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Barzahlung oder Überweisung 1, 2


pasca80 am 17 Okt 2011 15:12:40

Hallo Foris,

wir werden kommende Woche unseren La Strada bei einem Händler in Zahlung geben und sind dann stole Besitzer eines Weinsberg Carabus. Für mich stellt sich nun die Frage ob ich den nicht unerheblichen Restbetrag überweise oder Bar bezahle. Bar hat den Voreil Bares gegen Ware, allerdings laufe ich immer irgendwie ungern mit soviel Kohle durch die Gegend.

Wie habt Ihr das gehandhabt und welche Argumente sprechen für die jeweilige Zahlungsmethode.



Stefan

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raribay am 17 Okt 2011 15:22:01

Hier findest du verschiedene Meinungen
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Lancelot am 17 Okt 2011 15:22:55

oder hier : --> Link

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haballes am 17 Okt 2011 15:24:38

Bar. Ist mir immer sicherer. Gerade in diesen Handelssparten läuft öfter mal eine Insolvenz im Hintergrund und wer weiss in welche Rangfolge man fällt.
Bevor ich dann Schwierigkeiten kriege Ware oder Geld zu bekommen fahr ich mit Cashgeld hin. Kann man ja auf mehrere Familienmitglieder aufteilen.

Lancelot am 17 Okt 2011 15:29:08

haballes hat geschrieben:Kann man ja auf mehrere Familienmitglieder aufteilen.


Tipp: nimm "größere Scheine" .. dann kann´s auch EINER schleppen :D

petermann am 17 Okt 2011 15:40:53

pasca80 hat geschrieben:Hallo Foris,

wir werden kommende Woche unseren La Strada bei einem Händler in Zahlung geben und sind dann stole Besitzer eines Weinsberg Carabus. Für mich stellt sich nun die Frage ob ich den nicht unerheblichen Restbetrag überweise oder Bar bezahle. Bar hat den Voreil Bares gegen Ware, allerdings laufe ich immer irgendwie ungern mit soviel Kohle durch die Gegend.

Wie habt Ihr das gehandhabt und welche Argumente sprechen für die jeweilige Zahlungsmethode.



Stefan



Barzahlung alles andere ist zu Risikobehaftet , wie schon erwähnt wurde Insolvenz oder was auch immer , das Geld wechselt erst den Besitzer wen alles geklärt ist inkl. Fahrzeugabnahme und der Fahrzeugbrief liegt auf dem Tisch mit allen sonstigen was vereinbart wurde, habe es auch so gemacht und bin damit gut gefahren , kann es nur jedem empfehlen auch so zu handhaben , und bei der Abholung bzw. Übergabe jemanden mitnehmen man weiß ja nie für was es gut sein kann , und nicht auf Mündliche Vereinbarungen einlassen, wie zb. der Brief ist noch im Werk oder solche Sachen.


Peter

tober am 17 Okt 2011 15:58:26

Man kann aber auch "nach erhalt der ware" überweisen. :wink: Je nachdem wie gut man den Händler kennt wird das auch angeboten.
Überweisung heißt ja nicht automatisch vorkasse.

Ostwestfale am 17 Okt 2011 16:01:00

Ich habe nach Abnahme des Wohnmobiles an seinem Rechner Online überwiesen.

Dabei darauf geachtet das beim Browser alles ausgeschaltet ist und das mobile TAN per Handy benutzt.

Das war für ihn ok und selbst wenn er meine Eingaben mitgeschrieben hat kann er mit den ihm zur Verfügung stehenden Daten eigentlich nur meinen Kontostand abfragen.


Bon Voyage

a.miertsch am 17 Okt 2011 16:12:14

Jawoll,
Fahrzeugbrief gegen Hälfte vom Geldstapel, Kaufvertrag gegen 50% vom Rest, Schlüssel gegen den Rest vom Stapel. Da geht nix mehr schief, denn jeder der mein Geld will, ist ein potentieller Gauner und hat von Anfang an nix anderes vor, als mich um mein sauer Verdientes zu bringen. :ironie:
Wenn ich mit viel Bares durch die Lande reise, setze ich mich im Zug in eine Ecke und wickele mich in meinen Mantel ein. So merkt keiner, daß ich etwas zu verbergen habe. Man hört ja heutzutage soviel von Überfällen auf Reisende. :D :D
Albert

dieter2 am 17 Okt 2011 17:13:55

Ganz klar,Geld nach Womoübergabe inkl.Papiere.

Dieter

dieter2 am 17 Okt 2011 17:14:23

Fehlgelaufen,sorry

eisbaerchen am 17 Okt 2011 19:17:16

a.miertsch hat geschrieben:Jawoll,

Man hört ja heutzutage soviel von Überfällen auf Reisende. :D :D
Albert


Ich sage nur "GAS"!! :kette:


eisbaerchen
Helmut

heldandy am 17 Okt 2011 19:22:53

Wir haben unser gutes Stück Bar bezahlt. Erste Rate bei Vertragsabschluss und Rest bei Übergabe. War jeweils nicht wenig. Geld in Brustbeutel und gut. Bei der Bank Geldauszahlung in separatem Raum. Würde ich auch wieder so machen. Nur Bares ist wares...... :wink:

Paule2 am 17 Okt 2011 19:43:21

Hallo,

nix Bares!

In meiner Nähe hat ein potetieller Käufer eines Gebrauchtwagens seine Barschaft von 12.500 € verloren. Gefunden wurden diese Scheine leider nicht!

Im Falle eines Unfalls könnte ein Ersthelfer (Entschuldigung bei allen Guten!!) bei großen Geldbeträgen durchaus wankelmütig werden.

Eine Blitzüberweisung kostet weniger als 10 € und ist in 2-3 Stunden erledigt.
In meinen Augen ist dies die sicherste Variante.

MfG Paule2

Gast am 17 Okt 2011 19:56:12

ich habe beim letzten Autokauf online überwiesen im Autohaus und direkt im Anschluß die Bestätigung ausgedruckt. Völlig unproblematisch.

Gast am 18 Okt 2011 11:20:33

Moin,

ich hole in den nächsten Tagen mein " anderes " Wohnmobil ab
und habe dann in jeder Hosentasche ein Bündel 500 er :D

Frau und Hund ( 60 kg ) fahren mit !

angst :?: kenn ich nicht :!:

kintzi am 18 Okt 2011 12:04:40

Nie bar! Bei mir gehen höhere Beträge nur mit bankbestätigtem Scheck gegen Kaufgegenstand mit allen Dokumenten vonstatten. Zwischenfinanzierung (um die Papiere v. Hersteller zu kriegen, auch für Stunden oder Tage) soll der Händler über seine Bank machen u. bezahlen. Spielt die nicht mit, ist was faul. Notlösung: Mit Händler zu dessen Bank u. auf Sperrkto. meine Leistung als Sicherheit hinterlegen, damit Papiere über kurzzeitigen Bankkredit (Kosten zu Lasten des Händlers) beschafft werden können. Hole dann Papiere bei der Bank ab u. gebe dort meine Summe telefon.(mit vereinbarten Passwort, welches Händler nicht kennt) frei, wenn Kauf-Gegenstand übernommen. Natürlich ist immer mein Zeuge dabei. Richi PS: Hatten doch solch einen Fall mit Pleitehändler hier mal besprochen, in dem es um die Papiere zur Zulassung ging.

bernierapido am 18 Okt 2011 12:37:39

Solche Summen laufen bei mir ja auch selten, habe den Trailer aber auch, auf Anraten meines Bruders (Bankkaufmann) mit einem Bankscheck bezahlt. Zwei Tage vorher zur Bank, das Geld (und die glaube 15€ Gebühren) werden vom Konto abgebucht und dafür bekommt man den Scheck.
Mein Auto in Bar bezahlt . (Beim Autokauf 20T€ hatte ich 200€ Euro zu Hause im Umschlag vergessen. Glaubt ja nicht, dass der Händler den Wagen rausgerückt hätte. Musste erst zum Automaten und die 200 Euro herbeischaffen.) Soviel zum gegenseitigen Vertrauen.


Der Verkäufer bekommt den Scheck wenn das Fahrzeug übergeben ist und ich alle Papiere habe.

Pleiten gehen heute so schnell und ich möchte mich nicht an der Befriedigung anderer Gläubiger beteiligen. Wer weiß dann schon, wie jemand dasteht.

dieter2 am 18 Okt 2011 12:53:04

bernierapido hat geschrieben:Pleiten gehen heute so schnell und ich möchte mich nicht an der Befriedigung anderer Gläubiger beteiligen. Wer weiß dann schon, wie jemand dasteht.

So ist es.
Hab ich schon mal geschrieben,ein großes renomiertes Autohaus in meiner Nähe.
Ein Ehepaar bezahlt den neuen PKW mit über 40,000€ bar und möchte den
Wagen 2 Tage später zugelassen abholen.

Als sie nach 2 Tage den Wagen holen wollten standen sie vor geschlossenen Toren.
Der Laden war Pleite,die 40,000€ waren in der Insolventmasse untergegangen.
Stand damals ein großer Bericht in der Zeitung.

Ein Autohaus mit riesigen Glaspalast,Kekschen und Kaffee für die Kunden von uniformierten hübchen Damen serviert :)

Dieter

Gast am 18 Okt 2011 13:14:35

eisbaerchen hat geschrieben:
Ich sage nur "GAS"!! :kette:


Bitte nicht schon wieder :cry:

pipo am 18 Okt 2011 16:23:41

Mausifan hat geschrieben:
eisbaerchen hat geschrieben:
Ich sage nur "GAS"!! :kette:


Bitte nicht schon wieder :cry:

Ich finde wir sollten das ausdiskutieren :lol:
Das dämliche Bar, Scheck oder Überweisungs Thema geht ja auch immer ;D


peter

Lancelot am 18 Okt 2011 16:28:56

pipo hat geschrieben:
Mausifan hat geschrieben:
eisbaerchen hat geschrieben:
Ich sage nur "GAS"!! :kette:


Bitte nicht schon wieder :cry:

Ich finde wir sollten das ausdiskutieren :lol:


:yau:


Hätte vom "unehelichen Stiefzwilling meines Nachbarn" gehört, daß ein Barzahler mit jeder Menge "Gas" im Koffer unterwegs war und den Verkäufer betäuben wollte ... (oder so ähnlich :D )

dolata am 18 Okt 2011 19:43:24

Wir haben unser erstes Womo und auch inzwischen das zweite bar bezahlt. Bares gegen auf unseren Namen zugelassenes Womo bei Übergabe von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Beide Händler bestanden allerdings auf Barzahlung.
Beim Abholen der ja beträchtlichen Summen, wiesen mich die Sparkassenleute auf die Gefahr eines Überfalles hin und händigten mir die Kohle diskret in einem Nebenzimmer und nicht am Schalter aus.

Gerhard :roll:

petermann am 19 Okt 2011 12:40:38

Scheck schön und gut , aber was ist wen bei der Besichtigung doch noch ein kleiner Mangel gefunden wird , und der Händler bietet einen Nachlass an ,
soweit ich weiß sind die bestätigten Schecks schon ausgefüllt und können vor Ort nicht mehr geändert werden :rolleyes:
glaube nicht das der Händler Bares aus der Kasse auszahlt , nur bares ist Wahres und man alle Trümpfe in der Hand. :D


Peter

toyota am 19 Okt 2011 12:45:33

Hab dem Händler 3000,- vorab Überwiesen,2 Tage Später war der Brief da.Ging zur Zulassung und den Rest in Bar bei Abholung

Obelix am 30 Okt 2011 12:43:04

Ich habe zwar bisher noch kein Wohnmobil aber etliche PKW beim Händler gekauft und - bis auf mein erstes Auto - noch nie bar bezahlt! Meinen jetzigen, den vorherigen und den PKW meines Sohnes, den er nächste Woche neu bekommt, haben wir bzw. bezahlen wir per Maestro-Karte im Lastschriftverfahren bei Übernahme des Fahrzeugs. So ist gewährleistet, dass bei evtl. vorhandenen Mängeln ein gewisse Summe zurück gehalten werden kann und dass ich nicht mit Bargeld rum laufen muss. Diese Verfahren ist bei "meinem" Autohaus übliche Praxis. Das Fahrzeug ist zu diesem Zeitpunkt auf mich zugelassen und vom Verkäufer und mir gemeinsam gecheckt, die Fahrzeupapiere werden mir direkt übergeben.
Eine Anzahlung ist dort nicht üblich, der unterschriebene Kaufvertrag ist denen Sicherheit genug.
Ich habe auch schon mit bekommen, dass ein Verkäufer mit einem offensichtlich unbekannten Kunden (im Firmen-PKW) zur Bank in die Innenstadt gefahren ist und der Zahlungsvorgang dort abgewickelt wurde.
Warum soll dies bei einem Wohnmobilhändler nicht auch so funktionieren?

jochen-muc am 30 Okt 2011 14:11:16

Ostwestfale hat geschrieben:Ich habe nach Abnahme des Wohnmobiles an seinem Rechner Online überwiesen.

Dabei darauf geachtet das beim Browser alles ausgeschaltet ist und das mobile TAN per Handy benutzt.

Das war für ihn ok und selbst wenn er meine Eingaben mitgeschrieben hat kann er mit den ihm zur Verfügung stehenden Daten eigentlich nur meinen Kontostand abfragen.


Bon Voyage


Kennst Du Programme wie z.B. Partens Friend?

Die laufen bei uns auf allen Rechnern, und registrieren im Hintergrund jede Eingabe
Und ich denke mit den persönlichen Daten von Dir , welche Du eineben musstest könnte man doch sicher Schindluder treiben, oder ?

Da war doch erst vor kurzem in Akte Spezial so einen Sendung

Ich würde so ein Risiko nicht eingehen

a.miertsch am 30 Okt 2011 17:48:05

toyota hat geschrieben:Hab dem Händler 3000,- vorab Überwiesen,2 Tage Später war der Brief da.Ging zur Zulassung und den Rest in Bar bei Abholung

Schon Mist, da kannst Du gleich eine Anzahlung leisten. Freue mich für Dich, daß Du kein Pech hattest. Mit dem Brief kannst Du nicht mal ne Buskarte kaufen, wenn der gute zwischenzeitlich Pleite ist, der Brief gehört dann mit Sicherheit der Bank.
Mein Handler hat mir einen Kaufvertrag zugeschickt, ich unterschrieben dann kommt der Brief mit allen erf. Unterlagen per Einschreiben zu mir, damit ich das Teil anmelden kann. Mit Brief und Bares(o. Bankscheck) zum Händler und Ware gegen Bares. Das nenne ich seriöses Geschäft.
PS: Natürlich habe ich das Fahrzeug vorher besichtigt.
Albert

pipo am 30 Okt 2011 18:00:34

Obelix hat geschrieben: haben wir bzw. bezahlen wir per Maestro-Karte im Lastschriftverfahren bei Übernahme des Fahrzeugs. So ist gewährleistet, dass bei evtl. vorhandenen Mängeln ein gewisse Summe zurück gehalten werden kann und dass ich nicht mit Bargeld

Darf ich fragen wie teuer die Fahrzeuge sind?
Lt. meinen Informationen garantieren Banken nur bis 2000€ täglich beim
Lastschriftverfahren.
Zudem kann ich das kaum glauben, dass ein Autohaus
Lastschriftverfahren einsetzt. Müssen ja eine Menge Vertrauen in ihre
Kunden haben :D


peter

Rainers1869 am 31 Okt 2011 00:13:57

Ich bezahle meine Fahrzeuge immer Bar. Setze mich in den Zug mit Rucksack und Schlafsack drin. Die Überführungskennzeichen nicht sichtbar. 3 Tage Bart und versagtem Deo. Da denkt jeder, der Penner wechselt den Standort. Bisher hatte ich nie Probleme damit.

wolfherm am 31 Okt 2011 00:36:29

Rainers1869 hat geschrieben:Ich bezahle meine Fahrzeuge immer Bar. Setze mich in den Zug mit Rucksack und Schlafsack drin. Die Überführungskennzeichen nicht sichtbar. 3 Tage Bart und versagtem Deo. Da denkt jeder, der Penner wechselt den Standort. Bisher hatte ich nie Probleme damit.


Und ich habe immer meine zwei Freunde dabei: Die Herren Smith und Wesson. :D






























Achtung: Scherz. Es ist nur einer, und der heißt Walther. :D

Obelix am 09 Nov 2011 01:34:40

Darf ich fragen wie teuer die Fahrzeuge sind?
Lt. meinen Informationen garantieren Banken nur bis 2000€ täglich beim
Lastschriftverfahren.


@ pipo - War jeweils ein Ford Galaxy (neu), also nicht gerade ein Billigmobil, mein Junior hat sich gerade einen neuen KA gekauft.

Du hast recht -Mit der Maestrokarte (früher EC-Karte) sind nur Beträge bis 2.000 Euro online bezahlbar und garantiert.

Der Trick beim Lastschrift-Einzug ist, dass das Kartenlesegerät vor der Benutzung auf ELV-Offline geschaltet wird. Dadurch wird der Betrag nicht direkt nach der Eingabe kassiert, sondern quasi manuell von meiner Bank angefordert (wie eine umgekehrte Überweisung), dazu muss der ausgedruckte Beleg vom Kunden unterschrieben werden. Die Höhe des einzuziehenden Betrags ist hierbei nicht limitiert wie beim Onlineverfahren mit PIN-Eingabe, allerdings auch nicht garantiert. Insofern hat das schon was mit Vertrauen zu tun und sicherlich bekommt nicht jeder Kunde die Möglichkeit, so zu bezahlen.
Egal ob so oder - wie beschrieben - per "gemeinsamem Bankbesuch" bezahlt wird, halte ich diese Art der Kaufabwicklung für fair und allemal besser als irgendeine Form der Vorauskasse.

pipo am 09 Nov 2011 07:36:30

Obelix hat geschrieben:ELV-Offline geschaltet wird. Dadurch wird der Betrag nicht direkt nach der Eingabe kassiert, sondern quasi manuell von meiner Bank angefordert (wie eine umgekehrte Überweisung)

Ist bekannt und setzt bei solch einer Summe extrem viel Vertrauen voraus :!:
Ich denke eine absolute Ausnahme im Bezahlverfahren :wink:


peter

dieter2 am 09 Nov 2011 11:03:57

Lastschriftverfahren würde ich als Verkäufer nicht machen.

Der Käufer verhökert das Womo weiter und läst das Geld zurückbuchen.

Dieter

Altmaerker39638 am 14 Dez 2011 12:29:31

Der Weg ist einfach. KfZ Brief zusenden/übergeben lassen, Betrag bezahlen und Fahrzeug abholen.
Wer den "Brief" hat ist EIGENTÜMER. :D
Alsi nix in "...Masse". und bekommt daher Fahrzeug auch ausgehändigt,
da sein Eigentum.

Lancelot am 14 Dez 2011 12:45:36

Altmaerker39638 hat geschrieben:Wer den "Brief" hat ist EIGENTÜMER. :D


Ein weit verbreiteter Irrtum ... :)

... der daher stammt, weil Banken (früher) den Kfz-Brief ersatzhalber z.B. für eine Finanzierung als Sicherheit akzeptiert haben.

Heute gibt´s keinen "Brief" mehr, sondern stattdessen die Zulassungsbescheinigung Teil II. Und auf der steht explizit (im oberen Drittel des Vordrucks) drauf :

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen


Kannst ja mal nachlesen ... :)

dieter2 am 14 Dez 2011 12:49:47

Lancelot hat geschrieben:
Altmaerker39638 hat geschrieben:Wer den "Brief" hat ist EIGENTÜMER. :D


Ein weit verbreiteter Irrtum ... :)



Na ja,zumindest EIGENTÜMER vom Brief :wink:

Oder eben der Zulassungsbescheinigung Teil II

Dieter

apollonia am 14 Dez 2011 16:45:06

Und wie kann ich dann überhaupt irgendwo mal nachweisen, dass ich der Eigentümer bin ????

pitb am 14 Dez 2011 16:49:56

hennes hat geschrieben:Moin,

ich hole in den nächsten Tagen mein " anderes " Wohnmobil ab
und habe dann in jeder Hosentasche ein Bündel 500 er :D

Frau (160kg) und Hund ( 60 kg ) fahren mit !

angst :?: kenn ich nicht :!:



Überzeugt! :D

Lancelot am 14 Dez 2011 17:19:37

apollonia hat geschrieben:Und wie kann ich dann überhaupt irgendwo mal nachweisen, dass ich der Eigentümer bin ????


Ganz einfach mit

- Rechnung und/oder Kaufvertrag ausgestellt auf Deinen Namen
- Nachweis der Zahlung (Überweisung oder Quittung)
- Übergabe des Fahrzeugs (eigentlich sowas wie ein Lieferschein, aber wenn Du das Auto körperlich in Besitz hast, wird man Dir die "Übergabe" auch so glauben :) )

SO isses rein rechtlich ... in der Praxis wird man´s Dir wohl auch glauben, wenn das Auto auf Deinen Namen zugelassen ist und Du es tatsächlich "in Besitz" hast.

ecki07 am 14 Dez 2011 18:15:53

Hallo, habe mit folgender Methode noch nie Probleme gehabt ( auch nicht
im 6-stelligen Bereich ):
Lasse mir von meiner (Volksbank) eine kostenlose Bestätigung geben, dass sie einen Scheck bis zu einer Summe von X bis zum Datum..... garantiert einlöst.
Den Scheck kann ich dann beim Händler ausfüllen falls noch irgendwelche
Änderungen wie z.B. Tanken hinzukommen.
ecki07

Altmaerker39638 am 15 Dez 2011 18:57:38

Lancelot hat geschrieben:
Altmaerker39638 hat geschrieben:Wer den "Brief" hat ist EIGENTÜMER. :D


Ein weit verbreiteter Irrtum ... :) ....Heute gibt´s keinen "Brief" mehr, sondern stattdessen die Zulassungsbescheinigung Teil II. Und auf der steht explizit (im oberen Drittel des Vordrucks) drauf :
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen
Kannst ja mal nachlesen ... :)

Sorry, aber es gilt immer noch: 8)
"Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums...."

Also kann dieses Fahrzeug nicht mit in die K.-Masse aufgenommen werden, wenn der Käufer die RL und dieses Dokument vorliegt und die Herausgabe verlangen.... :D

Lancelot am 15 Dez 2011 19:09:18

Altmaerker39638 hat geschrieben:Also kann dieses Fahrzeug nicht mit in die K.-Masse aufgenommen werden, ...



Viel Glück :!: Du wirst es brauchen ... :)

Dakota am 15 Dez 2011 19:36:21

Lancelot hat geschrieben:
Altmaerker39638 hat geschrieben:Also kann dieses Fahrzeug nicht mit in die K.-Masse aufgenommen werden, ...



Viel Glück :!: Du wirst es brauchen ... :)


Naja..... kommt, wie immer, auf den Einzelfall an.

Die meisten VK haben ja den Passus "Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum" (oder ähnlich lautend) in Ihren AGBs. Somit geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an den Erwerber über.

Zahle ich meine Ware vor Erhalt voll, so ist die Ware mein Eigentum - wenn auch noch nicht in meinem Besitz. Wird nun ein Insolvenzverfahren eröffnet kann ich die Aussonderung beim I-Verwalter beantragen und dieser muss die Ware aussondern. Selbst wenn (z.B. beim Womo) ich nciht im Besitz der Papiere bin.... ich bin ja Eigentümer.

Zahle ich meine Ware nur an, die Restzahlung soll bei Übergabe erfolgen und der VK meldet Insolvenz an..... habe ich ein Problem :wink: Ich bin als Käufer rechtlich noch nicht Eigentümer (Ware nicht voll bezahlt) somit kann ich auch keine Aussonderungsrechte einfordern.....

Genaueres erklärt der RA eures Vertrauens :D

Lancelot am 15 Dez 2011 20:56:32

DAKOTA hat geschrieben:Genaueres erklärt der RA eures Vertrauens :D


Geh nicht so weit ... :D

Alles schonmal da gewesen :

mueckenstuermer hat geschrieben:
trumanius hat geschrieben:
ollybär hat geschrieben:Der Brief ist erstens kein Eigentumsnachweis, zweitens nützt er dir nichts wenn der Gerichtsvollzieher das Hoftor abgeschlossen hat und der Fahrzeugschlüssel in seinem Safe liegt.


Das halte ich für ein Gerücht; mein Brief , mein Fahrzeug.


Irrtum!

Das Recht am Brief folgt dem Recht am Fahrzeug. Eigentümer des Briefes wird man erst mit der Übereignung des Fahrzeuges. Der Eigentumsübergang erfolgt durch Einigung ("Danke für das Geld. Darf ich Ihnen die Schlüssel überreichen und Ihnen inf Fahrzeug helfen?!") sowie der Übergabe der Sache. Im Brief steht auch nicht der Eigentümer, sondern der Halter.

Inslolvenzfest ist die Sache erst nach der Übergabe des Fahrzeuges. m.

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