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3,5t PLUS Anhänger, Überholverbot ja oder nein


womitourer am 17 Nov 2011 20:00:26

Servus zusammen,

bin neu im Kreise der Wohnmobilfahrer. Kann sein das diese Frage schon zum x-ten male gestellt wird, hab aber nichts gefunden. Es geht um das überholen bzw. Überholverbot bei Wohmis bis 3,5t PLUS Anhänger.
Darf man bei LKW Überholverbot nun Überholen oder nicht.
Bei dieser Frage waren sich nicht einmal die Herren in grün bzw jetzt in blau einig. Der eine sagt, man darf, der nächste sagt, es sei verboten.

Danke für Antworten
:P :P

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hdhsiegen am 17 Nov 2011 20:14:40

Die Fornensuche hätte das --> Link
an den Tag gebracht

Gast am 17 Nov 2011 20:30:48

hdhsiegen hat geschrieben:Die Fornensuche hätte das --> Link
an den Tag gebracht


Hallo,

1) wird in dem Fred, den du verlinkt hast, die Frage auch nicht beantwortet.

2) ist das gelinde gesagt unhöflich, einen neuen Forumsbesucher so abzuspeisen.

Ansonsten, hallo Womitourer, willkommen im Forum und viel Spaß hier!!

MfG Hans

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Gast am 17 Nov 2011 20:51:56

Hallo und herzlich Willkommen!

Zu Deiner Frage: Nein, darfst Du nicht.

Wird z.B. hier beschrieben: --> Link

Generell dürfte man auch selten in die Verlegenheit kommen, da die zulässige Höchstgeschwindigleit für Wohnmobile (auch unter 3,5t) mit Anhänger leider nur 80 km/h beträgt.

Auch wenn viele Fahrer das nicht glauben wollen.
Nachzulesen z.B. hier: --> Link

Viele ,
westy75

dieter2 am 17 Nov 2011 21:06:40

Wenn nur ein reines LKW Überholverbot ist,klar darf ich mit Hänger überholen.

Wenn es mit Hänger verboten währe stände auch ein Zusatzschild dabei.

Dieter

Gast am 17 Nov 2011 21:08:26

Hallo Dieter

Zeichen 277 - Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.



Hinweis 5: Im Gegensatz zum Zeichen 276 sind hier alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger (nicht PKW mit Anhänger!) und Zugmaschinen angesprochen.

Das gilt auch für Wohnmobile!!

Beisp.: Ein WoMo 2,8 t mit Anh. 1,2 t = 4 t darf hier nicht überholen!



Jegliche Einlassungen bei den zuständigen Behörden, Wohnmobile bis 7,5 t, die aufgrund der 12. AusnVO zur StVO 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren dürfen, vom obigen Überholverbot auszunehmen, schlugen bisher fehl.


MfG Hans

Gast am 17 Nov 2011 21:13:00

dieter2 hat geschrieben:Wenn nur ein reines LKW Überholverbot ist,klar darf ich mit Hänger überholen.

Wenn es mit Hänger verboten währe stände auch ein Zusatzschild dabei.

Dieter


Stimmt leider nicht!

In der StVO steht zu Zeichen 277 (= roter LKW neben schwarzem PKW):

...Kraftfahrzeuge mit einem zGg über 3,5t EINSCHLIESSLIECH ihrer Anhänger...

Es zählt also das Zug-Gesamtgewicht!

Viele ,
westy75

dieter2 am 17 Nov 2011 21:13:39

Hallo Hans

Die Frage bezog sich auf Womos unter oder bis 3,5 to.

Über 3,5 to darf ich auch ohne Hänger nicht überholen.

Dieter

Gast am 17 Nov 2011 21:16:30

@ Hans S: sehe gerade, dass Du schneller warst

Dan hätte ich mir das Blättern in der StVO ja sparen können :oops: :) ....


Viele ,
westy75

dieter2 am 17 Nov 2011 21:17:20

westy75 hat geschrieben:Stimmt leider nicht!

In der StVO steht zu Zeichen 277 (= roter LKW neben schwarzem PKW):

...Kraftfahrzeuge mit einem zGg über 3,5t EINSCHLIESSLIECH ihrer Anhänger...

Es zählt also das Zug-Gesamtgewicht!

Viele ,
westy75


Dann kommt es wohl auf die Gewichte an.

Ein Womo mit 3,1 to mit einen 400kg Hänger darf dann überholen.

Dieter

Gast am 17 Nov 2011 21:21:59

dieter2 hat geschrieben:
Dann kommt es wohl auf die Gewichte an.

Ein Womo mit 3,1 to mit einen 400kg Hänger darf dann überholen.

Dieter


Wenn Du dabei nicht schneller als 80 km/h fährst.
Wird also selten vorkommen, da die meisten modernen LKW genug Leistung haben, um auch am Berg 80 km/h zu fahren....


Viele ,
westy75

hdhsiegen am 18 Nov 2011 09:20:37

Hans S hat geschrieben:
hdhsiegen hat geschrieben:Die Fornensuche hätte das --> Link
an den Tag gebracht


Hallo,

1) wird in dem Fred, den du verlinkt hast, die Frage auch nicht beantwortet.

2) ist das gelinde gesagt unhöflich, einen neuen Forumsbesucher so abzuspeisen.

Ansonsten, hallo Womitourer, willkommen im Forum und viel Spaß hier!!

MfG Hans


1. Mmn wird es beantwortet.
2. Hast du Recht. Sorry für die unhöfliche Art.

Gast am 18 Nov 2011 10:37:52

hdhsiegen hat geschrieben:
Hans S hat geschrieben:
hdhsiegen hat geschrieben:Die Fornensuche hätte das --> Link
an den Tag gebracht


Hallo,

1) wird in dem Fred, den du verlinkt hast, die Frage auch nicht beantwortet.

2) ist das gelinde gesagt unhöflich, einen neuen Forumsbesucher so abzuspeisen.

Ansonsten, hallo Womitourer, willkommen im Forum und viel Spaß hier!!

MfG Hans


1. Mmn wird es beantwortet.
2. Hast du Recht. Sorry für die unhöfliche Art.


:sky:

marvin12 am 21 Nov 2011 12:19:27

Ein Wohnmobil bis 3,5 t darf mit Anhänger 100 km/h fahren , wenn die Kriterien der Ausnahmeverordnung erfüllt werden.

--> Link

Gast am 21 Nov 2011 12:49:17

Hallo,

also fasse ich mal zusammen:

Überholverbot: Hier zählt das zul. GG des kompletten Gespannes.

Tempo 100: Hier zählt das zul. GG des Zugfahrzeuges.

Ist das jetzt so richtig??

MfG Hans

dieter2 am 21 Nov 2011 13:10:57

Ich meine das es eine sehr ungenaue Aussage ist.

" ...Kraftfahrzeuge mit einem zGg über 3,5t EINSCHLIESSLIECH ihrer Anhänger... "

Man kann auch annehmen das nur KFZ über 3,5 to gemeint sind.

Dann sonnst müßte es heißen "..Kraftfahrzeuge einschließlich ihrer Hänger über 3,5 to "

Dann währen auch alle KFZ gemeint

Dieter

Gast am 21 Nov 2011 13:42:53

Hallo,

da steht aber auch, in dem Onlinerechner:

Das Zugfahrzeug muss ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO sein.

Hans

giovannibastanza am 30 Nov 2011 18:22:27

Dieter , du machst einen Denkfehler.
Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge , nicht um Lastkraftwagen, und
zulässige Gesamtmasse heißt immer einschl. der Gesamtmasse des Hängers. Also beide addiert.
Ewas anderes ist das Schild , wo nur die Zahl 3,5t zu sehen ist. da ist es die tatsächliche Gesamtmasse , also jedes Fahrzeug z.b. Zugfahrzeug und Anhänger für sich.
Wenn ein Wohnmobil 100km fahren darf , darf es mit Anhänger nur 80 km/h fahren . Ausgenommen der Anhänger erfüllt die Kriterien um für 100 km/h zugelassen zu sein , dann darf dieses Gespann 100 fahren.
Giovanni.

giovannibastanza am 30 Nov 2011 18:54:18

Hallo, vielleicht hilft es Euch , wenn ich euch erkläre , wie dieses Zeichen zusandegekommen ist.
Also das , wo ein roter LKW neben einem schwarzen zu sehen ist.
Genau heißt es :
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t zulässiger Gesamtmasse ausgnommen Pkw und Omnibusse.
Nun die Erklärung noch einmal:
Zul .Gesamtmasse heißt immer das zul . Gewicht aller verbundener Kfz.
Früher hieß es kurz und bündig :
Überholverbot für Lastkraftwagen.
Das hatte den Nachteil.
Eine selbstfahrende Arbeitmaschine , z.B ein Kran oder ein Betonmischer fuhr frech dadurch und die polzei war machtlos , denn im Fahrzeugsch. stand nicht LKW sondern Selbstfahrende......! er war also im Recht.
Daraufhin wurde der Wortlaut geändert in KFZ über 3,5 t zul. Gesamtmasse und schon sind alle ohne Ausnahmen die Krftfahrzeuge sind und über 3,5 t zGM. heben gemeint.
Allerdings dürfen Omnibusse und Pkw die schwerer sind überholen.
Das Gleiche gilt z.B auch bei dem Zeichen :
Verbot der Durchfahrt für KFZ über 3,5t zul Gsamtmasse.Z.253
Runde Weisse Scheibe roter Rand LKW und 3,5t. Hier gilt auch das Zuggewicht als zul Gesamtmasse. Ausnahme wieder Omnibusse und Pkw.
Entscheidend ist immer der Eintrag im Dok1 oder Fzschein.

Ein Womo über 3,5 t darf da auch nicht durch,auch wenn es einen Anhänger dahinter hat , spielt es keine Rolle ob leer oder beladen , wenn das Zul. Gesamtgewicht im Zug über 3,5 T liegt.
Giovanni

sonnenscheinfahrer am 11 Dez 2011 12:34:39

Für diejenigen, mit Drang nach Süden

--> Link

Überholverbote auf der Brennerautoban A22 - da ist es egal, wie hoch dein zgG ist - sehr interessant - dabei kann man eine Menge Geld sparen !

bernierapido am 11 Dez 2011 13:25:33

Also ich darf dort überholen obwohl mein Zug 5,8t hat, da im KFZ-Schein der Navara als Personenkraftwagen eingetragen ist.
Da gab es schon mal eine Diskussion um ein östereichisches Wohnmobil über 3,5t welches als PKW eingetragen ist. Der darf dort auch überholen.

Ich wurde schon mehrfach von netten WoMo-Fahrern angeblinkt, die mich darauf hinweisen wollten, dass ich nicht überholen dürfe.

Es gibt da einen langen Abschnitte, einmal auf der A8 zwischen Ulm und München, da geht das Tempo der LKW auf teilweise 70kmh runter weil der langsamste den Ton angibt. Da bin ich immer froh, dran vorbeifahren zu dürfen.
Andererseits ist die A7 von Hannover nach Hamburg wegen des langen Überholverbotes für Gespanne total ätzend.

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