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Besonderheiten bei WoMo über 3,5 t 1, 2


harubang am 03 Dez 2011 18:48:26

Hallo,

gibt es irgendwo eine zusammenfassende Übersicht, was bei WoMos über 3,5 t (es geht um eins mit 4,4 t) gegenüber denen unter 3,5 t anders ist und beachtet werden muß?

Ich finde immer nur mal hier und da was und möchte nichts übersehen.


Rolf

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Lancelot am 03 Dez 2011 18:51:35

Kennst Du diese Übersicht :

Kuhn Autotechnik --> Link

Gast am 03 Dez 2011 18:54:12

Hey Danke für den super Link...echt klasse :!:

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harubang am 03 Dez 2011 19:01:04

Lancelot hat geschrieben:Kennst Du diese Übersicht :

Nein, kannte ich noch nicht! Tausend Dank!

Absolut phantastisch: Drei Minuten nach Fragestellung die perfekte Antwort!


Rolf

klink_bks am 03 Dez 2011 19:04:06

sonnyx hat geschrieben:Hey Danke für den super Link...echt klasse :!:


Genau wie die Firma Kuhn,
kann ich nur empfehlen.

von der schoenen Mittelmosel
Achim

Lancelot am 03 Dez 2011 19:38:11

harubang hat geschrieben:Drei Minuten nach Fragestellung die perfekte Antwort!


O.k. .. nächstes Mal beeil ich mich :D

(hatte die Site gerade heute Vormittag nachgelesen 8) )

fuchsbau am 03 Dez 2011 20:34:36

Hallo Wolfgang,

schöne Übersicht. Suche seit langem so eine Tabelle für das europäische Ausland - also nicht nur die Regelungen zur Geschwindigkeitsbeschränkung.
Völlig neu waren mir die Gebote zum Parken innerhalb von Ortschaften!!! Habe noch nie ein WoMo über 3,5 to mit Standlicht parken gesehen! Das Parkuhrenverbot kannte ich auch nicht. Ist wohl ein Witz!?? Was spricht eigentlich dagegen, wenn man von der Länge her auf einen Parkplatz passt???
Dies bestärkt mich fast wieder in meinem Bestreben, auch beim nächsten WoMo unter 3,5 to zu bleiben.

Gast am 03 Dez 2011 20:48:51

Lancelot hat geschrieben:Kennst Du diese Übersicht :

Kuhn Autotechnik --> Link


Hallo Wolfgang,

einmal mehr Danke für Deinen wie immer guten Tipp !

harubang am 03 Dez 2011 23:25:46

fuchsbau hat geschrieben:Dies bestärkt mich fast wieder in meinem Bestreben, auch beim nächsten WoMo unter 3,5 to zu bleiben.

Wobei ich mich allerdings frage, welche Politesse denn vom Augenschein her zwischen 3,5 t und 3,9 t unterscheiden kann!
Oder laufen die jetzt smartphone-vernetzt durch die Landschaft und können die Daten jeden Typs abfragen?


Rolf

harubang am 03 Dez 2011 23:29:59

enthält offenbar noch Baustellen:
Wie ist aktuell die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kfz.-Straßen geregelt?
80 oder 100?
HU und ASU sind wohl die ersten sechs Jahre auch nur alle zwei Jahre - oder?



Rolf

maximus am 03 Dez 2011 23:39:47

Lancelot hat geschrieben:Kennst Du diese Übersicht :

Kuhn Autotechnik --> Link


Hallo Wolfgang,
würde den Katalog Kuhn auch gerne lesen, erhalte aber stets die Meldung, dass die Datei beschädigt sei und kann sie nicht öffnen.

Kann jemand helfen?


Albert

Gast am 03 Dez 2011 23:44:37

Also auf Autobahnen 100, aber an LKW-Überholverbot halten.

Tüv das erste Mal nach 3 Jahren, dann 2x nach 2 Jahren, ab dem 7. Jahr dann jährlich.

maximus am 03 Dez 2011 23:58:24

maximus hat geschrieben:
Hallo Wolfgang,
würde den Katalog Kuhn auch gerne lesen...

Kann jemand helfen?


Albert


...Problem gelöst

Albert

Gast am 04 Dez 2011 10:30:33

Es gibt nur 2 Ansichten.
Berufstätig bis 3,5t
Rentner über 3,5t dem eine Anreise von ner Woche nichts ausmacht 8)
Daher wechsel ich erst wenn ich Rentner bin.

Lancelot am 04 Dez 2011 11:07:55

DestinyLines76 hat geschrieben:Rentner über 3,5t dem eine Anreise von ner Woche nichts ausmacht 8)



Wenn Du mir auf der Strecke München - Neapel insgesamt mehr als 3 Stunden "rausfährst" ... dann war an unserem Auto was kaputt und/oder wir haben eine besonders schöne Kneipe gefunden :)

Und die Zeit habe ich auch als "Nicht-Rentner" ... :D

dieter2 am 04 Dez 2011 11:27:26

Wir,zu zweit, kommen mit 3,5 to aus.
Fahren zweimal in der warmen Jahreszeit in Urlaub und ein paar mal am Wochenende Verwante/Bekannte besuchen.

Wenn wir im Winter fahren würden hätten wir einen Schwereren und Größeren..
Mit Doppelboden und länger wegen der längeren Aufendhalte im Wagen.

Dieter

traveller-71 am 04 Dez 2011 11:33:02

@Lancelot

Lancelot hat geschrieben:
DestinyLines76 hat geschrieben:Rentner über 3,5t dem eine Anreise von ner Woche nichts ausmacht 8)



Wenn Du mir auf der Strecke München - Neapel insgesamt mehr als 3 Stunden "rausfährst" ... dann war an unserem Auto was kaputt und/oder wir haben eine besonders schöne Kneipe gefunden :)

Und die Zeit habe ich auch als "Nicht-Rentner" ... :D


... so sehe ich das auch :D

Wenn man sich, zu dem was DL76 geschrieben hat, noch seine Signatur betrachtet "Immer auf der Flucht" können man meinen, der hat REISEN mit RASEN verwechselt :wink: :D

Aber jeder wie er möchte 8)

Gast am 04 Dez 2011 11:35:45

Lancelot hat geschrieben:
DestinyLines76 hat geschrieben:Rentner über 3,5t dem eine Anreise von ner Woche nichts ausmacht 8)



Wenn Du mir auf der Strecke München - Neapel insgesamt mehr als 3 Stunden "rausfährst" ... dann war an unserem Auto was kaputt und/oder wir haben eine besonders schöne Kneipe gefunden :)

Und die Zeit habe ich auch als "Nicht-Rentner" ... :D

Du hast den hinteren Sinn nicht verstanden. Ich fahre mein Womo im Schnitt
mit 120-140km und nutze auch mal ein verlängertes Wochenende um von Bergheim zum Alpenrundblick zu fahren. Und das nicht mit Überholverbote und dergleichen. Habe keine Lust Länder zu umfahren weil ich keine GoBox will und fahre nur Landstrasse bei ner 14 Tägigen Tour (im Urlaubsgebiet natürlich). Habe bei meinen 7,34m genug Platz für zwei und wiege 3300Kg
Also nichts gegen Rentner wenn ich einer wäre würde ich oft eine andere Anreise wählen :wink:

Lancelot am 04 Dez 2011 11:41:12

DestinyLines76 hat geschrieben:Du hast den hinteren Sinn nicht verstanden.


Doch :!:

Wenn Du > 3,5to nicht willst, nicht brauchst ... alles gut!

Aber das Geschwindigkeitsargument ist eben (wirklich) keins ... :wink:

(Eher schon das blöde und nervige LKW-Überholverbot, das ja aber in absehbarer Zeit - hoffentlich - für Womo´s ausgesetzt wird)

Gast am 04 Dez 2011 11:43:49

DestinyLines76 hat geschrieben:Es gibt nur 2 Ansichten.
Berufstätig bis 3,5t
Rentner über 3,5t dem eine Anreise von ner Woche nichts ausmacht 8)
Daher wechsel ich erst wenn ich Rentner bin.



:? Mmmmh, ich kenn Dich ja nicht persönlich, aber aufgrund meiner Erfahrungen und nunmehr etlichen Fahrten mit anderen 3,5 To - Womos würde ich zu folgender Aussage tendieren:
Ich halte es für höchst unwahrscheinlich, dass Du besonders auf einer längeren Tagesstrecke schneller da bist, als ich mit meinem 5-Tonner.
Besonders, wenn es auf die Landstraßen geht, da, das hatten wir erst im Sommer bei einer gemeinsamen 3-Wochenfahrt wieder, kommt das für höhere Lasten ausgelegte Fahrwerk ( bei mir mit der Tandemachse - was sich abseits der Autobahn noch einmal mehr bewährt) zum Tragen - wenn der 3,5-Tonner kurven- und bodenwellenbedingt zur Kotzkiste wird und der Fahrer zum Dauerbremser, leuchtet bei mir noch lange kein Bremslicht.


Also dieses Argument halte ich für nicht zutreffend.

Gast am 04 Dez 2011 11:45:20

Lancelot hat geschrieben:
(Eher schon das blöde und nervige LKW-Überholverbot, das ja aber in absehbarer Zeit - hoffentlich - für Womo´s ausgesetzt wird)


Ja, das stimmt - insofern man sich dranhält, ist es teilweise nervend - aber ich finde, unter 7,5 To geht das noch.

Lancelot am 04 Dez 2011 11:47:59

Gast hat geschrieben:- aber ich finde, unter 7,5 To geht das noch.


Pit : kostet aber das selbe - € 40 plus 1 Punkt :!:

(Hab schon mal ... :evil: )

pipo am 04 Dez 2011 11:52:41

DestinyLines76 hat geschrieben:und fahre nur Landstrasse bei ner 14 Tägigen Tour (im Urlaubsgebiet natürlich).

Damit beraubst Du dich doch Deiner Vorteile. Auf Landstrassen sind beide
Womogewichtsklassen ähnlich schnell :wink:

Habe bei meinen 7,34m genug Platz für zwei und wiege 3300Kg

Hmm hier beginne ich zu zweifeln, ob Du wirklich im urlaubsbereiten
Zustand bei 7,34m 3.300KG wiegst.
Hier habe ich meine erheblichen Zweifel :D


peter

pipo am 04 Dez 2011 11:54:55

Lancelot hat geschrieben:Pit : kostet aber das selbe - € 40 plus 1 Punkt :!:

(Hab schon mal ... :evil: )

Uff richtig, der eine Punkt kann richtig weh tun.. :wink:



peter

Gast am 04 Dez 2011 11:55:14

Lancelot hat geschrieben:
Gast hat geschrieben:- aber ich finde, unter 7,5 To geht das noch.


Pit : kostet aber das selbe - € 40 plus 1 Punkt :!:

(Hab schon mal ... :evil: )


Ja, das ist klar, aber mit einem 7,5 To hast Du mehr Überholverbote, als mit weniger als 7,5 To (weil die >3,5 To natürlich für beide gelten, während das >7,5 To einen 5 Tonner bspw nicht betrifft)

Gast am 04 Dez 2011 11:56:15

pipo hat geschrieben:Hmm hier beginne ich zu zweifeln, ob Du wirklich im urlaubsbereiten
Zustand bei 7,34m 3.300KG wiegst.
Hier habe ich meine erheblichen Zweifel :D


peter


Das glaube ich auch nicht.

Lancelot am 04 Dez 2011 11:56:34

pipo hat geschrieben:Uff richtig, der eine Punkt kann richtig weh tun.. :wink:


Ja ... abhängig von der "Ausgangslage" ... :oops:

(und auf 1 Trip könnte man ja locker auch mehrfach ... :roll: )

pipo am 04 Dez 2011 12:02:29

Lancelot hat geschrieben:[
(und auf 1 Trip könnte man ja locker auch mehrfach ... :roll: )

..jo wenns mir zu bunt kommt überhole ich. So habe ich schon mehr als
1x eine Zivilstreife beeindruckt. Angehalten wurde ich deshalb noch nicht.


peter

joekel am 04 Dez 2011 12:03:57

Guten Morgen, letztendlich stellt sich immer die Frage was will ich mit meiner Wohndose machen und dann taucht noch die leidige Geldfrage auf.
Bis zu 3,5 to wird vieles ein Kompromis bleiben, auch das vermeindlich schnelle Fahren dürfen. Mit 7,65m und 3300 kg darf allenfalls ein Mineralwasserflasche mit geführt werden, ansonsten ist die nächste Waage dein Feind.
Komfort und Sicherheit gehen immer mit Gewicht einher.... Je länger die Strecken werden , holt man selbst mit Lkw Tempo seltsamerweise alle wieder ein.
Mfg jo

schorsche51 am 04 Dez 2011 12:19:31

Muss mich auch mal kurz melden.
Ich Fahre ganz selten Autobahn weil das mich und die LKW Fahrer nervt. Die Kisten haben Leistung ohne Ende und die Fahrer keine Zeit.
Ich habe über 3.5 Tonnen und Zeit mache ja Urlaub, wenn ich auf der Autobahn 80 K/mh fahre werde ich von den LKW,S nur Überholt, fahre ich 100 K/mh hängen mir die ständig hinten in der Garage (2 Meter Abstand) also muss ich 120 K/mh fahren um vor denen vorweg zufahren, das ist mir auf Dauer zu Stressig ( Mein Auto läuft ohne Probleme 140 k/mh)
Also fahre ich nur ausnahmsweise in Deutschland kurze Strecken Autobahn im Ausland sowieso nicht und dann wieder Landstrasse geniesse die Landschaft und halte an wo ich möchte.
In meinem Fall ist es egal ob unter oder Über 3,5 Tonnen auf der Landstrasse spielt das keine Rolle.
P.S Wenn ich wieder zuhause bin setz ich mich auf mein Motorrad und bin auf Autobahn und Landstrasse der König das Ding geht richtig ab.
aus Baunatal
Schorsche

schorsche51 am 04 Dez 2011 13:24:32

Nochmal kurz.
Wenn ich bis 3,5 Tonnen habe ist meiner meinung alles ausgereizt hast hinten Starrachse ohne Zwilligsreifen, Frontantrieb kleine Wassertanks musst beim Beladen als mit der Waage rumlaufen.
Über 3,5 Tonnen anderes Fahrwerk Stossdämpfer,Stabi. Achsen ist für höhere Lasten ausgelegt kannst Laden ohne Ende ( 300l Wasser) Kühlschrank und alle Staukästen,Keller, Kleiderschrank, Gas, Fahrräder in Garage merkst du beim Fahren kaum und hast immer noch Reserven bei mir noch ca. 200Kg bis 4,9 Tonnen.
Wenn ich mit meiner Frau wegfahre ist die Kiste voll und der Urlaub fängt vor der Haustür an und ob wir dann im Überholverbot für LKW,s mal Überholen oder nicht das ist eine andere Sache.
Schorsche

Gast am 04 Dez 2011 15:09:44

Lancelot hat geschrieben:
DestinyLines76 hat geschrieben:Du hast den hinteren Sinn nicht verstanden.


Doch :!:

Wenn Du > 3,5to nicht willst, nicht brauchst ... alles gut!

Aber das Geschwindigkeitsargument ist eben (wirklich) keins ... :wink:

(Eher schon das blöde und nervige LKW-Überholverbot, das ja aber in absehbarer Zeit - hoffentlich - für Womo´s ausgesetzt wird)

Du hast recht die reine Geschwingkeit meine ich auch nicht sondern die
vorgeschriebene. Jeder Bus kann überholen aber der über 3,5t kann die Kriechspur benutzen. Und auf dieser Kuhn Seite sind doch "fast" alle Vor und Nachteile beschrieben. Also sorry an alle über 3,5t und die, die ohne 300l Wasser plus Vorrat nicht in Ruhe fahren können.
Ach so meine Signatur war mal Allzeit Knitterfreie Fahrt!
Der Name wurde hier entfernt jetzt bin ich auf der Flucht der M... :sorry:

Maxima am 04 Dez 2011 15:28:02

DestinyLines76 hat geschrieben:Habe bei meinen 7,34m genug Platz für zwei und wiege 3300Kg


Im Ernst? Bist Du vor Urlaubsantritt schon mal auf der Waage gewesen?

Was die Geschwindigkeit angeht stelle ich immer wieder fest, dass die ganze Raserei bei den heutigen Strassenverhältnissen eh nichts oder kaum nützt, vielleicht in der Nacht wenn die Autobahn frei ist. Die Autos, die man überholt hat trifft man spätestens im nächsten Stau wieder. :D

fuchsbau am 04 Dez 2011 20:12:57

Schade, dass niemand auf meinen Beitrag (S. 1) eingegangen ist. Darf ich mit mehr als 3,5 to wirklich nicht auf einen Parkplatz mit Parkuhr?

Maxima am 04 Dez 2011 20:17:37

Hallo Rainer,

ich gehe davon aus, dass ein Parkplatz mit einer Parkuhr ein PKW-Parkplatz ist, vermutlich steht dort auch ein Schild.

Ich diskutierte unlängst mit Maximus darüber, ob man mit einem 5-Tonner auf einem Supermarktparkplatz parken darf oder nicht. Maximus meinte nein, ich kann's mir nicht vorstellen, man muss doch einkaufen können. :roll:

Lancelot am 04 Dez 2011 20:56:17

Mal was "aus der Praxis" 8)

- wir parken überall wo´s nicht ausdrücklich verboten ist
- Stand-/Parklicht :nein:
- Supermarkt :ja:
- LKW-Parkschilder :nein:
- Geschwindigkeit : passen wir auf :razz:
- Überholverbot : beachten wir (meistens)
- Warnleuchte, Unterlegkeil etc : haben wir dabei

fuchsbau am 04 Dez 2011 21:47:56

Danke, Wolfgang, für diesen Hinweis. So stelle ich mir das eigentlich auch vor. Anders wäre das ja wohl nicht praktikabel.

BernhardK am 04 Dez 2011 22:39:57

Maxima hat geschrieben:Ich diskutierte unlängst mit Maximus darüber, ob man mit einem 5-Tonner auf einem Supermarktparkplatz parken darf oder nicht. Maximus meinte nein, ich kann's mir nicht vorstellen, man muss doch einkaufen können. :roll:


Der Supermarktparkplatz ist in der Regel ein privatöffentlicher Platz, z.B. wie ein Tankstellengelände.
Der Besitzer des Platzes kann Regeln aufstellen, d.h. er kann Dir das Parken verbieten oder erlauben, trotzdem bleibt der Platz auch öffentlich.
Passiert auf dem Parkplatz ein Verkehrsunfall, darf die Polizei den Unfall aufnehmen.

harubang am 04 Dez 2011 23:01:43

rundefan hat geschrieben:Tüv das erste Mal nach 3 Jahren

Wo bitte, finde ich das verbindlich geregelt?


Rolf

harubang am 04 Dez 2011 23:13:38

schorsche51 hat geschrieben:Ich Fahre ganz selten Autobahn weil das mich und die LKW Fahrer nervt.
aus Baunatal
Schorsche

Klar, Schorsche, wir Baunataler müssten auf der AB Richtung Süden ja dann auch so richtig mit Bergen kämpfen!
Da bevorzuge ich die ersten hundert Kilometer auch die stressfreiere Landstraße.


Rolf

allerleirauh am 05 Dez 2011 01:18:08

etwas in dem eingangslink stimmt nicht..
Völlig neu waren mir die Gebote zum Parken innerhalb von Ortschaften!!! Habe noch nie ein WoMo über 3,5 to mit Standlicht parken gesehen!


das hatten wir hier vor kurzem..
imho muss es heissen ausserhalb geschlossener ortschaften..

weiss aber nicht mehr welcher tröt das war..

norefe am 07 Dez 2011 12:33:22

schorsche51 hat geschrieben:Nochmal kurz.
........
Wenn ich mit meiner Frau wegfahre ist die Kiste voll .......


Moin Moin,
das geht aber Einigen so. :respekt:

Mal im Ernst:
Wir haben einen 4,25t GG auf 6,35m Länge.
Daher - das Gewicht ist von außen nicht sofort ersichtlich - halten wir es
wie User Lancelot.
"So gut wie nötig - aber nicht so gut wie möglich"
Heißt: wir fahren als ob wir 3,49t hätten

Gast am 07 Dez 2011 12:59:42

norefe hat geschrieben:Heißt: wir fahren als ob wir 3,49t hätten


Mach ich auch so - so komm ich am besten voran :):D

Gast am 07 Dez 2011 13:04:45

rundefan hat geschrieben:Also auf Autobahnen 100, aber an LKW-Überholverbot halten.

Tüv das erste Mal nach 3 Jahren, dann 2x nach 2 Jahren, ab dem 7. Jahr dann jährlich.


Hallo Werner,

für Womos über 3,5t gilt die Regelung mit den 3 Jahren nicht.

Gast am 07 Dez 2011 13:32:47

Hallo Hans S,

das tut mir aber leid :D für den Kreis Höxter. Im Februar 2005, bei der ersten Zulassung meines Womos wurde genau das in meinen Fahrzeugschein so eingetragen.
Da hatte dann wohl der Mitarbeiter der Zulassungsstelle im Strassenverkehrsamt nicht den richtigen Durchblick, oder es war das erste Womo über 3,5 t zGG, was von ihm zugelassen wurde.

Ich hatte meine Erfahrung nur weitergegeben, in der Annahme, dass dies so rechtens ist. Bis heute hab ich noch kein weiteres Womo in der Gewichtsklasse >3,5 t zugelassen( ein anderes aber auch nicht), konnte demnach auch nicht feststellen, dass da ein Fehler passiert war. Dem TÜV-Menschen war das alles egal, der hat seine Prüfung gemacht und alle Fahrzeugdaten in sein System eingetippt. Und wie oben geschrieben, meine Erfahrung ist aus meinem Zulassungsfall im Februar 2005, ich wusste es nicht besser, sah bisher auch keine Notwendigkeit, mich mit Zulassungsfragen und §29StVzO-Fristen zu befassen.

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