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Mein Händler wollte kein bares. Er sagt, dass er alle Beträge über 10.000€ wegen dem Geldwäschegesetz melden muss und zu dem Formularkram keine Lust hat.
Beträge > 15.000 sind meldepflichtig bei der Bank, die müssen den Einlieferer entweder persönlich kennen oder aber die Personalien aufnehmen (Kopie des Perso). Viel blöder ist aber, daß mit "Barem" auch das Risiko von Falschgeld steigt - und das wäre (wenn´s als solches erkannt wird) ersatzlos weg :( ... und der Händler hätte zudem noch die Kalamitäten der Polizei zu erklären "von wem, warum, wieso" ...
Geldwäschegesetz §2, Abschnitt 1, Ziffer 12. (1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Geschäfts oder Berufs handeln, 1. Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 .. .. 12. Personen, die mit gewerblichen Gütern handeln. --> Link Mit den 15.000 Euro hast du recht. Bei mir waren es über 50.000€. Raidy |
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