Bei einem Fahrzeug ist als zulässiges Gesamtgewicht 3.400 kg und als zulässige Achlast 1750(vorne) und 1900(hinten) eingetragen.
Frage: Auflastung auf 3.500 kg ist dann nur eine Formsache? Im Fzg.schein 3.500 eintragen lassen kein Problem?
Michael

