollte, auch gesagt, dass unser Womo einen Wasserschaden hätte. Es wurde nicht nachgemessen, es gab keine feuchten Stellen oder Wasserränder oder sowas. Ich habe immer Surfbretter auf dem Dach transportiert und bin dementsprechend auch häufiger auf dem Dach gewesen, und ich wiege über 100 Kg.
Dass das Dach von innen etwas nachgegeben hat wenn man mit der Hand gegendrückte habe ich darauf zurückgeführt, dass durch die Belastung des Daches das "Innenleben" etwas zusammengedrückt worden ist und deshalb nachgibt, denn es waren wie gesagt weder irgendwelche Wasserränder oder feuchte Stellen zu erkennen. Aufgrund des Fahrzeugalters und der Tatsache, dass wir uns über das ausgesuchte Mobil dann sowiso nicht einig wurden, habe ich dann unser Womo privat verkauft. Und es fährt heute noch und ist immernoch in gutem Zustand für sein Alter (Bj. 1990).
Damals hieß es, dass die Rechtsprechung so ist, dass der Experte (und das ist ein Wohnmobilhändler ja!) nach einem Ankauf an den Verbraucher keine Ansprüche stellen kann wenn dieser, da ja Laie, nichts von einem solchen Schaden wusste.
Deshalb würden die Händler eben auch die Fahrzeuge die sie in Zahlung nehmen genau prüfen.
Nun ist es in diesem Falle ja so, dass der Verbraucher von einem Schaden weiß, somit muss dieser auch genannt werden.
Die Behebung eines "echten" Wasserschadens kann in einer Werkstatt schon schnell mal 5.000 € kosten da man die tatsächlichen Ausmaße des Schadens ja erst sieht wenn die schadhafte Stelle geöffnet wird...
Rein vom Verständnis würde ich sagen dass dies auch eine Größe sein dürfte die ein Händler nochmal vom Einkaufspreis eines intakten Fahrzeuges abzieht...
Naja, ich bin Laie und habe noch bei keinem meiner Wohnmobile eine Feuchtigkeitsmessung durchgeführt, deshalb nur mal meine bisherigen Erfahrungen aus diesem einen Gespräch mit einem Händler vor 5 Jahren....
, Jens
Gast am 13 Okt 2011 19:12:27 Vielleicht hast Du beim Messen auch einen Fehler gemacht, vielleicht liegt es an der Konstruktion, der an der Stelle verbauten Materialien unter der Verkleidung, dass das Meßgerät eine „Feuchtigkeit“ feststellt. Geh´doch mal zu einem Fachmann und laß eine Messung durchführen. Möglicherweise stellt der gar keine Undichtigkeit fest und Du hast es schwarz auf weiß.
andreas-tec am 13 Okt 2011 19:20:49 Moin,
danke erstmal für die zahlreichen hilfreichen Antworten.
Ein Wasserschaden ist mit Sicherheit vorhanden, da an der Innenverkleidung leichte Laufspuren zu erkennen sind und ich auch schon seit ich das Womo habe regelmässig messe. Die Werte waren vorher niedriger.
Selber abdichten ist bestimmt für den Einen oder Anderen eine gute Idee, aber ich kann nicht auf das (ein) Womo für die Dauer einer wochenlangen Reparatur verzichten, da es bei mir Alltagsfahrzeug ist und ich damit auch täglich zur Arbeit und auf Dienstreisen fahre. Auch fehlt mir die Zeit und die Unterstellmöglichkeit. :-(
Für weitere Erfahrungswerte bin ich dankbar
Andreas
Lancelot am 13 Okt 2011 20:04:30 andreas-tec hat geschrieben:Ein Wasserschaden ist mit Sicherheit vorhanden, ...
Dann gib das Ding in Zahlung, verschweige nix, schreib´s in den Kaufvertrag rein und schließ die Sachmängelhaftung aus ... wie soll´s sonst (ohne Beschiß) gehen :gruebel:
andreas-tec am 13 Okt 2011 22:21:17 Nee, beschissen wird nicht. Aber Gleiches erwarte ich dann auch vom Händler! :roll:
Andreas
andreas-tec am 29 Okt 2011 17:20:15 Moin,
so, es ist vollbracht ;-)
Am 11.11.11 um 11:11Uhr werde ich unseren nagelneuen Hymer Tramp 614CL abholen.
Den TEC habe ich beim Händler in Zahlung gegeben. Habe ihn auf das "Feuchtgebiet" hingewiesen, dieser hat dann nachgemessen und das Ganze als leichten Wasserschaden deklariert. Auch die anderen mir bekannten Mängel habe ich angezeigt und auch nicht sofort erkennbare nicht verschwiegen. Diese wurden ebenfalls in dem Inzahlungnahmevertrag vermerkt, Kleinigkeiten jedoch nicht einzeln aufgeführt sondern unter "Gebrauchsspuren" zusammengefasst. Ich hoffe, das ist ok so?
Ich war ehrlich, der Händler hat mir einen guten Preis für den "Alten" und den "Neuen" gemacht und ich muss kein schlechtes Gewissen haben.
Danke an Alle und besonders Mückenstürmer für die Hilfe
Andreas
mueckenstuermer am 29 Okt 2011 18:08:40 :-)
gipsy30 am 29 Okt 2011 19:37:36 Also ich würde genau bei diesem Händler eine Dichtigkeitsprüfung machen lassen. Falls er es feststellt, OK, falls nicht, sein Problem.
Siehs doch mal so: Ist es Deine Schuld, dass das Womo einen Wasserschaden hat?
Je nach dem wie frech der Händler ist, wird er den Schaden beim Wiederverkauf gar nicht angeben.
Alexander
mueckenstuermer hat geschrieben:andreas-tec hat geschrieben:Ja, da hätte ich auch niemals dran gedacht, da ich es nicht gewusst habe. Danke nochmal!
Was ich immer noch wissen möchte: Hat denn schon jemand ein undichtes Womo in Zahlung gegeben und kann seine Erfahrungen dazu mit uns teilen?
Danke Andreas
Ich nicht, aber: Dichte es doch vorher ab, lass es austrocknen und verkaufe es dann als wieder trockenes Womo. Oder ist schon ein dauerhafter Schaden (Torf) vorhanden, so dass es mit abdichten und austrocknen nicht getan ist. Im Zweifel zieht Dir der Händler 5000,- € ab und macht anschließend nichts anderes....
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