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Händlergarantie, was ist darin enthalten...


Gast am 28 Nov 2011 23:19:30

Moin,

habe mal eine grundsätzliche Frage, wenn ich ein gebrauchtes Wohnmobil bei einem Händler kaufe, habe ich ja ein Jahr Garantie...

worauf ? auf alles ?

bei mir ist die Pumpe der Toilettenspülung nach 1 Tag kaputtgegangen, habe ich neu geholt, darüber will ich überhaupt nicht reden ! aber wenn nach 3 Tagen die Druckpumpe ( 119 € ) kaputt geht, fällt das unter der einjährigen Garantie eines Händlers ?

ach so, Scheibenwischermotor hat mich auch verlassen, nach 5 Wochen.

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Nasenbär am 28 Nov 2011 23:31:00

Du hast bei gebrauchten Sachen 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung - keine Garantie, die wäre im Umfang freiwillig - vom Verkäufer, wenn er das im Vertrag begrenzt hat. Das kann er. Sonst wären es zwei sogar Jahre.

So, und jetzt muss das Teil so beschaffen sein, wie es bei Übergabe im Vertrag steht. Das heißt, wenn der (versteckte) Fehler schon bei Übergabe vorhanden war, hast du Anspruch auf Nachbesserung. Wenn er nach dem Kauf auftrat nicht. Innerhalb der ersten 6 Monate geht man aber meist davon aus, dass der Fehler schon bei Übergabe vorhanden war und es greift die Nachbesserungspflicht.
Ausnahme ist zB, wenn du vom Fehler schon beim Kauf wusstest und es im Vertrag angegeben ist oder auch Verschleißteile.

felix52 am 28 Nov 2011 23:35:55

Wohl eher nur Gewährleistung, Hennes....
Aber: Nixdesdotrotz. In den ersten 6 Monaten reicht es wohl aus, wenn Du zunächst einmal sagst: "Das Teil ist kaputt".
Also, ruf den Verkäufer an und setze ihm gleich ne Frist für die Nachbesserung... :D
Besser noch schriftlich.
Al up stee
Felix52 :)

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felix52 am 28 Nov 2011 23:37:07

Nasenbär hat geschrieben:Du hast bei gebrauchten Sachen 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung - keine Garantie, die wäre im Umfang freiwillig - vom Verkäufer, wenn er das im Vertrag begrenzt hat. Das kann er. Sonst wären es zwei sogar Jahre.

So, und jetzt muss das Teil so beschaffen sein, wie es bei Übergabe im Vertrag steht. Das heißt, wenn der (versteckte) Fehler schon bei Übergabe vorhanden war, hast du Anspruch auf Nachbesserung. Wenn er nach dem Kauf auftrat nicht. Innerhalb der ersten 6 Monate geht man aber meist davon aus, dass der Fehler schon bei Übergabe vorhanden war und es greift die Nachbesserungspflicht.
Ausnahme ist zB, wenn du vom Fehler schon beim Kauf wusstest und es im Vertrag angegeben ist oder auch Verschleißteile.


Super,
genauso isset.... Chapeau

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