aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Besonderheiten bei WoMo über 3,5 t 1, 2


tommi007 am 07 Dez 2011 14:00:31

Moin Moin,
das geht aber Einigen so.

Mal im Ernst:
Wir haben einen 4,25t GG auf 6,35m Länge.
Daher - das Gewicht ist von außen nicht sofort ersichtlich - halten wir es
wie User Lancelot.
"So gut wie nötig - aber nicht so gut wie möglich"
Heißt: wir fahren als ob wir 3,49t hätten

So geht es mir auch.
Nach der Aufrüstung auf 3,85t habe ich mir bestimmt kein Aufkleber aufs Wohnmobil gemacht.
Wo kein Kläger, da kein Richter
tommi

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

doro am 07 Dez 2011 18:53:42

Genau aus diesem Grund lassen wir die GO Box in Deutschland auch sofort im Handschuhfach verschwinden :D

pipo am 07 Dez 2011 20:03:42

doro hat geschrieben:Genau aus diesem Grund lassen wir die GO Box in Deutschland auch sofort im Handschuhfach verschwinden :D

Samt Klettstreifen? :D


peter

Anzeige vom Forum


doro am 07 Dez 2011 20:50:24

Ne, aber ich hoffe, im vorbeifahren ist der nicht zu sehen.

Und wenn sie uns anhalten, dann kommt wohl eh der Blick in die Papiere.

pipo am 08 Dez 2011 08:38:25

doro hat geschrieben:Ne, aber ich hoffe, im vorbeifahren ist der nicht zu sehen.

"Doch, für das geschulte Auge sogar sehr gut" Aussage sueddeutscher Polizeibeamter :wink:

Ansonsten hoffe ich auch immer, dass man mich nicht als 4t erkennt :D


peter

giovannibastanza am 08 Dez 2011 10:11:22

Hallo, fuchsbau, du fragst zu Recht nach der Festlegung, dass nur Kfz unter 3,5 t an Parkuhren oder an Parkscheinautomaten parken dürften.
Darüber gibt es keine Vorschrift.
Es geht lediglich um die Bewirtschaftung des kostbaren Parkraums.
Da kann zwar die Gemeinde Regeln festlegen , die Zeit , Kosten und Umfang betreffen , aber im § 13 STVO und in den VwV ist über das Gewicht nichts festgelegt. So wie die Gemeinde die Höchstdauer , Uhrzeit z:B: 9-18 Uhr vorschreibt ,könnte sie auch das Gewicht festlegen.Das hat man aber wohl deshalb nicht gemacht, weil bei der Beobachtung durch Ordnungskräfte eine Überforderung eher möglich wäre.Wie sollten solche Kräfte z. B. die Zuordnung von Fahrzeugen zu Gewichtsklassen erkennen, und zul. Gesamzmasse und tatsächliche auseinanderhalten.
Eine Begrenzung wären die Ausmasse des Platzes.
Wichtig ist, es wird nur ein Platz für die erhobenen Kosten belegt.
Über eine gleichzeitige Belegung von zwei Plätzen mit einem KFZ ist nur in Zusammenhang mit Motorrädern etwas zu finden . Seltsam dabei , wenn zwei Motorräder sich einen Platz teilen, müssen sie an einem Parkscheinautomaten zwei Tickets dranmachen, an einer Parkuhr nur einmal bezahlen.
Etwas schwierig , aber so festgelegt.
Giovanni.

schorsche51 am 08 Dez 2011 12:18:45

Hallo Lancelot

Ich halte es genau so, ob mit PKW oder Womo.
Man ist im Urlaub in Fremden Städten, sucht sich einen Sicheren Platz.. was ist sicher ???? (Supermarkt, Sport..Friedhof..Freibad Parkplatz) muss ja nicht im Zentrum sein, stellt sich hin dann geht,s zu Fuß oder mit Fahrrad auf Tour,Stadtbesichtigung
Wenn ich nach Stunden zurück komme kein Ticket an der Scheibe ist und es ist schon Spät wird auch Gleich da Übernachtet, wenn nicht noch einer ankommt und einen auf Wichtig macht,dann fahre ich weg.
So mache ich das seit 30 Jahren und hat bis jetzt ganz gut geklappt, ich bin aber auch nicht so ein ganz genauer.

norefe am 10 Dez 2011 13:11:25

pipo hat geschrieben:
doro hat geschrieben:Ne, aber ich hoffe, im vorbeifahren ist der nicht zu sehen.

"Doch, für das geschulte Auge sogar sehr gut" Aussage sueddeutscher Polizeibeamter :wink:

Ansonsten hoffe ich auch immer, dass man mich nicht als 4t erkennt :D


peter


Moin Moin,
hast sicher Recht, aber
ein WoMo unter 3,5tGG mit rund 7m Länge und 4 Personen - was sehen die Beamten da :?:

Da ist es doch sicherer wenn ich mit meinem WoMo, technich für 4,5tGG ausgelegt und gebaut, mal wie ein "Dünner" fahre - als wenn ein WoMo das technisch auf max. 3,5t ausgelegt ist mit Überladung "rast".
Ich weiß - das ist rechtlich nicht in Ordnung :
Man sollte beides nicht tun, aber ..............:evil:

Gast am 19 Jan 2013 20:13:54

Lancelot hat geschrieben:Kennst Du diese Übersicht :

Kuhn Autotechnik --> Link


Super Übersicht, sollte aber mal überarbeitet werden!


Oliver

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Alkoven mit Hecksitzgruppe
Hymer rechnet mit Gewinnrückgang
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt